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Beschlussvorlage (8. BP 182 Umweltbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
2,3 MB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
22.02.18, 15:05

Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Teil 2 der Begründung UMWELTBERICHT UND LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG Stadt Erftstadt 05.November Februar 2018 21. 2017 UTE REBSTOCK BÜRO FÜR LANDSCHAFTSPLANUNG Auf dem Horst 15 Tel 02402 - 1275303 52224 Stolberg-Mausbach Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS Inhalt Seite A INHALTE UND ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS 3 1. Anlass und Aufgabenstellung 3 2. Lage und Abgrenzung des Plangebietes 4 Abbildung 1 Rechtsplanentwurf 4 Abbildung 2 Luftbild 5 3. Ist-Zustand nach heutigen Rechtsgrundlagen 5 4. Kurzbeschreibung des städtebaulichen Konzeptes 6 Abbildung 3 7 Städtebauliches Konzept B UMWELTBERICHT UND LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG 8 5. 5.1 5.2 Inhalt und Methodik Umweltbericht Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 8 8 9 6. Untersuchungsraum 9 7. 7.1 7.2 7.3 Planungsrelevante Fachgesetze und Fachpläne Rechtsgrundlagen Schutzgebiete und Schutzansprüche (Verbindliche Ziele des Umweltschutzes) Entwicklungs- und Schutzkonzepte (Informelle Ziele des Umweltschutzes) 9 9 9 11 8. Beschreibung und Bewertung des Bestandes sowie der Umweltauswirkungen des Vorhabens Entwicklung bei Nicht-Durchführung des Vorhabens Nutzungen und Nutzungsansprüche Schutzgüter Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt 14 14 14 16 16 17 Abbildung 4 18 8.1 8.2 8.3 8.3.1 8.3.2 Auszug aus Karte 1b, Biotoptypen Detail 8.3.3 8.3.4 8.3.5 8.3.5.1 8.3.5.2 8.3.6 8.3.7 8.3.8 8.4 Boden Flächenverbrauch Wasser Grundwasser Oberflächengewässer Luft / Klima Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen 20 21 22 22 23 24 25 25 25 9. Massnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachhaltiger Auswirkungen Planungsgrundsätze Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes Artenschutzrecht / Vermeidungsmaßnahmen und Risikomanagement 26 26 26 27 9.1 9.2 9.3 Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 9.4 9.5 9.5.1 9.5.2 9.5.3 9.6 9.6.1 9.6.2 9.7 Seite 2 Pflanzarbeiten, Pflanzliste und Saatliste Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes Grünflächen am Verwaltungsgebäude Grünfläche am Betriebshof, zwischen Lärmschutzwand und Erpa Grünfläche zwischen Erpa und Luxemburger Strasse Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes Waldfläche südlich des Betriebsgeländes Verfüllte ehemalige Abgrabung Ersatzaufforstung außerhalb des Plangebietes Abbildung 5 28 29 29 30 30 31 31 31 32 Anlage 1 der Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz, Fachgebiet Hoheit Herr Mayer, vom 23.10.2017 32 Abbildung 6 Kompensationsmaßnahmen und Forstflächen 33 Abbildung 7 Übersichtsplan der externen Kompensationsflächen M = 1:2.000 34 Abbildung 8 Anlagenplan der Stadt Erftstadt 35 9.8 Forstfachliche Vorgaben 36 10. 10.1 10.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich Verbal-Argumentative Eingriffsbewertung Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung 36 36 37 Tabelle 1 Tabelle 2 Tabelle 3 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs 38 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs 39 Ersatzaufforstungen 40 11. Anderweitige Planungsmöglichkeiten 41 12. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 41 13. Massnahmen zur Überwachung 41 14. Zusammenfassung 42 Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag A INHALTE UND ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS 1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG Seite 3 Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche Bauflächen am nördlichen Ortsrand von ErftstadtErp. Diese sollen dem bestehenden Gewerbebetrieb, dem dort bereits vorhandenen Kiesabbau- und Tiefbauunternehmen, die Möglichkeit der Bestandssicherung und Erweiterung am jetzigen Standort geben. Zum einen ist geplant, die Betriebsfläche im Bereich westlich der Luxemburger Straße nach Süden hin durch die Einrichtung von Rangierflächen, Lkw- und Containerstellplätzen einer Werkstatthalle zu erweitern. Zum anderen soll der auf dem bisherigen Betriebsgelände westlich der Luxemburger Straße befindliche Verwaltungsteil aufgegeben und auf die bisherige Freifläche zwischen Luxemburger Straße und B265 verlegt und vergrößert werden. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 182 geändert werden. Es wird für den gesamten Änderungsbereich die Darstellung Gewerbefläche vorgesehen Im Rahmen des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens (Änderung des Flächennutzungsplans) und des verbindlichen Bauleitplanverfahrens (Aufstellung des Bebauungsplans) ist gemäß BauGB § 21 eine Umweltprüfung durchzuführen, welche die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt ermittelt. Diese werden innerhalb des vorliegenden Umweltberichts beschrieben und bewertet. Darüber hinaus dient der Landschaftspflegerische Fachbeitrag der Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Er arbeitet die Anforderungen nach der Eingriffsregelung ab (BNatSchG § 172 und LNatSchG NRW §§ 30-313). Es werden die zu erwartenden Eingriffe bilanzierend dargestellt, der erforderliche Kompensationsbedarf errechnet und die Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und Ersatz nach Art, Umfang und zeitlichem Ablauf formuliert. Der Umweltbericht und der Landschaftspflegerische Fachbeitrag sind in einem Bericht integriert und bilden den zweiten Teil der Begründung des Bauleitplanentwurfs. Weiterhin wird ein Fachbeitrag zum Artenschutz erstellt, um eine Betroffenheit der Belange des Artenschutzes durch das geplante Vorhaben auszuschließen. 1 2 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), in der derzeit gültigen Fassung Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2016, GV. NRW. S. 934 Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 2. Seite 4 LAGE UND ABGRENZUNG DES PLANGEBIETES Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Erp im Südwesten des Stadtgebiets von Erftstadt und umfasst eine Fläche von etwa 2,77 ha. Es umfasst den derzeitigen Betriebshof des Kiesabbau- und Tiefbauunternehmens, eine südlich angrenzende Fläche mit Einfamilienhaus und großem Garten und weiter südlich ehemalige Waldflächen. Am südwestlichen Rand des Plangebiets ist wird Erpa mit beidseitig angrenzenden Ufer- und Brachflächen umfasst. Ein Streckenanschnitt der Luxemburger Straße liegt ebenfalls im Plangebiet, östlich davon ist eine Ackerfläche mit umfasst. Nördlich und westlich des bestehenden Betriebshofs, außerhalb des Plangebiets, befindet sich der Abgrabungs- und Verfüllbereich der Kiesgrube. Abbildung 1 Rechtsplanentwurf Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 5 Die angrenzende Bebauung besteht im Süden aus dem Dorfgemeinschaftshaus, einer Kläranlage und südlich daran anschließend einer Wohnbebauung aus überwiegend 1-2-geschossigen Einfamilienhäusern. Die angrenzenden Nutzungen im Osten sind landwirtschaftliche Flächen. Das Gelände ist weitgehend eben und liegt auf einer Höhe von etwa 118 mNHN. Abbildung 2 3. Luftbild IST-ZUSTAND NACH HEUTIGEN RECHTSGRUNDLAGEN Ein wirksamer Bebauungsplan liegt für das Plangebiet derzeit noch nicht vor. Im Rahmen der 16. Änderung des Flächennutzungsplans wird das Plangebiet, mit Ausnahme der Erpa sowie der Flächen östlich der Erpa, als Gewerbegebiet dargestellt. Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 4. Seite 6 KURZBESCHREIBUNG DES STÄDTEBAULICHEN KONZEPTES Die Planverfahren verfolgen das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung des bestehenden baulichen Betriebsteils und der beabsichtigten Erweiterung des Eingangsbereichs der ansässigen Kiesabbau- und Tiefbaufirma zu schaffen. Die Firma plant zur Neuordnung und Vereinfachung der Betriebsabläufe westlich der Luxemburger Straße die Herstellung einer Logistikfläche einschließlich Erweiterung von Werkhallen (600 qm) sowie eine LKW-Unterstellhalle (20 LKW) einschließlich dem entsprechenden vorgelagerten Rangierbereich. Zudem soll der Verwaltungsbereich auf die gegenüberliegende Straßenseite zwischen der Luxemburger Straße und der B 265 verlegt werden. Der vorhandene Verwaltungsbereich befindet sich zurzeit im Ein- und Ausfahrtsbereich des neu zu erstellenden Logistikbereiches. Die Kapazitätsgrenzen der Gebäude sind bereits erreicht. Daher soll auf der gegenüberliegenden Straßenseite zwischen Luxemburger Straße und B 265 Planungsrecht für einen Neubau geschaffen werden. Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Gelände in ausreichender Zahl platziert. Hierdurch findet eine Entzerrung des Verwaltungsbetriebs der Zentrale und des operativen Betriebs der Deponie statt und führt auch zur Entzerrung der Verkehre, insbesondere wird die Geh- und Radwegsituation in diesem Bereich verbessert. In Bezug auf das Ortsbild stellt die geplante Bürobebauung einen markanten neuen Ortseingang zum Ortsteil Erp dar, der entsprechende Qualitäten bieten soll. Die bestehenden und neu zu planenden Gewerbeflächen werden durch geeignete Eingrünungsmaßnahmen in das Orts- und Landschaftsbild eingebunden. Entlang der Erpa werden geeignete Flächen von Bebauung freigehalten. Im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen sollen die Uferstreifen entlang der Erpa aufgewertet werden. Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 7 Lage Bürogebäude und Parkplätze kann variieren Abbildung 3 Städtebauliches Konzept Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 8 B UMWELTBERICHT UND LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG 5. INHALT UND METHODIK 5.1 Umweltbericht Im Rahmen der in das Bauleitplanverfahren integrierten Umweltprüfung übernimmt der Umweltbericht die Aufgabe, die erheblichen Umweltauswirkungen der Bauleitplanung zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und § 2a Nr. 2 und Anlage 1 des BauGB4 sowie § 17 UVPG5 soll die folgenden Angaben umfassen: 4 5 1) Einleitung mit folgenden Angaben: - Kurzdarstellung von Inhalt und Ziel des Bauleitplans / Beschreibung der Festsetzungen - Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes 2) Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen: - Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung - Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (Bau- und Betriebsphase, natürliche Ressourcen, Emissionen, Abfälle, Risiken, Kumulierung, Klimawirkung, Technik / Stoffe) - Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich von festgestellten erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen - Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten 3) Zusätzlichen Angaben: - Beschreibung der verwendeten Verfahren der Umweltprüfung / Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben - Geplante Maßnahmen der Überwachung - Allgemeinverständliche Zusammenfassung - Referenzliste der verwendeten Quellen Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010, BGBl. I S. 9), in der derzeit gültigen Fassung Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 5.2 Seite 9 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung dient der Landschaftspflegerische Fachbeitrag der Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Er arbeitet die Anforderungen nach der Eingriffsregelung ab (BNatSchG § 176 und LNatSchG NRW §§ 30-317). Es werden die zu erwartenden Eingriffe bilanzierend dargestellt, der erforderliche Kompensationsbedarf errechnet und die Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und Ersatz nach Art, Umfang und zeitlichem Ablauf formuliert. 6. UNTERSUCHUNGSRAUM Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes erfolgt funktionsbezogen für die jeweiligen Schutzgüter auf Grundlage der zu erwartenden projektspezifischen Auswirkungen. 7. PLANUNGSRELEVANTE FACHGESETZE UND FACHPLÄNE 7.1 Rechtsgrundlagen In der vorliegenden Ausarbeitung wurden insbesondere die folgenden Fachgesetze berücksichtigt: 7.2 - Baurecht - Forstrecht - Allgemeines Umweltrecht (Umweltverträglichkeit) - Bodenschutz - Naturschutz- und Landschaftsrecht, Artenschutz, Natura 2000 - Wasserrecht Schutzgebiete und Schutzansprüche (Verbindliche Ziele des Umweltschutzes) Wasserschutz Für das Plangebiet und den Untersuchungsraum besteht keine Schutzausweisung als festgesetztes oder geplantes Wasserschutzgebiet8. Für die Gewässer Rotbach, Bergbach, Lechenicher Mühlengraben und Erpa wurde ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt.9 Für die Erpa wurde ein Überschwemmungsgebiet nur am Unterlauf im Ortsbereich Erftstadt festgesetzt, 6 7 8 9 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), in der derzeit gültigen Fassung Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2016, GV. NRW. S. 934 MKULNV NRW (2016), Online im Internet: http://www.elwasweb.nrw.de, Informationsstand 29.01.2016 Bezirksregierung Köln (Hrsg.) (2017): Überschwemmungsgebiete, Online im Internet: http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/54/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/erft/rotbach/i ndex.html, Informationsstand 24.04.2017 Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 10 weder das Vorhabensgebiet noch der Untersuchungsraum liegen in dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Auch nach den Darstellungen des Regionalplans, sachlicher Teilabschnitt vorbeugender Hochwasserschutz10, liegt der Untersuchungsraum nicht in einem Überschwemmungsgebiet. Natur- und Landschaftsschutz 11 Innerhalb des Untersuchungsraumes bestehen keine Schutzausweisungen als Naturpark, Biosphärenreservat oder Nationalpark. Die B265 bildet die westliche Grenze des Naturparks Rheinland. Für das Plangebiet und den Untersuchungsraum besteht keine Schutzausweisung als Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet. Im Plangebiet und im Untersuchungsraum bestehen keine Schutzausweisungen als Alleen, Naturdenkmal, gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile oder gesetzlich geschützte Biotope12. Innerhalb des Plangebiets bestehen keine Schutzausweisungen als geschützte Landschaftsbestandteile. Im Untersuchungsraum, östlich der B265, sind die folgenden geschützten Landschaftsbestandteile dargestellt, welche von dem Vorhaben nicht betroffen sind: Baumbestand nordwestlich von Erp, entlang der B265 und entlang der Erpa. Das Vorhaben steht nicht in Konflikt mit Schutzgebieten oder Schutzansprüchen. "Natura 2000" Das Plangebiet und der Untersuchungsraum liegen nicht in Gebieten im Sinne der FFH-Richtlinie oder der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Von dem Vorhaben sind keine solchen Gebiete betroffen. Artenschutz In Kapitel 8.3.2 dieses Umweltberichts wird auf das allgemeine Artenvorkommen eingegangen. Bei der artenschutzrechtlichen Bewertung des Vorhabens ist die heutige Funktion der Flächen in Bezug auf die Verbotstatbestände der §§ 44 und 45 des Bundesnaturschutzgesetzes relevant. 10 11 12 Bezirksregierung Köln (Hrsg.) (2008): Gebietsentwicklungsplan– Sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz, Teil Erft, Blatt 1, Stand 13.06.2008 Rhein-Erft-Kreis, Landschaftsplan 4, Zülpicher Börde, 27.12.1983, rechtskräftig LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Gesetzlich Geschütze Biotope, Online im Internet: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/p62/de/karten/nrw, Informationsstand 24.04.2017 Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 11 Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wurde ein Fachbeitrag zum Artenschutz erstellt.13. Der Fachbeitrag basiert auf aktuellen Erhebungen des Jahres 2016. Nach Überprüfung auf Grundlage der Kartierergebnisse und der im Meßtischblatt gelisteten Arten kommt der Fachbeitrag zu dem Ergebnis, dass für planungsrelevante Arten durch das Vorhaben keine Verstöße gegen die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten sind. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen stehen der Planung nicht entgegen. 7.3 Entwicklungs- und Schutzkonzepte (Informelle Ziele des Umweltschutzes) Biotopkataster 14 Weder im Plangebiet noch im Untersuchungsraum befinden sich Flächen, die vom Biotopkataster erfasst sind. Im Umkreis von ca. 500 m des Plangebiets liegen keine Flächen des Biotopkatasters. Flächen des Biotopkatasters werden durch das Vorhaben nicht beeinflusst. Biotopverbund 15 Der westliche Teil Biotopverbundfläche: des Plangebiets liegt innerhalb der folgenden VB-K-5206-006 "Erpa zwischen Ahrem und der Kreisgrenze" Schutzziel: - Erhalt des Baches mit begleitenden Gehölzen wie Baumreihen, Einzelbäumen und Gebüschen als wesentliche Leitlinie des Biotopverbundsystems - Erhalt der Grüngürtelreste in Ortsrandlage mit strukturreichen Gärten und Gehölz-Grünland-Komplexen sowie aller übrigen strukturierenden Landschaftselemente wie Saumbiotope und krautreiche Wegraine Entwicklungsziel: - 13 14 15 Optimierung des Bachtales durch naturnahen Zustandes des Baches Wiederherstellung eines möglichst Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung (IVÖR), Düsseldorf (Januar 2017): Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG, Erweiterung der Abgrabung / Deponie in Erftstadt-Erp, Ökologischer Fachbeitrag Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung (IVÖR), Düsseldorf (Mai 2017): Stadt Erftstadt Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord, Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Gesetzlich Geschütze Biotope, Online im Internet: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/p62/de/karten/nrw, Informationsstand 24.04.2017 LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.)(2015): Biotopverbundsystem/Digitale Daten von Juli 2015, Online im Internet: http://www.naturschutzinformationennrw.de/bk/de/downloads, Informationsstand 17.12.2015 Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 12 - Entwicklung naturnaher, standortgerecht bestockter Auengehölze - Entwicklung extensiv genutzten Grünlandes und krautreicher, ungespritzter Ackerrandstreifen - Optimierung der Grüngürtel in Ortsrandlage Streuobstwiesen mit extensiver Grünlandnutzung. durch Förderung von Ein kleiner Teil des Plangebiets, der an die Abgrabung angrenzt, liegt in der folgenden Biotopverbundfläche: VB-K-5206-011 "Kiesgruben bei Erp und am Friesheimer Busch" Schutzziel: - Erhalt der ökologisch wertvollen Sekundärbiotope als Lebensraum für eine große Zahl, z. T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Entwicklungsziel: - Optimierung der z. Zt. im Betrieb befindlichen Abgrabungskomplexe durch naturnahe Gestaltung der Gewässer nach Beendigung des Abbaubetriebes. Im östlich angrenzenden Untersuchungsraum befindet sich die Biotopverbundfläche "Bördenstruktur bei Erp, Borr und Scheuren" (VB-K-5206-005). Einfluss des Vorhabens auf den Biotopverbund: Ein Teil der Biotopverbundfläche "Erpa zwischen Ahrem und der Kreisgrenze" wird durch das Vorhaben beansprucht. Zum Ausgleich hierfür werden im Rahmen der geplanten Entwicklungsmaßnahmen entlang der Erpa und in ihrem Umfeld die Zielsetzungen zur die Stärkung der Vernetzungsfunktion besonders berücksichtigt. Schutzwürdige Böden 16 Bei den im Plangebiet und im Untersuchungsraum vorkommenden Bodentypen handelt es sich um Parabraunerden, im Bereich der bestehenden Abgrabung sowie der Siedlungs- und Bauflächen wurden die ursprünglichen Böden bereits vollständig entfernt. Die Zuordnung zu Böden mit Funktion für die "Fruchtbarkeit" wird abgeleitet aus besonderen Eigenschaften bezüglich der Regelung-/Pufferfunktion und der natürlichen Bodenfruchtbarkeit. Teilflächen des Plangebiets werden durch den Geologischen Dienst bezüglich der Lebensraumfunktion "Fruchtbarkeit" als "besonders schutzwürdig" bewertet. Hierbei handelt es sich um Flächen im Bereich der Luxemburger Strasse, wo die Böden bereits entfernt wurden. 