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Beschlussvorlage (Quartalsberichte 4.Quartal 2017 der Stadtwerke Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
22.02.18, 15:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 56/2018 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81- Datum: 01.02.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 06.03.2018 Bemerkungen beschließend Quartalsberichte 4.Quartal 2017 der Stadtwerke Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zum Quartalsbericht zur Kenntnis. Begründung: Gem. § 20 EigVO hat die Betriebsleitung den Bürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. Der in der Anlage beigefügte Bericht gibt Aufschluss über die aktuelle finanzielle Situation der Stadtwerke. Auch wenn einige Faktoren nicht zu beeinflussen sind (tatsächlicher Wasserverkauf am Jahresende, Beitrag Erftverband usw.) bietet dieser Bericht einen zutreffenden Überblick über die aktuellen Erlöse bzw. Aufwendungen. Die Berichte werden regelmäßig innerhalb der Betriebsleitung ausgewertet, so dass ein steuerndes Eingreifen weitgehend zeitnah möglich ist. In Vertretung (Hallstein) -2-