Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
635 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
01.03.18, 15:01
Aktualisiert
01.03.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01
Berichtsdatum: 23.10.2017
Prognose von Lichtimmissionen
Auftraggeber:
ECH Grundbesitz Frenzenstraße GmbH & Co. KG
Siegfried-von-Westerburg-Straße 13
50374 Erftstadt
Vorhaben:
Errichtung einer Tiefgarage im Zusammenhang mit dem
Neu- und Umbau von Wohn- und Geschäftshäusern
Standort des Vorhabens:
Frenzenstraße 24 - 30
Erftstadt-Lechenich (NRW)
Projektnummer:
553391097-B01
Durchgeführt von:
DEKRA Automobil GmbH
Industrie, Bau und Immobilien
Dr. rer. nat. Lutz Boberg
Oldentruper Straße 131
D-33605 Bielefeld
Telefon: +49.521.92795-84
E-Mail: lutz.boberg@dekra.com
BO
Auftragsdatum:
27.09.2017
Berichtsumfang:
13 Seiten Textteil und 3 Seiten Anhang
Aufgabenstellung:
Lichttechnische Untersuchung zur Ausfahrt der Tiefgarage
im Zusammenhang mit dem Neu- und Umbau von Wohnund Geschäftshäusern an der Frenzenstraße 24 - 30 in
Erftstadt-Lechenich
DEKRA Automobil GmbH
Handwerkstraße 15
D-70565 Stuttgart
Telefon (0711) 78 61 – 0
Telefax (0711) 78 61 – 22 40
www.dekra.com
Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart; HRB-Nr. 21039
Ust.ID.Nr. DE 811 297 970 Steuer-Nr. 99015/01322
Commerzbank AG, BIC: DRESDEFF600
IBAN: DE84 6008 0000 0901 0051 00
BW-Bank BIC: SOLADEST
IBAN: DE74 6005 0101 0002 0195 25
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Stefan Kölbl
Geschäftsführer:
Dr. Gerd Neumann (Vorsitzender)
Guido Kutschera
Wolfgang Linsenmaier
Johannes Vossebrecher
Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01
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Inhaltsverzeichnis
Seite
1
Zusammenfassung
3
2
Beauftragung
5
3
Aufgabenstellung
5
4
Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen
5
5
Beschreibung der Örtlichkeiten
6
6
Immissionspunkte und Immissionsrichtwerte
6
7
Beschreibung der Anlage
7
8
Ermittlung der Lichtimmissionen
8
8.1 Allgemeines
8.2 Berechnungsverfahren Leuchtdichte
8.3 Ergebnisse Blendmaße
8
9
11
9
Randbedingungen
11
10
Schlusswort
13
Anlagen: I - III
Erarbeitet:
Bearbeiter:
DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld
Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84
Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01
1
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Zusammenfassung
Der Auftraggeber plant auf dem Grundstück Frenzenstraße 24 – 30 in Erftstadt-Lechenich die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern. In diesem Zusammenhang ist
auch die Errichtung einer Tiefgarage vorgesehen.
Auf der gegenüberliegenden Seite der Tiefgaragenausfahrt befinden sich 2½-geschossige Wohnnutzungen, so dass in diesem Bereich Lichteinwirkungen durch die KfzScheinwerfer der ausfahrenden Pkw zu erwarten sind.
Im Rahmen einer lichttechnischen Untersuchung sind die Lichtimmissionen durch die
Pkw-Scheinwerfer im Bereich der gegenüberliegenden Wohnbebauung auf der Grundlage der Lichtleitlinie der LAI [2] bzw. des Lichtimmissionserlasses des Landes NRW [1]
zu ermitteln. Die ermittelten Werte sind mit den Immissionsrichtwerten des Lichtimmissionserlasses zu vergleichen.
