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Beschlussvorlage (13. Schalltechnische Untersuchung zum Gewerbelärm)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
2,6 MB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
22.02.18, 15:05

Inhalt der Datei

Büro für technischen Umweltschutz btu Ingenieurdienstleistung ◊ Schalltechnik ◊ Umweltberatung Schalltechnische Immissionsprognose über die zu erwartenden Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft durch das geplante Bauvorhaben Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord „Erweiterung Betriebshof und Neubau Verwaltungsgebäude der Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co.KG“ Bericht Nr. 16G1012 vom 12. Oktober 2016 btu ● Auf dem Sandberg 99 A ● D-51 105 Köln ● Tel. 0177–163 76 83 ● E-Mail:info@btu-koeln.de Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ Schalltechnische Immissionsprognose über die zu erwartenden Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft durch das geplante Bauvorhaben Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord „Erweiterung Betriebshof und Neubau Verwaltungsgebäude der Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co.KG“ Auftraggeber: Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co.KG Luxemburger Straße 2 a 50374 Erftstadt-Erp Auftrag vom: 29.07.2016 Anschrift: btu Büro für technischen Umweltschutz Auf dem Sandberg 99A 51 105 Köln Bearbeiter: Dipl.-Ing. Dieter Jung Sachverständiger für Schallschutz Tel.: 0177 – 163 76 83 Seitenzahl: insgesamt 40 davon Anhang 15 Bericht vom: 12. Oktober 2016 btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 2 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ 3 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein ........................................................................................... 4 2. Aufgabenstellung ................................................................................. 4 3. Methodik ............................................................................................ 4 4. Örtliche Gegebenheiten, städtebauliches Konzept ..................................... 4 5. Verkehrsgeräuschsituation im Plangebiet ............................................... 7 6. 5.1 Grundlagen und Methodik ............................................................ 7 5.2 Verkehrsgeräuschsituation (Zusammenfassung) .............................. 8 Gewerbegeräuschsituation ................................................................... 8 6.1 Immissionsrichtwerte .................................................................. 8 6.2 Vorbelastung durch vorhandene gewerblich genutzte Flächen (Zusammenfassung) ................................................................... 9 6.3 Städtebauliches Konzept BP Nr. 182 Gewerbe-/Parkflächen; Einwirkzeiten der Geräte .............................................................. 9 7. Immissionsorte 8. Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Prognose ............................. 18 9. Zusammenstellung der Ergebnisse ....................................................... 20 9.1 ................................................................................ 16 Prognoseberechnung und Ermittlung der Beurteilungspegel ............. 20 9.1.1 Allgemein ........................................................................ 20 9.1.2 Berechnung der Betriebsgeräusche ..................................... 22 10. Aktive Schallschutzmaßnahmen ........................................................... 23 11. Qualität der Prognose ......................................................................... 23 12. Zusammenfassung und Beurteilung der Immissionssituation .................... 25 Anhang ............................................................................................ 26 - 40 btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ 1. 4 Allgemein Die Stadt Erftstadt beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplan BP Nr. 182, „Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord“, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche Bauflächen zu schaffen. Diese sollen dem bestehenden Gewerbebetrieb Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG die Möglichkeit der Erweiterung und Bestandssicherung am jetzigen Standort geben. 2. Aufgabenstellung Zweck dieser Untersuchung ist es, die akustischen Auswirkungen durch die im städtebaulichen Konzept für den BP Nr. 182 dargestellte bauliche Planung (Stand Juli 2016) an der nächstgelegenen Wohnbebauung auftretenden Schallimmissionen zu berechnen, nach den Kriterien der DIN 18005/TA-Lärm zu beurteilen und gegebenenfalls aktive Schallschutzmaßnahmen vorzuschlagen. Die Berechnungen sind sowohl für einzelne ausgewählte Immissionsorte als auch in grafischer Darstellung als Flächen gleichen Schalldrucks in 5 dB-Sprüngen durchzuführen. 