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Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
93 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
26.02.18, 13:06
Aktualisiert
15.03.18, 13:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 21.02.2018 Vorlagen-Nr.: 83/2016 2. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 06.03.2018 12.03.2018 10.04.2018 24.04.2018 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Am 25.04.2017 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau den einstimmigen Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau (FNP) neu aufzustellen. Mit Bezug auf die VL-Nr. 83/2016 sowie die zugehörige 1. Ergänzung geht die Neuaufstellung des FNP mit der Fortschreibung des Regionalplans Köln durch die Bezirksregierung Köln einher. In der gleichen Sitzung hat der Rat zu den vier Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) Kreuzau, Drove, Winden und Stockheim Beschlüsse über die künftige Darstellung von Wohnbauflächen gefasst. Die Beratung fokussierte sich zunächst auf die vier ASB, da diese im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans als ASB für das „Kommunalgespräch“ mit der Regionalplanungsbehörde von Belang waren. Die übrigen Ortsteile der Gemeinde sind im Regionalplan als Agrar- und Freiraum dargestellt. An ihrer Darstellung soll sich im Regionalplan auch nichts ändern. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans steht nunmehr die Betrachtung der kleineren Ortsteile an, um ihre künftigen Entwicklungsoptionen in das Verfahren einzubringen. Grundlage für die Entwicklungsoptionen sind die Maßgaben des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) und des Regionalplans Köln. Der Regionalplan befindet sich bekannterweise noch in Aufstellung und wird noch rd. 5 Jahre bis zum Abschluss benötigen. Ein erster Entwurf liegt noch nicht vor, sodass hierzu keine detaillierten Aussagen getroffen werden können. Der LEP ist zwar am 08.02.2017 in Kraft getreten, wird jedoch von der neuen Landesregierung erneut geändert. Am 15.12.2017 wurde der entsprechende Änderungsentwurf in den Landtag eingebracht. Da noch kein Beteiligungsverfahren durchgeführt wurde, ist noch nicht absehbar, wie die Änderung des LEP letztenendes ausfallen wird. In dem im Dezember 2017 vorgelegten Entwurf der Landesregierung sind jedoch Änderungen vorgenommen worden, die eine Vereinfachung für die eigenständige Entwicklung der kleineren Ortsteile ermöglicht. Dies war eine zentrale Forderung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Grundsätzlich soll sich die Siedlungsentwicklung auf die ASB konzentrieren. Dies ist auch im neuen LEP Entwurf weiterhin so vorgesehen. In den kleineren Ortsteilen „ist unter der Berücksichtigung der Erfordernisse der Landschaftsentwicklung und des Erhalts der landwirtschaftlichen Nutzfläche eine auf den Bedarf der ansässigen Bevölkerung und vorhandener Betriebe ausgerichtete Siedlungsentwicklung möglich“ (LEP Entwurf Stand 15.12.2017). Im Kommunalgespräch zur Fortschreibung des Regionalplans im November 2017 wurde seitens der Bezirksregierung Köln der Hinweis gegeben, dass trotz der Tatsache, dass die Fortschreibung des Regionalplans noch nicht weit im Verfahren befindlich ist und der Abschluss des Verfahrens noch ca. 5 Jahre in Anspruch nehmen wird, die Kommunen mit der Neuaufstellung ihrer FNP und der Entwicklungen der kleineren Ortsteile weiterarbeiten können. Sofern der Rat die entsprechenden Beschlüsse gefasst hat, wird die Verwaltung diese in einem gesonderten Termin mit der Bezirksregierung Köln erörtern. Im Anschluss daran wird ein erster Planentwurf ausgearbeitet und zur Beschlussfassung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren (§§ 3 (1) und 4 (1) BauGB) vorgelegt. Zunächst liegt der Fokus auf den zusätzlichen Darstellungen und den Rücknahmen von Wohnbauflächen in den Ortsteilen unter 2.000 Einwohner. Diese Änderungen sind für die weiteren Beratungen mit der Regionalplanungsbehörde von Belang. Weitere Änderungen, wie z.B. die Änderung von Gemischten Bauflächen in Wohnbauflächen oder die Anpassung seither geänderten Straßenverläufen etc. werden im weiteren Verfahren angepasst. Wie oben bereits beschrieben, muss sich die Darstellung von zusätzlichen Wohnbauflächen in den kleineren Ortsteilen an dem Bedarf der ansässigen Bevölkerung orientieren. Die Regionalplanungsbehörde BR Köln hat für die Frage, wie sich ein solcher Bedarf errechnet, auf ein wegweisendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW verwiesen (18.10.2013, Az. 10 D 4/11.NE, abrufbar unter https://openjur.de/u/657030.html). Das OVG hat darin enge Grenzen zwischen den ASB und dem regionalplanerischen Freiraum (kleinere Ortsteile) gesetzt. Eine Entwicklung von kleineren Ortsteilen, die über den Bedarf der ansässigen Bevölkerung hinausgeht, ist nur unter besonderen Umständen und bei Vorliegen von städtebaulichen Gründen von Gewicht möglich. Diese sind im Gemeindegebiet Kreuzau nicht anzunehmen, da die vorhandenen ASB mit den geplanten neuen Ausweisungen ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde bieten, sodass in den kleineren Ortsteilen nur geringfügige Entwicklungsmöglichkeiten für den Bedarf der ansässigen Bevölkerung geschaffen werden sollten. Eine exakte Abgrenzung, an dem der Bedarf der ansässigen Bevölkerung sich errechnen lässt, ist nicht möglich, sondern muss mit Fingerspitzengefühl geprüft werden. Das genannte Urteil dient hierbei als Orientierung. Neben den landes- und regionalplanplanerischen Vorgaben sind des Weiteren folgende Aspekte in die Bewertung der einzelnen Ortsteile und ihre möglichen Entwicklungsbereiche einzubeziehen: - topographische Begebenheiten, - Erschließungsaufwand, - Landschafts- und Naturschutz, - Anzahl der vorhandenen Baulücken (siehe Mitteilungsvorlage 14/2018). In den beigefügten Anlagen sind die wesentlichen Informationen und Kartenunterlagen zu den Ortsteilen und den möglichen Neuausweisungen und Rücknahmen von Wohnbauflächen enthalten. Dabei handelt es sich um Vorschläge der Verwaltung. Zusätzlich sind die vorgebrachten Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern aus den vergangenen Monaten eingearbeitet. Hier sind im Rahmen der öffentlichen Beteiligungsverfahren noch weitere Anregungen zu erwarten. Zu den Ortsteilen Obermaubach, Untermaubach, Boich, Schlagstein und Langenbroich werden verwaltungsseitig keine Vorschläge für zusätzliche Wohnbauflächen gemacht. Dies ist auf die fehlenden Möglichkeiten in den Ortslagen zurückzuführen. Im Ortsteil Obermaubach wird zudem auf die enorm hohe Anzahl an Baulücken verwiesen. Für Obermaubach liegt eine Bürgereingabe vor, die aus der Anlage 6 ersichtlich ist. In den Ortsteilen Untermaubach Wohnbauflächen zurückzunehmen. und Üdingen wird verwaltungsseitig vorgeschlagen In Untermaubach handelt es sich um die Flächen, die von der Verlängerung der Straße „Im Schnürchen“ erschlossen werden könnten. Für diesen Bereich wurde im Dezember 2016 die Aufstellung eines Bebauungsplans einstimmig vom Rat abgelehnt. Die schmale Breite der Straße „Im Schnürchen“, die aufwendigen Kanalbaumaßnahmen, die nur für eine einseitige Bebauung -2- hätte erfolgen müssen sowie der drohende Widerstand von betroffenen Nachbarn verhindert eine Bebauung in diesem Bereich. Es ist somit nur konsequent, diese Flächen nicht weiter als Wohnbaufläche zu erhalten, sondern sie künftig als Fläche für die Landwirtschaft oder Grünfläche darzustellen. Die Flächenabgrenzung orientiert sich dabei an der Grenze zur Innenbereichssatzung Untermaubach. Somit würde nur der planungsrechtlich als Außenbereich zu bewertende Bereich nicht mehr als Wohnbaufläche dargestellt. Diese Rücknahme ist für die Verhandlungen mit der Regionalplanungsbehörde von Vorteil, um in anderen Orten (auch ASB) zusätzliche Flächen als Wohnbaufläche darzustellen. In Üdingen wird empfohlen, die Wohnbauflächen am südlichen Ortsrand (verlängerte Pützgasse) aufzugeben und diese künftig als Fläche für die LW darzustellen. Aufgrund der Tragweite der Entscheidungen ist vorgesehen, dass die Verwaltung die Vorschläge in den Fachausschüssen vorstellt und zur ersten Diskussion stellt. In der Sitzungsrunde Mai/Juni soll – nach den Beratungen in den einzelnen Fraktionen - der Tagesordnungspunkt erneut beraten und Beschlüsse zu den einzelnen Ortsteilen gefasst werden. Im Anschluss daran wird die Verwaltung einen weiteren Gesprächstermin mit der Regionalplanungsbehörde vereinbaren, um die gefassten Beschlüsse abzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans stehen Haushaltsmittel in Höhe von 85.000 Euro unter der Kostenstelle 5110101, Konto 529102 zur Verfügung. Der aufgeführte Beschluss führt zu keinen Kosten. Erst zu einem späteren Zeitpunkt werden Fachbüros mit der Erstellung von Planentwürfen und Fachgutachten beauftragt. III. Beschlussvorschlag: Der Tagesordnungspunkt wird zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -3-