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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der Grundschule in Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
08.03.2018
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
22.02.18, 15:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 47/2018 Az.: 82.23 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 26.01.2018 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 08.03.2018 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der Grundschule in Erp Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: 600,00 Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Immobilienwirt310002122 schaft Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2018 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung einer Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) auf dem Grundstück der Grundschule in Erp, Flußstraße, wird laut § 6 Abs. 1 c) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Bei den turnusmäßigen Baumkontrollen wurde festgestellt, dass die Rosskastanie sehr viel Totholz und erhebliche Schäden aufweist, so dass der Baumkontrolleur die Fällung des Baumes empfohlen hat. Der Baum hat Faulstellen, im Zwiesel des Baumes befinden sich bereits Pilze und der Stamm weist einen großen Riss aus. Hinzukommt das Totholz in der Krone, welche auf eine verminderte Vitalität hinweist. Die Rosskastanie ist aufgrund der beschriebenen Schäden nicht mehr stand- und somit verkehrssicher und kann nicht durch baumpflegerische Maßnahmen erhalten werden. Aufgrund der Tatsache, dass der betreffende Baum in einem stark von Kindern frequentierten Bereich steht, soll er in den Osterferien 2018 gefällt werden. In Vertretung (Hallstein) -2-