3. Methodik Die schalltechnische Untersuchung wurde in folgenden Arbeitsschritten durchgeführt:  Vor- und Aufbereitung der Daten und Kartengrundlagen zur rechnergestützten Weiterverarbeitung  Scannen der Kartengrundlage  Berechnung der Schallemission und Einwirkzeiten unter Verwendung von Betreiberangaben und vorliegenden Daten  Festlegung des Berechnungsgebietes sowie Auswahl maßgeblicher, repräsentativer Immissionsaufpunkte  Schallpegelberechnung  Aufbereitung und Bewertung der Ergebnisse  Prüfen der Notwendigkeit aktiver Schallschutzmaßnahmen 4. Örtliche Gegebenheiten, städtebauliches Konzept  Örtliche Gegebenheiten Das Bebauungsplangebiet liegt im Kreisgebiet des Rhein-Erft-Kreises auf dem Stadtgebiet Erftstadt am nördlichen Ortsrand von Erftstadt-Erp und wird im Westen, Norden und Osten weitläufig von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Das Gelände ist mäßig strukturiert bei einer mittleren Geländehöhe im BPlanbereich von ca. 115 m NHN. Verkehrlich angebunden ist der Betrieb über die Luxemburger Straße (B 265) in Richtung Erftstadt-Lechenich und Zülpich. btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 5 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“  Städtebauliches Konzept Der B-Plan Nr. 182 sieht die Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Standortsicherung des dort ansässigen Betriebes Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG vor. Das städtebauliche Konzept zeigt u.a. die vorgesehene betriebliche Nutzung: 1. Bau eines Verwaltungsgebäudes mit Parkplätzen für die Mitarbeiter; 2. Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Werkstatt nach Süden; 3. Einrichtung eines Gerätedepots mit Lagerfläche für Anbauteile von Baumaschinen und Spezialgeräten; 4. Bau einer LKW-Stellfläche und –Garage ▲ N Rhiem & Sohn BP Nr. 182 Abb.: 4.1 Ü-Karte B-Plangebiet (o.M) btu Quelle: TIM-online btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ 6 Abb.: 4.2 Vorentwurf FNP-Änderung Nr. 16 u. BP Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord (o.M) ▲ N Abb.: 4.3 Städtebauliches Konzept (Juli 2016) für die vorgesehene Nutzung der Planfläche (o.M) btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 7 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ 5. Verkehrsgeräuschsituation im Plangebiet 5.1 Grundlagen und Methodik Die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung von Verkehrsgeräuschen sind die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90), Abschnitt 4. Das Berechnungsverfahren nach RLS 90 beschreibt die Ermittlung der Schallemissionen, die von einer Straße oder einem Fahrbahnstreifen ausgeht unter Berücksichtigung der Verkehrsstärke, des LKW-Anteils, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradiente. Der Berechnung werden über alle Tage des Jahres gemittelte durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken (DTV) und LKW-Anteile p zugrunde gelegt. Der nach RLS 90 berechnete Immissionspegel von Verkehrsgeräuschen gilt für eine leichte Mitwindsituation und/oder den Einfluss der Ausbreitungsdämpfung und wird getrennt für Tag und Nacht berechnet. Berücksichtigt werden ebenfalls Zuschläge für lichtzeichengeregelte Kreuzungen und Einmündungen aufgrund der erhöhten Störwirkung. Wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis haben außerdem die ebenfalls zu berücksichtigende Reflexion, Absorption, Abschirmung und weitere Effekte. Die Geräusche des betriebsbezogenen An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sind gemäß TA Lärm, Kapitel 7.4 zu erfassen und zu beurteilen, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rech- nerisch um mindestens um 3 dB(A) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Gebietsausweisung / Schutzbedürftigkeit An Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten In Gewerbegebieten Immissionsgrenzwerte in dB(A) tags nachts 57 47 59 49 64 69 54 59 Tab.: 5.1 Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV Wenn alle drei Bedingungen kumulativ erfüllt sind, sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art die Geräusche des betriebsbezogenen An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen soweit wie möglich vermindert werden. Dies gilt nicht für GE- und GI-Gebiete. Der betriebsbezogene Fahrzeugverkehr (Pkw und Lkw) der GE-Flächen des Plangebietes wird über Straße „Luxemburger Straße“ geführt. Angesichts der aus dem Plangebiet zu erwartenden Verkehrsmengen ist eine Erhöhung der Verkehrslärmsi- btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 8 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ tuation um mindestens 3 dB an schutzbedürftigen Nutzungen der Luxemburger Straße und Bühler Graben durch den zusätzlichen Betriebsverkehr des Plangebietes auszuschließen. 5.2 Verkehrsgeräuschsituation Straße (Zusammenfassung) Mit Gutachten vom 27. Juli 2016 hat die Ingenieurgruppe IVV Aachen / Berlin den Abschlussbericht über die Verkehrsuntersuchung „Bauvorhaben BP Nr. 182“ vorgelegt. Das Gutachten kam u.a. zu dem Schluss, dass die zukünftig zu erwartenden Verkehrsbelastungen sich nicht signifikant verändern, da grundsätzlich nur eine Verlagerung des Quell- und Zielverkehrs vom Betriebshof hin zum neuen Verwaltungsgelände stattfindet. Da sich grundsätzlich an der heutigen Verkehrssituation nichts ändert, wurde auf eine Berechnung des Verkehrs auf öffentlichen Straßen verzichtet. 6. Gewerbegeräuschsituation 6.1 Immissionsrichtwerte Die Geräuschsituation ist nach TA Lärm zu beurteilen. Die Immissionsrichtwerte (IRW’e) gelten für die Gesamtbelastung eines Immissionsortes durch Anlagen für die die TA Lärm gilt. Die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm sind mit Ausnahme von MK-Gebieten zahlenmäßig identisch mit den Orientierungswerten für Gewerbeund Industriegeräusche nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau". Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden nach TA Lärm in dB(A) Gebietsausweisung bzw. Nutzung tags nachts Industriegebiete (GI) 70 70 Gewerbegebiete (GE) 65 50 Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (MK, MD, MI) 60 45 Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (WA, WS) 55 40 Reine Wohngebiete (WR) 50 35 Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35 Diese Richtwerte dürfen durch kurzzeitige Geräuschspitzen nicht um mehr als 30 dB am Tage und 20 dB zur Nachtzeit überschritten werden. Tab.: 6.1.1 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Nr. 6.1 für Immissionsorte außerhalb von Gebäu den (vorkommende Einstufungen der Immissionsorte siehe gelbe Kennzeichnung) btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 9 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ Die Immissionsrichtwerte beziehen sich tags auf den Zeitraum von 6.00 bis 22.00 Uhr und nachts auf den Zeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr. 6.2 Vorbelastung durch vorhandene gewerblich genutzte Flächen In unmittelbarer Nachbarschaft des BPlangebietes befindet sich ca. 160 m südöstlich die Kläranlage Erp (GE-Gebiet) und ca. 340 m südwestlich eine kleine KfzWerkstatt an der Luxemburger Straße 8. Beide Anlagen/Betriebe spielen als Vorbelastung keine oder lediglich eine untergeordnete Rolle. Ferner sind nördlich und westlich angrenzend die Abgrabung und Aufbereitung von Rohkies sowie die Recyclinghalle, die Verkippung des Betriebes Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG vorhanden. Die seinerzeit durch das Büro btu am 03.03.2011 gefertigte schalltechnische Immissionsprognose des bestehenden Gesamtbetriebes hat gezeigt, dass die Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm an der benachbarten Wohnbebauung um mindestens 11 dB(A) unterschritten werden. Insofern liegt der Gesamtbetrieb gemäß Ziffer 2.2 der TA-Lärm außerhalb des Einwirkungsbereichs der vorhandenen Anlagen des Betriebes. 6.3 Städtebauliches Konzept (BP Nr. 182); Gewerbe-/Parkplatzlärm; Einwirkzeiten der Geräte Im städtebaulichen Konzept (Juli 2016) für den BP Nr. 182 ist die beabsichtigte, zukünftige gewerbliche Nutzung der Gesamtfläche im Einzelnen dargestellt (s. Ziffer 3). Als Ziel der Planung ist die Einteilung der beantragten Gewerbefläche in verschiedene Nutzflächen (Ziffer a - d.)) dargestellt. a.) Bau eines Verwaltungsgebäudes cher/Mitarbeiter mit Parkplätzen für Besu- Hier soll das bestehende Betriebsgebäude in den Osten des BPlangebietes verlegt werden. Gleichzeitig sollen dort 40 Stellplätze entstehen. Die Stellplätze sind für Mitarbeiter und Besucher vorgesehen. In den Abendstunden und am Wochenende sollen die Plätze für Besucher von Veranstaltungen im Bürgerzentrum vorgehalten werden. Die Berechnung wird für insgesamt 80 Stellplätze durchgeführt. Die Schallemission des Parkplatzes wird nach den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie ermittelt (Schriftenreihe Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Heft 89, 6. Ausgabe 2007). Es ist grundsätzlicher Ansatz der Parkplatzlärmstudie, ein geeignetes Rechenverfahren für die Ermittlung der Schallemissionen von Tiefgaragen/Parkplätzen u. a. von Wohnanlagen anzubieten. Hierfür werden u.a. je Parkplatzart typische Fahrzeugbewegungen quantifiziert sowie messtechnisch ermittelte Schallemissionen je Fahrzeug und Parkplatzart angegeben. Auf Grundlage der Schallemissionen, die nach den in der Parkplatzlärmstudie genannten Rechenverfahren ermittelt worden sind, können die von nicht öffentlichen Parkplätzen ausgehenden Schallimmissionen gemäß den Vorgaben der TA-Lärm vom August 1998 (Schallausbreitung gemäß DIN ISO 9613-2) berechnet werden. btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ 10 Es berücksichtigt sowohl die Emissionen aus dem Parksuchverkehr auf den Fahrgassen als auch die Emissionen aus dem Ein- und Ausparken in die einzelnen Stellplätze, also das Rangieren, An- und Abfahren und Türenschlagen. Die Parkplätze werden dabei als Flächenschallquellen betrachtet. Für die Berechnung wird die Gesamtfläche der Parkplätze in hinreichend kleine Teilflächen aufgeteilt. Die Immissionsberechnung wird nach Abschnitt 8.2.1 der Parkplatzlärmstudie als sogenanntes „zusammengefasstes Berechnungverfahren“ durchgeführt, mit folgenden Vorgaben: LW = LWO + KPA + KI + KD + KStrO + 10*log B*N dB(A) Lw = Schallleistungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz LWO = 63 dB(A) = Ausgangs – Schallleistungspegel für eine Bewegung /h auf einem P + R-Parkplatz KPA = Zuschlag für Parkplatzart KI = Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren KD = 2,5 log (f x B – 9) dB(A) f = Faktor KStrO = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen N = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde B = Bezugsgröße KPA = 3 dB(A) Fahrwege Asphalt KI = 4 dB(A) Fahrwege Asphalt Die Zuschläge erfolgen für einen Parkplatz, auf dem die Fahrwege mit Asphalt ausgeführt worden sind. Den beispielhaften Angaben in der Parkplatzlärmstudie liegen umfangreiche Erhebungen und Untersuchungen für verschiedene Parkplatzarten zugrunde. Die dort festgelegten Anhaltswerte sind i.d.R. Maximalwerte, von denen nur in begründeten Ausnahmefällen