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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Erhöhung der Lärmschutzwälle in Erp, B 265 Ortseinfahrt Erp, in Höhe der Erpa und in Höhe der Ampelanlage von der B 265 auf die L 33 Schalltechnischer Bericht der InfraServ, Knapsack)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
15.02.18, 15:01
Aktualisiert
07.11.18, 18:42
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Erhöhung der Lärmschutzwälle in Erp, B 265 Ortseinfahrt Erp, in   Höhe der Erpa und in Höhe der Ampelanlage von der B 265 auf die L 33
Schalltechnischer Bericht der InfraServ, Knapsack) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Erhöhung der Lärmschutzwälle in Erp, B 265 Ortseinfahrt Erp, in   Höhe der Erpa und in Höhe der Ampelanlage von der B 265 auf die L 33
Schalltechnischer Bericht der InfraServ, Knapsack)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 398/2017 1. Ergänzung Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.02.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Bauausschuss Straßen Betrifft: Termin 28.02.2018 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Erhöhung der Lärmschutzwälle in Erp, B 265 Ortseinfahrt Erp, in Höhe der Erpa und in Höhe der Ampelanlage von der B 265 auf die L 33 Schalltechnischer Bericht der InfraServ, Knapsack Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: noch unbekeine kannt Folgekosten in €: noch unbekannt Kostenträger: Stadt Erftstadt Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2019 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: noch unbekannt noch unbekannt Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Entsprechend dem Beschluss des BA Straßen vom 19.09.2017 habe ich die Fa. InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG mit einem Lärmgutachten bezüglich der Auswirkungen des Verkehrslärms der Bundesstraße B 265 und der Landesstraße L 33 auf die angrenzenden Baugebiete in Erftstadt– Erp beauftragt. Berücksichtigt wurden hierbei die örtlich vorhandenen baulichen und verkehrstechnischen Gegebenheiten. Gleichfalls wurde eine 25%ige Steigerung der Verkehrsmengen für den Prognosefall 2030 untersucht. Das Gutachten liegt nun vor und ist dieser Ergänzungsvorlage als Anlage beigefügt. Sowohl für die derzeitigen Verkehrsmengen als auch für das Prognosejahr 2030 ist eine Überschreitung der zulässigen Lärmpegel nicht erkennbar. Die zulässigen Werte werden zum Teil deutlich unterschritten. Aufgrund dieser Bewertung ist es nicht möglich die Straßenbaulastträger der Bundesstraße B 265 und der Landesstraße L 33 zum Ausbau von Lärmschutzmaßnahmen zu verpflichten. Somit steht fest, dass alle Kosten welche durch eine Verbesserung des vorhandenen Lärmschutzes entstehen alleine durch die Stadt Erftstadt zu tragen sind. Da auch für die Stadt keine zwingende Verpflichtung besteht die vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen zu verbessern handelt es sich hierbei um „freiwillige Aufgaben“. Entsprechend den Bestimmungen zum Haushaltsicherungskonzept der Stadt Erftstadt kann die Stadt in diesem Fall nur Maßnahmen durchführen lassen, die keine eigenen Haushaltsmittel beanspruchen. Möglich wären jedoch die Planung und der Bau (die Erhöhung) von Lärmschutzwällen mit der Verwendung von überschüssigen, geeignetem Bodenmaterial. Durch die Einsparung von Deponiekosten ist die Verwendung von städtischen Mitteln u.U. nicht erforderlich (analog der Erhöhung des LS – Walls in Erftstadt - Blessem). Ggf könnte sogar Aushubmaterial von anderen städt. Baumaßnahmen kostensparend in diese Maßnahmen mit eingebaut werden. Unabdingbar ist jedoch der Einsatz von Haushaltsmitteln für den erforderlichen Grunderwerb, für Bau- bzw. Genehmigungsplanungen und für die Wiederherstellung der Begrünung. Folgende Maßnahmen werden nach dem vorliegenden Gutachtens zu einer freiwilligen Verbesserung führen können:  Die Aufschüttung eines zusätzlichen neuen Lärmschutzwalls (h = 5,00 m) parallel zur Bundesstraße B 265 zwischen der „Friesheimer Straße“ und dem „Hoverweg“ . Dieser Vorschlag verspricht den größten Nutzen zu erzielen.  Eine Erhöhung des bestehenden Walls in den Teilbereichen wo die Bebauung an die Bundesstraße am nächsten heranreicht. Hierbei sollte die partielle Erhöhung mindestens um 2,00 m erfolgen. Entsprechend den Aussagen des Gutachtens ist eine Verlängerung des derzeitigen LS-Walls östlich von Erp, parallel zur „Erpa“, nicht sehr effektiv. Aus haushalterischen Gründen kann die Maßnahme nicht befürwortet werden In Vertretung (Hallstein) -2-