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Allgemeine Vorlage (Anl. 4 Schnellbrief)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
174 kB
Erstellt
02.03.18, 13:06
Aktualisiert
02.03.18, 13:06
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Anlage 4 zu VL-Nr. 23/2018 Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen Städte- und Gemeindebund NRW. Postfach 1039 52.40030 Düsseldorf Schnellbrief 245/2016 A ‚-n ie Mitgliedsstädte und -gemeinden Postfach 103952.40030 Düsseldorf Kaiserswefther Straße 199-201 40474 Düsseldorf Telefon 0211.4587-1 Telefax 0211.4587-211 E-Mail: info@kommunen-in-nrw.de pers. E-Mail:johannes.osing@kommunen-in-nrw.de Internet: www.kommunen-in-nrw.de Aktenzeichen: 20.1.4.7-018/001 os-la Ans p rech partner: Referent Johannes Osing Durchwahl 02114587-244 30.08.2016 Wohnungsbauoffensive in NRW: Angebote von NRW.URBAN Soziale Baulandentwicklung und Standortcheck „Wohnen“ Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der Mangel an bezahlbaren Wohnraum betrifft viele nordrhein-westfälische Kommunen. Durch die demografische Entwicklung der vergangenen Jahre und die hohe Zahl zugewander ter Menschen hat sich dieser insbesondere in Gemeinden mit hohem und überdurchschnittli chem Wohnraumbedarf verschärft. Bund und Land NRW reagieren hierauf mit einer Woh nungsbauoffensive, siehe hierzu nur zuletzt Schnellbrief Nr. 192 vom 08.07.2016. Der ausgelöste Handlungsbedarf trifft bei den Kommunen in der Projektentwicklung- und um setzung auf erhebliche Engpässe bei den personellen und wirtschaftlichen Ressourcen. Dies gilt insbesondere bei der Aktivierung und Sicherung des hierfür notwendigen Baulandes. Daher hat das Land Nordrhein-Westfalen Angebote initiiert, die bei der Mobilisierung und Ent wicklung von Wohnungsbaugrundstücken unterstützen sollen. 1. Soziale Baulandentwicklung Im Rahmen des Programms „Soziale Baulandentwicklung“ (siehe auch Anlage 1) steht die lan deseigene Gesellschaft NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) interes sierten Kommunen als „Entwicklungsgesellschaft auf Zeit“ zur Seite. Sie erwirbt Grundstücke, sichert die Finanzierung, plant und baut die Erschließung, betreibt die Vermarktung und stellt das gesamte Projektmanagement sicher. Zur Umsetzung dieser Aufgaben hat das Land die NRW.URBAN über die NRW.BANK mit einem Kreditrahmen in Höhe von 20 Mio. Euro ausgestattet, sodass die NRW.URBAN den gesamten lnvestitionsbedarf der sozialen Baulandentwicklung für die Kommunen vorfinanzieren kann. Entsprechend sieht das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2016 zum Haushaltsplan des Landes NRW eine Änderung des § 20 Abs. 6 HHG 2016-E vor, nach der das MBWSV ermächtigt wird, im Einvernehmen mit dem Finanzministerium Bürgschaften zu Gunsten der NRW.BANK für Diesen Schneflbrief und weitere tagesaktuelle Informationen, Gesetzesvorlagen und -texte, Mustersatzungen und -dienstanweisungen etc. aus dem kommunalen Bereich finden Sie im kostenlosen Intranet des StGB NRW. Die Zu gangsäaten hierfür erhalten Sie im Hauptamt Ihrer Kommune. 5. 2 v. 3 die o.g. Darlehen zu übernehmen. Das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2016 befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Die kommunalen Spitzenverbände in NRW haben in ih rer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf die geplante Regelung ausdrücklich begrüßt. Grundlage für die Aufnahme von kommunalen Projekten in das Programm zur sozialen Bau landentwicklung ist einerseits ein Beitritt der Kommune in die Gesellschaft NRW.URBAN und andererseits der Abschluss eines Treuhand- oder Kooperationsvertrages, in dem pro-jektbezo gen die Geschäftsgrundlage zwischen der Kommune und der NRW.URBAN geregelt wird. Der Gesellschafterbeitritt der Kommune in die landesbeteiligte NRW.URBAN bringt für die Kommune den Vorteil, unmittelbar auf das gesamte operative Know-how der Gesellschaft so wie die günstigen Finanzierungsmöglichkeiten zurückgreifen zu können und diese wie eine ei gene Stadtentwicklungsgesellschaft