Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
182 kB
Erstellt
20.02.18, 13:05
Aktualisiert
20.02.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.: 61/2017 1. Ergänzung
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Drewes-Janssen
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 15.02.2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
06.03.2018
10.04.2018
24.04.2018
2. Änderung des Bebauungsplanes D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 18.10.2017 folgenden Beschluss
gefasst:
„Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“, im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird beschlossen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage gem. § 3 (2) sowie die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB durchzuführen.“
Die Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und zur Offenlage nach § 3
(2) BauGB erfolgte im Amtsblatt Nr. 12/2017 vom 22.12.2017. Der Entwurf der 2. Änderung hat in
der Zeit vom 02.01. bis 02.02.2018 im Rathaus Kreuzau öffentlich ausgelegen. Anregungen und
Stellungnahmen hierzu sind nicht eingegangen.
Mit Schreiben vom 18.12.2017 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (2) BauGB am Verfahren beteiligt worden. Die Frist zur Stellungnahme wurde auf den
10.02.2018 festgesetzt.
Die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus diesem Verfahren sowie die Stellungnahmen der
Verwaltung hierzu und der jeweilige Beschlussvorschlag für den Rat sind der als Anlage 1
beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Die Planunterlagen sind gem. Abwägungstabelle angepasst worden.
Die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung sind als Anlagen 2 bis 4
dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes D 7 für
den Ortsteil Kreuzau, „Kommweg“, zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung
im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau tritt der Bebauungsplan in Kraft.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden von den Antragstellern übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 (2)
BauGB wird gefolgt.
2. Der Bebauungsplan D 7, 2. Änderung, Ortsteil Drove, „Kommweg“, wird gem. § 10 BauGB
als Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
-2-