Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
275 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
22.02.18, 15:05
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Wertungstabelle
(Behörden und Träger öffentlicher Belange)
Sie betrachten:
Verfahrensschritt:
Zeitraum:
Nr.
1
Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
22.11.2017 – 21.12.2017
Behörde
Eingang
Stellungnahme
Amprion GmbH
27.11.2017 Gegen einen Satzungsbeschluss zur o. g. Bauleitplanung in der jetzt
Abwägungsvorschlag
Kenntnisnahme.
vorliegenden Fassung bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
2
Stadt Erftstadt: Amt 01.4
-
Wirtschaftsförderung
3
Stadt Erftstadt: Amt 32
-
Rechts- und Ordnungsamt
4
Stadt Erftstadt: Amt 370
-
Feuerwache
5
Stadt Erftstadt: Amt 51
-
Amt für Jugend und Familie
6
Stadt Erftstadt: Amt 61
-
Umwelt- und Planungsamt
7
Stadt Erftstadt: Amt 63
-
Bauordnungsamt
8
Stadt Erftstadt: Amt 65
-
Eigenbetrieb Straßen
9
Stadt Erftstadt: Amt 82
-
Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft
10
Der
Hinweis
Bezirksregierung
08.12.2017 Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über dem auf Kenntnisnahme.
Arnsberg - Abt. 8 Bergbau
Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Union 139". Eigentümerin Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
und Energie NRW
dieses Bergwerksfeldes ist die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln.
wurde
bereits
in
den
Ausweislich der derzeit hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich des
Planvorhabens kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit
bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen.
Stand: 06.02.2018
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Wertungstabelle
(Behörden und Träger öffentlicher Belange)
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Verfahrensschritt:
Zeitraum:
Nr.
Behörde
Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
22.11.2017 – 21.12.2017
Eingang
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Jedoch ist der Vorhabensbereich nach den hier vorliegenden
Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem
Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung,
des Sammelbescheides - Az.: 61.42.63 -2000-1 -) von durch
Sümpfungsmaßnahmen
des
Braunkohlenbergbaus
bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden
folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele,
1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5, 09, 07
Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle.
Folgendes sollte daher berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den
fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen
längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist
nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach
Beendigung
der
bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen
ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl
im
Zuge
der
Grundwasserabsenkung
für
den
Braunkohletagebau
als
auch
bei
einem
späteren
Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen
möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der
Grundwasserflurabstände
sowie
die
Möglichkeit
von
Bodenbewegungen
sollten
bei.
Planungen
und
Vorhaben
Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine
Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für
konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in
50126 Bergheim, zu stellen.
Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige,
betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten
bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die o. g. RV
Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als Eigentümerin des
bestehenden Bergwerkseigentums an der Planungsmaßnahme zu
Stand: 06.02.2018
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(Behörden und Träger öffentlicher Belange)
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Verfahrensschritt:
Zeitraum:
Nr.
Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
22.11.2017 – 21.12.2017
Behörde
Eingang
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
11
Bezirksregierung
Arnsberg - Dez. 65 - NL
Dortmund
-
Rechtsangelegenheiten,
Markscheidewesen
12
Bezirksregierung Köln Dez. 33
Ländliche Entwicklung und
Bodenordnung
04.12.2017 Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden Kenntnisnahme.
öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur
Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen.
und
der
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem
Planungsbereich nicht vorgesehen.
13
Bezirksregierung Köln –
Dez. 35
-
Städtebau, Bauaufsicht, Bau-,
Wohnungs. Und
Denkmalangelegenheiten
sowie – förderung
14
Deutsche Telekom
Netzproduktion GmbH –
NL Köln
-
TI-NL West – PTI 22
15
Erdbebenstation
Bensberg
-
Institut f. Geologie- u.
Mineralogie
16
Erftverband
20.12.2017 Gegen die v. g. Planung bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht
Körperschaft des öffentlichen
Rechts
seitens des Erftverbandes keine Bedenken.
17
Erzbistum Köln
-
18
Evangelische Kirche im
Rheinland
-
Stand: 06.02.2018
Kenntnisnahme.
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Verfahrensschritt:
Zeitraum:
Nr.
Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
22.11.2017 – 21.12.2017
Behörde
Eingang
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Landeskirchenamt
19
Finanzamt Brühl
-
20
Geologischer Dienst
Nordrhein-Westfalen
Landesbetrieb
-
21
GVG mbh Rhein-Erft
18.12.2017 Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an die Rheinische Kenntnisnahme.
NETZGesellschaft mbH (RNG) mittelbar verpachtet, die somit die
Belange der GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren
(Bebauungspläne, Flächennutzungspläne etc.) als Träger öffentlicher
Belange wahrnimmt.
Wir haben den Vorgang bearbeitet und die Ergebnisse an die RNG
weitergeleitet, von der Sie die inhaltliche Antwort erhalten.
