Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
15.02.18, 15:01
Aktualisiert
15.02.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen
«22
Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft
Krewelstraße 7, 53783 Eitorf
Stadt Erftstadt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
07.12.2017
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Aktenzeichen
310-10-23.500-RFA04
bei Antwort bitte angeben
Herr Mayer
Fachgebiet Hoheit
Nur als Email: arnold.coenders@erftstadt.de
Telefon 02243 / 9216-55
Mobil 0171 /5871111
Telefax 02243 / 9216-86
frank.mayer@wald-undholz.nrw.de
Bau eines Radschnellweges von Erftstadt über Hürth nach Köln
(A242/2017)
Ihr Schreiben vom 07.11.2017, Az.: 6619-3307
Bankverbindung
Sehr geehrter Herr Coenders,
sehr geehrte Damen und Herren,
Helaba
Konto :4 011 912
BLZ :300 500 00
IBAN: DE10 3005 0000 0004
vielen Dank für Ihre Anfrage zu o. g. Antrag, in der Sie um grundsätzliche
Zustimmung zur Untersuchung der dargelegten Trasse bitten.
Die vorgeschlagene Trassenführung soll in den Bereichen der Stadtteile Köttingen und Kierdorf, des Otto-Maigler-Sees sowie am Decksteiner Weiher im
Wald verlaufen. Diese bilden jeweils, insbesondere im ansonsten sehr waldarmen Erftstadt, einen Schwerpunkt für die stille Erholung. Die Gebiete sind
daher in der Waldfunktionenkartierung als Erholungswald der Stufe I ausgewiesen.
0119 12
BIC/SWIFT: WELA DE DD
Ust.-Id.-Nr. DE 814373933
Steuer-Nr. 337/5914/3348
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Regionalforstamt Rhein-SiegErft
Ab dem Parkplatz Waldstraße in Köttingen deckt sich die angedachte Route
mit der wichtigsten Erschließungsachse des Gebietes sowohl für den Erholungsverkehr als auch für die forstwirtschaftlichen Maßnahmen und der sich
daraus ergebenden Holzabfuhr. Ein Wegfall dieser Achse würde zwangsläufig
weitere Baumaßnahmen nach sich ziehen, da andere Wege für die forstliche
Krewelstraße 7
53783 Eitorf
Telefon 02243 9216-0
Telefax 02243 9216-85
Rhein-Sieg-Erft@wald-undholz.nrw.de
wwvv.wald-und-holz.nrw.de
Tülf
ECIZEIE3
ISO 9001 I ISO 1400110HSAS 18001
Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen
er)ei
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Nutzung ertüchtigt oder die vorhandene Trasse auf mind. 15 m verbreitert
werden müsste.
Im Übrigen soll die Strecke direkt am NSG Forellenteich entlang geführt werden. Die Ausweisung als NSG dient dem Schutz von Amphibien und Wasservögeln. Da ein Radschnellweg dem Status einer Landstraße entspricht, ist
davon auszugehen, dass im Winter häufiger Räumfahrzeuge zum Einsatz
kämen, was zu einem Eintrag von Streumitteln ins NSG führen könnte.
Waldwege sind nach § . 2 Bundeswaldgesetz Teil des Waldes. Aus forstrechtlicher Sicht stellt die Anlage eines Radschnellweges somit eine Waldumwandlung nach § 39 dar. Die Genehmigung einer Umwandlung soll versagt werden, „wenn die Erhaltung des Waldes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Wald in der Gemeinde einen geringen Flächenanteil hat oder ...für die Erholung der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung ist ... und die nachteiligen Wirkungen der Umwandlungen nicht durch
Nebenbestimmungen, insbesondere durch die Verpflichtung, Ersatzaufforstungen durch Saat oder Pflanzung vorzunehmen, ganz oder zum wesentlichen Teil abgewendet werden können".
Aus Sicht des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen liegt der
Erhalt des Waldes im überwiegenden öffentlichen Interesse, weil Erftstadt mit
nur 8,9 % der Stadtfläche sehr gering bewaldet ist. Die nachteiligen Wirkungen eines Radschnellweges (auch in den anderen o. g. Wäldern der benachbarten Kommunen) können nur bedingt ausglichen werden. Deshalb sollte
der Fokus der Prüfung auf ökologisch und forstlich verträglicheren Varianten
liegen. Hierzu gehört z. B. der schon vorhandene Radweg über Hürth, mit
dem massive Eingriffe in die Landschaft vermieden werden können und der
durch die geplante Umgehung zwischen Hürth Kendenich und Hürth Efferen
an Erschließungsqualität gewinnen kann. Ebenso sollte vor einer konkreten
Trassenuntersuchung ein regionales Gesamtkonzept für die Verkehrsform
des Radschnellweges abgestimmt werden, um den optimalen Nutzen der
eingesetzten naturalen und finanziellen Mittel sowie die bestmögliche Erschließungswirkung zu erzielen.
Eine grundsätzliche Zustimmung zur näheren Untersuchung der Trassenführung kann daher nicht gegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Mayer