Da zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund verschiedener möglicher Planungsvarianten die
Anzahl der zu erwartenden Pkw-Ausfahrten während der einzelnen Beurteilungszeiträume noch nicht feststeht, wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber so verfahren,
dass für die einzelnen Beurteilungszeiträume die max. Anzahl der möglichen Pkw-Ausfahrten ermittelt wird, bei der die Immissionsrichtwerte des Lichtimmissionserlasses [1]
eingehalten werden.
Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen:
Die ermittelten möglichen Pkw-Ausfahrten unter Berücksichtigung der vorgegebenen
Immissionsrichtwerte betragen je h:
-
Beurteilungszeitraum tags 06.00 – 20.00 Uhr: max. 9 Ausfahrten/h
Beurteilungszeitraum tags 20.00 – 22.00 Uhr: max. 6 Ausfahrten/h
Beurteilungszeitraum nachts 22.00 – 06.00 Uhr: max. 3 Ausfahrten/h
Die oben beschriebenen max. Pkw-Ausfahrten beziehen sich jeweils auf die Dunkelstunden des jeweiligen Beurteilungszeitraums. Bei Tageslicht ergeben sich keine Einschränkungen.
Erarbeitet:
Bearbeiter:
DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld
Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84
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Eine abschließende immissionsschutzrechtliche Beurteilung bleibt der Genehmigungsbehörde vorbehalten.
Erarbeitet:
Bearbeiter:
DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld
Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84
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Beauftragung
Am 27.09.2017 wurde die DEKRA Automobil GmbH von der ECH Grundbesitz Frenzenstraße GmbH & Co. KG aus 50374 Erftstadt mit der Durchführung der vorliegenden
lichttechnischen Untersuchung beauftragt.
3
Aufgabenstellung
Der Auftraggeber plant auf dem Grundstück Frenzenstraße 24 – 30 in Erftstadt-Lechenich die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern. In diesem Zusammenhang ist
auch die Errichtung einer Tiefgarage vorgesehen.
Auf der gegenüberliegenden Seite der Tiefgaragenausfahrt befinden sich 2½-geschossige Wohnnutzungen, so dass in diesem Bereich Lichteinwirkungen durch die KfzScheinwerfer der ausfahrenden Pkw zu erwarten sind.
Im Rahmen einer lichttechnischen Untersuchung sind die Lichtimmissionen durch die
Pkw-Scheinwerfer im Bereich der gegenüberliegenden Wohnbebauung auf der Grundlage der Lichtleitlinie der LAI [2] bzw. des Lichtimmissionserlasses des Landes NRW [1]
zu ermitteln. Die ermittelten Werte sind mit den Immissionsrichtwerten des Lichtimmissionserlasses zu vergleichen.
Da zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund verschiedener möglicher Planungsvarianten die
Anzahl der zu erwartenden Pkw-Ausfahrten während der einzelnen Beurteilungszeiträume noch nicht feststeht, wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber so verfahren,
dass für die einzelnen Beurteilungszeiträume die max. Anzahl der möglichen Pkw-Ausfahrten ermittelt wird, bei der die Immissionsrichtwerte des Lichtimmissionserlasses [1]
eingehalten werden.
4
Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen
Der Bearbeitung liegen die folgenden Richtlinien und Vorschriften zugrunde:
[1] Richtlinie
Erarbeitet:
Bearbeiter:
Rd. Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – V-5 8800.4.11 –
DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld
Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84
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[2] Richtlinie
[3] Planunterlagen:
5
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und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr – VI.I – 850 (12/2014)
Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen – Lichtleitlinie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für
Immissionsschutz (LAI) (10/2014)
Lageplan und Schnitt des Arch. Büro Kolter vom Sept. 2017
Beschreibung der Örtlichkeiten
Die Lage der geplanten Wohn- und Geschäftshäuser an der Frenzenstraße 24 – 30 in
Erftstadt-Lechenich ist der Anl. I zu entnehmen.
