Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
15.02.18, 15:01
Aktualisiert
07.11.18, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 398/2017 1. Ergänzung
Az.: - 65 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.02.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Bauausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
28.02.2018
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Erhöhung der Lärmschutzwälle in Erp, B 265 Ortseinfahrt Erp, in
Höhe der Erpa und in Höhe der Ampelanlage von der B 265 auf die L 33
Schalltechnischer Bericht der InfraServ, Knapsack
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
noch unbekeine
kannt
Folgekosten in €:
noch unbekannt
Kostenträger:
Stadt Erftstadt
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2019
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
noch
unbekannt
noch unbekannt
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend dem Beschluss des BA Straßen vom 19.09.2017 habe ich die Fa. InfraServ GmbH
& Co. Knapsack KG mit einem Lärmgutachten bezüglich der Auswirkungen des Verkehrslärms der
Bundesstraße B 265 und der Landesstraße L 33 auf die angrenzenden Baugebiete in Erftstadt–
Erp beauftragt. Berücksichtigt wurden hierbei die örtlich vorhandenen baulichen und
verkehrstechnischen Gegebenheiten. Gleichfalls wurde eine 25%ige Steigerung der Verkehrsmengen für den Prognosefall 2030 untersucht.
Das Gutachten liegt nun vor und ist dieser Ergänzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Sowohl für die derzeitigen Verkehrsmengen als auch für das Prognosejahr 2030 ist eine
Überschreitung der zulässigen Lärmpegel nicht erkennbar. Die zulässigen Werte werden zum Teil
deutlich unterschritten.
Aufgrund dieser Bewertung ist es nicht möglich die Straßenbaulastträger der Bundesstraße B 265
und der Landesstraße L 33 zum Ausbau von Lärmschutzmaßnahmen zu verpflichten. Somit steht
fest, dass alle Kosten welche durch eine Verbesserung des vorhandenen Lärmschutzes entstehen
alleine durch die Stadt Erftstadt zu tragen sind. Da auch für die Stadt keine zwingende
Verpflichtung besteht die vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen zu verbessern handelt es sich
hierbei um „freiwillige Aufgaben“. Entsprechend den Bestimmungen zum Haushaltsicherungskonzept der Stadt Erftstadt kann die Stadt in diesem Fall nur Maßnahmen durchführen lassen, die
keine eigenen Haushaltsmittel beanspruchen. Möglich wären jedoch die Planung und der Bau (die
Erhöhung) von Lärmschutzwällen mit der Verwendung von überschüssigen, geeignetem Bodenmaterial. Durch die Einsparung von Deponiekosten ist die Verwendung von städtischen Mitteln
u.U. nicht erforderlich (analog der Erhöhung des LS – Walls in Erftstadt - Blessem). Ggf könnte
sogar Aushubmaterial von anderen städt. Baumaßnahmen kostensparend in diese Maßnahmen
mit eingebaut werden.
Unabdingbar ist jedoch der Einsatz von Haushaltsmitteln für den erforderlichen Grunderwerb,
für Bau- bzw. Genehmigungsplanungen und für die Wiederherstellung der Begrünung.
Folgende Maßnahmen werden nach dem vorliegenden Gutachtens zu einer freiwilligen
Verbesserung führen können:
Die Aufschüttung eines zusätzlichen neuen Lärmschutzwalls (h = 5,00 m) parallel zur Bundesstraße B 265 zwischen der „Friesheimer Straße“ und dem „Hoverweg“ . Dieser Vorschlag verspricht den größten Nutzen zu erzielen.
Eine Erhöhung des bestehenden Walls in den Teilbereichen wo die Bebauung an die Bundesstraße am nächsten heranreicht. Hierbei sollte die partielle Erhöhung mindestens um
2,00 m erfolgen.
Entsprechend den Aussagen des Gutachtens ist eine Verlängerung des derzeitigen LS-Walls
östlich von Erp, parallel zur „Erpa“, nicht sehr effektiv.
Aus haushalterischen Gründen kann die Maßnahme nicht befürwortet werden
In Vertretung
(Hallstein)
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