für die Laufzeit ihres Projektes zu nutzen. Der zu erwerbende Gesellschaftsanteil an der NRW.URBAN beträgt 1.000 Euro. Die Kommune muss für die Projektlaufzeit der Baulandentwicklung Gesellschafter der NRW.URBAN sein und bleiben. Sie kann nach Abschluss der Baulandentwicklung ihren Anteil an der Gesellschaft zu rückgeben oder für weitere gemeinsame Projekte in der Gesellschaft bleiben. Die gesellschaftsrechtliche Verbundenheit zwischen der Kommune und der NRW.URBAN stellt einen signifikanten Unterschied zu einem einfachen Dienstleistungsverhältnis dar, da das ge meinsame Handeln der Partner noch mehr in den Vordergrund gestellt wird. Der Abschluss ei nes Treuhand- oder Kooperationsvertrages regelt detailliert die Zusammenarbeit zwischen der Kommune und der NRW.URBAN. Hier wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass NRW.URBAN zwar die gesamt operative Umsetzung des Projektes einschließlich der Finanzierung des ge samten lnvestitionsbedarfes übernimmt, die wichtigen Entscheidungen des Projektes aber bei der Kommune verbleiben. Die Entscheidungen über die Projektlaufzeit, die Höhe der Ankaufspreise für den Grunderwerb, die Art der baulichen Ausnutzung und Verdichtung der Bauflächen, die Zielgruppenfestlegung bei der Vermarktung, die Höhe der Verkaufspreise liegen bei der Kommune und ihren politi schen Gremien. Mit dieser zentralen wirtschaftlichen Entscheidungs- und Steuerungshoheit innerhalb des Projektes hat die Kommune im Ergebnis die Stellung, die sie auch bei einer selbstständigen Projektdurchführung hätte. NRW.URBAN hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen, die kom munalen Ziele stehen immer im Fokus. Nach Ablauf der vereinbarten Projektlaufzeit erfolgt die Abrechnung des Projektes. Eventuell eingetretene Verluste müssen vor Projektabschluss durch die Kommune ausgeglichen wer den, ggfs. geschieht dies durch die Übertragung und Verrechnung noch nicht vermarkteter Baugrundstücke an die Gemeinde. Die Chancen, finanzielle Überschüsse und der gesamte Projekterfolg gehen immer an die Kom mune. Ansprechpartner bei NRW.URBAN sind Herr Ludger Kloidt, Tel. 0211 54238-0, ludger.kloidtnrw-urban.de sowie Herr Dr. Franz-Josef Lemmen, Tel. 0211 54238-373, franz-josef. 1 e mm e n @ nrw-urban .d e 2. Standortcheck „Wohnen“ Bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum stellt sich oft das Problem, dass neue Bauge biete kaum noch ausgewiesen werden können, weshalb der Nachverdichtung eine wichtige Rolle zukommt. Ob Brachflächen, leer stehende Gebäude, größere Baulücken oder sonstige Flächen im Innenbereich mobilisiert und zur Stärkung der lnnenentwicklungfür den Woh 5. 3 v. 3 nungsbau wiedergenutzt werden können, lässt sich oft aber erst durch eine fachlich fundierte Analyse beantworten. Hierfür bietet NRW.URBAN im Auftrag des MBWSV nordrhein-westfäli schen Kommunen den kostenlosen Standortcheck „Wohnen“ an (Anlage 2). Mit dem Standortcheck „Wohnen“ wird das Potenzial für den Wohnungsbau geprüft und der Kommune ein erster, qualifizierter Standortbericht mit Handlungsempfehlungen zur Verfü gung gestellt. Dieser enthält dann etwa Aussagen zur Flächenverfügbarkeit, zur Erschlie ßungssituation, zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung oder auch zu etwaigen Fördermöglichkei te n. Ansprechpartner bei NRW.URBAN ist Herr Jens Kohnen, Tel. 0228 763827-76, jens. koh ne n @ nrw-urban .d e 3. Experte n-Talk auf der Expo Real Passend zu den o.g. Themen bietet das Land NRW auf der diesjährigen Expo Real in München außerdem Gesprächsrunden mit Experten sowie einen anschließenden Erfahrungsaustausch für Städte und Gemeinden an. Die Termine sind: Dienstag, 04.10., 13:00 Uhr „Baulandoffensive für mehr bezahlbaren Wohnraum“ Mittwoch, 05.10., 10:00 Uhr „Flächen mobilisieren, bezahlbaren Wohnraum schaffen“ Ort: Gemeinschaftsstand des Landes NRW (Stand B1.321) Weitere Informationen zur Messe sind unter http://www.exporeal.net/ verfügbar. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Rudolf Graaff Anlagen