22
Handwerkskammer zu
Köln
23
Industrie- und
Handelskammer Köln –
Zweigstelle Rhein-Erft
-
06.12.2017 Die Industrie- und Handelskammer zu Köln begrüßt die Aufstellung des Kenntnisnahme.
Bebauungsplans Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord und
die damit verbundene Möglichkeit der Betriebserweiterung und
Neuordnung der Betriebsabläufe der Rhiem und Sohn GmbH & Co KG
ausdrücklich.
24
Kath. Pfarramt Erp/Borr
-
25
Kreishandwerkerschaft
Rhein-Erft
-
26
Landesbetrieb
Straßenbau NRW,
Autobahnniederlassung
Krefeld
-
27
Landesbetrieb
Straßenbau NRW, HS
Euskirchen
Stand: 06.02.2018
die
o.g.
Bauleitplanung
bestehen
seitens
des Kenntnisnahme.
Straßenbauverwaltung keine Bedenken sofern die Belange der
Straßenbauverwaltung hinreichend berücksichtigt werden und keine
04.12.2017 Gegen
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(Behörden und Träger öffentlicher Belange)
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Verfahrensschritt:
Zeitraum:
Nr.
Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
22.11.2017 – 21.12.2017
Behörde
Regionalniederlassung VilleEifel / Hauptsitz Euskirchen
Eingang
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Sicherheits- oder Leistungsfähigkeitsdefizite am Knoten B 265/
Luxemburger Straße eintreten.
Stellungnahme vom 20.07.2017
Hinsichtlich der Bepflanzung entlang der B 265 verweise ich auf meine
Stellungnahme vom 16.12.2016:
Kenntnisnahme;
Bepflanzung/ Schutzmaßnahmen
Für die angestrebte Bepflanzung entlang der B 265 ist Ziffer 7,12 der Den Hinweisen wird durch Aufnahme eines Hinweises im
Richtlinien für die
Bebauungsplan Rechnung getragen.
Anlage von Landstraßen —RAL- zu beachten:
Für die Bepflanzung sind die „Richtlinien für die landschaftspflegerische
Begleitplanung im Straßenbau" -RLBP- und die „Empfehlungen für die
landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau" -ELA- maßgebend.
Hilfen für die Einfügung der Straße im Landschaftsraum geben die
"Empfehlungen für die Einbindung von Straßen in die Landschaft" —
ESLa-.
Bei Pflanzungen neben Fahrbahnen sind die Belange der
Verkehrssicherheit zu beachten. Die Seitenräume sind deshalb so zu
gestalten, dass die Unfallfolgen für von der Fahrbahn abkommende
Fahrzeuge gering bleiben. Ebenso sind Unfallfolgen hinsichtlich
herabfallender Baumteile usw. Unterhaltungsarbeiten sind nicht von der
B 265 aus vorzunehmen.
Strauchpflanzungen gelten im Sinne der RPS nicht als gefährliche
Hindernisse, sofern sie aus-geschnitten werden, wenn ein
Stammdurchmesser von 0,08 m überschritten wird. Sie sollen
mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten Fläche entfernt stehen
und dürfen freizuhaltende Sichtfelder nicht beeinträchtigen.
Beim Pflanzen neuer Bäume in Fahrbahnnähe ist zu berücksichtigen,
dass diese zu gefährlichen Hindernissen im Sinne der RPS
heranwachsen. Bäume sollen deshalb nur in Bereichen gepflanzt
werden, die von abkommenden Fahrzeugen nicht erreicht werden
können (z. B. hinter
Stand: 06.02.2018
Seite 5 von 9
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(Behörden und Träger öffentlicher Belange)
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Verfahrensschritt:
Zeitraum:
Nr.
Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
22.11.2017 – 21.12.2017
Behörde
Eingang
Stellungnahme
28
Landesbüro der
Naturschutzverbände
NRW
-
29
Landesgemeinschaft
Naturschutz und Umwelt
NW e.V. Kreisstelle
-
30
Landschaftsverband
Rheinland, Rheinisches
Amt für Denkmalpflege
-
31
Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen,
Kreisstelle Rhein-ErftKreis
-
32
LVR - Amt für
Bodendenkmalpflege im
Rheinland
-
33
Nahverkehr Rheinland
GmbH
-
34
NetCologne
-
Abwägungsvorschlag
Gesellschaft für
Telekommunikation mbH
35
Rhein-Erft-Kreis - Amt 70
Kreisplanung und
Naturschutz
23.01.2018
Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird
folgende Stellungnahme abgegeben:
Natur- und Landschaftspflege
Gegen den Bebauungsplan bestehen keine Bedenken, da die arten- Kenntnisnahme;
und naturschutzrechtlichen Belange ausreichend berücksichtigt wurden.
Ich rege an, die artenschutzfachlichen Maßnahmen in der Ausgleichsfläche Der Anregung wird gefolgt;
Stand: 06.02.2018
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(Behörden und Träger öffentlicher Belange)
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Verfahrensschritt:
Zeitraum:
Nr.
