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Antrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
15.02.18, 15:01
Aktualisiert
15.02.18, 15:01
Antrag (Anlage 1) Antrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen «22 Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Krewelstraße 7, 53783 Eitorf Stadt Erftstadt Holzdamm 10 50374 Erftstadt 07.12.2017 Seite 1 von 2 Aktenzeichen 310-10-23.500-RFA04 bei Antwort bitte angeben Herr Mayer Fachgebiet Hoheit Nur als Email: arnold.coenders@erftstadt.de Telefon 02243 / 9216-55 Mobil 0171 /5871111 Telefax 02243 / 9216-86 frank.mayer@wald-undholz.nrw.de Bau eines Radschnellweges von Erftstadt über Hürth nach Köln (A242/2017) Ihr Schreiben vom 07.11.2017, Az.: 6619-3307 Bankverbindung Sehr geehrter Herr Coenders, sehr geehrte Damen und Herren, Helaba Konto :4 011 912 BLZ :300 500 00 IBAN: DE10 3005 0000 0004 vielen Dank für Ihre Anfrage zu o. g. Antrag, in der Sie um grundsätzliche Zustimmung zur Untersuchung der dargelegten Trasse bitten. Die vorgeschlagene Trassenführung soll in den Bereichen der Stadtteile Köttingen und Kierdorf, des Otto-Maigler-Sees sowie am Decksteiner Weiher im Wald verlaufen. Diese bilden jeweils, insbesondere im ansonsten sehr waldarmen Erftstadt, einen Schwerpunkt für die stille Erholung. Die Gebiete sind daher in der Waldfunktionenkartierung als Erholungswald der Stufe I ausgewiesen. 0119 12 BIC/SWIFT: WELA DE DD Ust.-Id.-Nr. DE 814373933 Steuer-Nr. 337/5914/3348 Dienstgebäude und Lieferanschrift: Regionalforstamt Rhein-SiegErft Ab dem Parkplatz Waldstraße in Köttingen deckt sich die angedachte Route mit der wichtigsten Erschließungsachse des Gebietes sowohl für den Erholungsverkehr als auch für die forstwirtschaftlichen Maßnahmen und der sich daraus ergebenden Holzabfuhr. Ein Wegfall dieser Achse würde zwangsläufig weitere Baumaßnahmen nach sich ziehen, da andere Wege für die forstliche Krewelstraße 7 53783 Eitorf Telefon 02243 9216-0 Telefax 02243 9216-85 Rhein-Sieg-Erft@wald-undholz.nrw.de wwvv.wald-und-holz.nrw.de Tülf ECIZEIE3 ISO 9001 I ISO 1400110HSAS 18001 Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen er)ei Seite 2 von 2 Nutzung ertüchtigt oder die vorhandene Trasse auf mind. 15 m verbreitert werden müsste. Im Übrigen soll die Strecke direkt am NSG Forellenteich entlang geführt werden. Die Ausweisung als NSG dient dem Schutz von Amphibien und Wasservögeln. Da ein Radschnellweg dem Status einer Landstraße entspricht, ist davon auszugehen, dass im Winter häufiger Räumfahrzeuge zum Einsatz kämen, was zu einem Eintrag von Streumitteln ins NSG führen könnte. Waldwege sind nach § . 2 Bundeswaldgesetz Teil des Waldes. Aus forstrechtlicher Sicht stellt die Anlage eines Radschnellweges somit eine Waldumwandlung nach § 39 dar. Die Genehmigung einer Umwandlung soll versagt werden, „wenn die Erhaltung des Waldes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Wald in der Gemeinde einen geringen Flächenanteil hat oder ...für die Erholung der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung ist ... und die nachteiligen Wirkungen der Umwandlungen nicht durch Nebenbestimmungen, insbesondere durch die Verpflichtung, Ersatzaufforstungen durch Saat oder Pflanzung vorzunehmen, ganz oder zum wesentlichen Teil abgewendet werden können". Aus Sicht des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen liegt der Erhalt des Waldes im überwiegenden öffentlichen Interesse, weil Erftstadt mit nur 8,9 % der Stadtfläche sehr gering bewaldet ist. Die nachteiligen Wirkungen eines Radschnellweges (auch in den anderen o. g. Wäldern der benachbarten Kommunen) können nur bedingt ausglichen werden. Deshalb sollte der Fokus der Prüfung auf ökologisch und forstlich verträglicheren Varianten liegen. Hierzu gehört z. B. der schon vorhandene Radweg über Hürth, mit dem massive Eingriffe in die Landschaft vermieden werden können und der durch die geplante Umgehung zwischen Hürth Kendenich und Hürth Efferen an Erschließungsqualität gewinnen kann. Ebenso sollte vor einer konkreten Trassenuntersuchung ein regionales Gesamtkonzept für die Verkehrsform des Radschnellweges abgestimmt werden, um den optimalen Nutzen der eingesetzten naturalen und finanziellen Mittel sowie die bestmögliche Erschließungswirkung zu erzielen. Eine grundsätzliche Zustimmung zur näheren Untersuchung der Trassenführung kann daher nicht gegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Mayer