Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
19.04.2018
Erstellt
08.03.18, 12:37
Aktualisiert
11.04.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 384/2017 2. Ergänzung
Az.: 66 19-3022
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 06.03.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
13.03.2018
Bemerkungen
beschließend
Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger Straße
und Bahnhofstraße
2. Testphase, Einbahnstraßenregelung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
ca. 10.000,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Stadt Erftstadt
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Durchführung einer 2. Testphase zur Beurteilung einer Einbahnstraßenregelung für die CarlSchurz-Straße (von der Köttinger Straße. bis zur Bahnhofstraße), und der Straße „Zum Grünen
Weg“ (bereits vorhanden) wird zugestimmt. Der Linienbusverkehr auf dem v. g. Abschnitt der CarlSchurz-Straße wird zunächst eine Sondererlaubnis erhalten, um entgegen der vorgeschriebenen
Fahrtrichtung auf der Carl-Schurz-Str. fahren zu dürfen. Es soll auch untersucht werden, unter
welchen Voraussetzungen ein Linienbus in Ost – West Richtung über die Gartenstraße geführt
werden könnte. Ggf. ist diesbezüglich eine Einbahnstraßenregelung für die Gartenstraße von der
Kreuzung der Straße „Zum Grünen Weg“ bis zur Einmündung in die Köttinger Str. anzuordnen.
Die Testphase soll für ca. 3 Monate eingerichtet und die Veränderungen der Verkehrsströme durch
Zählungen belegt werden.
Begründung:
Durch den Abbruch der 1.Testphase kann nun die nächste zeitlich vorgezogen werden.
Um die Ergebnisse zu sichern und zu belegen zu können, sind Verkehrserhebungen wie bisher
vorgesehen.
Aufgrund der vorgeschlagenen Einbahnstraßenregelung in der Carl-Schurz-Straße ist der bisherige Rückstau im Bereich der Einmündung Köttinger Str./ Carl-Schurz-Str. nur noch durch den mit
einer Sondergenehmigung entgegen der zulässigen Fahrtrichtung fahrenden Bus (1 x je Stunde)
möglich.
Bei einer Anordnung einer neuen Einbahnstraße in der Gartenstraße ist der vorhandene enge
Fahrbahnquerschnitt ausreichend. Durch eine versetzte Anordnung von Parkplätzen auf der Fahrbahn kann einer möglichen Erhöhung des Geschwindigkeitsniveaus wirksam entgegengewirkt
werden. In diesem Fall wird die Einmündung Carl-Schurz-Str./ Köttinger Str. noch mehr entlastet.
Der Verkehrsfluss in der Carl-Schurz-Str. wird sich voraussichtlich einfacher und störungsfreier
abwickeln lassen.
Hierdurch könnten städtebauliche Ziele besser erreicht und die Aufenthaltsqualität in Liblar erhöht
werden.
Anhand der Ergebnisse der Verkehrserhebungen kann aufgezeigt werden, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen auch die erwarteten positiven Auswirkungen bewirken.
In Vertretung
(Hallstein)
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