nach unten abgewichen werden sollte. Die Werte beziehen sich auf den jeweils angegebenen Beurteilungszeitraum, nicht auf etwaige davon abweichende Öffnungszeiten. Die Parkgeräusche werden jeweils mit einem Ruhezeitenzuschlag von 6 dB(A) für die Immissionsorte im Allgemeinen Wohngebiet für den Zeitraum einer Stunde in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 08:00 Uhr bei der Prognoserechnung berücksichtigt. In einem ersten Berechnungsschritt wurde der flächenbezogene Schallleistungspegel der Parkfläche anhand des o.g. zusammengefassten Berechnungsverfahrens bestimmt. btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ 11 Bei den Berechnungen ist üblicherweise die Parkplatzart „P+R-Platz“ zugrunde gelegt worden. ▲ N Abb.: 6.3.1 Neues Bürogebäude mit Parkplätzen B-Plangebiet (o.M) b.) Quelle: städtebaul.. Konzept 7.16 Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Werkstatt nach Südwesten Im Westen des Untersuchungsbereichs soll das bestehende Werkstattgebäude modernisiert und nach Südwesten vergrößert werden. Der Betrieb soll werktäglich von 06:00 bis 18:00 Uhr stattfinden. Die Werkstatt ist als Stahlskelettbau ausgeführt und hat die Ausmaße L = 30 m, B = 40 m und H = 6 m. Sie ist nördlich wie südlich mit jeweils 5 Rolltoren á 4 m ausgestattet. Bis zu einer Höhe von 3 m ist die Werkstatthalle mit Kalksandsteinen ausgefacht. Darüber verläuft nur in der südöstlichen Außenwand ein Lichtband von H = 2,50 m. Das Dach besteht aus wärme- und schallisoliertem Trapezblech. In der Werkstatt werden hauptsächlich Wartungsarbeiten, Inspektionen und kleinere Reparaturen durchgeführt. Diese Arbeiten finden ausschließlich in der Werkstatthalle statt. Infolgedessen werden die Geräuschemissionen über die Außenbauteile ins Freie abgestrahlt. Hierbei wird zugrunde gelegt, dass während der Betriebszeit regelmäßig 3 Rolltore ständig geöffnet sind und zwar an der Nordseite der Werkstatt. Zur Südseite hin sollten die Rolltore nur zur Aus- und Einfahrt geöffnet werden. Bleiben 2 Rolltore offen, wird am Immissionsort IO 3 der dort vorgegebene Immissionsrichtwert von 55 dB(A) tags weitgehend ausgeschöpft. Zunächst ist der mittlere Rauminnenpegel nungsformel LI zu bestimmen nach der Berech- LI = Lw + 14 + 10*log T/V Hierbei sind LI Rauminnenpegel Lw Schallleistungspegel des Anlagenteils/Aggregats btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 12 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ T Nachhallzeit V Raumvolumen Zur schalltechnisch relevanten Werkstattausrüstung gehören: - 1 dieselbetriebener Gabelstapler - 2 Winkelschleifer - LWA = 102 dB(A) je LWA = 98 dB(A) Motorkompressor (komplett eingehaust) LWA = 80 dB(A) Vorschlaghammer LWA = 121 dB(A) Für die o.g. Geräte wurde der Schallleistungspegel messtechnisch an vergleichbaren Geräten erfasst bzw. aus Datenblättern abgeleitet.  Einsatzzeiten der Geräte - Gabelstapler Der Gabelstapler soll in der Werkstatt eingesetzt werden an max. 0,5 Stunden täglich. Ferner wird er benötigt für max. 10 Be- und Entladungen im Bereich des angrenzenden Gerätedepots. Hier sind für eine Beladung bzw. Entladung einschließlich Transport 3 Min. in Ansatz zu bringen, also insgesamt 1 Stunde pro Tag. - 2 Winkelschleifer In der Werkstatt werden die Winkelschleifer (Flex) hauptsächlich eingesetzt zur Vorbereitung und Nachbearbeitung von Metallelementen bei Schweißarbeiten. Maximal erfolgt dies je Winkelschleifer zweimal täglich 10 Minuten. - Motorkompressor, komplett eingehaust Der vorhandene stationäre Kompressor ist vollständig eingehaust. Er läuft maximal 10 Min. pro Stunde. Auf die tägliche Arbeitszeit gerechnet, ergibt das eine Einsatzzeit (12 Stunden x 10 Minuten) von 2 Stunden/Tag. - Vorschlaghammer Der Vorschlaghammer wird hauptsächlich zum Lösen von Verschraubungen und Herausschlagen von Bolzen ca. zweimal pro Woche benötigt. In die Berechnung geht eine maximale Einsatzzeit von 5 Minuten täglich ein.  Schallabstrahlung von Industriebauten Nach der VDI-Richtlinie 2571 „Schallabstrahlung von Industriebauten“, Ausgabe August 1976 wird die von einem Bauelement eines Gebäudes ins Freie abgestrahlte Schallenergie LI und das bewertete Schalldämmmaß R’W des Bauteils bestimmt. Der von einem Bauelement ins Freie abgestrahlte Schallleistungspegel errechnet sich annähernd aus nachfolgender Formel: btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ 13 LW = LI - R’W – 4*log (S/S0) mit LI - mittlerer Schalldruckpegel im Innern des Gebäudes R’W - bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 52210 des betrachteten Bau teils S - Bauteilfläche S0 - Bezugsfläche 1 m² Für die Schalldämmung der einzelnen Bauteile der hier betrachteten Halle wird von folgenden Annahmen ausgegangen: Bauteil R’W Aufbau Bewertetes Schalldämmmaß Außenwände 24-er KS 50 dB Rolltore/Tür Kunststoff/Stahltür 20 dB Lichtband Glas 30 dB Dach Trapezblech Stahlblech Wärme- u. Schallisoliert 38 dB ▲ N Abb.6.3.2: Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Werkstatt c.) Quelle:städtebaul..Konzept Einrichtung eines Gerätedepots mit Lagerfläche für Anbauteile von Baumaschinen und Spezialgeräten; Im Südwesten sollen die Errichtung eines Gerätedepots und u.a. eines Lagerplatzes erfolgen. Hier ist vorgesehen, Anbauteile von Baumaschinen und Spezialgeräten zwischen zu lagern. Es werden täglich maximal 