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Beschlussvorlage (07_FNP21_Zusammenfassende Erklärung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
546 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
22.02.18, 15:05
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Inhalt der Datei

Zusammenfassende Erklärung Flächennutzungsplanänderung Nr. 21 Erftstadt-Friesheim Weilerswister Straße Zusammenfassende Erklärung (§ 6 Abs. 5 BauGB) Flächennutzungsplanänderung Nr. 21, E-Friesheim, Weilerswister Straße Inhalt: 1. 2. 3. 4. 5. Verfahrensablauf Planzielsetzung Prüfung der Planungs- bzw. Standortalternativen Berücksichtigung der Umweltbelange Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Flächennutzungsplanänderung Nr. 21, Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Straße - Zusammenfassende Erklärung - 1. Verfahrensablauf In seiner Sitzung vom 20.03.2017 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur 21. Änderung gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde vom 16.02.2017 bis 24.03.2017 sowie die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB vom 30.03.2017 bis 21.04.2017 durchgeführt. Zusätzlich wurde die Öffentlichkeit in einer öffentlichen Versammlung am 06.04.2017 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung vom 26.09.2017 den Beschluss über die Offenlage gefasst. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.11.2017 bis einschließlich 21.12.2017. Der Beschluss über die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am …………… gefasst. Die Bekanntmachung gemäß § 6 BauGB erfolgte am …………… 2. Planungszielsetzung Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung einer Wohnbebauung geschaffen werden, die der Deckung des Bedarfs an Wohnraum im Ortsteil Friesheim, der städtebaulichen Innenverdichtung und der Bestandssicherung des denkmalgeschützten ortsbildprägenden Kulturgut Rechnung trägt. Die Planungsziele sind im Hinblick auf die Besonderheiten des Planungsgebietes primär der Erhalt des bisherigen Ortsbildes mit Planungen, die der Siedlung einen geschlossenen, dorfähnlichen Charakter geben und die Berücksichtigung aller Aspekte der Landschaftsgestaltung und des Denkmalschutzes. Aufgrund der Innenbereichslage, der angrenzenden attraktiven Landschaft, der Nähe zur „Weißen Burg“ und der guten Verkehrsanbindung durch die Bushaltestelle auf der Weilerswister Straße ist die Entwicklung einer Bebauung und die Nachverdichtung an dieser Stelle städtebaulich sinnvoll. 3. Prüfung der Planungs- und Standortalternativen Das Strategiepapier „Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt“, das im Dezember 2016 vom Rat beschlossen wurde sieht für die nördliche Fläche an der Weilerswister Straße, als eine der letzten freien innerörtlichen Flächen in Erftstadt-Friesheim ein Innenverdichtungspotenzial vor. Ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung des Flächenverbrauchs liegt nach dem o.g. Konzept im Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung. Alternativflächen wurden umfassend geprüft und aufgrund städtebaulicher und/oder umweltrelevanter Belange oder mangelnder Umsetzungsmöglichkeiten als weniger gut geeignet bewertet. Die Möglichkeiten vorhandene Baulücken im Innenbereich durch die Erschließung neuer Baugebiete werden 1 Flächennutzungsplanänderung Nr. 21, Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Straße - Zusammenfassende Erklärung - damit ausgeschöpft. Für den im Ortsteil Friesheim zentral gelegenen Planbereich besteht zudem konkretes Interesse eines Vorhabenträgers, die denkmalgeschützte Weiße Burg für Wohnraum zu sanieren und die Flächen in direkter Lage zur Weißen Burg in Anlehnung an vorhandene Siedlungsstrukturen zu entwickeln. Somit ermöglicht die Planung die Deckung sowohl den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung in angepasster und moderater Weise als auch Sicherung der denkmalgerechte Sanierung der „Weißen Burg“ als schützenswertes und ortsprägendes Kulturgut. Mit einer Nullvariante bzw. dem Verzicht auf die FNP-Änderung würde die landwirtschaftliche Nutzung fortbestehen. 4. Berücksichtigung der Umweltbelange Das Baugesetzbuch sieht vor, dass für die Belange des Umweltschutzes im Rahmen der Aufstellung eines Bauleitplanes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt wird, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Im Rahmen der Umweltprüfung fand eine Bewertung der Planung unter Berücksichtigung der in einschlägigen Fachgesetzen formulierten Ziele statt. Es wurden die bewährten Prüfverfahren eingesetzt, die eine weitgehend abschließende Bewertung ermöglichen. Weitere umweltbezogene Informationen wurden durch die Fachdienste der Stadt sowie die am Aufstellungsverfahren beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt. Der Umweltbericht und die Artenschutzrechtliche Prüfung wurde von Herrn Fehr (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung) erstellt. Anhand der ermittelten Bestandssituation im Plangebiet wurden die Umweltauswirkungen, die vom Vorhaben ausgehen, prognostiziert und der Umfang und die Erheblichkeit dieser Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter abgeschätzt. Durch den Flächennutzungsplan sind die Schutzgüter „Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt“, „Boden“, „Wasser“, „Mensch“ und „Schutzgebiete“ betroffen. Die Beschreibung der Planung und ihre Auswirkungen lassen jedoch erkennen, dass unter Berücksichtigung geplanter Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen verbleiben. Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Schluss, dass die Flächennutzungsplanänderung mit ihren Darstellungen unter Berücksichtigung von Schutzund Vermeidungsmaßnahmen verträglich im Sinne des Artenschutzes ist. Aufgrund des Potentials des Plangebietes als Fortpflanzungs- und Ruhestätte planungsrelevanter Vogel-, Fledermaus- und Amphibienarten war eine vertiefende Untersuchung dieser Tiergruppen angezeigt. Das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung führte daher zwischen April und Juli 2017 faunistische Untersuchungen im Plangebiet und seinem relevanten Umfeld durch. Der Burggraben der Weißen Burg muss als wichtiges Nahrungshabitat innerhalb der Dorfstruktur von Friesheim angesehen werden. Die Bestandsgebäude beherbergen nach derzeitigem Stand keine Wochenstube der Zwergfledermaus. Die Türme im Westteil könnten Wasserfledermäusen als Winterquartier dienen. Quartiere von Wasserfledermäusen in den Altgehölzen um die Burg herum konnten nicht ausfindig gemacht werden, könnten sich künftig aber durchaus entwickeln. Daher ist vor jeglicher Gehölzentnahme eine gutachterliche Untersuchung der Gehölze durch einen Biologen durchzuführen. Vorkommen planungsrelevanter Amphibienarten gibt es nicht. Zur Vermeidung von Tötungen juveniler Amphibien ist insbesondere zwischen Mai und Juli auf massenhaft wandernde Tiere Rücksicht zu 2 Flächennutzungsplanänderung Nr. 21, Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Straße - Zusammenfassende Erklärung - nehmen, v.a. im Zusammenhang mit einer möglichen Baufeldfreimachung (Abschieben von Oberboden). 5. Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (gem. § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch) vorgetragenen Stellungnahmen bzw. Äußerungen wurden wie folgt aufgenommen und gewertet: In der Öffentlichen Versammlung sowie im Zuge der Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB wurden Fragen und Anregungen sowie Bedenken vorgetragenen, die im Wesentlichen - Überschwemmungsgebiet - Entfernen von Rückhalteräume bei Starkregenereignissen - Wegfall der Freifläche als Zugang zum Rotbach - denkmalrechtlicher Umgebungsschutz (Konkurrenzdruck zur weißen Burg) - Verkehr (Aufkommen, Verkehrsführung) - Stellplatzaufkommen auf der Weilerswister Straße betreffen. Bei den vorgetragenen Stellungnahmen bzw. Äußerungen handelt es sich weitestgehend um Anregungen, die nicht Regelungsgegenstand der Flächennutzungsplanänderung sind, sondern im parallel befindlichen Bebauungsplanverfahren sowie im Rahmen der Ausführungsplanung zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch für folgende Bedenken der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die im Rahmen der Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen: Erftverband: (Hinweis, dass auf Grundlage des jetzigen Kenntnisstandes eine Überschwemmung der Fläche bei einem 100-jährlichen Hochwasser nicht auszuschließen ist. In der Planung sind daher geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die neue Bebauung vor Hochwasserschäden zu schützen) Rhein-Erft-Kreis: (Hinweis, dass im Bebauungsplanverfahren eine Artenschutzrechtliche Prüfung nach Bundesnaturschutzgesetz durchzuführen ist) LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland: (Auf der Fläche nördlich der Burg ist eine Überbauung des Bodendenkmals BM 056, Grabenanlage, prinzipiell möglich wenn sichergestellt wird, dass keine oder nur minimale Eingriffe in das Bodendenkmal erfolgen.) Landesbetrieb Straßenbau NRW, HS Euskirchen: (Durch die Planung wird ein erhöhter Fußgängerquerungsbedarf erzeugt, der durch entsprechende barrierefreie Einbauten im Fahrbahnbereich der L 33 hergestellt werden sollte) Verbandswasserwerk GmbH (Hinweis zur Verlegung einer Wasserleitung DN 100 für die innere Erschließung) Zweckverband Naturpark Rheinland: (Die Gefahr von Überschwemmungen bspw. durch Starkregenereignisse werden durch die voranschreitende Versiegelung verstärkt.) 3 Flächennutzungsplanänderung Nr. 21, Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Straße - Zusammenfassende Erklärung - Den vorgetragenen Bedenken des LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland, auf die Bebauung der Garteninsel und ihre neue Erschließung ist ersatzlos zu verzichten. wurde hingegen nicht entsprochen, da die Untere Denkmalbehörde bezweifelt auf Grund von Gutachten, dass es sich hier um einen denkmalwerten Zier- oder Nutzgarten handelt. Eine Bodenplatte verweist auf eine zwischenzeitliche Bebauung der Insel im südwestlichen Teilbereich. Zur planungsrechtlichen Absicherung wird die Wohnbaufläche um die Fläche der Garteninsel erweitert. Erftstadt, den …………. 4