Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
212 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
08.03.18, 12:55
Aktualisiert
08.03.18, 12:55
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Jürgen Schreiber
Am Vogelsang 17
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Immobilien
Holzdamm 10
Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-417
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
18.02.2018
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 21.02.2018
Rat
Betrifft:
Datum
öffentlich
F 113/2018
20.03.2018
Anfrage bzgl. Ville-Express in Erftstadt-Liblar
Sehr geehrter Herr Schreiber,
Ihre Anfrage vom 18.02.2018 beantworte ich im Einzelnen wie folgt:
1. Die Einfriedigung mit einem Bauzaun inklusive Ketten und Schlösser hat den Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft ca. 4.200 Euro gekostet. Die Personalkosten des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft für den Aufbau, die regelmäßigen Kontrollen sowie die Wiederherrichtung wurden nicht erfasst.
Ein Feuerwehreinsatz der durch ein Feuer verursacht worden ist, ist laut Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetz nicht kostenpflichtig. Entstandene Kosten solcher Einsätze werden
nicht einzeln erfasst, jedoch in Summe in den allgemeinen Betriebs- und Personalkosten
der Feuerwehr berücksichtigt.
Würde es sich bei dem Brandeinsatz am Ville Express am 27.12.2017 um einen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Brandfall handeln und wäre der Verursacher feststellbar, würde ein Gebührenbescheid in Höhe von 2.278,69 € erlassen. Eine weitere Kostenaufschlüsselung ist nicht möglich.
Das Ordnungsamt war im Zusammenhang mit dem Ville Express und der politischen Anfrage zu keinem Einsatz vor Ort seit April 2017 bis heute. Kosten sind daher nicht entstanden.
2. Die Räumung durch die Eigentümer der auf dem Grundstück aufstehenden Wagons und
Gegenstände ist noch nicht abgeschlossen. Erst danach können entsprechende Kosten
ermittelt werden.
3. Eine Erschließung des Baugebietes durch das Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe
kann erst nach Genehmigung des Haushalts 2018 erfolgen. Die erforderlichen Mittel stehen
im Haushaltsplan 2018 bereit.
4. Im Zuge der im Bebauungsplan Nr. 152 vorgesehenen Anlegung eines Fuß- und Radweges entlang der Max-Planck-Straße wird dieser Bereich ebenfalls mit einer Straßenbeleuchtung versehen.
5. Eine Beleuchtung des Ville-Express ist schon seit Monaten nicht mehr gegeben, da der
ehemalige Pächter nicht mehr über eine entsprechende Stromversorgung verfügte. Der
Stromhausanschluss wurde nach der Besitzeinweisung durch eine Fachfirma im Auftrag
des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft aus Sicherheitsgründen zurückgebaut. Die Stromkosten für die Beleuchtung des Gastronomiebetriebes wurden zu keiner Zeit von der Stadt
Erftstadt bezahlt.
In Vertretung
(Hallstein)
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