Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
08.03.2018
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
22.02.18, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 47/2018
Az.: 82.23
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 26.01.2018
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
08.03.2018
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der
Grundschule in Erp
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
600,00
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Immobilienwirt310002122
schaft
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2018
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) auf dem Grundstück der Grundschule
in Erp, Flußstraße, wird laut § 6 Abs. 1 c) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Bei den turnusmäßigen Baumkontrollen wurde festgestellt, dass die Rosskastanie sehr viel Totholz
und erhebliche Schäden aufweist, so dass der Baumkontrolleur die Fällung des Baumes empfohlen hat.
Der Baum hat Faulstellen, im Zwiesel des Baumes befinden sich bereits Pilze und der Stamm
weist einen großen Riss aus. Hinzukommt das Totholz in der Krone, welche auf eine verminderte
Vitalität hinweist.
Die Rosskastanie ist aufgrund der beschriebenen Schäden nicht mehr stand- und somit verkehrssicher und kann nicht durch baumpflegerische Maßnahmen erhalten werden.
Aufgrund der Tatsache, dass der betreffende Baum in einem stark von Kindern frequentierten Bereich steht, soll er in den Osterferien 2018 gefällt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-