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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Abteilung Vollziehung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
178 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
01.03.18, 15:01
Aktualisiert
01.03.18, 15:01
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 71/2018 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 06.02.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter Dezernat 4 RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin Bemerkungen 13.03.2018 vorberatend 20.03.2018 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Abteilung Vollziehung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 49.400 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 010111110 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Stellenplan 2018 wird in der Abteilung Vollziehung (Innen- und Außendienst) eine Stelle der Besoldungsgruppe A 8 mit kw versehen und eine Stelle A 8/E 8 eingefügt. Zur Besetzung der eingefügten Stelle wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Die aktuelle Personalsituation in der Vollziehungsabteilung stellt sich zurzeit wie folgt dar: Ein Außendienstmitarbeiter kann seinen Dienst aktuell gar nicht und zukünftig voraussichtlich nicht mehr vollständig ausführen. Hier ist es bereits zu einem Bearbeitungsrückstand gekommen, der durch den zweiten Außendienstmitarbeiter nicht aufgefangen werden kann. Teils aus gesundheitlichen und auch aus familiären Gründen sind in der Abteilung in der Vergangenheit mehrere Anträge auf Teilzeit gestellt worden, die aus Gründen der Vereinbarkeit von Gesundheit bzw. Familie mit dem Beruf nicht abgelehnt werden konnten. Eine Aufstockung der Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen ist zurzeit nicht absehbar. Die noch bis Ende des Jahres befristet eingerichtete Teilzeitstelle zur Aufarbeitung der Altfälle konnte bisher nach dem Wechsel der Mitarbeiterin in ein anderes Aufgabengebiet nicht nachbesetzt werden. Zum Ausgleich dieser Situation soll der gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeiter nach Rückkehr aus der Erkrankung vermehrt im Innendienst eingesetzt werden um Rückstände aufzuarbeiten und zukünftige Rückstände zu vermeiden. Diese Stelle wird im Stellenplan mit einem kw-Vermerk versehen. Es soll daher eine weitere Stelle der Besoldungsgruppe A 8 bzw. EG 8 TVöD eingerichtet werden, die den dann vakanten Anteil des Außendienstes und Aufgaben des Innendienstes (Reform der Sachaufklärung / Innendienst vor Außendienst) zum Inhalt hat. (Erner) -2-