Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
08.03.2018
Erstellt
01.03.18, 15:01
Aktualisiert
01.03.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 110/2018
Az.:
Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 21.02.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Overhoff
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
08.03.2018
Bemerkungen
beschließend
Satzung über die Errichtung und Änderung von Werbeanlagen und Warenautomaten
für den Bereich der historischen Altstadt Erftstadt-Lechenich (Werbeanlagensatzung)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt den überarbeiteten
Entwurf der Satzung über die Errichtung und Änderung von Werbeanlagen und Warenautomaten für den Bereich der historischen Altstadt Erftstadt-Lechenich (Werbeanlagensatzung) zur Kenntnis.
II.
Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf der Werbeanlagensatzung der
Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Versammlung vorzustellen.
Begründung:
Ergänzend zu der am 25.10.2016 durch den Rat der Stadt Erftstadt als Satzung beschlossenen
Denkmalbereichssatzung Altstadt –Lechenich, wurde das Verfahren zur Aufstellung einer gesonderten Werbeanlagensatzung für den gleichen Geltungsbereich eingeleitet (V 500/2014).
Die zum ersten Vorentwurf vorliegenden Anregungen der Aktionsgemeinschaft Handel und Gewerbe Lechenich (AHAG) sowie Erkenntnisse aus dem im zeitlichen Zusammenhang geführten
Aufstellungsverfahren zur Denkmalbereichssatzung führten zu dem vorliegenden Entwurf der
Werbeanlagensatzung.
Es ist nun vorgesehen, die Öffentlichkeit im Rahmen einer Versammlung über die Inhalte der geplanten Satzung zu informieren.
Vor der formellen Beteiligung wird dem Ausschuss der vollständige Satzungsentwurf nebst Begründung erneut zur Entscheidung vorgelegt.
Anlage:
Entwurf der Satzung über die Errichtung und Änderung von Werbeanlagen und Warenautomaten
für den Bereich der historischen Altstadt Erftstadt-Lechenich (Werbeanlagensatzung) mit Anlageplan
In Vertretung
(Hallstein)
-2-