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Allgemeine Vorlage (Planentwurf)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
1,7 MB
Erstellt
20.02.18, 13:05
Aktualisiert
20.02.18, 13:05
Allgemeine Vorlage (Planentwurf)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu VL 61/2017, 1. Erg. 72 86 88 87 299 143 255 300 82 142 76 79 Flur 30 0 2,0 #1 78 81 Ko 256 we mm 83 g ,0 0 #3 0 4,0 ,00 #3 83 79 23 2 78 WA I o 0,4 2 ,0 #1 0,5 100 1 0 76 75 ,00 #3 120 #9 ,00 291 ,00 #3 II ,00 #6 0 7,5 II #8 ,00 I 22 2 ,00 #6 WA o 0,4 292 0,5 293 294 290 332 KREUZAU Ortslage Drove Bebauungsplan Nr. D 7 ART U. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG WA ALLGEMEINE WOHNGEBIETE (§4 BauNVO) 0.4 GRUNDFLÄCHENZAHL 0,5 GESCHOSSFLÄCHENZAHL I ZAHL DER VOLLGESCHOSSE ALS HÖCHSTMASS II ZAHL DER VOLLGESCHOSSE ZWINGEND 295 BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN BAUGRENZE o OFFENE BAUWEISE VERKEHRSFLÄCHEN SONSTIGE PLANZEICHEN STRASSENVERKEHRSFLÄCHEN ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN HAUPTFIRSTRICHTUNG GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGSBEREICHES DER ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES STRASSENBEGRENZUNGSLINIE AUCH GEGENÜBER VERKEHRSFLÄCHEN BESONDERER ZWECKBESTIMMUNG VORHANDENE BEBAUUNG VORHANDENE PARZELLENGRENZE ABGRENZUNG UNTERSCHIEDLICHER NUTZUNG z.B. 291 RECHTWINKELZEICHEN # Maßstab RECHTSGRUNDLAGE GEMEINDEORDNUNG FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN (GONRW) VERORDNUNG ÜBER BAULICHE NUTZUNG DER GRUNDSTÜCKE (BAUNUTZUNGSVERORDNUNG BauNVO) VERORDNUNG ÜBER DIE AUSARBEITUNG DER BAULEITPLÄNE UND DIE DARSTELLUNG DES PLANINHALTS (PLANZEICHENVERORDNUNG PlanZV) BAUORDNUNG FÜR DAS LAND NORDRHEINWESTFALEN (LANDESBAUORDNUNG BauONRW) In der zum Zeitpunkt der Planaufstellung jeweils gültigen Fassung 1. Aufstellung Die vorliegende Planunterlage entspricht der Anforderung des § 1 der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung). Die Darstellung stimmt mit dem Amtlichen Katasternachweis überein. Es wird bescheinigt, dass die städtebauliche Planung geometrisch eindeutig festgelegt ist. Planverfasser Entwurf und Bearbeitung des Bebauungsplanes RICHARD VALTER Öffentlich best. Vermessungsingenieur Sachverständiger für Grundstücks- u. Gebäudebewertung Hauptstraße 21 52372 Kreuzau Tel. : 02422 / 94040 Fax : 02422 / 940419 e-mail: info@vermessung-valter.de www.vermessung-valter.de PARALLELZEICHEN GERADHEITSZEICHEN 1:250 BAUGESETZBUCH (BauGB) FLURSTÜCKSNUMMER FLURGRENZE 2. Änderung Dipl.-Ing. BESTANDSANGABEN 2. Bekanntmachung der Aufstellung 3. Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung vom 00.00.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau am 00.00.2017 ortsüblich bekannt gemacht. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat dieser Bebauungsplan mit Begründung nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau am 00.00.2018 vom 00.00.2018 bis 00.00.2018 öffentlich ausgelegen. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, mit Schreiben vom 00.00.2018 von der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich bis zum 00.00.2018 hierzu zu äußern. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 00.00.2018 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Kreuzau, den Kreuzau, den Kreuzau, den Kreuzau, den Kreuzau, den Bürgermeister Bürgermeister 5. Auslegungsbeschluss Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister 10. Bekanntmachung 6. Öffentliche Auslegung 7. Beteiligung der Behörden 8. Satzungsbeschluss 9. Ausfertigung Dieser Plan hat mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau am 00.00.2018 vom 00.00.2018 bis 00.00.2018 öffentlich ausgelegen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, mit Schreiben vom 00.00.2018 aufgefordert, bis zum 00.00.2018 zu diesem Plan mit Begründung Stellung zu nehmen. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat den Bebauungsplan am 00.00.2018 gemäß § 10 BauGB mit Begründung als Satzung beschlossen. Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit seinen Festsetzungen durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text mit den hierzu eingegangenen Beschlüssen des jeweils zuständigen gemeindlichen Gremiums übereinstimmen und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist dieser Bebauungsplan als Satzung am 00.00.2018 im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten. Kreuzau, den Kreuzau, den Kreuzau, den Kreuzau, den Kreuzau, den Kreuzau, den 07.12.2017 R. Valter, ÖbVI 4. Vorgezogene Behördenbeteiligung Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister