Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
179 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
07.03.18, 13:05
Aktualisiert
07.03.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Mitteilung 30/2018
DER LANDRAT DES KREISES DÜREN
als untere staatliche Verwaltungsbehörde
Briefansehrift: Kreisverwaltung Düren 52348 Düren
Hauptamt
Gegen Empfangsbekenntnis
An den
Bürgermeister
Postfach 1128
52368 Kreuzau
28, Feb, 2018
Dienstgebäude
Bismarckstr. 16, Düren
Auskunft
Maximilian Weinberger
Telefon-Durchwahl
02421(22-2186
eMail
amtl 0@kreis-dueren.de
/1
Zimmer-Nr.
78 (HausA)
Fax
02421/22-2024
Bitte vereinbaren Sie einen Termini
Im Ubrigen gelten folgende Servicezeiten:
Mo Do 8.00 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr
-
/
Ihr Zeichen
2020/2Ol8Sti
-
‚/
Ihre Nachricht vom
Mein Zeichen
21.12.2017
Datum
101415140407
21. Februar20l8
Haushaltssatzung 2018 und Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis
2021
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eßer,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem o. g. Bericht legten Sie die vom Rat der Gemeinde Kreuzau am 13.12.2017 be
schlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 nebst der Fortschreibung des
dazugehörigen Haushaltssicherungskonzeptes vor und beantragten, die Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes zu genehmigen.
Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen führte zu folgendem Ergebnis:
1. Genehmigung
1. Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 bis 2021 der Gemeinde
Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 76 Abs. 2 GO genehrnig.
2. Gegen die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2018 bestehen unter Beachtung der
folgenden Regelungen keine Bedenken.
II. Nebenbestimmungen
Auflagen:
Nach den Haushaltsveranschlagungen kann bis zum Haushaltsjahr 2020
kein ausgeglichener Haushalt aufgestellt werden. Dies hat zur Folge, dass
die Gemeinde Kreuzau für den Zeitraum weitere Haushaltssicherungskon
zepte aufzustellen hat. Aus dem HSK 2019ff. sollen die Konsolidierungs
maßnahmen mit Umsetzungszeitpunkt und Einsparpotential erkennbar sein.
Bankverbindungen:
Sparkasse Düren, BLZ 395 501 10, Konto 114 256
IBAN: DE8O 3955 0110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33xxx
Postbank Köln, BLZ 370 100 50, Konto 791 48 503
IBAN: DE5O 3701 0050 0079 1485 03, SWIFT-BIC: PBNKDEFF
Telefonzentrale: Internet:
Paketansch rift:
(02421) 220
Bismarckstraße 16
52351 Düren
www.kreis-dueren.de
-2Über den Vollzug der Konsolidierungsmaßnahmen ist halbjährlich zu berich
ten (erstmals zum 30.09.2018). Dabei ist der Stand der Umsetzung der
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen hinreichend nachvollziehbar zu erläu
tern. Hierfür ist die bereits im Haushaltsplan angewandte und mit Verfügung
vom 04.09.2017 bereitgestellte Tabelle zu verwenden. In diesem Zusam
menhang weise ich darauf hin, dass die beschlossenen Konsolidierungs
maßnahmen umzusetzen sind und ein Verschieben in spätere Jahre die Ge
nehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes gefährden kann.
Zudem ist bis zum 30.09.2018 der Sachstand zum neuen Personalentwick
lungskonzept mitzuteilen.
2.
Steigerungen im Bereich der freiwilligen Leistungen, wie z. B. Tariferhöhun
gen und Bewirtschaftungskosten etc. sind durch Einsparungen an anderer
Stelle zu kompensieren. Eine Steigerung der freiwilligen Leistungen soll
vermieden werden. Vielmehr sind diese in vertretbarer Weise weiter zu redu
zieren.
3.
Mehreinnahmen, die ggf. bei der Ausführung des Haushaltsplanes gegen
über den Ansätzen bei den kommunalen Steuern und den allgemeinen Lan
deszuweisungen entstehen, sind zur Reduzierung des negativen Jahreser
gebnisses einzusetzen.
Hinweis:
Gern. § 80 Abs. 5 GO NRW soll die Anzeige der Haushaltssatzung spätes
tens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.
III. Begründung
Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haus
haltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen ( 76
Abs. 2 GO NRW). Die Genehmigung des Konzeptes kann nur erteilt werden, wenn aus
ihm hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der
Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW wieder erreicht wird.
Da die Voraussetzung des § 76 Abs. 2 GO NRW i.V.m § 75 Abs. 2 GO NRW vorliegt, ist
die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 bis 2021 für das Haushalts
jahr 2018 zu genehmigen.
Unter Abwägung des Interesses an einer möglichst uneingeschränkten kommunalen
Selbstverwaltung und dem Interesse an der künftigen dauernden Leistungsfähigkeit der
Gemeinde Kreuzau habe ich die Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssiche
rungskonzeptes 2012 bis 2021 gern. § 76 Abs. 2 GO NRW mit Nebenbestimmungen zu
sätzlich zu den im Konzept dargestellten Maßnahmen versehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erhoben
werden.
-3Die Klage ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, Justizzent
rum, 52070 Aachen einzureichen oder dort beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zur
Niederschrift zu erklären.
Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektroni
sche Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektroni
schen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55 a Abs. 4 VwGO
eingereicht werden.
Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen
bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbe
dingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Be
hördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
ERW) vom 24. November
2017 (BGBI. l S. 3803).
—
Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt wer
den, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Hinweis zur elektronischen Form der Klageerhebung:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Intometseite wwwJustiz. de.
Mit freundlichem Gruß