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Kreuzau
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02.03.18, 13:06
Aktualisiert
02.03.18, 13:06
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Gemeinde Kreuzau
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 28.02.2018
Vorlagen-Nr.: 23/2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sanierungs- und
Entwicklungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
13.03.2018
10.04.2018
24.04.2018
Antrag der SPD-Fraktion auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder
Wohnungsbaugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues in der
Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 08.11.2017 hat die SPD-Fraktion den o.a. Antrag eingereicht. Durch
Mitteilungsvorlage Nr. 93/2017 habe ich diesen Antrag dem Rat am 13.12.2017 zur Kenntnis
gegeben. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse verwiesen.
Das Antragsschreiben (einschließlich der Begründung) ist zur Information nochmals als Anlage 1
beigefügt.
Der Antrag beinhaltet folgenden Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung der Gemeinde Kreuzau wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten die
Gemeinde hat, um aktiv oder unterstützend den sozialen Wohnungsbau im Gemeindegebiet der
Gemeinde Kreuzau zu fördern.
2.
Dabei
soll
insbesondere
untersucht
werden,
ob
es
sinnvoll
ist,
eine
Wohnungsbaugenossenschaft, eine eigene Wohnungsbaugesellschaft zu gründen, oder sich an
bereits bestehenden sozialen Wohnungsbauträgern zu beteiligen.
3. Für die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugesellschaft oder einer Beteiligung werden in
den Haushalt an geeigneter Stelle 50.000 € im Jahre 2018 eingestellt.
Bevor ich auf die einzelnen Punkte des Antrages konkret eingehe, möchte ich Ihnen Informationen
zum Wohnungsbestand und zu den unterschiedlichen Miethöhen in der Gemeinde Kreuzau an die
Hand geben.
1. Wohnungsbestand und insbesondere Mietwohnungsbestand
In der Anlage 2 füge ich ein aktuelles und gemeindebezogenes Wohnungsmarktprofil der
NRW.BANK
bei.
Wohnungsmarktprofile
sind
Auszüge
der
landesweiten
Wohnungsmarktbeobachtung der NRW.BANK. Sie richten sich an alle, die sich über die örtlichen
Wohnungsmärkte informieren möchten. Die Kennzahlen und Grafiken geben einen guten
Überblick über wichtige Trends und Strukturen des Wohnungsmarktes.
So ist beispielsweise hieraus für Kreuzau ersichtlich:
-
Vom Gesamtwohnungsbestand von 8.310 Wohnungen ist ein Anteil von 73,4 % in Ein- und
Zweifamilienhäusern und ein Anteil von 23,4 % in Mehrfamilienhäusern zu finden.
-
Der landesweite Durchschnitt in Gemeinden der Größenklasse 10.000 bis 20.000 Einwohner
liegt im Verhältnis bei 70,1 % zu 25,6 %. (NRW-weit ist das Verhältnis: 41,3 % zu 54,4 %)
Der Anteil des geförderten Mietwohnungsbestandes an allen Wohnungen in
Mehrfamilienhäusern (Sozialwohnungen) beträgt 11,6 %.
Wohnungsbestand nach Baualtersklassen; so liegt der Anteil der Wohnungen, die vor 1970
gebaut wurden an allen Wohnungen bei 39,5 % und damit unter dem Landesdurchschnitt.
Wohnungsbestand und Art der Wohnungsnutzung (selbst genutzt, vermietet, leerstehend).
Entwicklung der mittleren Angebotsmiete.
Der Bestand öffentlich geförderter Mietwohnungen im Gemeindegebiet stellt sich zum 31.12.2017
nach Angaben der Bewilligungsbehörde (Kreis Düren) wie folgt dar:
Ortsteil
MEFH
MW
davon für ältere Menschen
Kreuzau
Stockheim
Winden
Drove
4
6
2
2
137
27
14
10
64
0
0
0
Insgesamt
14
188
64
Abkürzungsverzeichnis:
MEFH = Miet-Einfamilienhäuser für kinderreiche Familien
MW = Mietwohnungen
Von den insgesamt 188 MW befinden sich derzeit bereits 50 MW in der 10-jährigen
Nachwirkungsfrist, d.h., die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen wird sich in den
nächsten 10 Jahren um diese 50 Wohnungen reduzieren.
