Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
01.03.18, 15:01
Aktualisiert
08.03.18, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 107/2018
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 20.02.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
13.03.2018
Bemerkungen
beschließend
Wahlen zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes
Mitgliedergruppe 3
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss der Stadt Erftstadt beschließt gemäß § 60 Abs. I S.1 der Gemeindeordnung
NRW:
Die Stadt Erftstadt entsendet als Delegierte in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes,
Mitgliedergruppe 3 (kreisfreie und kreisangehörige Städte und Gemeinden)
1.
Volker Erner, Bürgermeister
2.
………………………………
3.
………………………………
Die Stadt Erftstadt verzichtet bei einer verbleibenden Beitragsteileinheit von 0,7183 auf die- Benennung eines weiteren Delegierten für die am 28.03.2018 stattfindende Wahlversammlung über
die Wahl von Delegierten für die unbesetzten Delegiertensitze der Mitgliedergruppe 3.
Mit der Ausübung des Stimmrechtes in der Wahlversammlung am 22.03.2018 wird der Bürgermeister beauftragt.
Begründung:
Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten des Erftverbandes endet am 30.04.2018. Die Stadt Erftstadt entsendet drei Delegierte.
Die verbleibenden Beitragsteileinheiten von 0,7183 berechtigen die Stadt Erftstadt zur Teilnahme
an der Wahlversammlung der Mitglieder mit verbleibenden Beitragsteileinheiten.
Die Zuständigkeit über die Ermächtigung zur Ausübung des Stimmrechtes in der Wahlversammlung der Mitglieder mit verbleibenden Beitragsteileinheiten liegt beim Rat.
Gemäß dem beigefügten Terminplan des Erftverbandes ist eine Beschlussfassung durch den Rat
in seiner Sitzung am 20. März 2018 nicht mehr fristgerecht.
Der Hauptausschuss beschließt daher über die Entsendung der Delegierten gem. § 60 Abs. 1 S. 1
GO NRW als dringliche Entscheidung.
(Erner)
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