Die Lage der Tiefgaragenausfahrt ist in Anl. I gekennzeichnet.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich eine 2½-geschossige Wohnbebauung. Das Wohnhaus Frenzenstraße 63 befindet sich der Tiefgaragenausfahrt direkt
gegenüber.
Das Gelände ist als im Wesentlichen eben anzusehen.
6
Immissionspunkte und Immissionsrichtwerte
Die Lage der betrachteten Immissionspunkte ist der Anl. I zu entnehmen. Bei den Immissionspunkten IP1, EG und IP1, OG 1 handelt es sich um die am ungünstigsten gelegenen Wohnraumfenster des Wohnhauses Frenzenstraße 63. Gemäß rechtsgültigem
B-Plan ergibt sich für die Immissionspunkte der Schutzanspruch eines Allgemeinen
Wohngebietes (WA). Die Immissionsrichtwerte gemäß Lichtleitlinie [2] bzw. Lichtimmissionserlass [1] sind der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen. Die Untersuchung
kann sich hierbei auf die Betrachtung des Blendmaßes beschränken (zur Frage einer
möglichen Aufhellung s. Pkt. 8.1).
Tabelle 1 – betrachtete Immissionspunkte und -richtwerte
Immissionspunkt
IP1, EG
IP1, OG 1
Erarbeitet:
Bearbeiter:
Schutzanspruch
WA
WA
tags 06.00 –
20.00 Uhr
96
96
Immissionsrichtwert k (Blendmaß)
tags 20.00 –
nachts 22.00 –
22.00 Uhr
06.00 Uhr
64
32
64
32
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Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84
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Beschreibung der Anlage
Relevante Lichtimmissionen im Sinne der vorliegenden lichttechnischen Untersuchung
sind bei der Ausfahrt von Pkw aus der geplanten Tiefgaragenausfahrt durch die Lichteinwirkung der Kfz-Scheinwerfer zu erwarten. Ein Schnitt der Tiefgaragenausfahrt ist
der Anl. II zu entnehmen:
-
-
-
-
Die Ausfahrt weist auf den ersten 2,5 m eine Steigung von 8 % auf.
Anschließend ist auf einer Länge von insgesamt 18,7 m eine Steigung von 15 % vorgesehen.
Auf den letzten 1,5 m ergibt sich eine Steigung von 7 %.
Die Tiefgaragenausfahrt befindet sich etwa 9 m vom Straßenrand der Frenzenstraße
entfernt. Diese letzte Fahrstrecke bis zum Straßenrand erfolgt ebenerdig (ohne Steigung).
Die Tiefgaragenein- und -ausfahrt wird während der Abend- und Nachtstunden mit
Rolltoren verschlossen, die sich nur für ein- und ausfahrende Fahrzeuge öffnen.
Die Tiefgaragenausfahrt soll 2 Fahrspuren erhalten. Die Ausfahrt der Fahrzeuge erfolgt somit (von der Tiefgarage aus gesehen) auf der rechten Seite.
Der Strahlenverlauf der Kfz-Scheinwerfer ist ausgehend von der Mitte der Rampe
(15 % Steigung) in der folgenden Abbildung 1 verdeutlicht.
Abbildung 1: Strahlenverkauf Kfz-Scheinwerfer
Erarbeitet:
Bearbeiter:
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Die horizontale Scheinwerferebene (parallel zur Fahrbahn) trifft direkt auf das gegenüberliegende Fenster im 1. OG. Das Fenster im EG wird von Scheinwerferstrahlen unterhalb der Horizontalen getroffen. Diese beiden Lichteinwirkungen stellen die ungünstigsten Situationen dar. Durch Scheinwerferstrahlen oberhalb der Horizontalen sind
keine relevanten Lichteinwirkungen zu erwarten.
8
Ermittlung der Lichtimmissionen
8.1
Allgemeines
Lichtimmissionen gehören nach dem BImschG zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile und/oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen.