16 Geologischer Dienst NRW (Hrsg.) (2004): Auskunftssystem BK50. Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 13 Schutzwürdige Böden sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Landschaftsplanung 17 Der betrachtete Landschaftsraum liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplanes 4 "Zülpicher Börde" des Rhein-Erft-Kreises. Für das Plangebiet stellt der Landschaftsplan folgende Entwicklungsziele dar: Entwicklungsziel 3 (Bestehende Deponie und Ortsrand) Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge, in ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft. Zur Erreichung der Ziele führt der Landschaftsplan konkrete Maßnahmen auf. Entlang der B265 sind die Ergänzung der vorhandenen Baumreihe aus Ahorn sowie eine Strauchpflanzung vorgesehen. Im Untersuchungsraum sind zudem folgende Maßnahmen vorgesehen: Im gesamten Landschaftsraum: "lockere, gruppenweise oder lineare Baum- und Strauchpflanzungen entlang der B265, der K39 und der Erpa sowie eine Eingrünung von Gebäuden" Ehemalige Abgrabung bei Erp östlich der B265: "Herrichten von Abgrabungsflächen und anderen geschädigten Grundstücken" Bestehende Abgrabung und Deponie, zentrale Fläche: "Aufforstungen als Laubwald auf Teilen der Rekultivierungsflächen und Teilen den Abgrabungsbereiches nördlich Erp" Bestehende Abgrabung und Deponie, südlicher Teil: "Rekultivierung als Naherholungsbereich für Erp". Einfluss des Vorhabens auf die Zielsetzungen der Landschaftsplanung: Durch das Planvorhaben wird die städtebauliche Struktur am Ortsrand im Hinblick auf die Stadt- und Landschaftsplanung neu geordnet. Dadurch wird das Erscheinungsbild verbessert und das Wirkungsgefüge sichtbar gemacht. Durch das Maßnahmenkonzept der Eingrünung und Renaturierung wird die Landschaft mit ökologischen, gliedernden und belebenden Elementen angereichert werden. Unzerschnittene Landschaftsräume (UZVR) 18 Das Plangebiet ist nicht Bestandteil eines unzerschnittenen Landschaftsraumes. 17 18 Rhein-Erft-Kreis, Landschaftsplan 4, Zülpicher Börde, 27.12.1983, rechtskräftig LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Online Fachinformationssystem. http://uzvr.naturschutz-fachinformationen-nrw.de/uzvr/content; Stand:28.09.2009 Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 14 Waldfunktionskarte 19 Weder im Plangebiet noch im Untersuchungsraum sind Waldflächen mit Schutzund Erholungsfunktion oder Flächen mit besonderer Zweckbestimmung dargestellt. 8. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DES BESTANDES SOWIE DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VORHABENS 8.1 Entwicklung bei Nicht-Durchführung des Vorhabens Ohne Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplans würde die Nutzung des Plangebiets unverändert bleiben. 8.2 Nutzungen und Nutzungsansprüche Landwirtschaft Die geplante Baufläche des Verwaltungsgebäudes wird derzeit als Acker genutzt. Als landwirtschaftliche Produktionsfläche ist sie jedoch relativ klein. Forstwirtschaft Waldflächen, die vom Eingriff betroffen sind, und Ersatzaufforstung hierfür: Im Rahmen von Pflegearbeiten auf dem ehemaligen parkartigen Wohngrundstück wurde auch das Holz auf der südlich daran anschließenden Waldfläche eingeschlagen (Flurstücke 42 und 46). Die Fläche liegt derzeit als Brachfläche vor, ist aber im forstrechtlichen Sinn als Wald zu betrachten. Sie umfasst eine Fläche von etwa 5.100 m². Im Zusammenhang mit der Planung ist die Rodung als dauerhaft anzusehen. In dem waldarmen Rhein-Erft-Kreis muss hierfür ein Ersatz in Form einer flächengleichen Neuaufforstung erstellt werden. Es ist geplant, diese Aufforstung auf einer Fläche zu erstellen, welche im Umfeld des Ortsrandes an die Betriebsflächen der Firma Rhiem &. Sohn angrenzt (Gem. Erp, Flur 6, Flurstücke 84 und 88). Für die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird davon ausgegangen, dass der forstrechtliche Ausgleich erfolgen wird und die Fläche innerhalb des Geltungsbereichs nicht mehr als Wald zu bewerten ist. Waldflächen im Plangebiet, die wieder angepflanzt werden: Nach Angabe des Landesbetriebs Wald und Holz (Stellungnahme vom 23.12.2016) ist auch das Flurstück 44, welches zwischen Erpa und Luxemburger Strasse liegt und derzeit als Brachfläche/Gebüschfläche vorliegt, Wald im forstrechtlichen Sinn. Ausweislich der Luftbilddarstellung aus dem Jahr 1998 war jedoch nur ein Teil der Fläche bewaldet, die restliche Fläche bestand aus Grünland. Das gesamte Flurstück 19 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes NRW (Hrsg.) (1977): Waldfunktionskarte NRW. Blatt L5306 Euskirchen Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 15 stellt sich derzeit als Gebüschfläche dar, es soll aufgeforstet werden, der ehemalige Grünlandanteil wird dem landschaftsökologischen Ausgleich zugerechnet. Flächen im Plangebiet, die als Waldflächen neu aufgeforstet werden: Auch das Flurstück 45, welches südlich an das Flurstück 44 angrenzt und aus Ackerland besteht, soll aufgeforstet werden und wird dem landschaftsökologischen Ausgleich zugerechnet. Insgesamt entsteht südwestlich der Erpa ein flächiger Waldbestand. Es findet eine Vermehrung der Waldflächen statt. Waldflächen außerhalb des Plangebiets, die wieder angepflanzt werden: Nach Angabe des Landesbetriebs Wald und Holz (Stellungnahme vom 23.12.2016) ist auch das Flurstück 26, welches außerhalb des Geltungsbereichs liegt, Wald im forstrechtlichen Sinn. Es liegt südlich der geplanten Betriebshofes, durch einen Flurweg von diesem getrennt. Derzeit besteht es aus Brachfläche/Gebüschfläche. Zur Verbesserung der Ortsrandeingrünung und um den korrekten Zustand wiederherzustellen, soll es aufgeforstet werden. Da der Bewuchs ausweislich des Luftbildes aus 1998 und mündlicher Mitteilungen von Ortskundigen überwiegend aus Nadelholz bestand und sich im heutigen Zustand als Brachfläche/Gebüsch darstellt, soll es als externe Maßnahmenfläche mit Laubholz angepflanzt und die entstehende Aufwertung dem landschaftsökologischen Ausgleich zugerechnet werden. Waldflächen außerhalb des Plangebiets, deren Verkehrssicherung im Rahmen der Stellungnahme vom 23.12.2016 thematisiert wurde: Das Flurstück 28, welches außerhalb des Geltungsbereichs liegt, südlich der geplanten Baufläche des Verwaltungsgebäudes, wird von der Erpa eingenommen. Das Flurstück liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Außerhalb des Plangebiets wird auch das Flurstück 257 südlich des Flurstücks 28 in der Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz als Wald bezeichnet. Ausweislich der Biotoptypenkarte der IVÖR liegt hier im westlichen Bereich eine Streuobstbrache und im östlichen Bereich eine Ackerbrache vor. Unabhängig von der forstrechtlichen Beurteilung würde hier ein Eingriff stattfinden, wenn hohe Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit nur für das Plangebiet geschlagen werden müssten. Es ist aber auch zu beachten, dass eine Verkehrssicherung auch im derzeitigen Zustand stattzufinden hat. Der Bewuchs besteht aus einer verbrachten/verbuschten Obstwiese mit großem Anteil an Salweide. Zwischen der Fläche und den geplanten Parkplätzen liegt ein Abstand von mehr als 15 m. Eine Beeinträchtigung ist nicht zu erwarten. Wassernutzungen Wassernutzungen sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 16 Jagd und Fischerei Fischerei ist von dem Vorhaben nicht betroffen. Jagd kann zukünftig auf den neuen Bauflächen nicht mehr ausgeübt werden. Ver- und Entsorgung / Infrastruktur Die Ver- und Entsorgung des erweiterten Plangebiets wird mit Anschluss an die vorhandene Infrastruktur erfolgen. 8.3 Schutzgüter 8.3.1 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Im Vordergrund steht die Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen. Die Schutzziele „Wohnen“ und „Erholen“ dienen dieser Zielsetzung und werden daher dem Schutzgut Mensch zugrunde gelegt. Die Schutzziele „Wohnen“ und „Erholen“ sind gegenüber den folgenden Wirkfaktoren empfindlich: - Lärm - Abgasbelastung - Staubbelastung - Zerschneidung von Funktionsbeziehungen - Veränderung des Landschaftsbildes Lärm und Luftschadstoffe: Das Vorhaben sieht die Schaffung einer Funktionseinheit für den Betriebshof und einer Funktionseinheit für das Verwaltungsgebäude vor. Von dem Verwaltungsgebäude, dessen Zufahrtsverkehr und den zugeordneten Parkplätzen geht keine relevante Belastung für Wohnbauflächen aus. Die zu erwartenden Belastungen aus dem Betriebshof wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen Stadtverwaltung, Bürgern und Bauherrin intensiv diskutiert. Hieraus ergaben sich Änderungen der Konzeptplanung, die im Rahmen des Bebauungsplans berücksichtigt werden. Die erforderlichen Maßnahmen sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und fachlichen Grenzwerte und Orientierungswerte werden im Rahmen von Gutachten zu Lärm, Staub und Verkehrsführung dargelegt und nachgewiesen. Landschaftsbild/Erholung: Das Schutzziel Erholung ist nicht betroffen. Die Naherholung bleibt von dem Vorhaben weitgehend unbeeinflusst, eine gelenkte Verkehrsführung an den Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 17 Knotenpunkten und in deren Umfeld wird sich bezüglich der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer positiv auswirken. Die Bauhöhen werden an die bestehende Bebauung und an die ortsüblichen und städtebaulich erwünschten Dimensionen angepasst. Die Bauflächen werden durch Gehölze strukturiert oder abgeschirmt. Eine beeinträchtigende Veränderung des Landschaftsbilds entsteht nicht. Funktionsbeziehungen: Durch das Vorhaben erfolgt keine Beeinträchtigung von Funktionsbeziehungen. 