Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
546 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
22.02.18, 15:05
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Inhalt der Datei
Zusammenfassende Erklärung
Flächennutzungsplanänderung Nr. 21
Erftstadt-Friesheim
Weilerswister Straße
Zusammenfassende Erklärung (§ 6 Abs. 5 BauGB)
Flächennutzungsplanänderung Nr. 21, E-Friesheim, Weilerswister Straße
Inhalt:
1.
2.
3.
4.
5.
Verfahrensablauf
Planzielsetzung
Prüfung der Planungs- bzw. Standortalternativen
Berücksichtigung der Umweltbelange
Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Flächennutzungsplanänderung Nr. 21, Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Straße
- Zusammenfassende Erklärung -
1. Verfahrensablauf
In seiner Sitzung vom 20.03.2017 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss
über die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur 21.
Änderung gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
(1) BauGB wurde vom 16.02.2017 bis 24.03.2017 sowie die Beteiligung der Bürger gemäß
§ 3 (1) BauGB vom 30.03.2017 bis 21.04.2017 durchgeführt. Zusätzlich wurde die
Öffentlichkeit in einer öffentlichen Versammlung am 06.04.2017 über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt hat in
seiner Sitzung vom 26.09.2017 den Beschluss über die Offenlage gefasst. Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.11.2017 bis
einschließlich 21.12.2017.
Der Beschluss über die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am ……………
gefasst. Die Bekanntmachung gemäß § 6 BauGB erfolgte am ……………
2.
Planungszielsetzung
Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche
Voraussetzung für die Entwicklung einer Wohnbebauung geschaffen werden, die der
Deckung des Bedarfs an Wohnraum im Ortsteil Friesheim, der städtebaulichen
Innenverdichtung und der Bestandssicherung des denkmalgeschützten ortsbildprägenden
Kulturgut Rechnung trägt. Die Planungsziele sind im Hinblick auf die Besonderheiten des
Planungsgebietes primär der Erhalt des bisherigen Ortsbildes mit Planungen, die der
Siedlung einen geschlossenen, dorfähnlichen Charakter geben und die Berücksichtigung
aller Aspekte der Landschaftsgestaltung und des Denkmalschutzes.
Aufgrund der Innenbereichslage, der angrenzenden attraktiven Landschaft, der Nähe zur
„Weißen Burg“ und der guten Verkehrsanbindung durch die Bushaltestelle auf der
Weilerswister Straße ist die Entwicklung einer Bebauung und die Nachverdichtung an
dieser Stelle städtebaulich sinnvoll.
3. Prüfung der Planungs- und Standortalternativen
Das Strategiepapier „Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt“, das im Dezember 2016 vom
Rat beschlossen wurde sieht für die nördliche Fläche an der Weilerswister Straße, als eine
der letzten freien innerörtlichen Flächen in Erftstadt-Friesheim ein Innenverdichtungspotenzial vor. Ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung des Flächenverbrauchs liegt nach dem o.g. Konzept im Vorrang der Innenentwicklung vor der
Außenentwicklung. Alternativflächen wurden umfassend geprüft und aufgrund
städtebaulicher
und/oder
umweltrelevanter
Belange
oder
mangelnder
Umsetzungsmöglichkeiten als weniger gut geeignet bewertet. Die Möglichkeiten
vorhandene Baulücken im Innenbereich durch die Erschließung neuer Baugebiete werden
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Flächennutzungsplanänderung Nr. 21, Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Straße
- Zusammenfassende Erklärung -
damit ausgeschöpft. Für den im Ortsteil Friesheim zentral gelegenen Planbereich besteht
zudem konkretes Interesse eines Vorhabenträgers, die denkmalgeschützte Weiße Burg für
Wohnraum zu sanieren und die Flächen in direkter Lage zur Weißen Burg in Anlehnung an
vorhandene Siedlungsstrukturen zu entwickeln. Somit ermöglicht die Planung die Deckung
sowohl den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung in angepasster und moderater Weise
als auch Sicherung der denkmalgerechte Sanierung der „Weißen Burg“ als
schützenswertes und ortsprägendes Kulturgut. Mit einer Nullvariante bzw. dem Verzicht auf
die FNP-Änderung würde die landwirtschaftliche Nutzung fortbestehen.
4. Berücksichtigung der Umweltbelange
Das Baugesetzbuch sieht vor, dass für die Belange des Umweltschutzes im Rahmen der
Aufstellung eines Bauleitplanes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung
durchgeführt wird, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Im Rahmen der Umweltprüfung fand eine
Bewertung der Planung unter Berücksichtigung der in einschlägigen Fachgesetzen
formulierten Ziele statt. Es wurden die bewährten Prüfverfahren eingesetzt, die eine
weitgehend abschließende Bewertung ermöglichen. Weitere umweltbezogene
Informationen wurden durch die Fachdienste der Stadt sowie die am Aufstellungsverfahren
beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt.
Der Umweltbericht und die Artenschutzrechtliche Prüfung wurde von Herrn Fehr (Büro für
Ökologie & Landschaftsplanung) erstellt. Anhand der ermittelten Bestandssituation im
Plangebiet wurden die Umweltauswirkungen, die vom Vorhaben ausgehen, prognostiziert
und der Umfang und die Erheblichkeit dieser Auswirkungen auf die verschiedenen
Schutzgüter abgeschätzt. Durch den Flächennutzungsplan sind die Schutzgüter „Tiere und
Pflanzen, biologische Vielfalt“, „Boden“, „Wasser“, „Mensch“ und „Schutzgebiete“ betroffen.
