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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Sozialamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
01.03.18, 15:01
Aktualisiert
01.03.18, 15:01
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Sozialamt) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Sozialamt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 74/2018 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 06.02.2018 Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter Dezernat 4 RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin Bemerkungen 13.03.2018 vorberatend 20.03.2018 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Sozialamt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 49.400 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 050332010 Personalkostebn Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Nein Ja Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Stellenplan 2018 wird im Sozialamt eine Stelle der Besoldungsgruppe A 8 mit kw versehen und eine Stelle A 8/E 8 eingefügt. Zur Besetzung der eingefügten Stelle wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Eine Mitarbeiterin des Sozialamtes ist seit mehr als 3 Monaten dienstunfähig. Auch in der Vergangenheit ist es in den letzten Jahren mehrfach zu mehrmonatigen krankheitsbedingten Ausfällen gekommen. Eine Rückkehr in den Dienst ist zurzeit nicht absehbar, es ist damit zu rechnen, dass die Mitarbeiterin ihre Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr im vollen Umfang wahrnehmen kann. Da es in dem Aufgabenbereich bereits zu Rückständen gekommen ist, die sich direkt auf den Haushalt auswirken (ungeklärte bzw. fehlende Anordnungen für die Nutzungsgebühren im Bereich der Kosten der Unterkunft in den Übergangsheimen/Wohnungen, siehe auch Bericht der GPA „Überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung Erftstadt“) ist es dringend geboten, diese Stelle kurzfristig zu besetzen. Die Stelle der erkrankten Mitarbeiterin soll daher im Stellenplan mit einem kw-Vermerk versehen und eine neue Stelle der Besoldungsgruppe A 8 bzw. E 8 TVöD eingerichtet werden. Diese Stelle soll zunächst hausintern ausgeschrieben werden, für den Fall, dass die Stelle intern nicht besetzt werden kann, soll bereits jetzt die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen werden. (Erner) -2-