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Anfrage (Anfrage 38/2018)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Datum
20.03.2018
Erstellt
08.03.18, 12:55
Aktualisiert
08.03.18, 12:55
Anfrage (Anfrage 38/2018) Anfrage (Anfrage 38/2018)

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Freie Demokraten Erftstadt F D FDP-Fraktion • Bonner Straße 15 • 50374 Erftstadt Herrn Bürgermeister Volker Erner Holzdamm 1 4 6 Elga 43 STADT ERFTSTADT - Der Bürgerrneistpr - 01.4 50374 Erftstadt 31/zoda 01.5 18. JAN. 2018 61 62 p Franz Holtz Schulpolitischer Sprecher Kölner Ring 84 50374 Erftstadt www.fdp-erftsadt.de f.holtz@fdp-erftstadt.de 02235-78994 63 11213131123 10 14 105 18. Januar 2018 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Erner, die FDP-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Schulausschusses zu setzen: 1. In welcher Höhe erhält die Stadt Erftstadt in den Jahren von 2017 bis 2022 nach gegenwärtigem Stand finanzielle Mittel aus der Schul- und Bildungspauschale, aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sowie aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020" für die Sanierung und Modernisierung der Schulinfrastruktur? Listen Sie bitte die jeweils jährlichen absoluten Beträge für die drei Programme sowie die jeweiligen Gesamtsummen für den genannten Zeitraum auf. 2. In welchem Umfang wurden die Mittel seit 2017 bislang für Investitionen in die Schulinfrastruktur in Anspruch genommen bzw. bereits abschließend verausgabt? 3. In welchem Umfang wurden Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020" bereits beantragt und / oder abgerufen? 4. Für welche Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bzw. der Schulausstattung sollen die jährlich zur Verfügung stehenden Gesamtmittel in der Zeit von 2017 bis 2022 zum Einsatz kommen? Listen Sie bitte die jährlichen Einzelmaßnahmen schulstandortbezogen mit den veranschlagten Kosten nach den Handlungsfeldern 1. allgemeine bauliche Sanierungsmaßnahmen (Instandsetzung der allgemeinen Bausubstanz), 2. Sanierung und Modernisierung (etwa von Sanitäranlagen), 3. Digitalisierung (z.B. WLAN/Hard- und Software), 4. spezifische bauliche Modernisierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen (z.B. zusätzliche Differenzierungsräume für Inklusion, Herstellung von Barrierefreiheit) sowie 5. Weitere Maßnahmen (z.B. sächliche Ausstattung, Neubaumaßnahmen etc.) auf. 1 5. Wie viele der für die Stadt Erftstadt zur Stärkung der Schulinfrastruktur in dem genannten Zeitraum absehbar zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind gegenwärtig noch nicht für schulische Modernisierungsmaßnahmen verplant? Stellen Sie bitte die zur Verfügung stehenden Finanzmittel aus den drei Programmen jährlich aufgeschlüsselt dar. 6. Welche konkrete Strategie zur Digitalisierung (Anschluss Breitband / Glasfaser) unserer Schulen und Bildungseinrichtungen hat die Verwaltung und welche Maßnahmen sind hierzu in den nächsten Jahren unter Inanspruchnahme welcher Finanzmittel vorgesehen? Begründung: Der in den vergangenen Jahren entstandene Sanierungsstau muss zügig abgebaut werden. Die bislang verfügbaren Mittel für Investitionen in die Schulinfrastruktur waren aber nicht auskömmlich. Aus diesem Grund wurden in Nordrhein-Westfalen neben der im Gemeindefinanzierungsgesetz geregelten Schul- und Bildungspauschale in Höhe von jährlich 609 Mio. Euro (Landeshaushalt 2018) von Land und Bund Zusatzprogramme aufgelegt. Das Landesprogramm „Gute Schule 2020" stellt den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden für die Jahre 2017 bis 2020 insgesamt 2 Mrd. Euro zur Verfügung. Hinzu kommt ein im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz geregeltes Programm des Bundes für finanzschwache Kommunen in Höhe von 1,12 Mrd. Euro für Nordrhein-Westfalen. Im Zeitraum von 2017 bis 2022 stehen den Kommunen in Nordrhein-Westfalen somit über 6 Mrd. Euro für Investitionen in die Ausstattung, Sanierung und der baulichen Modernisierung zur Verfügung. reft‘--keunGllIchen Grüßen ,t_. Franz Hol -Stadtverordneter- 2