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Beschlussvorlage (Errichtung einer zentralen Stadtbücherei - Festlegung des Standortes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
07.03.2018
Erstellt
01.03.18, 15:01
Aktualisiert
01.03.18, 15:01
Beschlussvorlage (Errichtung einer zentralen Stadtbücherei - Festlegung des Standortes) Beschlussvorlage (Errichtung einer zentralen Stadtbücherei - Festlegung des Standortes)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 581/2017 1. Ergänzung Az.: -82- Amt: - 82 BeschlA+0,usf.: - -40-/-82- Datum: 01.02.2018 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 27.02.2018 vorberatend Ausschuss für Kultur und Partnerschaft 07.03.2018 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 07.03.2018 vorberatend Rat 20.03.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Errichtung einer zentralen Stadtbücherei - Festlegung des Standortes Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die Errichtung einer zentralen Stadtbücherei wird folgender Standort festgelegt: - Alternative 1: Alternative 2: Alternative 3: Alternative 4: Alternative 5: Alternative 6: Begründung: Erftstadt-Liblar, Parkplatz an der Kreissparkasse Erftstadt-Liblar, Marienplatz Erftstadt-Liblar, Parkplatz an der Feuerwache Erftstadt-Lechenich, Gewölbekeller am Haus Ganser Erftstadt-Lechenich, Wokinghamplatz Erftstadt-Lechenich, Stadthaus In einer gemeinsamen Sitzung von Betriebsausschuss Immobilien und Ausschuss für Kultur und Partnerschaft am 30.11.2017 wurde die Verwaltung gebeten, mögliche Standorte für eine zentrale Stadtbücherei zu prüfen und eine Bewertungsmatrix als Grundlage für die Standortfestlegung zu erstellen. Die entsprechende Bewertung zu den im Beschlussentwurf aufgeführten 6 Standorten ist als Anlage beigefügt. Die Kriterien „Lage, ÖPNV-Anbindung, Parkplätze, Sichtbarkeit/Eingang, zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten und Verfügbarkeit“ wurden in einem im Jahr 2017 von der Fachverwaltung durchgeführten Workshop als wichtig für die Standortauswahl benannt. Ich habe diese Standortfaktoren um das Kriterium „Behebung städtebaulicher Missstände“ ergänzt. Es ist als vorteilhaft anzusehen, wenn durch eine erhebliche Investition der öffentlichen Hand das städtebauliche Umfeld in dem betreffenden Bereich durch das Bauvorhaben verbessert wird. Grundsätzlich kann der Bau einer Stadtbücherei mit Mitteln aus der Städtebauförderung unterstützt werden. Im Bereich des Masterplans Liblar sind im Bereich Marienplatz Mittel für eine relativ kleine Baumaßnahme vorgesehen. Damit könnte der Bau einer Stadtbücherei ggf. anteilig finanziert werden. Im Bereich des ErftstadtCenters sollen in einer 2. Stufe des Masterplans die Eingangsbereiche zum Center aufgewertet werden. Auch für Lechenich ist geplant, ein ISEK zu erstellen und einen Antrag auf Städtebauförderungsmittel zu stellen. Ob der Stadt tatsächlich Mittel zur Verfügung gestellt werden, hängt von zahlreichen durch die Stadt nicht beeinflussbaren Faktoren ab. Für den Bereich Haus Ganser kann die Stadt nur dann Fördermittel erhalten, wenn sie Eigentümerin des Objekts ist. Für das Objekt Gewölbekeller am Haus Ganser habe ich zu dem Eigentümer Kontakt aufgenommen, ob ein Verkauf des Grundstücks an die Stadt Erftstadt möglich ist. Eine abschließende Antwort zu dieser Frage liegt mir noch nicht vor. Ich gehe aufgrund der bisher geführten Gespräche davon aus, dass ein Verkauf seitens der Eigentümer nicht gewünscht ist. Weiterhin wurde die Verwaltung gebeten, Lösungen für die Überbrückung des Zeitraums zwischen Schließung des bestehenden Standortes und Fertigstellung des neuen Gebäudes aufzuzeigen. Im Zuge der Sanierung des Schulzentrums Lechenich sollen die Gebäude, die derzeit die Stadtbücherei nutzt, beseitigt werden. Aus gestalterischen Gründen ist es wünschenswert, den Abbruch möglichst bald umzusetzen. Das Schulzentrum kann jedoch auch dann saniert werden, wenn die Gebäude nicht kurzfristig beseitigt werden. Eine Zwischenlösung für die Unterbringung der Stadtbücherei ist somit nicht erforderlich. (Erner) -2-