Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
197 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
08.03.18, 12:37
Aktualisiert
22.03.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 7/2018 1. Ergänzung
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 512 Datum: 14.02.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
gez. Feldmann
Amtsleiter
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
gez. Walter, Leiter
RPA
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Dezernat 6
BM
Termin
Bemerkungen
13.03.2018
vorberatend
20.03.2018
beschließend
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der
„offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt
Betrifft:
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in
Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege
in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Änderungen der beiden Satzungen werden, wie in den beigefügten Synopsen dargestellt,
beschlossen.
Begründung:
Dem Vorschlag des Fachamtes, die Satzung in Bezug auf „ex-Post“ Betrachtungen zu vereinfachen, wurde vom Jugendhilfeausschuss in seiner letzten Sitzung grundsätzlich zugestimmt. Nach
den Beratungen des JHA sollte noch folgender Satz in beide Satzungen eingefügt werden.
„Die Stadt Erftstadt ist berechtigt, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beitragspflichtigen jährlich zu überprüfen.“
Angeregt wurde darüber hinaus, die Regelungen im Bezug auf die Einmalzahlungen in beiden
Satzungen zu streichen.
Diskutiert wurde im JHA außerdem, ob die Satzungen auch in „Leichter Sprache“ veröffentlicht
werden könnten. Die Verwaltung prüft derzeit ob und in welcher Form eine Übersetzung der Satzungen in „Leichter Sprache“ möglich ist.
(Erner)
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