Zurzeit werden die Auswirkungen von Lichtimmissionen in den o.g. Hinweisen zur Messung, Beurteilung, Minderung von Lichtimmissionen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz geregelt. Lichtimmissionen als Umwelteinwirkung machen
sich für die Betroffenen in folgender Weise bemerkbar:
-
Raumaufhellung: Aufhellung des Wohnbereiches, insbesondere des Schlafzimmers, aber auch des Wohnzimmers, der Terrasse oder des Balkons durch die in der
Nachbarschaft vorhandene Beleuchtungsanlage, die zu einer eingeschränkten Nutzung dieser Wohnbereiche führt. Die Aufhellung wird durch die mittlere Beleuchtungsstärke EF beschrieben.
-
Blendung: Eine Störwirkung durch Blendung durch starke Lichtquellen in der Nachbarschaft kann auch dann gegeben sein, wenn aufgrund großer Entfernungen der
Lichtquelle keine übermäßige Aufhellung erzeugt wird (s.o.). Für die Störwirkung
sind die mittlere Leuchtdichte Ls, die Umgebungsleuchtdichte Lu und der Raumwinkel (vom Betroffenen aus gesehen) maßgebend.
Die psychologische Blendwirkung einer Lichtquelle lässt sich durch das Blendmaß ks
beschreiben.
Erarbeitet:
Bearbeiter:
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k S L S x S LU
LS =
ΩS =
LU =
Leuchtdichte der Lichtquelle
Raumwinkel der vom Immissionspunkt aus gesehenen Blendlichtquelle. Der Raumwinkel ergibt sich aus der
Lichtaustrittsfläche der Lichtquelle, der Orientierung zum Beobachter und der Entfernung zwischen Beobachter
und Lichtquelle.
maßgebende Leuchtdichte der Umgebung der Blendlichtquelle.
Anmerkung:
- Durch Kfz-Scheinwerfer sind aufgrund der nur kurzfristigen Lichteinwirkung im Allgemeinen keine relevanten Aufhellungen der untersuchten Nutzungsbereiche gegeben.
- Aus lichttechnischer Sicht ist die Blendwirkung die entscheidende Größe. Die folgende Untersuchung beschränkt sich daher auf die Ermittlung der maßgebenden
Blendmaße durch Kfz-Scheinwerfer.
8.2
Berechnungsverfahren Leuchtdichte
Zur Beurteilung der durch Kfz-Scheinwerfer bedingten Lichtimmissionen existieren z.
Zt. keine allgemein gültigen Beurteilungsgrundlagen. Die Lichtleitlinie der LAI [2] bezieht sich wie auch der Lichtimmissionserlass des Landes NRW schwerpunktmäßig auf
stationäre Lichtquellen. Da die Lichtleitlinie [2] wie auch der Erlass in der Rechtsprechung jedoch zur Beurteilung von Pkw-bedingten Lichtimmissionen herangezogen wird
und andere Beurteilungsgrundlagen nicht existieren, werden im Folgenden die Lichtleitlinie bzw. der Lichtimmissionserlass zur Beurteilung der Lichtimmissionen durch KfzScheinwerfer zugrunde gelegt.
Den Berechnungen liegen dabei folgende Voraussetzungen und Annahmen zugrunde:
-
-
Erarbeitet:
Bearbeiter:
Berechnungsverfahren gemäß Lichtleitlinie[2] bzw. Lichtimmissionserlass [1] (identisches Verfahren).
