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Allgemeine Vorlage (Zuschüsse an Vereine und Verbände)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
87 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
01.03.18, 13:05
Aktualisiert
03.12.18, 13:06
Allgemeine Vorlage (Zuschüsse an Vereine und Verbände) Allgemeine Vorlage (Zuschüsse an Vereine und Verbände)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 27.02.2018 Vorlagen-Nr.: 9/2017 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sanierungs- und Entwicklungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 13.03.2018 10.04.2018 24.04.2018 Zuschüsse an Vereine und Verbände I. Sach- und Rechtslage: Seitens der CDU-Fraktion wurden in der Sitzung des Rates vom 20.02.2018 zwei Anträge mit folgenden Beschlussvorschlägen überreicht: 1. „Die Gemeinde Kreuzau wird zukünftig die Jugendarbeit von Vereinen in der Gemeinde Kreuzau mit einem festen Budget und einem sich daraus ergebenden einheitlichen Betrag pro Jugendlichen unterstützen. Weiterhin wird die Brauchtumspflege (Karneval, Schützenfeste etc.) wie bisher durch Zeltzuschüsse und Zuschüsse zu Karnevalsumzügen unterstützt. Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Kreuzau und Vereinen zur Pflege und Unterhaltung gemeindlicher Liegenschaften (Reinigungsverträge, Pflegekostenzuschüsse zur Platzpflege, Betriebsführungsverträge etc.) sollen im Haushalt nicht mehr als freiwillige Zuschüsse an Vereine geführt werden, sondern als vertragliche Leistungen.“ 2. „Die Gemeinde Kreuzau wird zukünftig die Nutzer gemeindlicher Liegenschaften maßvoll an den Verbrauchskosten in einem pauschalierten und einfachen Verfahren beteiligen. Alle Nutzer, die älter als 18 Jahre sind, sollen über ihren Verein 1 € pro Monat zahlen. Die Zahl der aktiven erwachsenen Mitglieder soll bei Sportvereinen durch die Zahlen aus der LSB-Meldung sich ergeben, bei allen anderen Vereinen durch Abfrage.“ Die beiden Anträge sind als Anlage beigefügt. Seitens der Verwaltung waren zur Sitzung des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses vom 30.03.2017 mit Vorlage 9/2017 umfangreiche Übersichten über die gemeindliche Vereinsförderung vorgelegt worden. Der Rat hat in der Folge in seiner Sitzung vom 25.04.2017 mehrheitlich folgender Beschluss gefasst: „Die zur Verfügung gestellten Übersichten werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.“ Mit den beiden CDU-Anträgen liegt somit erstmals eine Rückmeldung aus den Fraktionen vor. Es wird zu beraten sein, inwieweit den Anträgen der CDU-Fraktion gefolgt werden soll. Bezüglich der Unterstützung der Jugendarbeit von Vereinen ist eine Aktualisierung des bisherigen Verfahrens sehr zu begrüßen. Die derzeitigen Richtlinien mit einer Aufteilung nach Jugendlichen einerseits und Mannschaften andererseits führen immer wieder zu Ungerechtigkeiten. Hinsichtlich des Antrages auf Beteiligung der Nutzer gemeindlicher Einrichtungen erscheint es auch aus Sicht der Verwaltung wichtig, ein einfaches Verfahren zu finden, wenn man sich für eine solche Beteiligung entschließen sollte. Aufwändige Verfahren erfüllen ihren Zweck häufig nicht, da den Einnahmen Personalkosten in nicht unerheblicher Höhe entgegenstehen. Belastbare Zahlen können derzeit noch nicht genannt werden, da die entsprechenden Grundlagen nicht vorhanden sind. Hierzu müsste zuerst eine Abfrage bei den Vereinen erfolgen. Haushaltsrechtlich problematisch ist aus Sicht der Verwaltung der Antrag, vertragliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Kreuzau und Vereinen im Haushalt nicht mehr als freiwillige Zuschüsse zu führen, sondern als vertragliche Leistungen. Gemäß den HSK-Auflagen der letzten Jahre ist die Gemeinde nicht befugt, neue freiwillige vertragliche Verpflichtungen einzugehen, sondern es sollen vielmehr die bestehenden freiwilligen Leistungen reduziert werden. Nur durch eine andere Verbuchung im Haushalt ändert sich der Rechtscharakter nicht. Für die genannten Leistungen besteht eine rechtliche Verpflichtung nicht. Aufgrund dessen wurde dieser Passus nicht in den Beschlussvorschlag übernommen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Ziel ist es, durch Verringerung der Ausgaben oder durch zusätzlich Einnahmen eine nennenswerte Haushaltsverbesserung zu erreichen. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Gemeinde Kreuzau wird zukünftig die Jugendarbeit von Vereinen in der Gemeinde Kreuzau mit einem festen Budget und einem sich daraus ergebenden einheitlichen Betrag pro Jugendlichen unterstützen. Weiterhin wird die Brauchtumspflege (Karneval, Schützenfeste etc.) wie bisher durch Zeltzuschüsse und Zuschüsse zu Karnevalsumzügen unterstützt. 2. Die Gemeinde Kreuzau wird zukünftig die Nutzer gemeindlicher Liegenschaften maßvoll an den Verbrauchskosten in einem pauschalierten und einfachen Verfahren beteiligen. Alle Nutzer, die älter als 18 Jahre sind, sollen über ihren Verein 1 € pro Monat zahlen. Die Zahl der aktiven erwachsenen Mitglieder soll bei Sportvereinen durch die Zahlen aus der LSB-Meldung sich ergeben, bei allen anderen Vereinen durch Abfrage. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-