Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
01.03.18, 15:01
Aktualisiert
01.03.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 74/2018
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 06.02.2018
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
Dezernat 4
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
Bemerkungen
13.03.2018
vorberatend
20.03.2018
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Sozialamt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
49.400
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
050332010
Personalkostebn
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Nein
Ja
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Im Stellenplan 2018 wird im Sozialamt eine Stelle der Besoldungsgruppe A 8 mit kw versehen und
eine Stelle A 8/E 8 eingefügt. Zur Besetzung der eingefügten Stelle wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Eine Mitarbeiterin des Sozialamtes ist seit mehr als 3 Monaten dienstunfähig. Auch in der Vergangenheit ist es in den letzten Jahren mehrfach zu mehrmonatigen krankheitsbedingten Ausfällen
gekommen. Eine Rückkehr in den Dienst ist zurzeit nicht absehbar, es ist damit zu rechnen, dass
die Mitarbeiterin ihre Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr im vollen Umfang wahrnehmen kann.
Da es in dem Aufgabenbereich bereits zu Rückständen gekommen ist, die sich direkt auf den
Haushalt auswirken (ungeklärte bzw. fehlende Anordnungen für die Nutzungsgebühren im Bereich
der Kosten der Unterkunft in den Übergangsheimen/Wohnungen, siehe auch Bericht der GPA
„Überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung Erftstadt“) ist es dringend geboten, diese Stelle
kurzfristig zu besetzen.
Die Stelle der erkrankten Mitarbeiterin soll daher im Stellenplan mit einem kw-Vermerk versehen
und eine neue Stelle der Besoldungsgruppe A 8 bzw. E 8 TVöD eingerichtet werden.
Diese Stelle soll zunächst hausintern ausgeschrieben werden, für den Fall, dass die Stelle intern
nicht besetzt werden kann, soll bereits jetzt die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen
werden.
(Erner)
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