Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
1,7 MB
Erstellt
20.02.18, 13:05
Aktualisiert
20.02.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu VL 61/2017, 1. Erg.
72
86
88
87
299
143
255
300
82
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76
79
Flur 30
0
2,0
#1
78
81
Ko
256
we
mm
83
g
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#3
0
4,0
,00
#3
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2
78
WA I o
0,4
2 ,0
#1
0,5
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1
0
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#3
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#9
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,00
#3
II
,00
#6
0
7,5
II
#8
,00
I
22
2
,00
#6
WA o
0,4
292
0,5
293
294
290
332
KREUZAU
Ortslage Drove
Bebauungsplan
Nr. D 7
ART U. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG
WA
ALLGEMEINE WOHNGEBIETE
(§4 BauNVO)
0.4
GRUNDFLÄCHENZAHL
0,5
GESCHOSSFLÄCHENZAHL
I
ZAHL DER VOLLGESCHOSSE
ALS HÖCHSTMASS
II
ZAHL DER VOLLGESCHOSSE
ZWINGEND
295
BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN
BAUGRENZE
o
OFFENE BAUWEISE
VERKEHRSFLÄCHEN
SONSTIGE PLANZEICHEN
STRASSENVERKEHRSFLÄCHEN
ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN
HAUPTFIRSTRICHTUNG
GRENZE DES RÄUMLICHEN
GELTUNGSBEREICHES DER
ÄNDERUNG DES
BEBAUUNGSPLANES
STRASSENBEGRENZUNGSLINIE
AUCH GEGENÜBER VERKEHRSFLÄCHEN BESONDERER
ZWECKBESTIMMUNG
VORHANDENE BEBAUUNG
VORHANDENE
PARZELLENGRENZE
ABGRENZUNG UNTERSCHIEDLICHER NUTZUNG
z.B.
291
RECHTWINKELZEICHEN
#
Maßstab
RECHTSGRUNDLAGE
GEMEINDEORDNUNG FÜR DAS LAND
NORDRHEIN-WESTFALEN (GONRW)
VERORDNUNG ÜBER BAULICHE NUTZUNG
DER GRUNDSTÜCKE
(BAUNUTZUNGSVERORDNUNG BauNVO)
VERORDNUNG ÜBER DIE AUSARBEITUNG
DER BAULEITPLÄNE UND DIE DARSTELLUNG
DES PLANINHALTS
(PLANZEICHENVERORDNUNG PlanZV)
BAUORDNUNG FÜR DAS LAND NORDRHEINWESTFALEN (LANDESBAUORDNUNG BauONRW)
In der zum Zeitpunkt der Planaufstellung
jeweils gültigen Fassung
1. Aufstellung
Die vorliegende Planunterlage
entspricht der Anforderung
des § 1 der Verordnung über die
Ausarbeitung der Bauleitpläne
und die Darstellung des Planinhalts
(Planzeichenverordnung).
Die Darstellung stimmt mit dem
Amtlichen Katasternachweis
überein.
Es wird bescheinigt, dass die
städtebauliche Planung
geometrisch eindeutig
festgelegt ist.
Planverfasser
Entwurf und Bearbeitung des
Bebauungsplanes
RICHARD VALTER
Öffentlich best. Vermessungsingenieur
Sachverständiger für Grundstücks- u.
Gebäudebewertung
Hauptstraße 21
52372 Kreuzau
Tel. : 02422 / 94040
Fax : 02422 / 940419
e-mail: info@vermessung-valter.de
www.vermessung-valter.de
PARALLELZEICHEN
GERADHEITSZEICHEN
1:250
BAUGESETZBUCH (BauGB)
FLURSTÜCKSNUMMER
FLURGRENZE
2. Änderung
Dipl.-Ing.
BESTANDSANGABEN
2. Bekanntmachung der Aufstellung
3. Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner
Sitzung vom 00.00.2017 gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt
der Gemeinde Kreuzau am 00.00.2017 ortsüblich bekannt gemacht.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat
dieser Bebauungsplan mit Begründung nach
ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt
der Gemeinde Kreuzau am 00.00.2018
vom 00.00.2018 bis 00.00.2018 öffentlich
ausgelegen.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereiche durch
die Planung berührt werden können, mit
Schreiben vom 00.00.2018 von der
Planung unterrichtet und aufgefordert,
sich bis zum 00.00.2018 hierzu zu äußern.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat
am 00.00.2018 beschlossen, den
Bebauungsplanentwurf gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Kreuzau, den
Kreuzau, den
Kreuzau, den
Kreuzau, den
Kreuzau, den
Bürgermeister
Bürgermeister
5. Auslegungsbeschluss
Bürgermeister
Bürgermeister
Bürgermeister
10. Bekanntmachung
6. Öffentliche Auslegung
7. Beteiligung der Behörden
8. Satzungsbeschluss
9. Ausfertigung
Dieser Plan hat mit Begründung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt der
Gemeinde Kreuzau am 00.00.2018 vom
00.00.2018 bis 00.00.2018 öffentlich
ausgelegen.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden können, mit Schreiben vom
00.00.2018 aufgefordert, bis zum 00.00.2018
zu diesem Plan mit Begründung Stellung
zu nehmen.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat den
Bebauungsplan am 00.00.2018 gemäß
§ 10 BauGB mit Begründung als Satzung
beschlossen.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser
Satzung mit seinen Festsetzungen
durch Zeichnung, Farbe, Schrift und
Text mit den hierzu eingegangenen
Beschlüssen des jeweils zuständigen
gemeindlichen Gremiums übereinstimmen
und dass die für die Rechtswirksamkeit
maßgebenden Verfahrensvorschriften
eingehalten worden sind.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist dieser Bebauungsplan als Satzung am 00.00.2018 im
Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau ortsüblich
bekannt gemacht worden.
Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten.
Kreuzau, den
Kreuzau, den
Kreuzau, den
Kreuzau, den
Kreuzau, den
Kreuzau, den 07.12.2017
R. Valter, ÖbVI
4. Vorgezogene Behördenbeteiligung
Bürgermeister
Bürgermeister
Bürgermeister
Bürgermeister
Bürgermeister