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Anfrage (Anfrage bzgl. Umfang und Verwendung der Mittel aus der Schul- und Bildungspauschale, dem Kommunalinvestitionsförderungsprogrammm und dem Landesprogramm "Gute Schule 2020" für die Jahre 2017 bis 2022)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
222 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
08.03.18, 12:55
Aktualisiert
08.03.18, 12:55
Anfrage (Anfrage bzgl. Umfang und Verwendung der Mittel aus der Schul- und 
Bildungspauschale, dem Kommunalinvestitionsförderungsprogrammm und dem Landesprogramm "Gute Schule 2020" für die Jahre 2017 bis 2022) Anfrage (Anfrage bzgl. Umfang und Verwendung der Mittel aus der Schul- und 
Bildungspauschale, dem Kommunalinvestitionsförderungsprogrammm und dem Landesprogramm "Gute Schule 2020" für die Jahre 2017 bis 2022) Anfrage (Anfrage bzgl. Umfang und Verwendung der Mittel aus der Schul- und 
Bildungspauschale, dem Kommunalinvestitionsförderungsprogrammm und dem Landesprogramm "Gute Schule 2020" für die Jahre 2017 bis 2022)

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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Franz Holtz Kölner Ring 84 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Immobilien Holzdamm 10 Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 Mein Zeichen Ihr Zeichen 18.01.2018 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 22.01.2018 Rat Betrifft: Datum öffentlich F 38/2018 20.03.2018 Anfrage bzgl. Umfang und Verwendung der Mittel aus der Schul- und Bildungspauschale, dem Kommunalinvestitionsförderungsprogrammm und dem Landesprogramm "Gute Schule 2020" für die Jahre 2017 bis 2022 Sehr geehrter Herr Holtz, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: zu 1. – 3.: Schulpauschale: Bereits in der Anfrage 35/2016 hatten wir die Berechnungsgrundlage der Bildungspauschale kurz dargelegt. An diesem Grundsatz hat sich bis heute nichts geändert. Die Stadt Erftstadt erhält jährlich rund 1,2 Mio. Euro aus „dem Topf“ der Schul- bzw. Bildungspauschale. In der Vorlage A358/2017 (vorletzter Absatz) hatten wir bereits beschrieben, dass die Mittel der Schul- bzw. Bildungspauschale, gem. Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 23.05.2013, vollständig für Mieten (Abschreibungen auf Investitionen) verwandt werden. Gute Schule 2020: Mit der Vorlage zum Antrag 202/2017 hatten wir auf das Programm Gute Schule 2020 hingewiesen. Eine Zwischenmeldung wurde über die Vorlage 296/2017 gegeben und in der Vorlage 404/2017 mit einem Konzept konkretisiert. Insgesamt erhält die Stadt Erftstadt 3,6 Mio. Euro aus dem Programm Gute Schule 2020. Dieser Betrag wird auf die Jahre 2017 bis 2020 mit einem Betrag i.H.v. 895.746 Euro aufgeteilt. Die Mittel eines jeden Jahres können nach Bedarf ins nächste Jahr übertragen werden. Die Mittel aus dem Jahr 2017 wurden planmäßig und vollständig abgerufen. Die Umsetzung erfolgt im Jahr 2018. Über die Verwendung der verbleibende Mittel muss noch entschieden werden. Dazu verweise ich auf meine Ausführungen in der Begründung zur Vorlage V 404/2017. Kommunalinvestitionsfördergesetz (Tranche 1): Bei der ersten Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) wurden der Stadt Erftstadt rund 1,9 Mio. Euro bewilligt. Die Stadt muss jedoch einen Eigenanteil von 10 Prozent (rund 200.000 Euro) leisten. Die Mittel dürfen für Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur (Krankenhäuser, Lärmbekämpfung bei Straßen, Städtebau [ohne Abwasser] einschl. altersgerechter Umbau und Barriereabbau [auch im ÖPNV] und Brachflächenrevitalisierung, Informationstechnologie [beschränkt auf Kommunen in ländlichen Gebieten zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels], energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen, Luftreinhaltung) und dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur (Kitas, energetische Sanierung der Schulinfrastruktur, energetische Sanierung kommunaler und gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung, Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten) verwendet werden. Nach den bisherigen Beschlüssen der Vorlagen 436/2015 und 436/2015 1. Ergänzung, wurden bisher folgende Maßnahmen umgesetzt: - Energetische Sanierung ehemalige Carl-Schurz-Hauptschule (Mensa). Die Maßnahme ist abgeschlossen. - Erneuerung der Fenster im Musik- und Textilraum der Theodor-Heuss-Hauptschule in Lechenich und Erneuerung der Heizungsverteilung in der gleichen Schule. Die Baumaßnahmen sind abgeschlossen. Die Schlussrechnungen stehen noch aus. - Energetische Sanierung von Fassade und Dach des Montessori-Kinderhauses in Dirmerzheim. Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung. - Energetische Sanierung von Fassade und Dach des Familienzentrums „Wilde Zwerge“ in Köttingen. Die Arbeiten werden derzeit ausgeführt. - Grundsanierung der Turnhalle der Grundschule Lechenich-Süd. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2018 vorgesehen. Bisher wurden 681.650,15 € für die Sanierung der ehemaligen Carl-Schurz-Hauptschule abgerufen. Kommunalinvestitionsfördergesetz (Tranche 2): Bei der zweiten Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) wurden der Stadt Erftstadt rund 2,1 Mio. Euro bewilligt. Die Stadt muss jedoch einen Eigenanteil von 10 Prozent (rund 240.000 Euro) leisten. Die Mittel dürfen für Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit ausnahmsweise den Ersatzbau von Schulgebäuden einschließlich damit im Zusammenhang stehender Investitionen in die der jeweiligen Schule zugeordneten Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern; dabei sind auch die für die Funktionsfähigkeit der Gebäude erforderliche Ausstattung sowie notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude verwendet werden. Derzeit erarbeite ich einen Vorschlag, wie die Mittel verwendet werden können. Diesen werde ich den städtischen Gremien zur Beschlussfassung zuleiten. zu 4. und 5.: Über die Verwendung der Mittel aus der Schulpauschale, aus der die Stadt jährlich einen Betrag in Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro erhält, wird jährlich im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplanes bzw. des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft entschieden. Aus dem Programm Gute Schule 2020 wurde über die Verwendung von Mitteln in Höhe von ca. 2,7 Mio. Euro noch kein Beschluss gefasst. Wie in der Begründung zur Vorlage V 404/2017 ausgeführt, sollen diese Gelder zum einen für die „Digitalisierung“ der Schulen und zum anderen für die Sanierung des Schulzentrums Lechenich genutzt werden. Aus der 2. Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes hat die Stadt im Januar 2018 einen Bewilligungsbescheid über ca. 2,1 Mio. Euro erhalten .Für die Verwendung dieser Mittel muss noch ein Vorschlag erarbeitet werden. Bereits in der Begründung zur Vorlage V 404/2017 habe ich angeregt, diese Mittel vorrangig für die Sanierung des Schulzentrums Lechenich zu verwenden. -2- zu 6.: Zur „Digitalisierung“ der Schulen sind verschiedenen Maßnahmen vorgesehen. Alle Schulen sollen über Glasfaser einen breitbandigen Internetzugang erhalten. Das dazu erforderlich Markterkundungsverfahren wird derzeit durchgeführt. Parallel dazu werden die EDV-Netze in den Schulen überprüft und ggf. ertüchtigt oder ausgebaut. In diesem Rahmen sollen auch alle Schulen der Stadt eine Wlan-Versorgung erhalten. Mittel für den Ausbau von drei Grundschulen und für die Erweiterung des Netzes im Ville-Gymnasium wurden aus dem Programm Gute Schule 2020 bereits zur Verfügung gestellt. Derzeit lasse ich die Kosten für die weiteren Maßnahmen ermitteln. Sobald diese vorliegen, werde ich den städtischen Gremien einen Vorschlag für Maßnahmen in den verbleibenden Schulen unterbreiten. Weiterhin soll aus dem Programm Gute Schule 2020 die Ausstattung der Schulen mit Medien verbessert werden. Die dazu erforderlichen Medienkonzepte in den einzelnen Schulen werden derzeit erarbeitet. In Vertretung (Hallstein) -3-