Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
200 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
22.02.18, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Umwelt und Planungsamt, Stadt Erftstadt
Protokoll Öffentliche Versammlung
zur Flächennutzungsplan-Änderung 021 Weilerswister Straße,
VBP Nr. 189 , E.-Friesheim, Weilerswister Straße Nord und
VBP Nr. 190 , E.-Friesheim, Weilerswister Straße Süd
06.04.2017
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 20:45 Uhr
Ort der Veranstaltung: Friesheim, Martinusschule, Franz-Stryck-Str. 1-3,
50374 Erftstadt
Teilnehmer:
Verwaltung
Frau Hallstein (Technische Beigeordnete)
Herr Lippik (Umwelt- und Planungsamt)
Frau Lengwenat (Umwelt- und Planungsamt)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Herr Scharrenbroich (Investor)
Herr Harff (Architekt des Bauvorhabens)
44 Bürgerinnen und Bürger sind der Einladung gefolgt.
Ablauf der Veranstaltung:
1. Begrüßung und Erläuterung des städtebaulichen Vorentwurfs
2. Erläuterung der Bauleitplanverfahren
3. Fragen und Diskussionsrunde
Frau Hallstein begrüßt die Anwesenden und erläutert den Ablauf der Veranstaltung. Herr
Scharrenbroich übernimmt die Präsentation des Bauvorhabens und Frau Hallstein macht die
Anwesenden mit der Bauleitplanung vertraut.
Fragen und Diskussionsbeiträge:
1. Wie viele Geschosse haben die Neubauten? Und das wiedererrichte
Herrenhaus?
Umwelt und Planungsamt, Stadt Erftstadt
Bis maximal zweieinhalb Geschosse hoch werden die Reihenhäuser und der
Geschosswohnungsbau nördlich der Weilerswister Straße sein. Das Herrenhaus wird
die Kubatur des historischen Gebäudes aufnehmen und mit 3,5 Geschossen errichtet
werden.
2. Bleibt die Außenfassade der Weißen Burg bestehen? Können die Türme
ebenfalls bewohnt werden?
Die Außenfassade steht unter Denkmalschutz und darf nur nach
denkmalpflegerischen Vorgaben und ohne größere Fensteröffnungen saniert werden,
sodass der Charakter einer Wasserburg erhalten bleibt. Belichtung erhalten die
Wohnräume über die Verglasung zum Innenhof. Die Türme werden im unteren
Bereich den Wohnungen zugeteilt.
3. Der Stadtentwicklungsausschuss hat 30% geförderten Wohnungsbau
beschlossen, wie wird dieser aussehen und wo werden diese Wohnungen
entstehen?
Maximal
15 Wohneinheiten werden in einem Mehrfamilienhaus entlang der
Weilerswister Straße entstehen. Unterschiedliche Grundrisse und Wohnungsgrößen
bieten Wohnraum für Familien, Senioren und alleinstehende Menschen.
4. Werden bei der Änderung des Flächennutzungsplans die für die Bebauung
vorgesehenen Flächen nach der gleichen Art der baulichen Nutzung dargestellt
werden wie in der Graf-Emundus-Straße?
Ja, die Flächen werden als MD = Dorfgebiet § 5 BauNVO ausgewiesen und dienen
der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem
Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben
sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben.
5. Wird die nördliche Planstraße nach Fertigstellung eine öffentliche Straße zur
Erschließung der dahinterliegenden Grundstücke?
Die Erschließungsstraße des nördlichen Bauvorhabens wird im vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr.189, Weilerswister Straße Nord als öffentliche Verkehrsfläche
oder als Straße mit Geh,-Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt, so dass sie zur
Erschließung der dahinterliegenden Grundstücken genutzt werden kann.
6. In welcher Reihenfolge sollen die Projekte realisiert werden?
Die Baugenehmigung zur Sanierung der Weißen Burg nach § 34 BauGB wird noch
für Ende 2017 angestrebt.
Die Bebauung der südlichen Insel und der Flächen nördlich der Weilerswister Straße
erfolgen nach in Kraft treten der Bebauungspläne Nr. 190 und Nr. 189.
7. Aus der Zeitung wurde entnommen wie viele Wohneinheiten insgesamt
realisiert werden sollen. Wie wird die Stellplatzproblematik gelöst ohne, dass
die Weilerswister Straße zugeparkt und der Verkehr beeinträchtigt wird?
Nicht nur aus optischen Gründen, sondern insbesondere auch wegen der
Verkehrssituation entlang der L 33 ist der Bau einer Tiefgarage auf der nördlichen
Fläche geplant. Diese kann allerdings wirtschaftlich nur getragen werden, wenn keine
aufwendigen archäologischen Untersuchungen (Prospektion) von Seiten der
Bodendenkmalpflege gefordert wird. Wenn der Bau der Tiefgarage nicht erfolgen
sollte, tangiert dieses die Planung so ausschlaggebend, dass der
Stadtentwicklungsausschuss die wesentlichen Änderungen beschließen muss und
ggf. eine zweite Öffentliche Versammlung durchgeführt werden muss.
