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Beschlussvorlage (4.2. BP182_Wertungstabelle_B)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
275 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
22.02.18, 15:05

Inhalt der Datei

Wertungstabelle (Behörden und Träger öffentlicher Belange) Sie betrachten: Verfahrensschritt: Zeitraum: Nr. 1 Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 22.11.2017 – 21.12.2017 Behörde Eingang Stellungnahme Amprion GmbH 27.11.2017 Gegen einen Satzungsbeschluss zur o. g. Bauleitplanung in der jetzt Abwägungsvorschlag Kenntnisnahme. vorliegenden Fassung bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 2 Stadt Erftstadt: Amt 01.4 - Wirtschaftsförderung 3 Stadt Erftstadt: Amt 32 - Rechts- und Ordnungsamt 4 Stadt Erftstadt: Amt 370 - Feuerwache 5 Stadt Erftstadt: Amt 51 - Amt für Jugend und Familie 6 Stadt Erftstadt: Amt 61 - Umwelt- und Planungsamt 7 Stadt Erftstadt: Amt 63 - Bauordnungsamt 8 Stadt Erftstadt: Amt 65 - Eigenbetrieb Straßen 9 Stadt Erftstadt: Amt 82 - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft 10 Der Hinweis Bezirksregierung 08.12.2017 Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über dem auf Kenntnisnahme. Arnsberg - Abt. 8 Bergbau Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Union 139". Eigentümerin Bebauungsplanentwurf aufgenommen. und Energie NRW dieses Bergwerksfeldes ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. wurde bereits in den Ausweislich der derzeit hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich des Planvorhabens kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen. Stand: 06.02.2018 Seite 1 von 9 Wertungstabelle (Behörden und Träger öffentlicher Belange) Sie betrachten: Verfahrensschritt: Zeitraum: Nr. Behörde Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 22.11.2017 – 21.12.2017 Eingang Stellungnahme Abwägungsvorschlag Jedoch ist der Vorhabensbereich nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides - Az.: 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Folgendes sollte daher berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei. Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die o. g. RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als Eigentümerin des bestehenden Bergwerkseigentums an der Planungsmaßnahme zu Stand: 06.02.2018 Seite 2 von 9 Wertungstabelle (Behörden und Träger öffentlicher Belange) Sie betrachten: Verfahrensschritt: Zeitraum: Nr. Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 22.11.2017 – 21.12.2017 Behörde Eingang Stellungnahme Abwägungsvorschlag beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. 11 Bezirksregierung Arnsberg - Dez. 65 - NL Dortmund - Rechtsangelegenheiten, Markscheidewesen 12 Bezirksregierung Köln Dez. 33 Ländliche Entwicklung und Bodenordnung 04.12.2017 Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden Kenntnisnahme. öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. und der Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 13 Bezirksregierung Köln – Dez. 35 - Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs. Und Denkmalangelegenheiten sowie – förderung 14 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH – NL Köln - TI-NL West – PTI 22 15 Erdbebenstation Bensberg - Institut f. Geologie- u. Mineralogie 16 Erftverband 20.12.2017 Gegen die v. g. Planung bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht Körperschaft des öffentlichen Rechts seitens des Erftverbandes keine Bedenken. 17 Erzbistum Köln - 18 Evangelische Kirche im Rheinland - Stand: 06.02.2018 Kenntnisnahme. Seite 3 von 9 Wertungstabelle (Behörden und Träger öffentlicher Belange) Sie betrachten: Verfahrensschritt: Zeitraum: Nr. Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 22.11.2017 – 21.12.2017 Behörde Eingang Stellungnahme Abwägungsvorschlag Landeskirchenamt 19 Finanzamt Brühl - 20 Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen Landesbetrieb - 21 GVG mbh Rhein-Erft 18.12.2017 Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an die Rheinische Kenntnisnahme. NETZGesellschaft mbH (RNG) mittelbar verpachtet, die somit die Belange der GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne etc.) als Träger öffentlicher Belange wahrnimmt. Wir haben den Vorgang bearbeitet und die Ergebnisse an die RNG weitergeleitet, von der Sie die inhaltliche Antwort erhalten. 