Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
08.03.18, 12:55
Aktualisiert
13.03.18, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 125/2018
Az.: -32-
Amt: - 32 BeschlAusf.: - -32- Datum: 01.03.2018
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Mandt
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
20.03.2018
Bemerkungen
beschließend
Erstellung einer Vorschlagsliste für die Schöffenwahlen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
In die Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für das Amtsgericht Brühl und das
Landgericht Köln werden die in der anliegenden Liste bezeichneten Personen aufgenommen.
Begründung:
Mit Verfügung vom 27.10.2017 hat der Präsident des Landgerichts Köln mitgeteilt, dass aus dem
Bezirk der Stadt Erftstadt für die Wahlperiode 2019 – 2023 für das Schöffengericht des Amtsgerichts Brühl 5 Hauptschöffen und für die Strafkammern des Landgerichts Köln 14 Hauptschöffen
benötigt werden.
Grundlage für die Durchführung der Schöffenwahlen ist zum einen das Gerichtsverfassungsgesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt durch Artikel 10
Absatz 6 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert und zum anderen der
Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorbereitung
und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt vom 04.03.2009 i.d.F. vom
07.12.2017. Der Runderlass ist als Anlage angefügt.
Die Vorschlagsliste wird durch die Vertretung der Gemeinde erstellt. In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie tatsächlich benötigt werden. Dies bedeutet, dass
in die Vorschlagsliste mindestens 38 Personen aufgenommen werden müssen.
Die Personen, die in der beigefügten Liste aufgeführt sind, haben sich aufgrund verschiedener Presseberichte für das Schöffenamt selbst beworben. Der Vorteil einer solchen Bewerbung liegt in der Freiwilligkeit. Die Personen haben angegeben, dass keine in dem Runderlass angeführten Gründe vorliegen,
die gegen eine Berufung in das Schöffenamt sprechen. Alle Bewerber/innen wohnen in Erftstadt und
sind deutsche Staatsangehörige. Die Vorschriften über die Altersgrenzen wurden eingehalten.
Die Entscheidung über die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist keine Wahl, sondern eine Ermessensentscheidung über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Für die Bürger/innen besteht
kein Anspruch auf Aufnahme in die Liste. Mitglieder der Gemeindevertretung, die selbst zur Aufnahme
in die Vorschlagsliste vorgesehen sind, können gleichwohl an der Abstimmung über die Liste teilnehmen. Die Berufung in das Schöffenamt ist nicht unmittelbar mit einem Vorteil verknüpft, der wegen Befangenheit von der Teilnahme an der Beschlussfassung ausschließen würde.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Zahl der anwesenden,
mindestens aber der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.
Nach der Aufstellung der Vorschlagsliste ist die Liste eine Woche lang öffentlich auszulegen. Anschließend wird die Liste zum Amtsgericht Brühl gesendet. Dort wählt dann der Schöffenwahlausschuss die
benötigten Haupt- und Hilfsschöffen aus der Vorschlagsliste. Der Zusammentritt des Wahlausschusses
soll zwischen dem 16. September 2018 und dem 15. Oktober 2018 erfolgen. Die Wahlzeit beträgt 5
Jahre.
Die in der Vorschlagsliste aufgenommenen Personen haben keinen Einfluss darauf, ob sie als
Schöffe für das Amtsgericht Brühl oder für das Landgericht Köln gewählt werden- gleichwohl
sollten Wünsche berücksichtigt werden.
In Vertretung
(Breetzmann)
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