Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
07.03.2018
Erstellt
01.03.18, 15:01
Aktualisiert
01.03.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 581/2017 1. Ergänzung
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlA+0,usf.: - -40-/-82- Datum: 01.02.2018
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
27.02.2018
vorberatend
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
07.03.2018
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
07.03.2018
vorberatend
Rat
20.03.2018
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Errichtung einer zentralen Stadtbücherei - Festlegung des Standortes
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die Errichtung einer zentralen Stadtbücherei wird folgender Standort festgelegt:
-
Alternative 1:
Alternative 2:
Alternative 3:
Alternative 4:
Alternative 5:
Alternative 6:
Begründung:
Erftstadt-Liblar, Parkplatz an der Kreissparkasse
Erftstadt-Liblar, Marienplatz
Erftstadt-Liblar, Parkplatz an der Feuerwache
Erftstadt-Lechenich, Gewölbekeller am Haus Ganser
Erftstadt-Lechenich, Wokinghamplatz
Erftstadt-Lechenich, Stadthaus
In einer gemeinsamen Sitzung von Betriebsausschuss Immobilien und Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft am 30.11.2017 wurde die Verwaltung gebeten, mögliche Standorte für eine zentrale
Stadtbücherei zu prüfen und eine Bewertungsmatrix als Grundlage für die Standortfestlegung zu
erstellen. Die entsprechende Bewertung zu den im Beschlussentwurf aufgeführten 6 Standorten ist
als Anlage beigefügt. Die Kriterien „Lage, ÖPNV-Anbindung, Parkplätze, Sichtbarkeit/Eingang,
zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten und Verfügbarkeit“ wurden in einem im Jahr 2017 von der
Fachverwaltung durchgeführten Workshop als wichtig für die Standortauswahl benannt. Ich habe
diese Standortfaktoren um das Kriterium „Behebung städtebaulicher Missstände“ ergänzt. Es ist
als vorteilhaft anzusehen, wenn durch eine erhebliche Investition der öffentlichen Hand das städtebauliche Umfeld in dem betreffenden Bereich durch das Bauvorhaben verbessert wird.
Grundsätzlich kann der Bau einer Stadtbücherei mit Mitteln aus der Städtebauförderung unterstützt
werden. Im Bereich des Masterplans Liblar sind im Bereich Marienplatz Mittel für eine relativ kleine
Baumaßnahme vorgesehen. Damit könnte der Bau einer Stadtbücherei ggf. anteilig finanziert werden. Im Bereich des ErftstadtCenters sollen in einer 2. Stufe des Masterplans die Eingangsbereiche zum Center aufgewertet werden. Auch für Lechenich ist geplant, ein ISEK zu erstellen und
einen Antrag auf Städtebauförderungsmittel zu stellen. Ob der Stadt tatsächlich Mittel zur Verfügung gestellt werden, hängt von zahlreichen durch die Stadt nicht beeinflussbaren Faktoren ab.
Für den Bereich Haus Ganser kann die Stadt nur dann Fördermittel erhalten, wenn sie Eigentümerin des Objekts ist.
Für das Objekt Gewölbekeller am Haus Ganser habe ich zu dem Eigentümer Kontakt aufgenommen, ob ein Verkauf des Grundstücks an die Stadt Erftstadt möglich ist. Eine abschließende Antwort zu dieser Frage liegt mir noch nicht vor. Ich gehe aufgrund der bisher geführten Gespräche
davon aus, dass ein Verkauf seitens der Eigentümer nicht gewünscht ist.
Weiterhin wurde die Verwaltung gebeten, Lösungen für die Überbrückung des Zeitraums zwischen
Schließung des bestehenden Standortes und Fertigstellung des neuen Gebäudes aufzuzeigen. Im
Zuge der Sanierung des Schulzentrums Lechenich sollen die Gebäude, die derzeit die Stadtbücherei nutzt, beseitigt werden. Aus gestalterischen Gründen ist es wünschenswert, den Abbruch möglichst bald umzusetzen. Das Schulzentrum kann jedoch auch dann saniert werden, wenn die Gebäude nicht kurzfristig beseitigt werden. Eine Zwischenlösung für die Unterbringung der Stadtbücherei ist somit nicht erforderlich.
(Erner)
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