Behörde
Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
22.11.2017 – 21.12.2017
Eingang
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
K2 aufgrund der bisherigen Erfahrungen auf dem zumindest oberflächennah wasserdurchlässigen ehemaligen Deponiestandort zu konkretisieren
und hierzu den letzten Absatz des Kapitels 9.6 des Umweltberichts wie folgt
zu ergänzen:
²
Es werden Tümpel im Umfang von insgesamt 500 m erstellt, wobei die Größe
1
einzelner Tümpel auf maximal Zoo m begrenzt wird. Die Wasserhaltung ist
durch im Deponiebetrieb verwendeter Deponiefolie oder von Folie aus
Polyethyl enfolie PE H D sicherzustellen.
²
Eine Fläche im Bereich der Tümpel ist im Umfang von 1.266 m als Offenland
²
auszubilden, davon sind etwa 500 m mit Ansaat Nr. 8 zu versehen. Um die
Eignung für Kreuz- und Wechselkröte dauerhaft zu erhalten ist die Offenlandfläche dreimal im Jahr zwischen Mai und August zu mähen. Auf der
²
Restfläche von 500 m wird im Norden der Maßnahmenfläche linear
eine Strauchpflanzung erstellt.
Wasserwirtschaft
Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken. Folgende Hinweise sind jedoch zu beachten:
Kenntnisnahme.
Der Hinweis wurde bereits in den Bebauungsplanentwurf
aufgenommen.
Den vorliegenden Unterlagen ist zu entnehmen, dass unbelastetes Niederschlagswasser über eine Mulden -Rigolen-Versickerungsanlage in den Untergrund eingeleitet werden soll. Hiermit weise ich darauf hin, dass hierzu
beim Rhein-Erft-Kreis ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§
8-10,13,18 WHG zu stellen ist.
Darüber hinaus verweise ich auf meine Stellungnahme zum BP 182 vom
20.12.2016 sowie auf meine Stellungnahme zum FNP Nr. 16 vom 21.07.2017
Immissionsschutz
Stand: 06.02.2018
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Verfahrensschritt:
Zeitraum:
Nr.
Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
22.11.2017 – 21.12.2017
Behörde
Eingang
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Über die mit Stellungnahme vom 22.12.2016, Az. 70-7/42.05.02/03 vorge- Kenntnisnahme.
brachten Empfehlungen zum Immissionsschutz werden im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 182 keine weiteren Immissionsschutzrechtlichen Anregungen vorgebracht.
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen
oder Bedenken vorgebracht.
36
RWE Power AG Abt.
GOJ-LN
-
37
Stadtwerke Erftstadt - Amt
81
-
38
Telefónica Germany
GmbH & Co. OHG
-
39
Unitymedia Hessen
GmbH & Co.KG
-
Abt. Zentrale Planung
40
Unitymedia NRW GmbH,
Regionalbüro West
04.12.2017 Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.
Kenntnisnahme.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant.
Netzplanung
41
Stadt Erftstadt: Untere
Denkmalschutzbehörde
42
Verbandswasserwerk
GmbH
-
11.12.2017 Zu dem Bebauungsplan teilen wir Ihnen mit, dass unsererseits keine Kenntnisnahme.
grundsätzlichen Bedenken hiergegen bestehen.
Zu 1. Neubau und Errichtung von Werkstatt- und Lagerhallen sowie
einer Logistikhalle Die Trinkwasserversorgung kann hier über den
bestehenden WZ-Schacht im Bühler Graben erfolgen.
Stand: 06.02.2018
Seite 8 von 9
Wertungstabelle
(Behörden und Träger öffentlicher Belange)
Sie betrachten:
Verfahrensschritt:
Zeitraum:
Nr.
Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
22.11.2017 – 21.12.2017
Behörde
Eingang
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Zu 2. Neubau von Verwaltungsgebäuden
Bezüglich der Neuerrichtung von Verwaltungsgebäuden besteht die
Möglichkeit, eine Versorgung über einen Schacht an der Abt-HorchernStraße sicherzustellen und eine private Hausanschlussleitung zu
verlegen.
Wir bitten zu beachten, dass eine geänderte Nutzung / bauliche
Veränderung
/
Neubau
einen
Baukostenzuschuss
und
Herstellungskosten auslöst.
43
Verkehrsverbund RheinSieg GmbH
44
Vodafone GmbH, NL
West
-
20.11.2017 In den von Ihnen angegebenen Planungsbereichen befinden sich
Kenntnisnahme.
KEINE Glasfaserleitungen und Kabelschutzrohre der:
X Vodafone GmbH (ehem. ISIS / ehem. Arcor AG & Co. KG)
Darüber hinaus ist zur Zeit seitens Vodafone keine Mitverlegung und
kein Ausbau geplant.
Stand: 06.02.2018
Seite 9 von 9