Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
178 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
01.03.18, 15:01
Aktualisiert
01.03.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 71/2018
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 06.02.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
Dezernat 4
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
Bemerkungen
13.03.2018
vorberatend
20.03.2018
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Abteilung Vollziehung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
49.400
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
010111110
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
X Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Im Stellenplan 2018 wird in der Abteilung Vollziehung (Innen- und Außendienst) eine Stelle der
Besoldungsgruppe A 8 mit kw versehen und eine Stelle A 8/E 8 eingefügt. Zur Besetzung der eingefügten Stelle wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Die aktuelle Personalsituation in der Vollziehungsabteilung stellt sich zurzeit wie folgt dar:
Ein Außendienstmitarbeiter kann seinen Dienst aktuell gar nicht und zukünftig voraussichtlich nicht
mehr vollständig ausführen. Hier ist es bereits zu einem Bearbeitungsrückstand gekommen, der
durch den zweiten Außendienstmitarbeiter nicht aufgefangen werden kann.
Teils aus gesundheitlichen und auch aus familiären Gründen sind in der Abteilung in der Vergangenheit mehrere Anträge auf Teilzeit gestellt worden, die aus Gründen der Vereinbarkeit von Gesundheit bzw. Familie mit dem Beruf nicht abgelehnt werden konnten. Eine Aufstockung der Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen ist zurzeit nicht absehbar.
Die noch bis Ende des Jahres befristet eingerichtete Teilzeitstelle zur Aufarbeitung der Altfälle
konnte bisher nach dem Wechsel der Mitarbeiterin in ein anderes Aufgabengebiet nicht nachbesetzt werden.
Zum Ausgleich dieser Situation soll der gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeiter nach Rückkehr
aus der Erkrankung vermehrt im Innendienst eingesetzt werden um Rückstände aufzuarbeiten und
zukünftige Rückstände zu vermeiden. Diese Stelle wird im Stellenplan mit einem kw-Vermerk versehen.
Es soll daher eine weitere Stelle der Besoldungsgruppe A 8 bzw. EG 8 TVöD eingerichtet werden,
die den dann vakanten Anteil des Außendienstes und Aufgaben des Innendienstes (Reform der
Sachaufklärung / Innendienst vor Außendienst) zum Inhalt hat.
(Erner)
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