Lichtemissionen der Scheinwerfer: gemäß Regelung Nr. 112 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen von Europa (UN/ECE) sowie typischen Iso-Lux-Diagrammen für Kfz-Scheinwerfer (Bilux-Scheinwerfer, H4-Scheinwefer und EllipsoidScheinwerfer). Die jeweilige Leuchtdichte L des Scheinwerfers ergibt sich aus den
Isolux-Diagrammen aus der Beleuchtungsstärke in 25 m Abstand in Abhängigkeit
vom Abstrahlwinkel, und zwar:
unterhalb der Horizontalen: max. 40 lx
im Bereich der Horizontalen: max. 25 lx
3° oberhalb der Horizontalen: 0,4 lx
mittlere Höhe eines Pkw-Scheinwerfers über Boden: ca. 65 cm
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-
-
-
-
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mittlere Lichtaustrittsfläche eines durchschnittlichen Kfz-Scheinwerfers: kreisflächig
mit einem Durchmesser von ca. 10 cm
Für veränderliches Licht sind die ermittelten Blendmaße mit einem Faktor 1 – 5 zu
multiplizieren. Im Folgenden wird in Analogie zu Tabelle 1a des Lichtimmissionserlasses der Faktor 1,5 zugrunde gelegt, wobei die Periodendauer (als zeitlicher Abstand zwischen zwei Lichteinwirkungen, hier: Fahrzeugausfahrten) in der Größenordnung zwischen 4 s und 5 min liegt.
Die nur kurzfristige Einwirkzeit der Kfz-Scheinwerfer für einen bestimmten Immissionspunkt lässt sich wie folgt abschätzen:
Einwirkzeit auf den jeweiligen Immissionspunkt je Pkw:
Im Bereich der Rampe bei ca. 15 km/h: ca. 5 sec.
Am Haltepunkt vor Einbiegen auf die Frenzenstraße: ca. 5 sec.
Für die Fenster im EG ist im Hinblick auf die Rampe nur eine Einwirkzeit
von 2,5 sec. zugrunde zu legen, da die Pkw-Scheinwerfer erst ab etwa
halber Rampenhöhe für die Fenster im EG sichtbar werden.
Hieraus ergibt sich die tatsächliche Einwirkzeit je h für den jeweiligen Immissionspunkt (durch Multiplikation mit der Zahl der jeweils ausfahrenden Pkw/h).
Die Zahl der ausfahrenden Pkw wird im Folgenden so gewählt, dass eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte gegeben ist, und zwar:
Beurteilungszeitraum 06.00 – 20.00 Uhr: max. 9 Pkw/h
Beurteilungszeitraum 20.00 – 22.00 Uhr: max. 6 Pkw/h
Beurteilungszeitraum 22.00 – 06.00 Uhr: max. 3 Pkw/h
Gemäß Lichtleitlinie [2] bzw. Lichtimmissionserlass [1] kann eine entsprechend
angepasste Bewertung im Hinblick auf die verringerte Einwirkzeit der PkwScheinwerfer (gegenüber konstantem Licht) vorgenommen werden. Im Folgenden werden die ermittelten Blendmaße daher mit der Lichteinwirkzeit je Immissionspunkt, bezogen auf 1 h, gewichtet. Ein solches Verfahren wird gewählt, weil
sich die Lichtleitlinie [2] eigentlich auf konstantes Licht mit längerer Einwirkdauer
bezieht.
Umgebungsleuchtdichte: 1,0 cd/m2. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die Tiefgaragenausfahrt selbst und die umgebende Fassade nicht vollkommen dunkel sind, sondern durch geeignete Lichtquellen schwach aufgehellt werden.
Die durchgeführten Berechnungen mit den o. g. Parametern sind in Anl. III dokumentiert. Für die Tageszeit wird lediglich die ungünstigste Situation berechnet (Lichteinwirkung aus dem Rampenbereich in Richtung des OG1).
Erarbeitet:
Bearbeiter:
DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld
Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84
Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01
8.3
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Ergebnisse Blendmaße
Die Ergebnisse der Berechnungen für das Blendmaß sind der nachfolgenden Tabelle 2
zu entnehmen.