8.3.2 Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt Im Vordergrund stehen der Schutz wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt sowie der Schutz ihrer Lebensstätten und Lebensräume und ihrer sonstigen Lebensbedingungen. Die Schutzziele "Tierarten“, "Pflanzen" und "Biotope“ sind gegenüber den folgenden Wirkfaktoren empfindlich: - Verinselung, Habitatverkleinerung - Zerschneidung, Barrierewirkung, Unterbrechung von Wechselbeziehungen - Veränderung der Standortbedingungen (Wasserhaushalt, Eutrophierung, Pflanzengesellschaften, Tierwelt) - Störeffekte (Lärm, visuelle Störreize) Für das Plangebiet und seine Umgebung liegen aus folgenden Quellen Informationen zum Vorkommen von Tieren und Pflanzen vor: - Artenliste der Planungsrelevanten Arten aus dem Fachinformationssystem der LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen) "Geschützte Arten in NRW“, Messtischblatt 5206 Erp - Ökologischer Fachbeitrag der IVÖR, Institut für Ökologie und Raumplanung, von Januar 2017, Bestandserhebungen des Jahres 2016 der Biotoptypen, Vögel, Fledermäuse und Amphibien20 Biotoptypen Das Plangebiet wird geprägt durch einen Teilabschnitt der Luxemburger Straße, den bestehenden Betriebshof, den brachgefallenen Hausgarten und die gerodete Fläche sowie die Ackerfläche zwischen der Luxemburger Straße und der B265. Die Erpa fließt als befestigter tiefer Graben durch das Plangebiet, die Fläche zwischen dem Graben und der Luxemburger Straße ist verbracht und teilweise verbuscht. 20 Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung (IVÖR), Düsseldorf (Januar 2017): Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG, Erweiterung der Abgrabung / Deponie in Erftstadt-Erp, Ökologischer Fachbeitrag Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Abbildung 4 Auszug aus Karte 1b, Biotoptypen Detail Seite 18 Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 19 Lebensräume / Fauna Im Plangebiet treten die Lebensraumtypen Ackerland, Gras-/Krautsäume, Gebüsche, Bach/Graben und Bauflächen auf. Durch die geringe Ausdehnung der Gehölz- und Offenlandflächen, die lichte Struktur und die Störungen auf allen Seiten ist die Lebensraumqualität eher gering. Es ist mit Vögeln/Allerweltsarten der Gärten und Parks zu rechnen. Erwartungsgemäß wurde auch in der Bestandsaufnahme keine planungsrelevante Vogelart im Plangebiet und seiner Umgebung festgestellt. Es wurde auch kein Vorkommen von planungsrelevanten Amphibien im Plangebiet festgestellt. Die Gehölze am Rand außerhalb des Plangebiets dienen der Zwergfledermaus und dem Kleinabendsegler als Leitstrukturen für die Jagd. Diese Strukturen bleiben erhalten. Eine Nutzung als Wochenstube, Ruhestätte oder Überwinterungsraum ist nicht zu erwarten, da die Gehölze nur ein junges bis mittleres Alter aufweisen. Bei Nicht-Durchführung der Planung würden die Flächen und Nutzungen in ihrem heutigen Zustand erhalten bleiben. Die Waldflächen würde wieder angepflanzt werden. Prognose bei Durchführung der Planung Der größte Flächenanteil im Plangebiet wird durch Bebauung, Erschließung und Außenanlagen beansprucht werden. Die randlichen Lebensräume werden zusätzlich durch nutzungsbedingte Aktivitäten wie Bewegung und Licht gestört. Die Erpa und ihre Uferstreifen bleiben erhalten und werden durch Maßnahmen der Biotopentwicklung im amphibischen und terrestrischen Lebensraum verbessert. Die lineare Vernetzungsfunktion wird gestärkt und durch weitere Maßnahmen zur Eingrünung des Plangebiets ergänzt. Durch die Inanspruchnahme der Fläche entfällt ein aktuelles bzw. potentielles Brutund Nahrungshabitat für Vogelarten und Nahrungshabitat für Fledermausarten. In der Umgebung liegen jedoch in großem Umfang vernetzte Offenland- und Gehölzflächen, auf welche die Arten ausweichen können. Da das Plangebiet an Siedlungsflächen anschließt, entsteht keine bau- bzw. anlagebedingte Verinselung oder Zerschneidung von Lebensräumen. Wechselbeziehungen zwischen Siedlung und Landschaft bleiben über angrenzende Flächen bestehen. Eine Tötung von boden- oder gehölzbrütenden Vögeln während der Bauphase kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Daher sollte die Baufeldräumung von Oktober bis Februar erfolgen, außerhalb des Brutzeitraums der Vögel. Gebäude sind vor Abbruch auf Nutzung durch Gebäude bewohnende Tierarten zu überprüfen. Durch die geringe Flächengröße des Plangebiets, die bestehende Zerschneidung und die starken Vorbelastungen führt das geplante Vorhaben insgesamt zu keiner relevanten Beeinträchtigung der Tiere, Pflanzen und der biologischen Vielfalt im Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 20 Landschaftsraum. Unzulässige Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt treten nicht ein. Bei Nicht-Durchführung des Vorhabens würden die Waldflächen wieder angepflanzt werden, falls nicht unabhängig von dem Vorhaben ein Antrag auf Rodung und Ersatzaufforstung an anderer Stelle gestellt und genehmigt werden würde. 8.3.3 Boden Dem Boden kommen nach § 2 BBodSchG die folgenden Funktionen zu: 1. Natürliche Bodenfunktionen: Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers 2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte 3. Nutzungsfunktionen Das zentrale Anliegen des Bundesbodenschutzgesetzes (§ 1 BBodSchG21) ist die nachhaltige Erhaltung bzw. die Wiederherstellung der Bodenfunktionen. Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren, Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen und der Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sollen soweit wie möglich vermeiden werden. Der § 1a des Baugesetzbuches (BauGB)22 schreibt vor, dass bei der Aufstellung von Bauleitplänen sparsam mit dem Boden umzugehen ist. Folgende Auswirkungen (Wirkfaktoren) auf die Bodenfunktionen treten im Rahmen der Bauleitplanung regelmäßig auf:23 - Bodenabtrag (Erdaushub) Bodenversiegelung Folgende Auswirkungen treten häufig auf: - Umlagerung (Auftrag/Überdeckung) Verdichtung Außerdem können folgende Auswirkungen auftreten: 21 22 23 Schadstoffeintrag Veränderung des Bodenwasserhaushaltes Erosion Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BundesBodenschutzgesetz -BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), in der derzeit gültigen Fassung Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung) Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (Auftraggeber) (LABO, Januar 2009): Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB, Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 21 Bei Durchführung der Planung wird auf den Bauflächen der anstehende Boden vollumfänglich entfernt. Dem Boden geht mit dem Verlust der Bodenmasse und der Zerstörung des natürlichen Bodenprofils seine Funktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen verloren. Ein Teil wird im Rahmen der Gestaltung der Außenanlagen wieder verwendet werden. Es entsteht eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden. Im Rahmen des Vorhabens wird der zu entfernende Boden ordnungsgemäß behandelt und verwendet werden. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft dienen vollumfänglich auch dem Bodenschutz und der Bodenentwicklung. Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Kompensation findet eine Extensivierung von Böden mit teilweiser Ansaat und/oder Bepflanzung statt, der multifunktional zu einer Kompensation auch der betroffenen Funktion des Bodens führt. Eine stoffliche Vorbelastung der Böden durch Altlasten ist im Plangebiet nicht bekannt. Bei Nicht-Durchführung des Vorhabens würden die heutigen Nutzungen des Bodens als Baufläche, Hausgarten, Wald und Ackerland weitergeführt. 