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Beschlussvorlage (Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße 2. Testphase, Einbahnstraßenregelung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
19.04.2018
Erstellt
08.03.18, 12:37
Aktualisiert
11.04.18, 15:01
Beschlussvorlage (Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger   Straße und Bahnhofstraße 
2. Testphase,  Einbahnstraßenregelung) Beschlussvorlage (Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger   Straße und Bahnhofstraße 
2. Testphase,  Einbahnstraßenregelung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 384/2017 2. Ergänzung Az.: 66 19-3022 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 06.03.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 13.03.2018 Bemerkungen beschließend Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße 2. Testphase, Einbahnstraßenregelung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca. 10.000,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Stadt Erftstadt Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Durchführung einer 2. Testphase zur Beurteilung einer Einbahnstraßenregelung für die CarlSchurz-Straße (von der Köttinger Straße. bis zur Bahnhofstraße), und der Straße „Zum Grünen Weg“ (bereits vorhanden) wird zugestimmt. Der Linienbusverkehr auf dem v. g. Abschnitt der CarlSchurz-Straße wird zunächst eine Sondererlaubnis erhalten, um entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf der Carl-Schurz-Str. fahren zu dürfen. Es soll auch untersucht werden, unter welchen Voraussetzungen ein Linienbus in Ost – West Richtung über die Gartenstraße geführt werden könnte. Ggf. ist diesbezüglich eine Einbahnstraßenregelung für die Gartenstraße von der Kreuzung der Straße „Zum Grünen Weg“ bis zur Einmündung in die Köttinger Str. anzuordnen. Die Testphase soll für ca. 3 Monate eingerichtet und die Veränderungen der Verkehrsströme durch Zählungen belegt werden. Begründung: Durch den Abbruch der 1.Testphase kann nun die nächste zeitlich vorgezogen werden. Um die Ergebnisse zu sichern und zu belegen zu können, sind Verkehrserhebungen wie bisher vorgesehen. Aufgrund der vorgeschlagenen Einbahnstraßenregelung in der Carl-Schurz-Straße ist der bisherige Rückstau im Bereich der Einmündung Köttinger Str./ Carl-Schurz-Str. nur noch durch den mit einer Sondergenehmigung entgegen der zulässigen Fahrtrichtung fahrenden Bus (1 x je Stunde) möglich. Bei einer Anordnung einer neuen Einbahnstraße in der Gartenstraße ist der vorhandene enge Fahrbahnquerschnitt ausreichend. Durch eine versetzte Anordnung von Parkplätzen auf der Fahrbahn kann einer möglichen Erhöhung des Geschwindigkeitsniveaus wirksam entgegengewirkt werden. In diesem Fall wird die Einmündung Carl-Schurz-Str./ Köttinger Str. noch mehr entlastet. Der Verkehrsfluss in der Carl-Schurz-Str. wird sich voraussichtlich einfacher und störungsfreier abwickeln lassen. Hierdurch könnten städtebauliche Ziele besser erreicht und die Aufenthaltsqualität in Liblar erhöht werden. Anhand der Ergebnisse der Verkehrserhebungen kann aufgezeigt werden, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen auch die erwarteten positiven Auswirkungen bewirken. In Vertretung (Hallstein) -2-