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Anfrage (Anfrage bzgl. Gestellung einer Elekrofachkraft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
211 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
08.03.18, 12:55
Aktualisiert
08.03.18, 12:55
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Jürgen Schreiber Am Vogelsang 17 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Immobilien Holzdamm 10 Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 Mein Zeichen Ihr Zeichen 18.02.2018 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 21.02.2018 Rat Betrifft: Datum öffentlich F 112/2018 20.03.2018 Anfrage bzgl. Gestellung einer Elekrofachkraft Sehr geehrter Herr Schreiber, die Elektroverteilung im Keller des historischen Rathauses ist in den vergangenen Jahren erneuert worden. Die letzten Arbeiten fanden im Jahr 2017 im Zusammenhang mit der Erneuerung der sog. Marktschränke vor dem Rathaus statt. Die Anlage befindet sich, und dies war bereits vor dem Brand der Fall, in einem nahezu neuwertigen Zustand. Die Anschlussleistung beim Weihnachtsmarkt 2017 war, im Vergleich zu sonstigen Veranstaltungen, relativ gering. Brandursache war nicht eine Überlastung der Stromverteilung, sondern ein technischer Defekt in der Anlage. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: zu 1.: Gem. § 3 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Für elektrische Anlagen gibt es darüber hinaus zahlreiche weitere Vorschriften, in denen u.a. die Intervalle für die Anlagenprüfung festgelegt werden. Diese Prüfungen dürfen nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Die Stadt Erftstadt beauftragt externe Dienstleister mit der Durchführung dieser Aufgaben. zu 2.: Siehe Beantwortung zu 1. zu 3.: Die elektrischen Anlagen der Stadt Erftstadt werden regelmäßig in den vorgegebenen Intervallen geprüft. Die Ergebnisse werden dokumentiert. zu 4.: Die Stadt Erftstadt betreibt ca. 230 ortsfeste Anlagen und ca. 15.200 bewegliche Anlagen. Bei den beweglichen Anlagen handelt es sich um die elektrischen Geräte wie Computer, Kaffeemaschinen, Lichterketten, Mehrfachsteckdosen usw., die in den Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kindergärten betrieben werden. zu 5.: Bei den beweglichen Anlagen werden so gut wie keine Defekte festgestellt. Der Sanierungsaufwand geht gegen Null. Bei den ortsfesten Anlagen besteht noch bei älteren Anlagen Sanierungsbedarf. In den vergangenen Jahren wurden, insbesondere in Verbindung mit sog. Grundsanierungen, auch elektrische Anlagen erneuert. Derzeit schätze ich den noch offenen Sanierungsbedarf auf ca. 200.000,- €. Dieser Schätzung liegen aber noch keine konkreten Sanierungsplanungen für die verschiedenen Anlagen zugrunde. In Vertretung (Hallstein) -2-