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Mitteilung (Schreiben Kreis Düren)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
179 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
07.03.18, 13:05
Aktualisiert
07.03.18, 13:05
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Inhalt der Datei

Anlage zur Mitteilung 30/2018 DER LANDRAT DES KREISES DÜREN als untere staatliche Verwaltungsbehörde Briefansehrift: Kreisverwaltung Düren 52348 Düren Hauptamt Gegen Empfangsbekenntnis An den Bürgermeister Postfach 1128 52368 Kreuzau 28, Feb, 2018 Dienstgebäude Bismarckstr. 16, Düren Auskunft Maximilian Weinberger Telefon-Durchwahl 02421(22-2186 eMail amtl 0@kreis-dueren.de /1 Zimmer-Nr. 78 (HausA) Fax 02421/22-2024 Bitte vereinbaren Sie einen Termini Im Ubrigen gelten folgende Servicezeiten: Mo Do 8.00 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr - / Ihr Zeichen 2020/2Ol8Sti - ‚/ Ihre Nachricht vom Mein Zeichen 21.12.2017 Datum 101415140407 21. Februar20l8 Haushaltssatzung 2018 und Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2021 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eßer, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem o. g. Bericht legten Sie die vom Rat der Gemeinde Kreuzau am 13.12.2017 be schlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 nebst der Fortschreibung des dazugehörigen Haushaltssicherungskonzeptes vor und beantragten, die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zu genehmigen. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen führte zu folgendem Ergebnis: 1. Genehmigung 1. Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 bis 2021 der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 76 Abs. 2 GO genehrnig. 2. Gegen die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2018 bestehen unter Beachtung der folgenden Regelungen keine Bedenken. II. Nebenbestimmungen Auflagen: Nach den Haushaltsveranschlagungen kann bis zum Haushaltsjahr 2020 kein ausgeglichener Haushalt aufgestellt werden. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinde Kreuzau für den Zeitraum weitere Haushaltssicherungskon zepte aufzustellen hat. Aus dem HSK 2019ff. sollen die Konsolidierungs maßnahmen mit Umsetzungszeitpunkt und Einsparpotential erkennbar sein. Bankverbindungen: Sparkasse Düren, BLZ 395 501 10, Konto 114 256 IBAN: DE8O 3955 0110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33xxx Postbank Köln, BLZ 370 100 50, Konto 791 48 503 IBAN: DE5O 3701 0050 0079 1485 03, SWIFT-BIC: PBNKDEFF Telefonzentrale: Internet: Paketansch rift: (02421) 220 Bismarckstraße 16 52351 Düren www.kreis-dueren.de -2Über den Vollzug der Konsolidierungsmaßnahmen ist halbjährlich zu berich ten (erstmals zum 30.09.2018). Dabei ist der Stand der Umsetzung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen hinreichend nachvollziehbar zu erläu tern. Hierfür ist die bereits im Haushaltsplan angewandte und mit Verfügung vom 04.09.2017 bereitgestellte Tabelle zu verwenden. In diesem Zusam menhang weise ich darauf hin, dass die beschlossenen Konsolidierungs maßnahmen umzusetzen sind und ein Verschieben in spätere Jahre die Ge nehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes gefährden kann. Zudem ist bis zum 30.09.2018 der Sachstand zum neuen Personalentwick lungskonzept mitzuteilen. 2. Steigerungen im Bereich der freiwilligen Leistungen, wie z. B. Tariferhöhun gen und Bewirtschaftungskosten etc. sind durch Einsparungen an anderer Stelle zu kompensieren. Eine Steigerung der freiwilligen Leistungen soll vermieden werden. Vielmehr sind diese in vertretbarer Weise weiter zu redu zieren. 3. Mehreinnahmen, die ggf. bei der Ausführung des Haushaltsplanes gegen über den Ansätzen bei den kommunalen Steuern und den allgemeinen Lan deszuweisungen entstehen, sind zur Reduzierung des negativen Jahreser gebnisses einzusetzen. Hinweis: Gern. § 80 Abs. 5 GO NRW soll die Anzeige der Haushaltssatzung spätes tens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen. III. Begründung Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haus haltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen ( 76 Abs. 2 GO NRW). Die Genehmigung des Konzeptes kann nur erteilt werden, wenn aus ihm hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW wieder erreicht wird. Da die Voraussetzung des § 76 Abs. 2 GO NRW i.V.m § 75 Abs. 2 GO NRW vorliegt, ist die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 bis 2021 für das Haushalts jahr 2018 zu genehmigen. Unter Abwägung des Interesses an einer möglichst uneingeschränkten kommunalen Selbstverwaltung und dem Interesse an der künftigen dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde Kreuzau habe ich die Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssiche rungskonzeptes 2012 bis 2021 gern. § 76 Abs. 2 GO NRW mit Nebenbestimmungen zu sätzlich zu den im Konzept dargestellten Maßnahmen versehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erhoben werden. -3Die Klage ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, Justizzent rum, 52070 Aachen einzureichen oder dort beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zur Niederschrift zu erklären. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektroni sche Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektroni schen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55 a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbe dingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Be hördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung ERW) vom 24. November 2017 (BGBI. l S. 3803). — Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt wer den, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Hinweis zur elektronischen Form der Klageerhebung: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Intometseite wwwJustiz. de. Mit freundlichem Gruß