8.3.4 Flächenverbrauch Gem. § 1a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. Das Vorhaben berücksichtigt den sparsamen Verbrauch von Fläche in besonderem Maß. Etwa 40 % des Plangebietes sind bereits bebaut oder bestehen aus Siedlungsgrün. Die Erschließung des Gewerbegebiets ist bereits vorhanden, so dass hierfür keine zusätzlichen Flächen verbraucht werden müssen. Aus den vorhandenen Betriebsflächen heraus erfolgt die Erschließung der zusätzlichen Flächen, so dass der zur Verfügung stehende Platz insgesamt besser genutzt werden kann. Lediglich auf der Fläche des geplanten Verwaltungsgebäudes erfolgt eine Beanspruchung von heutiger Ackerfläche ohne unmittelbare Anbindung an bestehende Bauflächen. Jedoch begründet die Lage am Ortseingang und an der Mündungsstelle zweier Hauptstraßen sowie die Zuordnung zu der benachbarten Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 22 firmeneigenen Betriebsfläche an diesem Standort die Notwendigkeit einer tatsächlichen und sichtbaren städtebaulichen Arrondierung in besonderem Maß. 8.3.5 Wasser Im Vordergrund stehen die Sicherung der Qualität und Quantität von Grundwasservorkommen, die Erhaltung und Reinhaltung der Gewässer und die Erhaltung des Landeswasserhaushaltes. Die Schutzziele "Grundwasser“, "Oberflächengewässer" und "Wasserhaushalt“ sind gegenüber den folgenden Wirkfaktoren empfindlich: 8.3.5.1 - Veränderung der Grundwasser- oder Fließgewässerdynamik - Anschnitt von Grundwasserleitern - Schadstoffbelastung - Veränderung der Wassertemperatur - Verlegung, Ausbau, Verbau, Verrohrung, Stauung - Veränderung des Retentionsraumes und/oder der Retentionsfunktion Grundwasser Zur Darstellung der Grundwasserverhältnisse im Plangebiet und im Untersuchungsraum wurden die durch den Erftverband zur Verfügung gestellten Unterlagen24., die Antragsunterlagen für die Deponie DKI25 sowie die Hydrologische Karte ausgewertet. Der Untersuchungsraum und das Plangebiet befinden sich im Sümpfungsgebiet der Rheinbraun (heute: RWE Power AG). Somit besteht eine Vorbelastung in Bezug auf eine Grundwasserabsenkung. Das 1. Grundwasserstockwerk ist zum heutigen Zeitpunkt leer, bedingt durch die Sümpfungsmaßnahmen liegt der Grundwasserspiegel in sehr großer Tiefe. In der Hydrologischen Karte von NRW26. wird für das Jahr 1955 der Grundwasserstand unter dem Plangebiet mit über +85 mNHN dargestellt. Nach den aktuellsten Angaben des Erftverbandes27 begann die Grundwasserabsenkung jedoch bereits früher, so wurde für das Jahr 1923 ein Grundwasserstand von ca. +91 bis +92 mNHN rekonstruiert und interpoliert, davon ausgehend wurde für die bestehende Deponie westlich des Plangebiets ein Ausgangsgrundwasserstand von +92 mNHN festgelegt. Bei einer Geländehöhe von etwa 118 mNHN würde das Grundwasser dann etwa 26m unter Gelände liegen. Es ist erst gegen Ende dieses Jahrhunderts (nach dem Jahr 2080) mit einem deutlichen Wiederanstieg der Grundwasserstände zu rechnen28. 24 25 26 27 28 Erftverband, Schreiben vom 08.10.2009 Dr. Tillmanns & Partner GmbH, Bergheim: Konzeptplanung für eine Deponie der Klasse DKI auf dem Gelände der Firma Rhiem & Sohn GmbH & Co. KG in Erftstadt-Erp vom 04.08.2009 Landesanstalt für Wasser und Abfall NW (Hrsg.) (1978): Hydrologische Karte von NRW 1:25.000. Blatt 5206 Erp Erftverband, Schreiben vom 29.11.2010 Erftverband, E-Mail vom 18.01.2011 Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 23 Dem Vorhabensgebiet kommt kein Potential für die Grundwassergewinnung und keine Retentionsfunktion zu. Die Entsorgung des auf den zukünftigen Dach- und Verkehrsflächen anfallenden Oberflächenwassers wurde im Rahmen eines Gutachtens geprüft. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass die Dachwässer zur Versickerung gebracht werden sollen. Ebenso sollen die Verkehrsflächen im Bereich des Verwaltungsgebäudes über Sickermulden entwässert werden. Die Verkehrsflächen des Betriebshofes sollen in die Kanalisation abgeleitet werden. Durch das Vorhaben tritt aufgrund der Beeinflussung des Wasserhaushaltes ein. Kleinräumigkeit keine relevante Bei Nicht-Durchführung der Planung würde das Oberflächenwasser auf den offenen Flächen weiterhin versickern. Es würde keine Veränderung eintreten. 8.3.5.2 Oberflächengewässer Die Erpa fließt im Untersuchungsraum von Südwesten nach Nordosten. 29 Sie wird dem Fließgewässertyp der "Löß-lehmgeprägten Tieflandbäche" und dem Fischgewässertyp des "Unteren Forellentyps Erft" zugeordnet. Die Gewässerstruktur wurde mit der Güteklasse 6, teilweise mit der Güteklasse 7 bewertet. Die Einstufung des Gewässers erfolgte als "erheblich verändert". Im Bereich des Plangebiets weist die Erpa eine grabenartige Struktur auf, die Sohle ist mit Beton-Halbschalen befestigt. 30Die Erpa ist ein ephemeres Gewässer, welches lediglich nach Starkregenereignissen kurzfristig Wasser führt. Eine stabile Gewässerbiozönose bildet sich nicht aus. Daher findet das Strahlungs- und Trittsteinkonzept hier keine Anwendung. Für die bestehende Abgrabung und Deponie besteht ein Wasserrecht zur Entnahme von Waschwasser und zur Einleitung von anfallendem Oberflächenwasser. Bei Nicht-Durchführung der Planung würde die Erpa in ihrem derzeitigen Zustand verbleiben, da im Rahmen des Umsetzungsfahrplans nach Wasserrahmenrichtlinie keine Maßnahmen geplant sind. 29 30 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen (2014): Fachinformationssystem ELWAS, Online im Internet: http://www.elwasweb.nrw.de/elwasweb/index.jsf, Informationsstand 21.02.2014 Erftverband, Maßnahmenkarte, Umsetzungsfahrplan Rotbach, Version nach WS 1, Stand 07.08.2011, Online im Internet: http://www.erftverband.de/oberirdische-gewaesser/gewaesserbewirtschaftung/umsetzungsfahrplan/, Informationsstand 21.02.2014 Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 8.3.6 Seite 24 Luft / Klima Im Vordergrund stehen die Vermeidung von Luftverunreinigung und Erhaltung von Reinluftgebieten sowie die Erhaltung des Bestandsklimas und der lokalklimatischen Regenerations- und Austauschfunktionen. Die Schutzziele „Reinhaltung der Luft“ und „Geländeklima“ sind gegenüber den folgenden Wirkfaktoren empfindlich: - Abriegelung, Umleitung von Frisch- und Kaltluftbahnen - Zerschneidung/ Verlust von Kaltluftsammel- und Kaltluftentstehungsgebieten - Schadstoffbelastung Bei Durchführung der Planung gehen aus klimatischer Sicht durch das Vorhaben kalt- und frischluftproduzierende land- und forstwirtschaftliche Flächen verloren. Die Neubebauung im Gebiet verursacht durch erhöhte Wärmerückstrahlung der versiegelten Flächen extremere Temperaturverläufe. Besonders in den Sommermonaten führt die verstärkte Aufheizung der Flächen zu höheren Temperaturwerten. Aufgrund der relativ geringen Flächengröße des Plangebiets und der Lage des Gebietes am Ortsrand sind die zu erwartenden Auswirkungen nur geringfügig. Während der Bauphase treten Beeinträchtigungen der Luftqualität durch Abgase der Baufahrzeuge und durch Staubentwicklung auf, die jedoch auf die Betriebsstunden beschränkt sind. Betriebsbedingt kommt es durch an- und abfahrende Fahrzeuge sowie aus dem möglichen Betrieb emittierender Anlagen im Plangebiet zur Emission von Stäuben und Gasen. Die Stärke der Beeinträchtigungen in der Bauphase und in der Betriebsphase ist, sofern die aktuell geltenden Standards eingehalten werden, als gering einzustufen. Ein Fachgutachten31 bestätigt die prognostizierte Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte und Orientierungswerte. Im Hinblick auf das Klimapotential sind keine Elemente besonderer Bedeutung betroffen, wie z.B. Flurwindsysteme (thermische Ausgleichswinde), Immissionsschutzflächen oder Extremstandorte auf exponierten Lagen. Durch das Vorhaben tritt keine relevante Beeinflussung von Luft oder Klima ein. Bei Nicht-Durchführung der Planung würden durch Wiederaufforstung der Waldflächen die Gehölzflächen vergrößert, was sich positiv auf die klimatische Situation auswirken würde. Jedoch wird die erforderliche Ersatzaufforstung flächengleich an anderer Stelle in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet durchgeführt, so dass diesbezüglich insgesamt keine Beeinträchtigung entsteht. Das Vorhaben wird nicht zu einem klimatisch relevanten vermehrten Schadstoffausstoß führen, da es im Wesentlichen bereits vorhandene Tätigkeiten 31 Anlage: Zwischenbericht über die Ermittlung der Immissionskenngrößen für Schwebstaub (PM-10), Staubniederschlag und deren Inhaltsstoffe Arsen, Blei, Cadmium, Nickel und Thallium in der Umgebung; ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co, Mönchengladbach, Stand 21.02.2017, sowie Prognose vom 23.12.2016 Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 25 örtlich bündelt und ordnet und keine neuen Aktivitäten initiiert. Das Vorhaben ist nicht anfällig gegenüber den Folgen des Klimawandels. 8.3.7 Landschaft Im Vordergrund stehen die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft in ihrer natürlichen oder kulturhistorisch geprägten Form und die Erhaltung der Erholungseignung sowie die Erhaltung der Landschaft in ihrer für ihre Funktionsfähigkeit genügenden Größe im unbesiedelten Raum. Die Schutzziele „Landschaftsbild“ und „Landschaftsraum“ sind gegenüber den folgenden Wirkfaktoren empfindlich: - visuelle Verletzlichkeit (Einsehbarkeit) - Zerschneidung, Überformung (Störung von Sichtbeziehungen, Querung von Talräumen) - Verlärmung Der Untersuchungsraum ist gekennzeichnet durch seine markante Lage im Ortseingangsbereich. Die Durchführung der geplanten Überbauung führt zu einer Veränderung des Landschaftsbildes, bildet jedoch eine logische Fortführung und den Abschluss der bestehenden Bebauung. Die umgebende Landschaft wird durch das Vorhaben nicht wesentlich verändert, weder in Erscheinung noch in Funktion. 8.3.8 Kultur- und sonstige Sachgüter Nach derzeitigem Kenntnisstand sind von dem Vorhaben keine Bodendenkmäler betroffen. Auch andere Sachgüter sind nicht betroffen. 8.4 Wechselwirkungen Ökosystemare Wechselwirkungen treten auf verschiedenen Ebenen auf. Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern betreffen vor allem die Zusammenhänge zwischen Oberflächenwasser, Grundwasser, Boden und Klima sowie die Abhängigkeit der Tiere und Pflanzen von diesen abiotischen Standortverhältnissen. Innerhalb der einzelnen Schutzgüter können ebenfalls Wechselwirkungen auftreten, zum Beispiel in Form von Abhängigkeiten zwischen Tier- und Pflanzengemeinschaften in Ökosystemen, Populationsdynamische Regelungsmechanismen sowie innerhalb des Bodens zum Beispiel in Form von Abhängigkeiten zwischen Bodenstruktur, Bodenwasser- und Bodenlufthaushalt. Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 26 Weiterhin bestehen Wechselwirkungen zwischen Landschaftsstruktur und Landschaftsfunktion. Die Vegetationsstruktur und das Relief einer Landschaft nehmen Einfluss auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion eines Landschaftsraumes. Bodenverluste durch Versiegelung und Bebauung führen nicht nur zum direkten Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Durch die möglicherweise verminderte Niederschlagsversickerung und damit verbundene geringere Grundwasserneubildung sind auch die klimatischen Verhältnisse durch Temperaturerhöhung und Reduzierung der relativen Luftfeuchte infolge verringerter Verdunstung betroffen. Verlust oder Beeinträchtigung von Lebensräumen für Flora und Fauna oder raumwirksamer Strukturen des Landschaftsbildes können auch eine Beeinträchtigung der Erholungsfunktion für den Menschen bewirken. Im vorliegenden Fall sind durch die Kleinflächigkeit und die relativ geringe ökologische Wertigkeit des Plangebiets die Wechselwirkungen gering. 9. MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH NACHHALTIGER AUSWIRKUNGEN 9.1 Planungsgrundsätze Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen sollen sowohl der ökologischen Anreicherung und Vernetzung der Biotopstrukturen als auch der Eingrünung des Plangebietes und optischen Gestaltung des Ortsrandes dienen. Auch die erforderlichen Ersatzaufforstungen sollen diesen Zielsetzungen dienen. Es wurden in Abstimmung mit dem Umwelt- und Planungsamt der Stadt Erftstadt, dem Landesbetrieb Wald und Holz sowie der zuständigen Naturschutzbehörde alle verfügbaren Möglichkeiten ausgeschöpft, um ortsnah entsprechende Maßnahme zu realisieren. Die Präzisierung der Maßnahmen in den folgenden Kapiteln wurden, sofern sie heutige oder zukünftige Waldflächen betreffen, aus der Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz, Fachgebiet Hoheit Herr Mayer, vom 23.10.2017, übernommen. Die dort zugehörende Anlage 1 wurde ebenfalls übernommen, als Abbildung 5. Durch die Realisierung der Maßnahmen wird ein durchgehender flächiger Gehölzgürtel zwischen dem Ortsrand von Erp und den Verfüll- und Betriebsflächen der Firma Riem geschaffen. Der entstehende Gehölzgürtel ist geeignet, den Ortsrand einzugrünen, die Betriebsflächen optisch abzuschirmen und die Biotopvernetzung zu verstärken. 9.2 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes Das anfallende Oberflächenwassers wird soweit möglich zur Versickerung gebracht. Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 27 Der belebte Oberboden ist vor Beginn der Baumaßnahmen unter Einhaltung der DIN 19731, 18915 und 19639 sicherzustellen und für die Anlage späterer Vegetationsflächen wiederzuverwenden. Bodenbelastende Maßnahmen sind vorwiegend auf den später ohnehin versiegelten Flächen durchzuführen. Das Prinzip der sauberen Baustelle ist zu beachten. Baubedingte Verdichtungen sind nach Beendigung der Bauphase zu beseitigen. Aufgrund der Lage des Plangebiets am strukturreichen Ortsrand und aufgrund der geplanten Maßnahmen ist mit einem Auftreten von unterschiedlichen Tierarten zu rechnen. Potentielle Tierfallen sind vorsorglich zu entschärfen; hierzu gehören: - Große, ungegliederte Glasfronten (z.B. Fensterscheiben ab 3 qm) als Falle für Vögel sind besonders im Erdgeschoss zu vermeiden oder zu untergliedern. - Stark die Umgebung spiegelnde Glasflächen sind zu vermeiden, da Vögel sonst in sich spiegelnde Bäume oder Büsche fliegen wollen. - Durchsicht durch räumlich gegenüberliegende Fenster (auch über Eckfenster) ist zu vermeiden, da Vögel die Räume sonst durchfliegen wollen. - Rohbauten als potentielle Quartiere für Fledermäuse (insbesondere zur Invasionszeit der Zwergfledermaus) sind zur kritischen Zeit (Spätsommer) geschlossen zu halten, offene Ritzen, Spalten und andere Öffnungen sind zu vermeiden. - Kellerschächte als Falle für Amphibien, Insekten und Spinnentiere sind mit Gittern abzudecken. - Hohe Bordsteinkanten, die Amphibien direkt zum nächsten Gully leiten, sind zu vermeiden; ggf. sind die Bordsteinkanten abzuschrägen, damit sie für Amphibien kein unüberwindbares Hindernis darstellen. Für Straßenabläufe sind zusätzlich Abdeckungen mit besonders engen Schlitzen zu verwenden. - Straßen- und Baustellenbeleuchtung. Zum Schutz von nachtaktiven Vögeln, Fledermäusen und Insekten sind tierfreundliche Lampen zu verwenden; insbesondere ist auf helle, weiße Lampen mit hohem UV-Anteil zu verzichten. Eine weit reichende horizontale Abstrahlung ist zu vermeiden. Die konkrete Abarbeitung dieser Gesichtspunkte Baugenehmigungsverfahren zu erfolgen. 9.3 hat in den jeweiligen Artenschutzrecht / Vermeidungsmaßnahmen und Risikomanagement Das Plangebiet könnte von Vögeln als Fortpflanzungs- und Ruhestätte genutzt werden. Die Baufeldräumung soll in den Wintermonaten von Oktober bis Februar erfolgen, außerhalb des Brutzeitraums der Vögel. Sofern der Beginn der Bodenarbeiten während der Brutzeit unerlässlich ist, muss vor Beräumung durch qualifizierte Biologen eine Überprüfung auf Neststandorte durchgeführt werden, damit eine Schädigung dieser Arten mit Sicherheit Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 28 ausgeschlossen werden kann. Sollten Nester vorhanden sein, erfolgt die Baufeldräumung außerhalb der Brutzeiten der Arten. Das Wohnhaus ist vor Abbruch auf Nutzung durch Gebäude bewohnende Tierarten zu überprüfen. 9.4 Pflanzarbeiten, Pflanzliste und Saatliste - Die Pflanzarbeiten sind gemäß DIN 18916 durchzuführen. Die Saatarbeiten sind gemäß DIN 18917 durchzuführen. - Die verwendeten Pflanzen haben dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) zu entsprechen, sofern sie ihm unterliegen. Es ist ausschließlich regional zertifiziertes Saatgut zu verwenden. Die Flächen sind in den ersten 5 Jahren ein- bis zweimal jährlich zu mähen. Das Mähgut ist abzufahren. - Die Pflanzen sind mit geeigneten Maßnahmen vor Wildverbiss zu schützen. - Es ist eine regelmäßige Baumpflege durchzuführen, um die Verkehrssicherheit der angrenzenden Straßen zu gewährleisten. - Bestehende Gehölze sind bei Bedarf gemäß DIN 18920 zu schützen. Pflanzenliste A1, A2 und K2: Großkronige Bäume als Hochstamm, StU 18-20 cm Rotbuche, Stieleiche, Traubeneiche, Winterlinde, Hainbuche Kleinkronige Bäume als Hochstamm, StU 14-16 cm, Feldahorn, Eberesche, Vogelkirsche, Baumhasel Sträucher, Pflanzraster 1,5x1,5 m, 2xv. 60-100 cm, Hasel, Weißdorn, Hundsrose, Schlehe, Hartriegel Pflanzenliste A3/F1, K1/F2: Pflanzmaterial jeweils: Eßkastanie (Castanea sativa) 3j v.S. 80-120, Herkunft 808 01 Norddeutsches Tiefland Walnuss (Juglans regia) 3j v.S. 80-120, Forstware Bei Bedarf sind die Pflanzen gegen Wildschäden zu schützen. Pflanzenliste F3: Pflanzmaterial: Traubeneiche (Quercus petraea) mind. 3jährige Pflanzen, 80-120, Herkunft 818 01, Rheinisch-Westfälische Bucht Hainbuche (Carpinus betulus) mind. 3jährige Pflanzen, 80-120, Herkunft 80601 Norddeutsches Tiefland. Um den Kulturerfolg zu sichern, sind die Flächen in den Folgejahren freizumähen. Wenn mehr als 10 % der Pflanzen absterben, sind alle abgestorbenen Pflanzen zu ersetzen. Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 29 Ansaat: Wärmeliebender Saum, Saatmischung Nr. 10 der Firma Rieger-Hofmann GmbH32 oder gleichwertig Dachbegrünung extensiv, Saatmischung Nr. 18 der Firma Rieger-Hofmann GmbH55 oder gleichwertig Schmetterlings- und Wildbienensaum, Saatmischung Nr. 08 der Firma Rieger-Hofmann GmbH oder gleichwertig 9.5 Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes Am südlichen Rand des Plangebiets, entlang der Luxemburger Straße und auf den Freiflächen des Verwaltungsgebäudes sind Eingrünungen mit unterschiedlicher Breite als lineare Flächenpflanzung oder Einzelbaumpflanzung vorgesehen. Die Fläche zwischen Erpa und der Luxemburger Straße ist teilweise aufzuforsten. 9.5.1 Grünflächen am Verwaltungsgebäude Ausgleichsfläche A1 Die offenen Flächen in der Umgebung des Verwaltungsgebäudes sollen die Bauwerke ergänzen und mit diesen zusammen eine attraktive Ortseingangssituation schaffen. Angrenzend an die Erpa soll eine Biotopentwicklung als Offenlandbiotop stattfinden, die auch ein gelegentliches Befahren zur Pflege der Erpa zulässt. Dementsprechend ist neben der ökologischen Funktion auch die optische Erscheinung wichtig. Die Flächen bieten auch genügend Platz für die Anlage eines Versickerungsbeckens. Das Bodensubstrat der Grünfläche ist als abgemagerter Boden mit möglichst geringem Nährstoffgehalt herzustellen. Die gesamte Fläche ist mit einer Saatmischung anzusäen. Auf größeren Flächen und auf dem Randstreifen der Erpa ist eine Mischung aus bunten Blüten herzustellen (Produkt: Wärmeliebender Saum, Saatmischung Nr. 10 der Firma Rieger-Hofmann GmbH33 oder gleichwertig). Auf kleineren Flächen kann als niedriger Bewuchs eine Mischung verwendet werden, die ursprünglich zur Dachbegrünung konzipiert wurde (Produkt: Dachbegrünung extensiv, Saatmischung Nr. 18 der Firma Rieger-Hofmann GmbH oder gleichwertig). Auf der Grünfläche sind 20 großkronige und 30 kleinkronige Bäume zu pflanzen. Die großkronigen Bäume dienen der Strukturierung am Rand und fungieren auch als strassenbegleitende Baumreihe. Die kleinkronigen Bäume werden auf den Parkflächen und im näheren Umfeld der Gebäude verwendet. Die genauen Standorte und Baumarten architektonischen Konzept festzulegen. 