Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Datum
20.03.2018
Erstellt
08.03.18, 12:55
Aktualisiert
08.03.18, 12:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Freie
Demokraten
Erftstadt F D
FDP-Fraktion • Bonner Straße 15 • 50374 Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Volker Erner
Holzdamm 1
4 6
Elga 43
STADT ERFTSTADT
- Der Bürgerrneistpr -
01.4
50374 Erftstadt
31/zoda
01.5
18. JAN. 2018
61
62
p
Franz Holtz
Schulpolitischer Sprecher
Kölner Ring 84
50374 Erftstadt
www.fdp-erftsadt.de
f.holtz@fdp-erftstadt.de
02235-78994
63
11213131123
10 14 105
18. Januar 2018
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Erner,
die FDP-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung
des Schulausschusses zu setzen:
1. In welcher Höhe erhält die Stadt Erftstadt in den Jahren von 2017 bis 2022 nach
gegenwärtigem Stand finanzielle Mittel aus der Schul- und Bildungspauschale, aus
dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sowie aus dem Landesprogramm „Gute
Schule 2020" für die Sanierung und Modernisierung der Schulinfrastruktur? Listen Sie
bitte die jeweils jährlichen absoluten Beträge für die drei Programme sowie die
jeweiligen Gesamtsummen für den genannten Zeitraum auf.
2. In welchem Umfang wurden die Mittel seit 2017 bislang für Investitionen in die
Schulinfrastruktur in Anspruch genommen bzw. bereits abschließend verausgabt?
3. In welchem Umfang wurden Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020" bereits
beantragt und / oder abgerufen?
4. Für welche Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bzw. der
Schulausstattung sollen die jährlich zur Verfügung stehenden Gesamtmittel in der
Zeit von 2017 bis 2022 zum Einsatz kommen? Listen Sie bitte die jährlichen Einzelmaßnahmen schulstandortbezogen mit den veranschlagten Kosten nach den
Handlungsfeldern 1. allgemeine bauliche Sanierungsmaßnahmen (Instandsetzung der
allgemeinen Bausubstanz), 2. Sanierung und Modernisierung (etwa von
Sanitäranlagen), 3. Digitalisierung (z.B. WLAN/Hard- und Software), 4. spezifische
bauliche Modernisierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen (z.B. zusätzliche
Differenzierungsräume für Inklusion, Herstellung von Barrierefreiheit) sowie 5.
Weitere Maßnahmen (z.B. sächliche Ausstattung, Neubaumaßnahmen etc.) auf.
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5. Wie viele der für die Stadt Erftstadt zur Stärkung der Schulinfrastruktur in dem
genannten Zeitraum absehbar zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind
gegenwärtig noch nicht für schulische Modernisierungsmaßnahmen verplant? Stellen
Sie bitte die zur Verfügung stehenden Finanzmittel aus den drei Programmen jährlich
aufgeschlüsselt dar.
6. Welche konkrete Strategie zur Digitalisierung (Anschluss Breitband / Glasfaser)
unserer Schulen und Bildungseinrichtungen hat die Verwaltung und welche
Maßnahmen sind hierzu in den nächsten Jahren unter Inanspruchnahme welcher
Finanzmittel vorgesehen?
Begründung:
Der in den vergangenen Jahren entstandene Sanierungsstau muss zügig abgebaut werden.
Die bislang verfügbaren Mittel für Investitionen in die Schulinfrastruktur waren aber nicht
auskömmlich. Aus diesem Grund wurden in Nordrhein-Westfalen neben der im
Gemeindefinanzierungsgesetz geregelten Schul- und Bildungspauschale in Höhe von jährlich
609 Mio. Euro (Landeshaushalt 2018) von Land und Bund Zusatzprogramme aufgelegt. Das
Landesprogramm „Gute Schule 2020" stellt den nordrhein-westfälischen Städten und
Gemeinden für die Jahre 2017 bis 2020 insgesamt 2 Mrd. Euro zur Verfügung. Hinzu kommt
ein im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz geregeltes Programm des Bundes für
finanzschwache Kommunen in Höhe von 1,12 Mrd. Euro für Nordrhein-Westfalen. Im
Zeitraum von 2017 bis 2022 stehen den Kommunen in Nordrhein-Westfalen somit über 6
Mrd. Euro für Investitionen in die Ausstattung, Sanierung und der baulichen Modernisierung
zur Verfügung.
reft‘--keunGllIchen Grüßen
,t_. Franz Hol
-Stadtverordneter-
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