Daten
Kommune
Kreuzau
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80 kB
Erstellt
21.02.18, 18:15
Aktualisiert
14.03.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: BM Eßer/Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 20.02.2018
Vorlagen-Nr.: 28/2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Kulturausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
15.03.2018
10.04.2018
24.04.2018
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW;
hier: Zusatzbezeichnung auf den Kreuzauer Ortsschildern zum Zwecke der Förderung und
zum Erhalt der Muttersprache
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 11.02.2018 hat die KG „Ahle Schlupp“ 1880 Kreuzau e.V. folgendes beantragt:
„Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt, die fünf Ortseingangsschilder des Ortsteils Kreuzau
mit der Zusatzbezeichnung „Krözau“ zu versehen.“
Als Antragsbegründung verweise ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen
im Antrag des Vereins, der als Anlage beigefügt ist.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes NordrheinWestfalen hat per Erlass vom 22.12.2017 darüber informiert, dass eine Aufstellung von
zweisprachigen Ortsschildern nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeverordnung NRW erfolgen kann.
Der Erlass und ein ministerielles Informationsblatt sind zu Ihrer Information beigefügt.
Demnach wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das MHKBG geprüft, ob die
Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs. 3 GO erfüllt sind und Gründe des öffentlichen Wohls
nicht gegen die beabsichtigte Bezeichnung sprechen. Voraussetzung dafür ist, dass die
Übersetzung des Gemeindenamens auf der Geschichte oder der heutigen Eigenart oder
Bedeutung der Gemeinde beruht. Die gewählte Übersetzung muss also sprachhistorisch in der
Gemeinde verwurzelt, auf eine in der Region gesprochenen Mundart oder historischen
Geschehnissen zurückzuführen sein. Der Beschluss muss mit der Mehrheit von drei Vierteln der
Ratsmitglieder gefasst werden.
Auch eine verkehrsrechtliche Unbedenklichkeit (Ablenkung der Verkehrsteilnehmer durch
Ortstafeln) ist zu berücksichtigen.
Zum weiteren Vorschlag des Antragsstellers, auch in anderen Ortsteilen eine Zusatzbezeichnung
einzuführen, muss angemerkt werden, dass Zusatzbezeichnungen für einzelne Gemeinde/Ortsteile nach der ministeriellen Neuregelung nicht vorgesehen sind.
Mit dieser Vorlage soll zunächst das Votum des Rates erfragt werden, ob grundsätzlich die
Bereitschaft besteht, eine „zweisprachige“ Ortsbeschilderung einzuführen.
Die Verwaltung hat die Tatbestandsvoraussetzungen in Zusammenarbeit mit dem
antragstellenden Verein zu eruieren und bei positiver Beschlussfassung durch den Rat dem
Ministerium zur Entscheidung vorzulegen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Voraussichtlich keine. Der Verein hat im Antragsschreiben angeboten, sich bei Sponsoren für die
Unterstützung der Maßnahme einzusetzen.
III. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen die Genehmigung zur Führung einer amtlichen
Zusatzbezeichnung „Krözau“ zum Gemeindenamen Kreuzau zu beantragen. Nach erfolgter
Genehmigung soll die Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln des Zentralortes angebracht werden.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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