32 33 sind in Abstimmung Firma Rieger-Hofmann GmbH, In den Wildblumen 7, D-74572 Blaufelden-Raboldshausen Firma Rieger-Hofmann GmbH, In den Wildblumen 7, D-74572 Blaufelden-Raboldshausen mit dem Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 9.5.2 Seite 30 Grünfläche am Betriebshof, zwischen Lärmschutzwand und Erpa Ausgleichsfläche A2 Die Grünfläche zwischen Lärmschutzwand und Erpa sowie südlich der Betriebsfläche hat eine Breite von 5 bis 15 m. Hier soll eine lockere Bepflanzung aus Baum- und Strauchgruppen erstellt werden, um die Hauswand und die Lärmschutzwand zu strukturieren, die Bauflächen nach Süden einzugrünen und die Gehölzvernetzung, auch entlang der Erpa, zu stärken. Versickerungsmulden können in länglicher Ausdehnung angelegt werden und entlang der Erpa den Übergang zum amphibischen Lebensraum bilden. Das Bodensubstrat der Grünfläche ist als abgemagerter Boden mit möglichst geringem Nährstoffgehalt herzustellen. Die gesamte Fläche ist mit einer Saatmischung anzusäen. (Produkt: Schmetterlings- und Wildbienensaum, Saatmischung Nr. 08 der Firma Rieger-Hofmann GmbH oder gleichwertig). Die Gesamtfläche der Maßnahme umfaßt etwa 1.777 m². Davon sind etwa 900 m² zu bepflanzen. Das Pflanzraster beträgt 1,5x1,5 m, es sind 220 Gehölze zu pflanzen, davon 15 großkronige Bäume, 35 kleinkronige Bäume und 200 Sträucher. 9.5.3 Grünfläche zwischen Erpa und Luxemburger Strasse Ausgleichsfläche A3 / Forstfläche F1 Die Inselfläche zwischen Erpa, Luxemburger Straße und dem südlichen Flurweg soll als Waldfläche entwickelt und festgesetzt werden. Das Flurstück 44 besteht aus einer Sukzessionsfläche mit Brachfläche/Gebüsch. Ausweislich der Informationen, die aus dem Luftbild mit Bildflug 1998 zu entnehmen sind, bestand zum damaligen Zeitpunkt die an die Erpa angrenzende Teilfläche aus Grünland, die an die Luxemburger Strasse angrenzende Teilfläche aus Wald, der abgeholzt wurde. Das Flurstück 44 befindet sich in einem Sukzessionsstadium, in das derzeit nicht weiter eingegriffen werden sollte. Die gemäß Luftbild festgestellte ehemalige Waldfläche wird in der Flächenbilanz mit der Bezeichnung Forstfläche F1 geführt. In der Eingriffsbilanz wird sie nicht berücksichtigt. Das Flurstück 45 wird heute landwirtschaftlich genutzt. Die Fläche soll mit jeweils 9 Walnüssen und 9 Eßkastanien im Verband 3 X 3 m bepflanzt werden (siehe Abbildung 5) und als Wald festgesetzt werden. Vor der Bepflanzung ist die gesamte Fläche mit einer Saatmischung anzusäen. (Produkt: Schmetterlings- und Wildbienensaum, Saatmischung Nr. 08 der Firma Rieger-Hofmann GmbH oder gleichwertig). Die Anpflanzung der nach Bildflug 1998 nicht bewaldeten Flächen wird als Ausgleichsfläche A3 in der Eingriffsbilanzierung berücksichtigt. Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 9.6 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes 9.6.1 Waldfläche südlich des Betriebsgeländes Seite 31 Ausgleichsfläche K1 / Forstfläche F2 Das Flurstück 26 liegt südlich des Plangebiets und wird von diesem durch einen Flurweg getrennt. Ausweislich der Informationen, die aus dem Luftbild mit Bildflug 1998 zu entnehmen sind, bestand die Fläche zum damaligen Zeitpunkt aus Wald, der abgeholzt wurde. Es handelte sich überwiegend um Nadelwald. Heute besteht die Bestockung aus Brachfläche/Gebüsch. Die gesamte Fläche soll einheitlich als Gehölzfläche mit Waldcharakter bepflanzt werden. Die Fläche ist nach Abbildung 5 mit 200 Eßkastanien und 200 Walnüssen im Pflanzverband 2 X 2 m aufzuforsten. Hierzu ist die Fläche vorab zu mulchen (Brombeerbewuchs macht dies notwendig). Die schon vorhandenen Kirschen verbleiben auf der Fläche und werden nicht unterpflanzt. Die nach Forstrecht gebotene Anpflanzung der gesamten Grundstücksfläche wird in der Flächenbilanz mit der Bezeichnung Forstfläche F2 geführt. Zusätzlich wird die Aufwertung, die durch die Anpflanzung als Laubwald auf einer ehemaligen Nadelwaldfläche/heutigen Brach-/Gebüschfläche erfolgt, in der Eingriffsbilanz als Ausgleichsfläche K1 geführt. Die Anpflanzung als Laubwald ergibt sich aus der speziellen Funktion der Fläche zur Eingrünung des Ortsrandes und als Bestandteil des zukünftig durchgehenden Grüngürtels zwischen dem Ortsrand von Erp und den Verfüll- und Betriebsflächen der Firma Rhiem. 9.6.2 Verfüllte ehemalige Abgrabung Ausgleichsfläche K2 Die Flurstücke 51, 81, 82, 83, 85, 86 und 87 liegen südlich der Verfüllfläche der Firma Rhiem. Es handelt sich um verbrachte Flächen mit Hochstaudenflur auf einer Fläche von insgesamt 2.266 m². Die Fläche soll als Biotopkomplex aus Gehölz, Halboffenland und Amphibientümpeln entwickelt werden. Sie dient als Übergangsbereich zwischen dem Absetzbecken und den zukünftigen Waldflächen. Die Ausbildung der Amphibientümpel richtet sich nach den Anforderungen aus dem Fachbeitrag Artenschutz der IVÖR zur Deponieerweiterung Süd. Demnach sollen sie folgende Eigenschaften aufweisen: Tiefe bis zu 50 cm, Ufer 1:10, besonnt. Es werden Tümpel im Umfang von insgesamt 500 m² erstellt. Die Wasserhaltung ist durch geeignete Maßnahmen Eine Fläche im Die Bereich der Tümpel Die Größe der einzelnen Tümpel sicherzustellen. ist auf max. 100 m² zu begrenzen. Wasserhaltung ist ist im Umfang von 1.266 m²einer als Offenland auszubilden, davon sindstarken etwa 500 m² mit durch eine Kombination aus unterliegenden, mindestens 10 cm Tonschicht und einer darüberliegenden Folie, entweder aus im Deponiebetrieb verwendeter Deponiefolie oder von Folie aus Polyethylenfolie PE HD, sicherzustellen. Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 32 Die die Tümpel umgebende Fläche ist im Umfang von 1.266 m² als Offenland auszubilden, Ansaat Nr.etwa 8 zu Auf Nr. der8 Restfläche 500 m² soll imistNorden davon sind 500versehen. m² mit Ansaat zu versehen.von Die Offenlandfläche zweimal der im Maßnahmenfläche linear eine Strauchpflanzung erstellt werden. Jahr zwischen Juni und Oktober zu mähen. Auf der Restfläche von 500 m² wird im Norden der Maßnahmenfläche linear eine Strauchpflanzung erstellt. 9.7 Ersatzaufforstung außerhalb des Plangebietes Forstfläche F3 Die in Ziff. 8.2 beschriebenen notwendigen Ersatzaufforstungen werden außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes erbracht. Vor Rechtskraft des Bebauungsplans werden die entsprechenden Nachweise (Rodungs- und Aufforstungsgenehmigung) vorgelegt werden. Flurstücke Erp, Flur 6 Flurstücke 84 und 86: Um die Fläche bepflanzbar zu gestalten soll der Wall im Süden auf eine Höhe von 2 m gekappt werden. Das anfallende Material wird auf der aufzuforstenden Fläche verteilt, sofern es dafür geeignet ist. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass der Wall weniger steil ausläuft als bisher. Der Wall im Westen soll ebenfalls weniger steil in die aufzuforstende Fläche auslaufen. Da verdichteter Boden zu erwarten ist, ist die Fläche vor Bepflanzung meterweise mit dem Tiefenmeisel bis in mind. 60 cm Tiefe aufzulockern und danach zu Grubbern. Bepflanzt wird der Bereich nach Abbildung 5 mit 2.350 Traubeneichen und 150 Hainbuchen im Pflanzverband 2 X 0,8 m, wobei die Hainbuche wie in Abbildung 5 vermerkt in 7 Trupps beigemischt wird. Die Fläche ist vor Wild mit einem geeigneten Zaun von mind. 1,5 m Höhe zu sichern (gegen Rehwild, Hase/Kaninchen). Abbildung 5 Anlage 1 der Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz, Fachgebiet Hoheit Herr Mayer, vom 23.10.2017 Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 33 A1 K2 F3 A2 F1 K1 F2 Abbildung 6 A3 Kompensationsmaßnahmen und Forstflächen Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 34 Ausgleichsfläche K2 2.266 m² Biotopkomplex aus Gehölz, Halboffenland und Amphibientümpeln Ausgleichsfläche F3 5.100 m² Ersatzaufforstung Ausgleichsfläche K1/F2 3.148 m² Wiederanpflanzung als Laubwald Abbildung 7 Übersichtsplan der externen Kompensationsflächen M = 1:2.000 Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Abbildung 8 Anlagenplan der Stadt Erftstadt Seite 35 Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 9.8 Seite 36 Forstfachliche Vorgaben Die forstfachlichen Vorgaben zur Aufforstung der Flächen werden in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Vorhabenträger und der Stadt Erftstadt geregelt und vereinbart. 10. BILANZIERUNG VON EINGRIFF UND AUSGLEICH 10.1 Verbal-Argumentative Eingriffsbewertung Das Plangebiet hat für den Naturhaushalt keine überragende Bedeutung. Es sind keine bemerkenswerten, gefährdeten oder streng geschützten Pflanzen oder Tierarten in relevanter Weise betroffen. Durch die Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit wird eine erhebliche Beeinträchtigung von boden- und gebüschbrütenden Arten vermieden. Andere Arten, welche das Plangebiet als Teillebensraum nutzen, sind in geringem Umfang betroffen. Alle betroffenen Arten können auf andere Flächen im Umfeld ausweichen oder finden in den neu entstehenden Strukturen der Ausgleichsmaßnahmen neue Brut- oder Nahrungshabitate. Bereits gerodete Waldflächen werden an Ort und Stelle bepflanzt oder an anderer Stelle wird eine Ersatzaufforstung erstellt. Diese Maßnahmen dienen gleichzeitig der Gestaltung des Landschaftsbilds am nördlichen Ortsrand. Die Beeinflussung des Wasserhaushaltes durch das Vorhaben ist geringfügig, es ist davon auszugehen, dass ein Großteil des anfallenden Oberflächenwassers ortsnah zur Versickerung gebracht werden wird. Natürliche Bodenstrukturen sind nicht vorhanden, die verschiedenen vorhandenen Nutzungen haben den Boden überprägt. Die Überbauung der bisher kaltluftproduzierenden offenen Flächen ist von geringer Bedeutung und führt zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzguts Klima. Beeinträchtigungen ausgewiesener Frischluftschneisen oder Kaltluftentstehungsgebiete sind nicht gegeben. Die möglichen bau-, betriebs- oder anlagebedingten Schadstoffemissionen sind als gering einzustufen. Obwohl die betreffenden Fachgutachten zu Lärm und Staubeinwirkungen die Einhaltung der einschlägigen Grenz- und Orientierungswerte prognostizieren, werden vorsorglich zusätzliche Maßnahmen zur Abschirmung der Betriebsflächen gegenüber den Siedlungsflächen ergriffen (z.B. Lärmschutzwand). Die geplante Überbauung führt zu keiner relevanten Veränderung des Landschaftsbildes. Das Plangebiet hat eine geringe Flächengröße, die geplante Erweiterung des Betriebshofs schließt an eine vorhandene ähnliche Bebauung an, das geplante Verwaltungsgebäude setzt einen bewussten Akzent am Ortseingang. Die Bauflächen werden eingegrünt und teilweise durchgrünt. Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 37 Der forstrechtlich notwendige Ausgleich wird nachgewiesen. Weitere besondere Funktionserfordernisse sind Kompensationsmaßnahmen nicht zu berücksichtigen. 10.2 im Rahmen der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Für die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung im Umweltbericht wurde die folgende Methode der LANUV angewandt: "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW", Recklinghausen, Stand März 2008. Die Biotoptypen des Bestands und der Planung wurden den dort aufgelisteten Codes zugeordnet. Für die Bilanzierung wurden flächendeckend alle Biotoptypen des Plangebietes für den Bestand und den Entwurf bewertet und gegenübergestellt. Das Ergebnis zeigt, dass der Eingriff durch die geplanten Maßnahmen auch quantitativ ausgeglichen ist. Ausgleichsflächen innerhalb des Plangebiets Tabelle 1 5.1 5.1 3.1 Code* Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs 6.4 G1 unverändert unverändert unverändert unverändert unverändert 25.569 374 1.207 255 1.513 3.562 46.853 Differenz Biotopwert Planung- Bestand (BG2-BG1) 47, Weg 75 tlw., Betriebsgelände Nordwesten 75 tlw., Betriebsgelände Westen 83 tlw., Luxemburger Strasse 91, Betriebsgelände Fl.st. Fl.st. Fl.st. Fl.st. Fl.st. 47, Weg 75 tlw., Betriebsgelände Nordwesten 75 tlw., Betriebsgelände Westen 83 tlw., Luxemburger Strasse 91, Betriebsgelände Fl.st. Fl.st. Fl.st. Fl.st. Fl.st. Grünfläche mit lockerem Gehölz Bestehende Betriebsflächen, unverändert 1.340 Bestehende Betriebsflächen, unverändert 670 2 Fl.st. 45, Ackerland 1.680 Grünfläche mit lockerem Gehölz 560 GRZ 0,8 80 % Baufläche davon anteilig: Dachflächen und überdachte Flächen mit nachgeschalteter Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers davon anteilig: Verkehrsflächen mit Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers in die Kanalisation ca. 20 % Grünfläche, Ausgleichsfläche A2 Flächengrösse gem. Rechtsplan Betriebsfläche 3 6.111 5.910 4.7/6.4 1.1 1.2 4.7/6.4 1.2 GRZ 0,8 80 % Baufläche mit Versickerung Dachflächen, überdachte Flächen, Parkplatz und Zufahrt mit unmittelbarer oder nachgeschalteter Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers ca. 20 % Grünfläche, Ausgleichsfläche A1 Flächengrösse gem. Rechtsplan Fläche mit Verwaltungsgebäude Beschreibung Fl.st. 44, insgesamt 1.487 m² Teilfläche ehemals Wald 927 m² Teilfläche ehemals Grünland ca. 560 m² 2.037 1.182 585 4.710 10.737 15.780 Code* Planung Fläche zwischen Erpa und Luxemburger Strasse Ausgleichsfläche A3 3 5 davon Garten davon strukturreicher Garten, parkartig 1.170 1.570 3.579 7.890 Fläche (m²) Wertpunkte BG1 Fläche zwischen Erpa und Luxemburger Strasse 0,5 3 Fl.st. 46, Brachland, ehemals Wald, artenarm Fl.st. 92, Hausgarten, gesamt 4.389 m² davon Haus + Nebengebäude 3 2 Wertzahl* GW1 Fl.st. 42, Brachland, ehemals Wald, Betriebsfläche Fl.st. 29, Ackerland Fläche mit Verwaltungsgebäude Beschreibung Bestand *Nach LANUV "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW", Recklinghausen, Stand März 2008. Defizit: G2 unverändert unverändert unverändert unverändert unverändert 6 6 5,5 0 0,5 5,5 0,5 Wertzahl* 25.569 374 1.207 255 1.513 3.562 670 560 1.777 5.278 2.483 9.538 1.990 5.900 GW2 Fläche (m²) -14.563 32.290 4.020 3.360 9.774 0 1.242 10.945 2.950 Wertpunkte BG2 Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 38 Ausgleichsflächen ausserhalb des Plangebiets Tabelle 2 Code* Hochstaudenflur Verfüllte ehem. Abgrabung Fl.st. 51, 81, 82, 83, 85, 86, 87, insgesamt 2.266 m² Verfüllte ehemalige Abgrabung 3 G1 5.414 2.266 17.816 6.798 11.018 Beschreibung Planung Code* Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs Differenz insgesamt Differenz Biotopwert ausserhalb des Plangebiets Differenz Biotopwert innerhalb des Plangebiets Biotopkomplex aus Gehölz, Halboffenland und Amphibientümpeln Ausgleichsfläche K2 Wiederanpflanzung als Laubwald 3.148 Wertpunkte BG1 Fl.st. 26, Brachfläche/Gebüsch, ehemals Nadelwald 3,5 Fläche (m²) Ausgleichsfläche K1 Wertzahl* GW1 Waldfläche südlich des Betriebsgeländes Beschreibung Bestand *Nach LANUV "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW", Recklinghausen, Stand März 2008. ausgelichen -14.563 32.484 Defizit 5.414 13.596 18.888 Wertpunkte BG2 14.668 G2 2.266 3.148 GW2 Fläche (m²) Aufwertung 6 6 Wertzahl* Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 39 Tabelle 3 Ersatzaufforstungen Fl.st. 26, Brachfläche/Gebüsch, ehemals Nadelwald Ausserhalb des Bebauungsplans Fl.st. 44, insgesamt 1.487 m² Teilfläche ehemals Wald 927 m² Teilfläche ehemals Grünland ca. 560 m² Rodung auf Fl.st. 42+46 Geltungsbereich des Bebauungsplans Beschreibung Bestand Forstflächen 5.100 5.100 Rodung (m²) 4.075 3.148 927 Schlagflur (m²) Wiederanpflanzung als Laubwald Forstfläche F2 Forstfläche F3 Verfüllte ehem. Abgrabung Fl.st. 84+88, insgesamt 6.231 m² Aufforstung Teilfläche Ausserhalb des Bebauungsplans Forstfläche F1 Wiederanpflanzung als Laubwald Geltungsbereich des Bebauungsplans Beschreibung Planung 5.100 5.100 Ersatzaufforstung (m²) 0 0 4.075 NeuAufforstung (m²) 3.148 927 Wiederanpflanzung (m²) Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Seite 40 Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 11. Seite 41 ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN Eine Alternativenplanung zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. zum Bebauungsplan Nr. 182 wäre der Verzicht auf den Erweiterung des Gewerbegebiets. Die dort ansässige Abgrabungs- und Tiefbaufirma und könnte ihre Betriebsabläufe auf dem vorhandenen Firmengelände aus Platzgründen nicht optimieren. Die planungsrechtlich notwendige Alternativenprüfung muss in einem solchen Fall lediglich darstellen, ob eine alternative Erweiterung in eine die umgebende Wohnbebauung weniger beeinträchtigende Richtung in Frage kommt. Die Erweiterung des Unternehmens an einem genehmigten Standort stellt einen schützenswerten Belang dar. Eine Erweiterung des Betriebs in eine andere Richtung als nach Südwesten scheidet aufgrund der vorhandenen Abgrabungsbereiche aus. Mit dem Verzicht auf die FNP-Änderung würde zudem die Möglichkeit der Verbesserung der bisherigen städtebaulichen Situation und ortsbildgerechten Abrundung des Stadtteils Erp und die Schaffung einer markanten Ortseingangssituation entfallen. 12. SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN Bei der Erstellung dieses Umweltberichtes sind keine Unsicherheiten derart aufgetreten, dass sich durch eine andere methodische Bearbeitung eine erheblich andere Beurteilung der Umweltauswirkungen ergeben könnte. Die mit der Durchführung der Planung verbundenen umweltbezogenen Wirkungen sind in der Tendenz beschrieben. Die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern können nur generalisierend dargestellt werden. Die Auswirkungsverlagerungen und Sekundärauswirkungen zwischen und innerhalb verschiedener Schutzgüter sind in ihrer addierenden, potenzierenden aber auch vermindernden oder aufhebenden Wirkung nur vom Grundsatz her und nicht qualitativ oder in Größenordnungen ermittelbar. 13. MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG Gemäß § 4c BauGB überwachen die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Auf diese Weise wird kontrolliert, ob die im Umweltbericht aufgestellten Prognosen tatsächlich eingetreten sind und die vorgesehenen Festsetzungen bzw. Maßnahmen realisiert wurden und ausreichend waren. Die Hinweise und Informationen der beteiligten Behörden werden der Überwachung zu Grunde gelegt. Stadt Erftstadt, Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 14. Seite 42 ZUSAMMENFASSUNG Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche Bauflächen am nördlichen Ortsrand von ErftstadtErp. Diese sollen dem bestehenden Gewerbebetrieb, dem dort bereits vorhandenen Kiesabbau- und Tiefbauunternehmen, die Möglichkeit der Bestandssicherung und Erweiterung am jetzigen Standort geben. Im Rahmen des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens (Änderung des Flächennutzungsplans) und des verbindlichen Bauleitplanverfahrens (Aufstellung des Bebauungsplans) ist eine Umweltprüfung durchzuführen, welche die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt ermittelt, beschreibt und bewertet. Im vorliegenden Bericht, der sowohl die erforderlichen Inhalte eines Umweltberichtes als auch eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages umfasst, erfolgt die Darstellung und Bewertung der ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten und die qualitative Bewertung des Eingriffs. Es erfolgt eine Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft / Klima, Landschaft, und Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die jeweiligen Wechselwirkungen. Das Ergebnis zeigt, dass durch das Vorhaben keine Naturgüter betroffen sind, denen im heutigen Zustand eine außergewöhnliche Wertigkeit zugesprochen werden kann. Die naturschutzrechtliche und forstrechtliche Kompensation des Eingriffs erfolgt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Plangebiets. Die forstfachlichen Vorgaben zur Aufforstung der Flächen werden in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Vorhabenträger und der Stadt Erftstadt geregelt und vereinbart. Stolberg, 21.11.2017/ur