Tabelle 2 – Blendmaß ks durch Autoscheinwerfer für die einzelnen untersuchten Situationen und Vergleich mit dem Immissionsrichtwert k
IP
IP1 OG1
IP1 EG
IP1 EG
Einstufung
WA
WA
WA
Zeitraum
nachts
nachts
nachts
Fahrbereich
Rampe
Rampe
Straße
Zahl der Fahrbewegungen je
3
3
10
Stunde
Blendmaß ks
4896
9097
157
ks gewichtet
31
28
3
Immissionsrichtwert k
32
32
32
Überschreitung
---
---
---
IP1 OG1
WA
20-22h
Rampe
IP1 OG1
WA
6-20h
Rampe
6
9
4896
61
64
4896
92
96
---
---
Die Auswertung der Tabelle 2 zeigt Folgendes:
-
-
-
Unter Berücksichtigung der zugrunde gelegten Fahrzeugausfahrten kann der Immissionsrichtwert k für das Blendmaß für alle untersuchten Situationen eingehalten werden.
Wie sich zeigt, ist als ungünstigste Situation die Fahrbewegung auf der Rampe anzusehen und zwar sowohl für die Fenster im EG, als auch für die Fenster im 1. OG.
In der Warteposition vor dem Abbiegen in die Frenzenstraße liegt der einwirkende
Lichtstrahl oberhalb der Horizontalen, so dass in diesem Bereich nicht mit relevanten Lichtimmissionen zu rechnen ist (vergl. Tabelle 3, Spalte 4)
Hinweis:
An den Wohnhäusern Frenzenstraße 61 und 65 sind aufgrund der Lage erheblich niedrige Lichtimmissionen zu erwarten, so dass eine explizite Betrachtung nicht erforderlich
wird. Die o. g. Immissionsrichtwerte werden eingehalten.
9
Randbedingungen
Um die in dieser Untersuchung ermittelten Blendmaße einhalten zu können, sind die
folgenden Randbedingungen zu beachten:
Erarbeitet:
Bearbeiter:
DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld
Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84
Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01
-
-
-
-
Erarbeitet:
Bearbeiter:
Seite 12 von 13
Während der einzelnen Beurteilungszeiträume ist je Stunde die Zahl der folgenden
Pkw-Ausfahrten möglich:
Beurteilungszeitraum 06.00 – 20.00 Uhr: max. 9 Pkw/h
Beurteilungszeitraum 20.00 – 22.00 Uhr: max. 6 Pkw/h
Beurteilungszeitraum 22.00 – 06.00 Uhr: max. 3 Pkw/h
Die Tiefgaragenausfahrt und die Fassadenumgebung (Radius von etwa 5 m um die
Scheinwerfer der ausfahrenden Pkw) ist durch geeignete Leuchten schwach zu erhellen, so dass eine Umgebungsleuchtdichte LU 1 cd/m2 sichergestellt wird (u. U.
bereits durch Straßenbeleuchtung gegeben). Hierdurch wird eine Abminderung der
Blendwirkung erreicht (gegenüber einer vollkommen dunklen Umgebung).
Wird für eine höhere Umgebungsleuchtdichte Sorge getragen, kann sich die Zahl
der ausfahrenden Pkw während der einzelnen Beurteilungszeiträume entsprechend
erhöhen. Eine Umgebungsleuchtdichte LU 10 cd/m2 bedeutet zum Beispiel eine
Verdreifachung der möglichen Pkw-Zahlen gegenüber den o. g. Werten.
Wird die Tiefgaragenausfahrt so angelegt, dass Fahrzeuge auf den letzten 5 m bereits waagrecht auf Straßenniveau stehen, und öffnet sich das Rolltor der Tiefgaragenausfahrt zum Außenbereich erst zu diesem Zeitpunkt, dann werden die Immissionsrichtwerte für Blendwirkungen auch bei Ausfahrt-Häufigkeiten eingehalten, die
um den Faktor 5 über den o. g. Werten liegen. Das Tor muss in einem solchen Fall
blickdicht ausgeführt sein.
DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld
Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84
Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01
10
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Schlusswort
Eine abschließende immissionsschutzrechtliche Beurteilung bleibt der zuständigen Behörde vorbehalten.
Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die genannte Anlage
im beschriebenen Zustand. Eine Übertragung auf andere Anlagen ist nicht zulässig.
Eine auszugsweise Vervielfältigung des Berichtes darf nur nach schriftlicher Genehmigung der DEKRA Automobil GmbH erfolgen.
Bielefeld, 23.10.2017
DEKRA Automobil GmbH
Industrie, Bau und Immobilien
Erarbeitet:
Bearbeiter:
Fachgebietsverantwortlicher
Projektleiter
Dipl.-Ing. Thomas Knuth
Dr. rer. nat. Lutz Boberg
DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld
Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84
Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01
Anlage I, Blatt 1 von 1
Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01
Anlage II, Blatt 1 von 1
Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01
Anlage III, Blatt 1 von 1
Leuchtdichteprognose Pkw
Lichtstärke Scheinwerfer:
Leuchtdichte:
>>
Zeitfaktor:
Wechsellicht:
α:
h L:
h I:
s:
max. Leuchtdichte
Blendmaß
Immissionsrichtwert k
Kurgebiete
WR
WA
MI
GE
GI
IP
Einstufung
Zeitraum
Fahrbereich
Umgebungsleuchtdichte LU [cd/m²]
Zahl der Fahrbewegungen n
Einwirkzeit / Kfz t [s]
Höhe Immissionspunkt hI [m]
Höhe Scheinwerfer hL [m]
Abstand Scheinwerfer-IP s [m]
Steigung Fahrweg in %
Steigung Fahrweg in Grad
α
Beleuchtungsstärke E25 [lx]
Leuchtdichte L [cd/m²]
Blendmaß ks
ks gewichtet (Ks • kw • kt)
Immissionsrichtwert k
Überschreitung
I = E25 • s²
s = 25m
E25 : Beleuchtungsstärke in 25 m Abstand (Rechtsüberhöhung!)
L = I / F F = pi • r²
F: Scheinwerferfläche mit r = 0,05 m
L = E25 • s² / F = 79577 • E25
kt = n x t / 3600s
(wichtet L)
n: Zahl der Fahrbewegungen Richtung IP pro Stunde
t: Einwirkzeit je Kfz auf den Immissionspunkt in s
kW = 1,5
(wichtet L)
Winkel Scheinwerfer-Immissionspunkt / α = arctan ( (hI - hL ) / s )
Höhe Scheinwerfer
Höhe Immissionspunkt IP
Entfernung Scheinwerfer-IP
Lmax = k • √ LU / Ω = k • s • √ LU / F
ks = L • √ Ω / LU = L / s • √ F / LU ≤ k
k: Immissionsrichtwert
LU: Umgebungsleuchtdichte
6-20h
32
96
96
160
-----
20-22h
32
64
64
160
-----
IP1 OG1 IP1 EG
WA
WA
nachts nachts
Rampe Rampe
1,0
1,0
3
3
5,0
2,5
4,7
2,7
-0,85
-0,10
36,0
31,0
15,0
15,0
8,5
8,5
8,8
5,2
25,0
40,0
1989425 3183080
4896
9097
31
28
32
32
---
---
22-6h
32
32
32
32
160
160
IP1 EG IP1 OG1 IP1 OG1
WA
WA
WA
nachts 20-22h
6-20h
Straße Rampe Rampe
1,0
1,0
1
10
6
9
5,0
5,0
5,0
1,7
4,7
4,7
0,65
-0,85
-0,85
18,0
36
36
0,0
15
15
0,0
8,5
8,5
3,3
8,8
8,8
0,4
25,0
25,0
31831 1989425 1989425
157
4896
4896
3
61
92
32
64
96
---
---
---