Die Beschreibung der Planung und ihre Auswirkungen lassen jedoch erkennen, dass unter
Berücksichtigung geplanter Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen verbleiben.
Die
artenschutzrechtliche
Prüfung
kommt
zu
dem
Schluss,
dass
die
Flächennutzungsplanänderung mit ihren Darstellungen unter Berücksichtigung von Schutzund Vermeidungsmaßnahmen verträglich im Sinne des Artenschutzes ist.
Aufgrund des Potentials des Plangebietes als Fortpflanzungs- und Ruhestätte
planungsrelevanter Vogel-, Fledermaus- und Amphibienarten war eine vertiefende
Untersuchung dieser Tiergruppen angezeigt. Das Büro für Ökologie und
Landschaftsplanung führte daher zwischen April und Juli 2017 faunistische
Untersuchungen im Plangebiet und seinem relevanten Umfeld durch. Der Burggraben der
Weißen Burg muss als wichtiges Nahrungshabitat innerhalb der Dorfstruktur von Friesheim
angesehen werden. Die Bestandsgebäude beherbergen nach derzeitigem Stand keine
Wochenstube der Zwergfledermaus. Die Türme im Westteil könnten Wasserfledermäusen
als Winterquartier dienen. Quartiere von Wasserfledermäusen in den Altgehölzen um die
Burg herum konnten nicht ausfindig gemacht werden, könnten sich künftig aber durchaus
entwickeln. Daher ist vor jeglicher Gehölzentnahme eine gutachterliche Untersuchung der
Gehölze durch einen Biologen durchzuführen. Vorkommen planungsrelevanter
Amphibienarten gibt es nicht. Zur Vermeidung von Tötungen juveniler Amphibien ist
insbesondere zwischen Mai und Juli auf massenhaft wandernde Tiere Rücksicht zu
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Flächennutzungsplanänderung Nr. 21, Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Straße
- Zusammenfassende Erklärung -
nehmen, v.a. im Zusammenhang mit einer möglichen Baufeldfreimachung (Abschieben von
Oberboden).
5. Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (gem. § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch) vorgetragenen Stellungnahmen bzw. Äußerungen
wurden wie folgt aufgenommen und gewertet:
In der Öffentlichen Versammlung sowie im Zuge der Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1)
BauGB wurden Fragen und Anregungen sowie Bedenken vorgetragenen, die im
Wesentlichen
- Überschwemmungsgebiet
- Entfernen von Rückhalteräume bei Starkregenereignissen
- Wegfall der Freifläche als Zugang zum Rotbach
- denkmalrechtlicher Umgebungsschutz (Konkurrenzdruck zur weißen Burg)
- Verkehr (Aufkommen, Verkehrsführung)
- Stellplatzaufkommen auf der Weilerswister Straße
betreffen.
Bei den vorgetragenen Stellungnahmen bzw. Äußerungen handelt es sich weitestgehend
um Anregungen, die nicht Regelungsgegenstand der Flächennutzungsplanänderung sind,
sondern im parallel befindlichen Bebauungsplanverfahren sowie im Rahmen der
Ausführungsplanung zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch für folgende Bedenken der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die im Rahmen der Beteiligungen
gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen:
Erftverband: (Hinweis, dass auf Grundlage des jetzigen Kenntnisstandes eine
Überschwemmung der Fläche bei einem 100-jährlichen Hochwasser nicht auszuschließen
ist. In der Planung sind daher geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die neue Bebauung
vor Hochwasserschäden zu schützen)
Rhein-Erft-Kreis: (Hinweis, dass im Bebauungsplanverfahren eine Artenschutzrechtliche
Prüfung nach Bundesnaturschutzgesetz durchzuführen ist)
LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland: (Auf der Fläche nördlich der Burg ist eine
Überbauung des Bodendenkmals BM 056, Grabenanlage, prinzipiell möglich wenn
sichergestellt wird, dass keine oder nur minimale Eingriffe in das Bodendenkmal erfolgen.)
Landesbetrieb Straßenbau NRW, HS Euskirchen: (Durch die Planung wird ein erhöhter
Fußgängerquerungsbedarf erzeugt, der durch entsprechende barrierefreie Einbauten im
Fahrbahnbereich der L 33 hergestellt werden sollte)
Verbandswasserwerk GmbH (Hinweis zur Verlegung einer Wasserleitung DN 100 für die
innere Erschließung)
Zweckverband Naturpark Rheinland: (Die Gefahr von Überschwemmungen bspw. durch
Starkregenereignisse werden durch die voranschreitende Versiegelung verstärkt.)
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Flächennutzungsplanänderung Nr. 21, Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Straße
- Zusammenfassende Erklärung -
Den vorgetragenen Bedenken des LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland, auf die
Bebauung der Garteninsel und ihre neue Erschließung ist ersatzlos zu verzichten. wurde
hingegen nicht entsprochen, da die Untere Denkmalbehörde bezweifelt auf Grund von
Gutachten, dass es sich hier um einen denkmalwerten Zier- oder Nutzgarten handelt. Eine
Bodenplatte verweist auf eine zwischenzeitliche Bebauung der Insel im südwestlichen
Teilbereich. Zur planungsrechtlichen Absicherung wird die Wohnbaufläche um die
Fläche der Garteninsel erweitert.
Erftstadt, den ………….
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