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Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“ Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
182 kB
Erstellt
20.02.18, 13:05
Aktualisiert
20.02.18, 13:05
Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 61/2017 1. Ergänzung Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Drewes-Janssen BE: Herr Gottstein Kreuzau, 15.02.2018 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 06.03.2018 10.04.2018 24.04.2018 2. Änderung des Bebauungsplanes D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“ Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 18.10.2017 folgenden Beschluss gefasst: „Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage gem. § 3 (2) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB durchzuführen.“ Die Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und zur Offenlage nach § 3 (2) BauGB erfolgte im Amtsblatt Nr. 12/2017 vom 22.12.2017. Der Entwurf der 2. Änderung hat in der Zeit vom 02.01. bis 02.02.2018 im Rathaus Kreuzau öffentlich ausgelegen. Anregungen und Stellungnahmen hierzu sind nicht eingegangen. Mit Schreiben vom 18.12.2017 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB am Verfahren beteiligt worden. Die Frist zur Stellungnahme wurde auf den 10.02.2018 festgesetzt. Die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus diesem Verfahren sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu und der jeweilige Beschlussvorschlag für den Rat sind der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu entnehmen. Die Planunterlagen sind gem. Abwägungstabelle angepasst worden. Die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung sind als Anlagen 2 bis 4 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Die Verwaltung empfiehlt, den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes D 7 für den Ortsteil Kreuzau, „Kommweg“, zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau tritt der Bebauungsplan in Kraft. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden von den Antragstellern übernommen. III. Beschlussvorschlag: 1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 (2) BauGB wird gefolgt. 2. Der Bebauungsplan D 7, 2. Änderung, Ortsteil Drove, „Kommweg“, wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-