10 Be- und Entladungen mit einem dieselbetriebenen Gabelstapler stattfinden. Die Be- und Entladungen dauern jeweils 3 Min.. Als Einsatzzeit wird hier eine Stunde täglich in Ansatz gebracht (siehe auch Ziffer 5.3 Absatz b). Für das Absetzen auf dem Depotplatz bzw. LKW werden 10 Sek. pro Element in Ansatz gebracht, also 0,06 Stunden. btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ 14 Da der Gabelstapler hier an verschiedenen Einsatzorten tätig sein wird, geht er als Flächenschallquelle in die Berechnung ein. ▲ N Abb.: 6.3.3 Errichtung eines Gerätedepots mit Lagerfläche für Anbauteile von Baumaschinen und Spezialgeräten Quelle:städtebaul..Konzept d.) Im Südwesten des BPlangebietes Bau einer LKW-Stellfläche und -Garage Abb.: 6.3.4 Geplanter Bau einer LKW-Stellfläche und - Garage Quelle:städtebaul..Konzept Im Südwesten des BPlangebietes ist der Bau einer LKW-Stellfläche mit entsprechenden LKW-Garagen vorgesehen. btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 15 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ Dieser Bereich befindet sich am nächsten zur Wohnbebauung. Hier findet lediglich morgens zur Abfahrt und abends zur Einfahrt Verkehr statt. Aus Immissionsschutzgründen werden die LKW-Garagen auf die südwestliche Grenze des BPlangebietes errichtet und schirmen somit die naheliegende Wohnbebauung vor den Betriebsgeräuschen weitgehend ab. Derzeit sind 18 firmeneigene LKW im Einsatz. In die Schallausbreitungsrechnung wird von 20 LKW ausgegangen. Die Berechnung der Schallemission für die Stellfläche erfolgt ebenfalls nach den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie (Schriftenreihe Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Heft 89, 6. Ausgabe 2007) (siehe auch Ziffer 5.3 Abs.a). Bei einem LKW-Stellplatz treten impulshaltige Geräusche auf, z.B. das Türen/Klappenschlagen oder das Druckluftgeräusch. Dieses wird durch den Zuschlag KI berücksichtigt. So ergeben sich zusammengefasst insgesamt nachfolgende Einwirkzeiten pro Zeiteinheit und Schallleistungspegel: Betriebseinrichtungen Schallleistungspegel Einwirkzeiten [h]/Fahrzeuge LWA [dB(A)] tags 06:00 – 22:00 Uhr nicht öffentliche Parkplätze (Einstellplätze) Zu errichtendes Verwaltungsgebäude 80 PKW LKW-Einstellplätze 20 LKW Maximalbetrieb Werkstatt Gabelstapler 102 0,5 2 Winkelschleifer (je 98 dB(A)) 101 0,7 Motorkompressor 80 2 Vorschlaghammer 121 0,1 Gabelstapler 102 1 Be- Und Entladen LKW 107 1 Absetzen der Anbauteile/Geräteteile 111 0,06 106 30 LKW Maximalbetrieb Gerätedepot LKW - Fahrbetrieb LKW –Fahren/Rangieren Tab.: 6.3.1 Geräuschquellen, deren Einwirkzeit pro Zeiteinheit u. Schallleistungspegel btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 16 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ 7. Immissionsorte Die Berechnung und Beurteilung der Immissionssituation durch die geplante Nutzung erfolgt für vier maßgebliche Immissionsorte. Die Lage der Aufpunkte und ihr Abstand zu den Schallquellen sind nachfolgend beschrieben und aus dem schalltechnischen Lageplan (Abb. 7.1) ersichtlich. In dem zu betrachtenden Umfeld ist 1 bis 1 ½ -geschossige Bebauung vorgegeben, so dass sich die Immissionsberechnungen auf das Fenster im Obergeschoss (Höhe 4,5m über Niveau) beziehen.  Bezeichnung der Immissionsorte Die Immissionsberechnung bezieht sich auf 4 Immissionsorte, und zwar ▲ N IO 4 B 265 BP Nr. 182 IO 1 B 265 IO 2 IO 3 Quelle: tim-online Abb. 7.1: Karte mit Eintragung der Immissionsorte btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ Immissionsorte 17 Einstufung Entfernung [m] Immissionsrichtwert B-Plan/FNP/ zur PlanTA - Lärm Lage /Betriebsgrenze tags 06:00-22:00 Uhr örtl.Gegebenheit IO1 – Flußstraße 32 WA-Gebiet W 280 55 dB(A) IO2 – Bühler Graben 18 WA-Gebiet SW 150 55 dB(A) IO3 – Luxemburger Str.1a WA-Gebiet S 25 55 dB(A) Außenbereich NW 1190 60 dB(A) IO4 – Kordenhof Tab.: 7.1 – Immissionsort, Einstufung, Lage, Entfernung u. Immissionsrichtwert  Gebietsnutzung und Immissionsrichtwerte Grundlage für die Einstufung der in der schalltechnischen Untersuchung betrachteten Gebiete ist die Bauleitplansituation der Gemeinde, die beim Stadtplanungsamt in Erftstadt-Lechenich eingesehen wurde. Danach existieren in dem Untersuchungsbereich keine Bebauungspläne, so dass hier eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung und des Gebietscharakters erfolgen muss. Die Immissionsrichtwerte sind demnach nach Nr. 6.6 Satz 2 der TA-Lärm entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt weist für die hier untersuchten Immissionsorte IO 1 – IO 3 in der Ortslage Erp „Allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet)“ aus. Die betrachtete landwirtschaftliche Hofanlage (IO 4) ist als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich einzustufen. Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm ist sicherzustellen, dass die in Tabelle 7.1 aufgeführten Immissionsrichtwerte nach der Technischen Anleitung Lärm (TA-Lärm) am Immissionsort tags nicht überschritten werden. 8. Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Prognose Der Ermittlung der voraussichtlichen Geräuschimmissionen dienen die „Überschlägige Prognose (ÜP) sowie die „Detaillierte Prognose (DP). Die überschlägige Prognose als vereinfachte Regelfallprüfung ist in den Fällen ausreichend, in denen die nach ihr berechneten Beurteilungspegel nicht zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort führen. Im vorliegenden Fall wird der Beurteilungspegel an der nächstgelegenen Wohnbebauung durch die DP errechnet. In der detaillierten Prognose werden Abschirmungen, Dämpfungen und Reflexionen durch Hindernisse auf dem Schallausbreitungsweg berücksichtigt. Dazu müssen neben den akustischen Kennwerten auch die geometrischen Daten von Quellen, Hindernissen und Immissionsorten erfasst werden. Für die Berechnung werden für jede zu berücksichtigende Schallquelle der mittlere Schallleistungspegel LW, die Einwirkzeit TE gegebenenfalls getrennt nach Teilzeiten, btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ 18 die Richtwirkungskorrektur sowie Angaben zur Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit der Geräusche und zur Lage und Höhe der Schallquellen benötigt. Ebenfalls sind zur Beurteilung Aussagen über tieffrequente Geräusche, seltenen schalltechnischen Ereignissen und Fahrzeuggeräuschen auf dem Betriebsgelände und öffentlichen Straßen zu treffen. Außerdem sind die Lage und Abmessung relevanter Hindernisse (Bebauung, Bewuchs, Schallschirme) und die Lage und Höhe der maßgeblichen Immissionsorte zu beachten. Die Schallausbreitungsrechnung wird auf der Grundlage der DIN ISO 9613-2, 9/97 durchgeführt. Die Anwendung der dortigen Grundgleichung führt direkt zu einem äquivalenten A-bewerteten Dauerschalldruckpegel am Empfangsort bei Witterungsbedingungen, die für die Schallausbreitung günstig sind (Mitwindwetterlage). Für die Beurteilung eines Anlagengeräusches ist jedoch der Langzeitmittelungspegel maßgebend. Die Umrechnung erfolgt mit Hilfe der meteorologischen Korrektur Cmet, die für den Standort aus der Wetterklassenstatistik abgeleitet wird.  Mitwindmittelungspegel Auf dem Schallausbreitungsweg sind nachstehende Einflüsse entsprechend den Immissionsanteilen zu berücksichtigen. Addiert man die A-bewerteten Mitwindmittelungspegel energetisch, so erhält man die Gesamtimmission der Anlage am jeweiligen Immissionsort. Die Grundgleichung für Mitwind-Mittelungspegel lautet L fT (DW) = LW + DC – A Hierbei bedeuten: L fT (DW) Oktavband-Pegel bei Mitwind (LAT (DW) A-bew. Mitwindpegel) LW Oktavband-Schalleistungspegel DC Richtwirkungskorrektur A Oktavband-Dämpfungen auf dem Ausbreitungsweg  Richtwirkungskorrektur Die Richtwirkungskorrektur DC ergibt sich aus dem Abschnitt 5 der VDI-2714, in dem das Richtwirkungsmaß DI und das Raumwinkelmaß Ko beschrieben sind. Beide Maße ergeben in der Summe die Richtwirkungskorrektur. DC = DI + Ko Hierin bedeuten DI Ko Richtwirkungsmaß Raumwinkelmaß btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“  19 Ausbreitungsdämpfungen Der Dämpfungsterm in der o. Grundgleichung setzt sich zusammen aus verschiedenen Dämpfungsparametern, und zwar A = Adiv + Aatm + Agr + Abar + Amisc Hierin bedeuten Adiv Aatm Agr Abar Amisc  geometrische Ausbreitung Luftabsorption Bodeneffekt Abschirmung sonstige Effekte Reflexionen Reflexionen werden als Spiegelschallquellen betrachtet. Reflexionen sind unter bestimmten Bedingungen zu berücksichtigen. Die reale Quelle und die Spiegelschallquelle sind separat zu behandeln. Der Schallleistungspegel der Spiegelschallquelle LW,im ist zu berechnen aus LW,im = LW + 10 log (  )dB + DIr Dabei ist  der Schallreflexionsgrad für Reflexionen unter dem Winkel  auf der Oberfläche des Hindernisses (≥ 0,2) DIr das Richtwirkungsmaß der Quelle in der Richtung des Spiegelempfängers  Meteorologische Korrektur Ein A-bewerteter Langzeitmittelungspegel beinhaltet eine Vielzahl von Witterungsbedingungen, die sowohl günstig wie auch ungünstig für die Schallausbreitung sein können. Für den Fall einer Punktschallquelle, deren Leistung über die Zeit effektiv konstant ist, kann unter Anwendung von nachstehenden Gleichungen ein Wert in Dezibel für Cmet berechnet werden: Cmet = 0 wenn dp ≤ 10 (hs + hr) Cmet = Co [1 – 10 (hs + hr) / dp ] wenn dp  10 (hs + hr) Dabei ist hs hr dp Co Höhe der Quelle in Metern Höhe der Aufpunktes in Metern Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt Faktor in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken von Windgeschwindigkeit und –richtung sowie Temparaturgradienten abhängt In die Berechnung ist Cmet mit 2 dB(A) eingegangen. btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ 9. 20 Zusammenstellung der Ergebnisse 9.1 Prognoseberechnung und Ermittlung der Beurteilungspegel 9.1.1 Allgemein Mit Hilfe der Immissionsprognose soll die zu erwartende Geräuschimmissionsbelastung in der Wohnnachbarschaft durch die im städtebaulichen Konzept des BP Nr. 182 dargestellten betrieblichen Nutzungen örtlich und zeitlich differenziert, ermittelt werden. Der hier untersuchte Betriebsstandort zählt gemäß § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu den nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne dieses Gesetzes. Er ist demnach so zu errichten und zu betreiben, dass 1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind; 2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. In der TA-Lärm regelt Nr. 4.2 „Vereinfachte Regelfallprüfung“, wie oben bereits erwähnt, die immissionsschutzrechtliche Prüfung im Rahmen der öffentlichrechtlichen Zulassung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage. Gemäß dem hier anzuwendenden