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Beschlussvorlage (Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
19.04.2018
Erstellt
08.03.18, 12:37
Aktualisiert
11.04.18, 15:01
Beschlussvorlage (Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger   Straße und Bahnhofstraße) Beschlussvorlage (Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger   Straße und Bahnhofstraße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 384/2017 1. Ergänzung Az.: 66 19-3022 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 28.02.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 13.03.2018 Bemerkungen beschließend Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die erste Testphase im Kreuzungsbereich Carl-Schurz-Straße/ Köttinger Straße mit der Einrichtung einer mobilen Lichtsignalanlage wird wegen der sehr schleppend ablaufenden Verkehrsströmen und den hieraus sich ergebenen Rückstaus abgebrochen. Begründung: Am 27.02.2018 hat für die Testphase zur Aufstellung einer mobilen Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Carl-Schurz-Straße/ Köttinger Straße ein erster Ortstermin mit den Ausschussmitgliedern stattgefunden. Auf Grund des Rückstaus auf dem Straßenast der Köttinger Straße während der Verkehrsspitzenzeiten haben sich alle Anwesenden für einen Abbruch dieser Testphase ausgesprochen. Der Verkehrsrückstau entsteht durch die linksabbiegenden Kraftfahrzeuge von der Köttinger Straße in den östlichen Straßenast der Carl-Schurz-Straße . Auch die Weiterführung des Versuchs mit einer geänderten Phaseneinteilung der Lichtsignalanlage (z.B. bei der jeder Straßenast eine eigene Signalphase erhält) soll nicht weiter untersucht werden. In Vertretung (Hallstein) -2-