Der Vorhaben und Erschließungsplan legt eine vertretbare Lösung der Stellplätze für
alle Beteiligten fest und im Rahmen der Genehmigung sowie im
Durchführungsvertrag wird die Umsetzung sichergestellt.
Umwelt und Planungsamt, Stadt Erftstadt
Das Bauvorhaben soll als Chance gesehen werden, in dem Abschnitt zwischen den
beiden Bushaltestellen eine barrierefreie Querungshilfe zu errichten und damit auch
eine Verringerung der Geschwindigkeit zu erreichen. Die Verwaltung befindet sich
bereits diesbezüglich in Abstimmungsgesprächen mit Straßen. NRW.
8. Vor ca. 20 Jahren sorgte das Schnee-Schmelzwasser der Eifel regelmäßig für
Überschwemmungen entlang der Weilerswister Straße. Durch die Verwallung
des Rotbaches hat der Anstieg des Oberflächenwassers zur Verwässerung der
Flächen rund um die Burg geführt. Wenn diese Flächen nun versiegelt sind,
können die vorhandenen 300er Kanalrohre die Wassermassen nicht mehr
aufnehmen. Drängt das Wasser dann in die umliegenden Keller?
Die Flächen des Vorhabens liegen nicht im Überschwemmungsgebiet des Rotbaches
– dennoch ist darauf hinzuweisen, dass trotz des Hochwasserrückhaltebeckens in
Niederberg in der Senke eine Gefahr von Hochwasser nicht ausgeschlossen werden
kann.
Die Verwaltung wird die Thematik der Überschwemmungsgebiete und der
Versickerungsfähigkeit der Böden detailliert mit der Bezirksregierung Köln, den
zuständigen Fachämtern und dem Erftverband erörtern.
Alle Ämter sind im Zuge der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB beteiligt
worden. Erste Signale von Seiten der Stadtwerke sind positiv. Erst nach der FNPÄnderung kann die Netzanzeige der Niederschlagswasserbeseitigung geändert und
das Plangebiet mit aufgenommen werden. Eine Prüfung zur Versickerungsfähigkeit
der Böden kann dann durch ein externes Planungsbüro erfolgen.
9. Wird der Burggaben renaturiert?
Die kaputte Stromleitung der Wasserpumpe führte zur Veralgung des Grabens. Diese
wurde im März ausgetauscht und das Wasser erholt sich, sodass bereits die ersten
Fische wieder gesehen wurden. Eine nachhaltige Pflege ist im Interesse von Herrn
Scharrenbroich, der die Bürgerinnen und Bürger freundlich einlädt mit darauf zu
achten, dass kein weiterer Müll in das Gewässer entsorgt wird.
10. Inwieweit wird das Kriegerdenkmal an der Weilerswister Straße tangiert?
Das Denkmal befindet sich auf einem städtischen Grundstück und bleibt unverändert.
11. Bleiben die Burgweiher umrahmenden doppelten Alleebäume parallel zur
Weilerswister Straße erhalten?
Ja, sie sind nur zur Pflege derzeit zurückgeschnitten worden.
12. Wie wird der Ringwall westlich der Burg ausgekleidet?
Er bleibt erhalten und als öffentliche Zuwegung zu der Insel ausgebaut. Die Straße
vor den 4 Einfamilienhäusern auf der Insel wird als Privatstraße genutzt werden.
13. Was passiert mit den städtischen Flächen südlich der Burg?
Diese liegen im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet und müssen von
jeglicher Bebauung freigehalten werden. Die Stadt wird die Flächen als
Ausgleichsflächen nutzen. Eine Planung zur Umgestaltung dieser Flächen besteht
nicht, sie sollen weiterhin der landwirtschaftlich genutzt werden.
14. Welche Projekte in dieser Dimension hat Herr Scharrenbroich bereits realisiert?
Die Verwaltung hat sich bereits im Vorfeld Planungen angeschaut und hat Vertrauen
in die Durchführung des Investors. Ein vergleichbares Bauvorhaben des Investors
sind die Britzer Parkvillen in Berlin.
Umwelt und Planungsamt, Stadt Erftstadt
15. Wie sichert sich die Stadt Erftstadt ab, dass die Sanierung der Weißen Burg
auch realisiert wird?
Die Stadt Erftstadt wird bei beiden vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (VBP 189,
VBP190) den Vorhabenträger im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan zur Umsetzung der im VEP festgelegten Planung innerhalb einer
bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten
verpflichten.
Nachdem keine weiteren Anregungen und Wortmeldungen vorliegen bedankt sich Frau
Hallstein für die konstruktiven Hinweise bei den Anwesenden und beendet die Veranstaltung.
Punkte, die vom Fachamt noch vertieft betrachtet werden oder zur Prüfung aufgegriffen
werden sollten, können noch bis zum 21.04.2017 schriftlich an bauleitplanung@erftstadt.de
geäußert werden.
(Lengwenat)
(Schriftführerin)