Beurteilungsverfahren muss sichergestellt sein, dass die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 der TA-Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten nicht überschritten werden. Der so festgestellte Immissionspegel bildet den Ausgangspunkt einer Beurteilung nach TA-Lärm. Er stellt jedoch noch nicht die eigentliche Beurteilungsgröße dar. Vielmehr wird unter Berücksichtigung der Forderung des Beurteilungssystems (TA-Lärm) der Beurteilungspegel ermittelt, der aus dem Vergleich mit den Immissionsrichtwerten für die jeweiligen Immissionsorte eine Bewertung des Vorhabens aus akustischer Sicht ermöglicht. Grundlagen der Beurteilung bilden einerseits die Beurteilungspegel für die Tagzeit 16 Stunden zw. 6:00-22:00 Uhr und für die Nachtzeit 22:00-6:00 Uhr die lauteste Nachtstunde, andererseits die Maximalpegel einzelner Geräuschereignisse, die unterschiedliche Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen sowie eine Aussage zu tieffrequenten Geräuschen. Der Beurteilungspegel Lr berechnet sich nach N 1  Lr = 10 log [ Tr j = 1 Tj x 10 0,1x(LAeq, j – C met + KT, j + KI, j + KR, j) ] in dB(A) mit Tr Beurteilungszeit: 16 h tags, 1 h nachts (lauteste Nachtstunde) LAeq, j Mitwind-Mittelungspegel Cmet Meteorologische Korrektur (maximal 3 dB) btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“  KTj Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KIj Zuschlag für Impulshaltigkeit (KI = LAFTeq – LAeq) KRj Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit 21 Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche Als tieffrequente Geräusche i.S. der TA-Lärm gelten Geräusche mit maßgeblichen Pegelanteilen unter 90 Hz. Schädliche Umwelteinwirkungen können auftreten, wenn LCeq – LAeq  20 dB. Nach Erfahrungswerten an vergleichbaren Geräten, Anlagen und nach Herstellerangaben treten bei störungsfreiem Betriebsablauf tieffrequente Geräusche nicht auf.  Ton- und Informationshaltigkeit Aufgrund der Erfahrung mit vergleichbaren Geräuschquellen und nach Angaben des Herstellers treten ton- und informationshaltige Geräusche im Sinne der TA-Lärm nicht auf. Ein Zuschlag wurde insofern nicht vergeben.  Impulshaltigkeit Impulshaltige Geräusche sind im Untersuchungsbereich zu erwarten. Bei der Ermittlung des Schallleistungspegels der Emittenten sind vereinzelt auftretende impulshaltige Geräusche (z.B. bei den Parkplätzen, im Werkstattbereich und auf dem Gerätedepot) bereits berücksichtigt worden. Insofern wurde ein entsprechender weiterer Zuschlag nicht vergeben.  Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit In WA-, WR- und Kurgebieten, sowie bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten ist ein Zuschlag von 6 dB(A) für die erhöhte Störwirkung in folgenden Zeiten zu vergeben: 1. an Werktagen 06.00 – 07.00 Uhr 20.00 – 22.00 Uhr 2. an Sonn- und Feiertagen 06.00 – 09.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr 20.00 – 22.00 Uhr Im Untersuchungsgebiet liegen diese Voraussetzungen an den Immissionsorten IO 1 – IO 3 vor.  Spitzenwertkriterium Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Bei der Ermittlung der Eingangsdaten für die Berechnung ist ausschließlich der Volllastbetrieb zu Grunde gelegt worden. btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ 22 Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne der TA-Lärm sind durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten. Kurzzeitige Geräuschspitzen werden durch den Maximalpegel LAFmax des Schalldruckpegels LAF(t) beschrieben. Kurzzeitige besondere Geräuschspitzen, welche die Immissionsrichtwerte von 30 dB(A) tags überschreiten sind beim vorgegebenen Betriebsablauf und den gegebenen Ausbreitungsverhältnissen sicher auszuschließen.  Bestimmungen für seltene Ereignisse Ist wegen voraussehbarer Besonderheiten beim Betrieb einer Anlage zu erwarten, dass in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden, die jeweiligen Immissionsrichtwerte auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung nicht eingehalten werden können, kann eine Überschreitung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zugelassen werden. Für den hier untersuchten Standort sind nach Unternehmerangaben Besonderheiten in o. Sinne nicht zu erwarten.  Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen Die Fahrzeuggeräusche der An- und Abfahrtsstrecken auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück sollen in MK/MI -, WA - , WR – und Kurgebieten durch Maßnahmen organisatorischer Art bei bestimmten Voraussetzungen (siehe Ziffer 7.4 – TA-Lärm) soweit wie möglich gemindert werden. Berechnungsgrundlage ist hier die RLS 90, Beurteilungsmaßstab die TA-Lärm unter Zugrundelegung der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Weitere Ausführungen zu der Abschätzung/Berechnung und Beurteilung der Verkehrsgeräusche auf den öffentlichen Straßen und deren Einfluss auf die einzelnen Immissionsorte siehe unter Ziffer 5. 9.1.2 Berechnung der Betriebsgeräusche Das auf der Grundlage der Eingangsdaten ermittelte Ergebnis der Immissionsprognose, die schalltechnisch relevanten Emissionsquellen mit ihren Einwirkzeiten, der Fahrtstrecken und den Schallleistungspegeln sind in Anhang 4 zusammengestellt sowie das für die maßgeblichen Immissionsorte errechnete Einzelergebnis tabellarisch zusammengefasst.  