Ich habe Sie seit 1992 jährlich über die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen im
Gemeindegebiet Kreuzau informiert. Aus diesen jährlichen Informationen ist Ihnen bekannt, dass
der öffentlich geförderte Mietwohnungsbau im Prinzip seit 2002 in Kreuzau fast zum Erliegen
gekommen ist. Seit diesem Zeitraum wurden lediglich in 2007 6 Mietwohnungen und 2
Einfamilienhäuser für kinderreiche Familien errichtet. Einen vergleichsweisen Boom gab es noch
im Jahre 2010. Hier wurden in Friedenau 22 öffentlich geförderte Mietwohnungen, davon 16 für
ältere Menschen gefördert.
Allgemein ist landesweit ein erheblicher Rückgang öffentlich geförderter Wohnungen zu
verzeichnen. Hauptgrund dafür ist sicherlich die Entwicklung auf dem Kapitalmarkt. Viele
Investoren scheuen die teils strikten Vorgaben im sozialen Wohnungsbau und natürlich auch die
Mietpreishöhen, die vorgegeben werden.
Ob und inwieweit sich hierzu Änderungen ergeben, bleibt abzuwarten. Die Gemeinde Kreuzau
selbst kann hierauf keinen Einfluss nehmen.
Zur Vervollständigung dieser Übersicht weise ich Sie noch darauf hin, dass die Gemeinde Kreuzau
selbst über folgende Mietwohnungen verfügt:
- Am Leversbach 24 ( im Dorfgemeinschaftshaus) eine
- Gereonstraße 15 (ehemalige Dienstwohnung der Gereonschule) eine
- Lehrer-Mainz-Straße 8 (ehemalige Lehrerdienstwohnung) drei
Darüber hinaus verfügt die Gemeinde zwar über weitere Gebäude die sich für Mietwohnungen
eignen würden, diese sind jedoch auf Jahre zweckgebunden zur Unterbringung von
Asylbewerbern und Obdachlosen. Es handelt sich hierbei um folgende Objekte:
- Kreuzauer Straße
- Brigidastraße
- Heidbüchel
-2-
- Hauptstraße
- Auf dem Schildchen
2. Miethöhen
Der Begriff sozialer Wohnungsbau ist in der öffentlichen Diskussion in den letzten Wochen und
Monaten verdrängt worden durch den Begriff „bezahlbarer Wohnraum“. Was ist hierunter zu
verstehen? Ein entsprechender Betrag pro qm ist nicht festgeschrieben.
Von Interesse ist sicherlich, welche Miethöhen inzwischen tatsächlich gezahlt oder bei
Empfängern staatlicher Leistungen überhaupt anerkannt werden. Bei den Empfängern öffentlicher
Leistungen ist dies in der Regel abhängig von der Wohnungsgröße und der Anzahl der
Familienmitglieder, bzw. auch des Alters der jeweiligen Mietwohnungen. Auch hierzu möchte ich
Ihnen nachstehend einen Überblick geben:
2.1 Richtwertmieten für Unterkünfte im Rechtskreis SGB II/SGB XII (Angaben des Kreises
Düren)
Haushaltsgröße
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
abstrakt angemessene Wohnfläche
angemessene Nettokaltmiete
4,81 €
4,70 €
4,51 €
4,25 €
4,25 €
50 qm
65 qm
80 qm
95 qm
110 qm
In den Zuständigkeitsbereich des örtlichen Sozialamtes fällt der Personenkreis des SGB XIIBereiches. Derzeit werden hier für 129 Bedarfsgemeinschaften Mieten übernommen. Auf den
SGB II-Bereich (zuständig: Kreis Düren) entfallen 744 Personen.
2.2. Höchstbeträge für Mieten bei Wohngeldansprüchen
Bei der Gewährung von Wohngeld ist die Höhe des Wohngeldes abhängig von der Personenzahl,
einer Höchstmiete pro qm und selbstverständlich dem Einkommen. Folgende Höchstmieten
werden anerkannt:
Personenzahl
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
Höchstmiete ./. qm = Miete/qm
351 € : 50 qm = 7,02 €
425 € : 65 qm = 6,53 €
506 € : 80 qm = 6,32 €
591 € : 95 qm = 6,22 €
675 € : 110 qm = 6,13 €
Hinweis: Im Dezember 2017 betrug die Anzahl der Wohngeldempfänger im Gemeindegebiet
Kreuzau 77 Personen/Familien.
