Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
21.02.18, 13:06
Aktualisiert
21.02.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 16.02.2018
Vorlagen-Nr.: 27/2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Ausschuss für Soziales und
demographischen Wandel
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
01.03.2018
10.04.2018
24.04.2018
Erstellung eines Personalkonzeptes für den Bereich der gemeindlichen Kindertagesstätten;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2017
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 13.12.2017 hat die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau den Antrag
gestellt, für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten ein zukunftsfähiges Personalkonzept
aufzustellen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Ziel des Antrages ist zum einen die anzustrebende Reduzierung des hohen Eigenanteils, den die
Gemeinde im Bereich der Kindertagesstätten tragen muss, und zum anderen der Erhalt der
Trägervielfalt in Kreuzau. Auch wenn zum Erhalt dieser Trägervielfalt seitens des Landes NRW
ein Einmalbetrag von ca. 138.000 Euro für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019
gezahlt wird, muss ein wesentlicher Teil der Kosten durch die Gemeinde selbst aufgebracht
werden. Die Einmalzahlung reduziert den Fehlbedarf gerade einmal um etwa 10%. Inwieweit eine
Anpassung der Zuschüsse seitens des Landes dauerhaft geregelt werden kann, bleibt
abzuwarten. Verbesserungen für kommunale Träger wurden bereits angekündigt.
Ein wesentlicher Faktor für den deutlich gestiegenen Anteil der Gemeinde Kreuzau an den Kosten
für die Kindertagesstätten sind die Personalkosten, die von 2013 (Rechnungsergebnis) bis 2018
(Planung) von ca. 1,1 Mio. Euro auf ca. 1,5 Mio. Euro gestiegen sind. Gründe hierfür sind zum
einen die deutlichen tariflichen Erhöhungen der Gehälter für Erzieherinnen und Erzieher, zum
anderen aber auch der höhere Personalbedarf aufgrund der sich verändernden Verhältnisse in
den Kitas, insbesondere die U3-Betreuung.
Selbstverständlich ist es auch im Sinne der Verwaltung, die Kosten im Bereich der
Kindertagesstätten so gering wie möglich zu halten. Aus diesem Grunde wird bereits seit einigen
Jahren nicht mehr die Möglichkeit geboten, ein Anerkennungsjahr in den gemeindlichen
Einrichtungen zu absolvieren, da dies je Stelle zu Mehrkosten in Höhe von ca. 20.000 Euro jährlich
führen würde. Sehr wohl wird in diesem Zusammenhang das Problem erkannt, dass dringend
Fachkräfte ausgebildet werden müssen, jedoch konnten in den letzten Jahren die Kosten nicht
aufgebracht werden.
Bei der Erstellung eines „zukunftsfähigen Personalkonzeptes“ wird insbesondere die Altersstruktur
der derzeit Beschäftigten zu berücksichtigen sein. Aktuell sind die Verträge der Teilzeitkräfte
derart gestaltet, dass wöchentliche Arbeitszeit mit Beginn eines Kindergartenjahres den
tatsächlichen Erfordernissen, die durch die Anmeldezahlen und das Buchungsverhalten
beeinflusst werden, im Rahmen der KiBiZ-Grenzen angepasst werden können.
Seitens der Verwaltung wird der vorliegende Antrag befürwortet. Ziel sollte es sein, die
Trägervielfalt im Bereich der Kindertageseinrichtungen zu erhalten, aber auch die Kosten in einem
verträglichen Rahmen zu halten. Dabei sind neben den Personalaufwendungen auf jeden Fall
auch die übrigen Kostenbereiche kritisch zu betrachten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Das Erstellen eines Personalkonzeptes hat zunächst keine unmittelbare Auswirkung auf den
Haushalt der Gemeinde. Veränderungen ergeben sich in den Folgejahren und werden im
jeweiligen Haushaltsjahr dargestellt.
III. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund des vergleichsweise hohen
Zuschussbedarfes für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten und des weiter steigenden
Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen ein zukunftsfähiges Personalkonzept aufzustellen.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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