22 Handwerkskammer zu Köln 23 Industrie- und Handelskammer Köln – Zweigstelle Rhein-Erft - 06.12.2017 Die Industrie- und Handelskammer zu Köln begrüßt die Aufstellung des Kenntnisnahme. Bebauungsplans Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord und die damit verbundene Möglichkeit der Betriebserweiterung und Neuordnung der Betriebsabläufe der Rhiem und Sohn GmbH & Co KG ausdrücklich. 24 Kath. Pfarramt Erp/Borr - 25 Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft - 26 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld - 27 Landesbetrieb Straßenbau NRW, HS Euskirchen Stand: 06.02.2018 die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens des Kenntnisnahme. Straßenbauverwaltung keine Bedenken sofern die Belange der Straßenbauverwaltung hinreichend berücksichtigt werden und keine 04.12.2017 Gegen Seite 4 von 9 Wertungstabelle (Behörden und Träger öffentlicher Belange) Sie betrachten: Verfahrensschritt: Zeitraum: Nr. Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 22.11.2017 – 21.12.2017 Behörde Regionalniederlassung VilleEifel / Hauptsitz Euskirchen Eingang Stellungnahme Abwägungsvorschlag Sicherheits- oder Leistungsfähigkeitsdefizite am Knoten B 265/ Luxemburger Straße eintreten. Stellungnahme vom 20.07.2017 Hinsichtlich der Bepflanzung entlang der B 265 verweise ich auf meine Stellungnahme vom 16.12.2016: Kenntnisnahme; Bepflanzung/ Schutzmaßnahmen Für die angestrebte Bepflanzung entlang der B 265 ist Ziffer 7,12 der Den Hinweisen wird durch Aufnahme eines Hinweises im Richtlinien für die Bebauungsplan Rechnung getragen. Anlage von Landstraßen —RAL- zu beachten: Für die Bepflanzung sind die „Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau" -RLBP- und die „Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau" -ELA- maßgebend. Hilfen für die Einfügung der Straße im Landschaftsraum geben die "Empfehlungen für die Einbindung von Straßen in die Landschaft" — ESLa-. Bei Pflanzungen neben Fahrbahnen sind die Belange der Verkehrssicherheit zu beachten. Die Seitenräume sind deshalb so zu gestalten, dass die Unfallfolgen für von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge gering bleiben. Ebenso sind Unfallfolgen hinsichtlich herabfallender Baumteile usw. Unterhaltungsarbeiten sind nicht von der B 265 aus vorzunehmen. Strauchpflanzungen gelten im Sinne der RPS nicht als gefährliche Hindernisse, sofern sie aus-geschnitten werden, wenn ein Stammdurchmesser von 0,08 m überschritten wird. Sie sollen mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten Fläche entfernt stehen und dürfen freizuhaltende Sichtfelder nicht beeinträchtigen. Beim Pflanzen neuer Bäume in Fahrbahnnähe ist zu berücksichtigen, dass diese zu gefährlichen Hindernissen im Sinne der RPS heranwachsen. Bäume sollen deshalb nur in Bereichen gepflanzt werden, die von abkommenden Fahrzeugen nicht erreicht werden können (z. B. hinter Stand: 06.02.2018 Seite 5 von 9 Wertungstabelle (Behörden und Träger öffentlicher Belange) Sie betrachten: Verfahrensschritt: Zeitraum: Nr. Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 22.11.2017 – 21.12.2017 Behörde Eingang Stellungnahme 28 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW - 29 Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NW e.V. Kreisstelle - 30 Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Denkmalpflege - 31 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Rhein-ErftKreis - 32 LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - 33 Nahverkehr Rheinland GmbH - 34 NetCologne - Abwägungsvorschlag Gesellschaft für Telekommunikation mbH 35 Rhein-Erft-Kreis - Amt 70 Kreisplanung und Naturschutz 23.01.2018 Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben: Natur- und Landschaftspflege Gegen den Bebauungsplan bestehen keine Bedenken, da die arten- Kenntnisnahme; und naturschutzrechtlichen Belange ausreichend berücksichtigt wurden. Ich rege an, die artenschutzfachlichen Maßnahmen in der Ausgleichsfläche Der Anregung wird