2.3. Miethöhen bei öffentlich geförderten Wohnungen
Die Miete bei öffentlich geförderten Wohnungen (sozialer Wohnungsbau) wird durch die
Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW bei der Errichtung des Mietobjektes
festgelegt. Hierbei richtet sich die Miete nach der Einstufung der Gemeinde in Mietniveauklassen,
einer Einkommensgruppe A und Einkommensgruppe B. Die Wohnungsgrößen entsprechen in
etwa den bereits oben aufgeführten Wohnungsgrößen. Nachstehend die entsprechende
Übersicht:
-3-
Gemeinden mit Mietniveau
Einkommensgruppe A
Einkommensgruppe B
M1
M2
M3
M4
4,60 €
5,00 €
5,55 €
6,20 €
5,45 €
5,85 €
6,30 €
7,00 €.
Die Gemeinde Kreuzau ist in der Mietniveaugruppe M 2 eingeordnet.
Die o.g. Miethöhen wurden zum 1.2.2018 neu festgesetzt. In der für Kreuzau relevanten
Mietniveaustufe M 2 betrug die max. Miethöhe vorher 4,65 € bzw. 5,75 €.
2.4. Mietspiegel für nichtöffentlich geförderte Wohnungen im Gemeindegebiet Kreuzau
Dieser Mietspiegel wird seit Jahren zusammengestellt durch die Gemeinde Kreuzau, Haus und
Grund Düren e.V. und dem Mieterverein Köln e.V. Er basiert auf freiwilligen Angaben. Er ist
unterteilt in drei verschiedene Wohnungsgrößen und sechs verschiedenen Altersklassen der
Gebäude. Der aktuelle Mietspiegel stellt sich wie folgt dar:
Siehe Anlage 3.
2.5. Was wird denn aktuell im frei finanzierten Wohnungsbau bezahlt?
Bei den vorstehenden Übersichten handelt es sich um anerkannte Höchstmieten oder um
Orientierungswerte (Mietspiegel) und letztendlich kommt noch eine weitere Kategorie hinzu,
nämlich die Höhe der Miete, die zumindest teilweise tatsächlich gezahlt werden muss. Da hierzu
keine statistischen Angaben vorliegen, habe ich hierzu zahlreiche Gespräche mit Privatleuten
geführt, aber auch mit zwei größeren, örtlichen Hausverwaltungen. Auf wie viele Wohnungen sich
diese tatsächlich zu zahlenden Mieten beziehen ist mir nicht bekannt. In Relation zum gesamten
Mietwohnungsbestand dürften hiervon nach meiner Einschätzung aber max. 10 % betroffen sein.
Die Miethöhe für Neubauwohnungen, die in den letzten 2-3 Jahren entstanden sind, somit
energetisch auf dem neuesten Stand und in der Regel auch mit einem Aufzug versehen, beläuft
sich je nach Lage zwischen 8 und 9 €/qm.
Mietwohnungen aus dem Altbestand, die sich durchaus am Mietspiegel der Gemeinde Kreuzau
orientieren, werden bei Neuvermietung zu einem Mietpreis von 7,00 € bis 7,50 € vermietet.
Wohl gemerkt:
Bei allen genannten Miethöhen handelt es sich um die jeweilige Kaltmiete.
