Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
87 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
01.03.18, 13:05
Aktualisiert
03.12.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 27.02.2018
Vorlagen-Nr.: 9/2017 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sanierungs- und
Entwicklungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
13.03.2018
10.04.2018
24.04.2018
Zuschüsse an Vereine und Verbände
I. Sach- und Rechtslage:
Seitens der CDU-Fraktion wurden in der Sitzung des Rates vom 20.02.2018 zwei Anträge mit
folgenden Beschlussvorschlägen überreicht:
1. „Die Gemeinde Kreuzau wird zukünftig die Jugendarbeit von Vereinen in der Gemeinde
Kreuzau mit einem festen Budget und einem sich daraus ergebenden einheitlichen Betrag pro
Jugendlichen unterstützen. Weiterhin wird die Brauchtumspflege (Karneval, Schützenfeste etc.)
wie bisher durch Zeltzuschüsse und Zuschüsse zu Karnevalsumzügen unterstützt.
Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Kreuzau und Vereinen zur Pflege und
Unterhaltung gemeindlicher Liegenschaften (Reinigungsverträge, Pflegekostenzuschüsse zur
Platzpflege, Betriebsführungsverträge etc.) sollen im Haushalt nicht mehr als freiwillige
Zuschüsse an Vereine geführt werden, sondern als vertragliche Leistungen.“
2. „Die Gemeinde Kreuzau wird zukünftig die Nutzer gemeindlicher Liegenschaften maßvoll an
den Verbrauchskosten in einem pauschalierten und einfachen Verfahren beteiligen.
Alle Nutzer, die älter als 18 Jahre sind, sollen über ihren Verein 1 € pro Monat zahlen.
Die Zahl der aktiven erwachsenen Mitglieder soll bei Sportvereinen durch die Zahlen aus der
LSB-Meldung sich ergeben, bei allen anderen Vereinen durch Abfrage.“
Die beiden Anträge sind als Anlage beigefügt.
Seitens der Verwaltung waren zur Sitzung des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses vom
30.03.2017 mit Vorlage 9/2017 umfangreiche Übersichten über die gemeindliche
Vereinsförderung vorgelegt worden. Der Rat hat in der Folge in seiner Sitzung vom 25.04.2017
mehrheitlich folgender Beschluss gefasst:
„Die zur Verfügung gestellten Übersichten werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren
Beratung in die Fraktionen verwiesen.“
Mit den beiden CDU-Anträgen liegt somit erstmals eine Rückmeldung aus den Fraktionen vor.
Es wird zu beraten sein, inwieweit den Anträgen der CDU-Fraktion gefolgt werden soll. Bezüglich
der Unterstützung der Jugendarbeit von Vereinen ist eine Aktualisierung des bisherigen
Verfahrens sehr zu begrüßen. Die derzeitigen Richtlinien mit einer Aufteilung nach Jugendlichen
einerseits und Mannschaften andererseits führen immer wieder zu Ungerechtigkeiten.
Hinsichtlich des Antrages auf Beteiligung der Nutzer gemeindlicher Einrichtungen erscheint es
auch aus Sicht der Verwaltung wichtig, ein einfaches Verfahren zu finden, wenn man sich für eine
solche Beteiligung entschließen sollte. Aufwändige Verfahren erfüllen ihren Zweck häufig nicht, da
den Einnahmen Personalkosten in nicht unerheblicher Höhe entgegenstehen.
Belastbare Zahlen können derzeit noch nicht genannt werden, da die entsprechenden Grundlagen
nicht vorhanden sind. Hierzu müsste zuerst eine Abfrage bei den Vereinen erfolgen.
Haushaltsrechtlich problematisch ist aus Sicht der Verwaltung der Antrag, vertragliche
Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Kreuzau und Vereinen im Haushalt nicht mehr als
freiwillige Zuschüsse zu führen, sondern als vertragliche Leistungen. Gemäß den HSK-Auflagen
der letzten Jahre ist die Gemeinde nicht befugt, neue freiwillige vertragliche Verpflichtungen
einzugehen, sondern es sollen vielmehr die bestehenden freiwilligen Leistungen reduziert werden.
Nur durch eine andere Verbuchung im Haushalt ändert sich der Rechtscharakter nicht. Für die
genannten Leistungen besteht eine rechtliche Verpflichtung nicht. Aufgrund dessen wurde dieser
Passus nicht in den Beschlussvorschlag übernommen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Ziel ist es, durch Verringerung der Ausgaben oder durch zusätzlich Einnahmen eine nennenswerte
Haushaltsverbesserung zu erreichen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Kreuzau wird zukünftig die Jugendarbeit von Vereinen in der Gemeinde Kreuzau
mit einem festen Budget und einem sich daraus ergebenden einheitlichen Betrag pro
Jugendlichen unterstützen. Weiterhin wird die Brauchtumspflege (Karneval, Schützenfeste etc.)
wie bisher durch Zeltzuschüsse und Zuschüsse zu Karnevalsumzügen unterstützt.
2. Die Gemeinde Kreuzau wird zukünftig die Nutzer gemeindlicher Liegenschaften maßvoll an den
Verbrauchskosten in einem pauschalierten und einfachen Verfahren beteiligen.
Alle Nutzer, die älter als 18 Jahre sind, sollen über ihren Verein 1 € pro Monat zahlen.
Die Zahl der aktiven erwachsenen Mitglieder soll bei Sportvereinen durch die Zahlen aus der
LSB-Meldung sich ergeben, bei allen anderen Vereinen durch Abfrage.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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