gefolgt; Stand: 06.02.2018 Seite 6 von 9 Wertungstabelle (Behörden und Träger öffentlicher Belange) Sie betrachten: Verfahrensschritt: Zeitraum: Nr. Behörde Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 22.11.2017 – 21.12.2017 Eingang Stellungnahme Abwägungsvorschlag K2 aufgrund der bisherigen Erfahrungen auf dem zumindest oberflächennah wasserdurchlässigen ehemaligen Deponiestandort zu konkretisieren und hierzu den letzten Absatz des Kapitels 9.6 des Umweltberichts wie folgt zu ergänzen: ² Es werden Tümpel im Umfang von insgesamt 500 m erstellt, wobei die Größe 1 einzelner Tümpel auf maximal Zoo m begrenzt wird. Die Wasserhaltung ist durch im Deponiebetrieb verwendeter Deponiefolie oder von Folie aus Polyethyl enfolie PE H D sicherzustellen. ² Eine Fläche im Bereich der Tümpel ist im Umfang von 1.266 m als Offenland ² auszubilden, davon sind etwa 500 m mit Ansaat Nr. 8 zu versehen. Um die Eignung für Kreuz- und Wechselkröte dauerhaft zu erhalten ist die Offenlandfläche dreimal im Jahr zwischen Mai und August zu mähen. Auf der ² Restfläche von 500 m wird im Norden der Maßnahmenfläche linear eine Strauchpflanzung erstellt. Wasserwirtschaft Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken. Folgende Hinweise sind jedoch zu beachten: Kenntnisnahme. Der Hinweis wurde bereits in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Den vorliegenden Unterlagen ist zu entnehmen, dass unbelastetes Niederschlagswasser über eine Mulden -Rigolen-Versickerungsanlage in den Untergrund eingeleitet werden soll. Hiermit weise ich darauf hin, dass hierzu beim Rhein-Erft-Kreis ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8-10,13,18 WHG zu stellen ist. Darüber hinaus verweise ich auf meine Stellungnahme zum BP 182 vom 20.12.2016 sowie auf meine Stellungnahme zum FNP Nr. 16 vom 21.07.2017 Immissionsschutz Stand: 06.02.2018 Seite 7 von 9 Wertungstabelle (Behörden und Träger öffentlicher Belange) Sie betrachten: Verfahrensschritt: Zeitraum: Nr. Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 22.11.2017 – 21.12.2017 Behörde Eingang Stellungnahme Abwägungsvorschlag Über die mit Stellungnahme vom 22.12.2016, Az. 70-7/42.05.02/03 vorge- Kenntnisnahme. brachten Empfehlungen zum Immissionsschutz werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 182 keine weiteren Immissionsschutzrechtlichen Anregungen vorgebracht. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. 36 RWE Power AG Abt. GOJ-LN - 37 Stadtwerke Erftstadt - Amt 81 - 38 Telefónica Germany GmbH & Co. OHG - 39 Unitymedia Hessen GmbH & Co.KG - Abt. Zentrale Planung 40 Unitymedia NRW GmbH, Regionalbüro West 04.12.2017 Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Kenntnisnahme. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Netzplanung 41 Stadt Erftstadt: Untere Denkmalschutzbehörde 42 Verbandswasserwerk GmbH - 11.12.2017 Zu dem Bebauungsplan teilen wir Ihnen mit, dass unsererseits keine Kenntnisnahme. grundsätzlichen Bedenken hiergegen bestehen. Zu 1. Neubau und Errichtung von Werkstatt- und Lagerhallen sowie einer Logistikhalle Die Trinkwasserversorgung kann hier über den bestehenden WZ-Schacht im Bühler Graben erfolgen. Stand: 06.02.2018 Seite 8 von 9 Wertungstabelle (Behörden und Träger öffentlicher Belange) Sie betrachten: Verfahrensschritt: Zeitraum: Nr. Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 22.11.2017 – 21.12.2017 Behörde Eingang Stellungnahme Abwägungsvorschlag Zu 2. Neubau von Verwaltungsgebäuden Bezüglich der Neuerrichtung von Verwaltungsgebäuden besteht die Möglichkeit, eine Versorgung über einen Schacht an der Abt-HorchernStraße sicherzustellen und eine private Hausanschlussleitung zu verlegen. Wir bitten zu beachten, dass eine geänderte Nutzung / bauliche Veränderung / Neubau einen Baukostenzuschuss und Herstellungskosten auslöst. 43 Verkehrsverbund RheinSieg GmbH 44 Vodafone GmbH, NL West - 20.11.2017 In den von Ihnen angegebenen Planungsbereichen befinden sich Kenntnisnahme. KEINE Glasfaserleitungen und Kabelschutzrohre der: X Vodafone GmbH (ehem. ISIS / ehem. Arcor AG & Co. KG) Darüber hinaus ist zur Zeit seitens Vodafone keine Mitverlegung und kein Ausbau geplant. Stand: 06.02.2018 Seite 9 von 9