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Anfrage (Anfrage bzgl. Ville-Express in Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
212 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
08.03.18, 12:55
Aktualisiert
08.03.18, 12:55
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Jürgen Schreiber Am Vogelsang 17 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Immobilien Holzdamm 10 Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 Mein Zeichen Ihr Zeichen 18.02.2018 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 21.02.2018 Rat Betrifft: Datum öffentlich F 113/2018 20.03.2018 Anfrage bzgl. Ville-Express in Erftstadt-Liblar Sehr geehrter Herr Schreiber, Ihre Anfrage vom 18.02.2018 beantworte ich im Einzelnen wie folgt: 1. Die Einfriedigung mit einem Bauzaun inklusive Ketten und Schlösser hat den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft ca. 4.200 Euro gekostet. Die Personalkosten des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft für den Aufbau, die regelmäßigen Kontrollen sowie die Wiederherrichtung wurden nicht erfasst. Ein Feuerwehreinsatz der durch ein Feuer verursacht worden ist, ist laut Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz nicht kostenpflichtig. Entstandene Kosten solcher Einsätze werden nicht einzeln erfasst, jedoch in Summe in den allgemeinen Betriebs- und Personalkosten der Feuerwehr berücksichtigt. Würde es sich bei dem Brandeinsatz am Ville Express am 27.12.2017 um einen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Brandfall handeln und wäre der Verursacher feststellbar, würde ein Gebührenbescheid in Höhe von 2.278,69 € erlassen. Eine weitere Kostenaufschlüsselung ist nicht möglich. Das Ordnungsamt war im Zusammenhang mit dem Ville Express und der politischen Anfrage zu keinem Einsatz vor Ort seit April 2017 bis heute. Kosten sind daher nicht entstanden. 2. Die Räumung durch die Eigentümer der auf dem Grundstück aufstehenden Wagons und Gegenstände ist noch nicht abgeschlossen. Erst danach können entsprechende Kosten ermittelt werden. 3. Eine Erschließung des Baugebietes durch das Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe kann erst nach Genehmigung des Haushalts 2018 erfolgen. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2018 bereit. 4. Im Zuge der im Bebauungsplan Nr. 152 vorgesehenen Anlegung eines Fuß- und Radweges entlang der Max-Planck-Straße wird dieser Bereich ebenfalls mit einer Straßenbeleuchtung versehen. 5. Eine Beleuchtung des Ville-Express ist schon seit Monaten nicht mehr gegeben, da der ehemalige Pächter nicht mehr über eine entsprechende Stromversorgung verfügte. Der Stromhausanschluss wurde nach der Besitzeinweisung durch eine Fachfirma im Auftrag des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft aus Sicherheitsgründen zurückgebaut. Die Stromkosten für die Beleuchtung des Gastronomiebetriebes wurden zu keiner Zeit von der Stadt Erftstadt bezahlt. In Vertretung (Hallstein) -2-