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Allgemeine Vorlage (2. Änd. Drove, textl. Fests. Stand Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
73 kB
Erstellt
20.02.18, 13:05
Aktualisiert
20.02.18, 13:05
Allgemeine Vorlage (2. Änd. Drove, textl. Fests. Stand Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 zu VL-Nr. 61/2017, 1. Ergänzung Teil B: Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. D 7, 2. Änderung, Ortsteil Drove, „Kommweg“ I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. 1.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB allgemeines Wohngebiet WA § 4 BauNVO 1.2 Maß der baulichen Nutzung / Höhe baulicher Anlagen § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. den §§ 19 und 20 BauNVO Die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 sind im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Höchstgrenzen festgesetzt. Die Anzahl der Geschosse wird auf 1 Vollgeschoss als Höchstgrenze festgesetzt. 2. Bauweise § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. §§ 22 und 23 BauNVO Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist gemäß Planeintrag die offene Bauweise festgesetzt. Garagen und Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Flächen und außerhalb der Flächen für Garagen innerhalb eines 10 Meter tiefen Bereichs entlang der Straßenbegrenzungslinie nicht gestattet. Geneigtes Dach ist vorgeschrieben mit Firstrichtung parallel zur Straße. II. HINWEISE Bodendenkmalschutz: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 53285 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fas: 02425/3039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Erdbebengefährdung: Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der Erdbebenzone 3 und der geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Grundwassersituation: Es wird empfohlen, vor Bebauung die Grundwassersituation anhand einer Sondierung vor Ort zu ermitteln. Kreuzau, den Der Bürgermeister i. A. - Gottstein C:\Users\Heid250\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\M8CGQBA5\D7-2.Änderung Drove -textliche Fests.-Stand Satzungsbeschluss.docx