Nach diesen Vorinformationen nehme ich nunmehr konkret zu den drei Punkten des vorliegenden
Antrages Stellung:
Zu 1 Die Verwaltung der Gemeinde Kreuzau wird beauftragt zu prüfen, welche
Möglichkeiten die Gemeinde hat, um aktiv oder unterstützend den sozialen Wohnungsbau
im Gemeindegebiet der Gemeinde Kreuzau zu fördern
Wie oben angeführt ist der soziale Wohnungsbau (mit öffentlichen Mitteln geförderter,
mietpreisgebundener Wohnungsbau) zu unterscheiden von der Begrifflichkeit „bezahlbarer
Wohnraum“. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Intention des Antragsstellers eher die
zweitgenannte, weiter gehende Definition meint. Denn beim reinen Sozialwohnungsbau sind die
bundes- und landespolitischen Förderkriterien sowie die Entwicklung des Kapitalmarktes
ausschlaggebend und durch die Gemeinde nicht beeinflussbar. Darüber hinausgehende
finanzielle Anreize aus der Gemeindekasse sind haushaltsrechtlich nicht zulässig. Zudem ist der
Bedarf nach echten Sozialwohnungen schwer feststellbar.
Im Bereich des privaten Einfamilienwohnungsbaus wurden in den 90er Jahren gemeindeeigene
Grundstücke an kinderreiche Familien kostengünstiger verkauft. Aufgrund der seit Jahren
-4-
anhaltenden negativen Haushaltssituation wurde von dieser Möglichkeit (zuletzt im Baugebiet
Drove) kein Gebrauch mehr gemacht. Eine aktive Unterstützung durch die Gemeinde könnte in
diesem Bereich künftig wieder reaktiviert werden und zwar:
1. Bei der Aufstellung neuer Bebauungsplangebiete, insbesondere dann wenn sie von
Erschließungsträgern realisiert werden, wird im Bebauungsplan oder im städtebaulichen
Vertrag festgesetzt, bzw. vereinbart, das ein bestimmter Prozentsatz von Grundstücken (z.B. 5
% oder 10 %) für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern für kinderreiche Familien oder für
Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen, die ein bestimmtes Mietniveau nicht überschreiten dürfen,
zu verwenden ist.
2. Sofern die Gemeinde eigene Grundstücke zukünftig veräußert, wird ebenfalls ein bestimmter
Prozentsatz nur veräußert, wenn die vorgenannten Kriterien erfüllt werden.
Derzeit muss jedoch festgestellt werden, dass weder entsprechende Bebauungspläne existieren
bzw. gemeindeeigene Grundstücke vorhanden sind.
Ende 2016 hat das Land eine Wohnungsbauoffensive gestartet und damit Angebote initiiert, die
bei der Mobilisierung und Entwicklung von Wohnungsbaugrundstücken unterstützen sollen. So
steht im Rahmen des Programms „Soziale Baulandentwicklung“ interessierten Kommunen die
landeseigene Gesellschaft NRW.URBAN als „Entwicklungsgesellschaft auf Zeit“ zur Seite. Zudem
bietet sie einen Standortcheck „Wohnen“ an, um Wohnungsbaupotentiale zu analysieren. Im
Detail verweise ich auf den Schnellbrief des NWSTGB 245/2016 in der Anlage 4. Diese Option
könnte ebenfalls gezogen werden.
Andere aktive Unterstützungsmöglichkeiten sehe ich verwaltungsseitig nicht.
Zu 2 Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob es sinnvoll ist, eine
Wohnungsbaugenossenschaft, eine eigene Wohnungsbaugesellschaft zu gründen, oder
sich an bereits bestehenden sozialen Wohnungsbauträgern zu beteiligen!
Der Dürener Bauverein AG ist mit derzeit 217 Häusern und 1397 Wohnungen sicherlich unstrittig
der größte öffentlich getragene Wohnungseigentümer. Er agiert und investiert bisher
ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Düren, überwiegend in der Stadtmitte als auch
den Stadtteilbezirken Grüngürtel, Düren-Ost, Düren-Nord, Düren-Süd, Rölsdorf und Gürzenich.
Ich habe Januar 2018 eine ausführliche Unterredung mit der Geschäftsführung geführt. Hierbei
wurde mir mitgeteilt, dass der Dürener Bauverein durchaus auch bereit wäre im Zentralort
Kreuzau aktiv zu werden (auch ohne Mitgliedschaft der Gemeinde Kreuzau). Voraussetzung sei
die Bereitstellung geeigneter Grundstücke (mindestens 6 Wohneinheiten pro Grundstück). Der
Grundstückskaufpreis würde sich durchaus am Baulandrichtwert orientieren.
Die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugenossenschaft oder Wohnungsbaugesellschaft wäre
nur dann wirtschaftlich darstellbar, wenn eine Größenordnung von 1000 Wohnungen zu verwalten
wären. Diese Einschätzung habe ich bei meinen Gesprächen mit der Dürener Bauverein AG, der
NRW.URBAN kommunale Entwicklung GmbH Düsseldorf und in Gesprächen mit der
Kommunalagentur NRW erfahren. Zu dieser Einschätzung ist auch in den letzten Monaten der
Kreis Düren gekommen, und zwar im Zusammenhang mit der Beratung eines Antrages der SPDFraktion im Kreistag Düren vom 26.01.2016 zum Thema „Ermittlung von Grundlagen für die
Schaffung von sozialem Wohnraum im Kreis Düren“. Dieser Antrag ist zu Ihrer Information als
Anlage 5 beigefügt. Die Beratungen hierzu sind auf Kreisebene inzwischen abgeschlossen. Als
Ergebnis ist festzustellen, dass der Kreis Düren keine eigene Wohnungsbaugenossenschaft oder
Gesellschaft gründet, vielmehr inzwischen durch die Beteiligungsgesellschaft des Kreises Düren
einen Anteil von 25 % plus einer Aktie an der Dürener Bauverein AG erworben hat. Ziel dieses
Anteilskaufs ist es, die Kompetenz der Bauverein AG auch außerhalb des Stadtgebietes Düren
zum Ausbau des sozialen oder bezahlbaren Wohnungsbaus einzusetzen. Auch in dieser
Angelegenheit habe ich inzwischen eine ausführliche Unterredung mit dem zuständigen
Dezernenten Herr Hürtgen geführt. Der Kreis Düren wird in den nächsten Wochen diesbezüglich
-5-
mit den kreisangehörigen Kommunen Kontakt aufnehmen, um die weitere Vorgehensweise zu
besprechen. Ich denke diese Option sollte die Gemeinde Kreuzau ebenfalls nutzen.
Da aufgrund der Aussagen der Dürener Bauverein AG ohnehin eine generelle Bereitschaft ohne
Mitgliedschaft der Gemeinde Kreuzau besteht in Kreuzau aktiv zu werden und dies nunmehr durch
die Initiative des Kreises Düren sogar noch verstärkt wird, könnte meines Erachtens auf eine
separate Beteiligung der Gemeinde Kreuzau verzichtet werden.
Zu 3 „Für die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugesellschaft werden in den Haushalt
an geeigneter Stelle 50.000 € im Jahre 2018 eingestellt“
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurden einvernehmlich für das Jahr 2018 noch keine
Haushaltsmittel eingestellt. Es bestand Einvernehmen, dass ein entsprechender Betrag ggf.
außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden könnte. Aufgrund meiner Ausführungen zu Ziff. 2
wäre dies jedoch nicht erforderlich.
Unter Berücksichtigung meiner vorstehenden Ausführungen unterbreite ich Ihnen den unter Ziff. III
aufgeführten Beschlussvorschlag.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, entstehen derzeit keine Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
Aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion zur Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder
Wohnungsbaugenossenschaft bzw. zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus in der Gemeinde
Kreuzau wird wie folgt beschlossen:
1. Um die Bereitstellung bezahlbaren Wohnungsraums im Gemeindegebiet der Gemeinde
Kreuzau zukünftig aktiv zu unterstützen und zu fördern, werden bei der Aufstellung zukünftiger
Bebauungspläne bzw. beim Abschluss städtebaulicher Verträge Festsetzungen bzw.
Vereinbarungen getroffen, wonach ein jeweils festzulegender prozentualer Anteil von
Grundstücken im Plangebiet für diese Zwecke verwendet werden müssen.
2. Sofern die Gemeinde Kreuzau zukünftig eigene Baugrundstücke anbietet, ist nach den gleichen
Kriterien zu verfahren.
3. Auf die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugenossenschaft/Wohnungsbaugesellschaft
sowie einer Beteiligung an bereits bestehenden sozialen Wohnungsbauträgern wird verzichtet.
Die sich zukünftig ergebenden Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Dürener Bauverein
AG werden genutzt und unterstützt.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
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Anlagen
-6-