Maximalbetrieb innerhalb des BP Nr. 182 Hierbei sind die ungünstigsten Voraussetzungen während des Maximalbetriebes innerhalb der im städtebaulichen Konzept zum BP Nr. 182 dargestellten Nutzungen zugrunde gelegt worden. In der nachfolgenden Tabelle sind die aus dem errechneten Immissionspegel unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Anforderungen prognostizierte Beurtei- btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ 23 lungspegel 06.00 - 22.00 Uhr dem entsprechenden Immissionsrichtwert der TALärm gegenübergestellt: Immissionspegel Immissionsort [dB(A)] Beurteilungspegel [dB(A)] Richtwert TA-Lärm Maximalbetrieb Maximalbetrieb Tag [dB(A)] IO1 – Flußstraße 32 34,6 35 55 IO2 – Bühler Graben 18 38,1 39 55 IO3 – Luxemburger Str.1a 43,1 44 55 IO4 – Kordenhof 35,5 36 60 Tab. 9.1: - Ergebnis der zu erwartenden Beurteilungspegel mit bestehendem Anlagenstandort Die Ergebnisse zeigen, dass beim Maximalbetrieb die Immissionsrichtwerte der TALärm/DIN 18005 an der nächstgelegenen Wohnbebauung mindestens 11 dB(A) unterschritten werden. In Anhang 2 sind die Flächen gleicher Schallausbreitung zur Tagzeit in jeweils 5-dB Sprüngen zur Beurteilung der Gesamtgeräuschsituation durch den geplanten Betrieb mit seinen verschiedenen Nutzungseinheiten in den angrenzenden Wohnbereichen insgesamt dargestellt. 10. Aktive Schallschutzmaßnahmen Da die Beurteilungspegel an allen ausgewählten Immissionsorten weit unterhalb der zulässigen Immissionsrichtwerte für die entsprechend eingestuften Gebiete liegen, sind weitere aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen nicht erforderlich. An der Südseite der Werkstatt sollten die Rolltore nur zur Ein- und Ausfahrt geöffnet werden. Stehen 2 Rolltore offen, wird am Immissionsort IO 3 der geltende IRW von 55 dB(A) weitgehend ausgeschöpft. Bei Altanlagen und der Beschaffung von Neuanlagen ist auf folgendes hinzuweisen:  Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Anlagen, Geräte und Aggregate dem heutigen Stand der Lärmbekämpfungstechnik entsprechen.  Bei Neubeschaffung sind Anlagen und Aggregate so aufzustellen und zu betreiben, dass auffällige Einzeltöne nicht emittiert werden. Die geplanten Sicht-/Immissionsschutzwälle sind in die Immissionsberechnungen nicht einbezogen worden. 11. Qualität der Prognose Nach Ziffer A.2.6 des Anhangs der TA-Lärm sind im Bericht zu der Immissionsprognose u. a. Angaben zur Qualität der Prognose zu machen. btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ 24 Es sind insbesondere dann Aussagen zur Qualität der Prognose zu machen, wenn die Berechnungen ergeben, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte nur knapp eingehalten werden. Die in dieser Untersuchung ermittelten Beurteilungswerte liegen unterhalb des für das entsprechende Gebiet festgelegten Richtwertes. Das verwendete Softwareprogramm von Schalltechnik Kramer/St. Augustin SAOSNP ist im Rahmen einer Vergleichsstudie des Ministeriums für Raumordnung und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, „Abschlussbericht Nr. 1_99_5_215A vom 03. April 2000“, umfassend geprüft worden. Alle dort gestellten Anforderungen konnten sicher erfüllt werden. Wichtiger Faktor für die Zuverlässigkeit einer Immissionsprognose ist die Klassifizierung der Schallausbreitungsbedingungen. Die Durchführung der Prognose erfolgte anhand der z.Zt. geltenden einschlägigen Vorschriften, Richtlinien und Normen. Wesentliche Grundlage für die Genauigkeit der Prognose sind die Eingangsparameter der abstrahlenden Geräuschquellen, wie Standort, Höhe, Abschirmungen, Reflexionen und Einsatzzeiten. Die in die Rechnung eingegangenen Schallleistungspegel der Anlagen-/Betriebsteile wurden konservativ in Ansatz gebracht und beruhen immer auf ungünstigste Annahmen. Sie sind normgemäß an vergleichbaren Geräten unter identischen Bedingungen messtechnisch ermittelt oder aus Herstellerangaben und Erfahrungswerten abgeleitet worden. Die vorliegende Prognose ist auf die Berechnungssicherheit für zwei voneinander unabhängig wirkende Erhebungsvorgänge zu bewerten. Für diese Vorgänge werden im Folgenden Standardabweichungen σ angegeben, die auf Angaben der Literatur und/oder den eigenen Erfahrungen basieren. Ferner wird angenommen, dass die Streuung einzelner Rechenwerte dieser Vorgänge „normalverteilt“ ist. Weitere Parameter, die bei der Ermittlung der Qualität der Prognose Berücksichtigung finden, sind 1. Die Ermittlung des Emissionspegels der Schallquellen durch Messung mit Schallpegelmessern der Klasse 1 oder Rechnung: σM = 1,5 dB; 2. Die Schallausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2: σR = 1,5 dB. Damit ist die gesamte Prognose durch eine Standardabweichung von σges = σM² + σR² = 2,1 dB gekenn- zeichnet. Hieraus lässt sich die obere Grenze eines Vertrauensbereichs Lo für den Beurteilungspegel am Immissionsort berechnen. Bei einer im Geräuschimmissionsschutz üblichen Wahrscheinlichkeit von 90% für die obere Grenze des Vertrauensbereichs berechnet sich Lo zu: Lo = Lr + 1,28 x σges = Lr + 2,7 dB. btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ 25 Unter Berücksichtigung des Messabschlags von 3 dB(A) bei Überwachungsmessungen gem. Nr. 6.9 TA Lärm führt die um den Messabschlag verminderte obere Grenze des Vertrauensbereichs Lo’ = Lo – 3 dB(A) = Lr – 0,3 dB(A) hinsichtlich der Einhaltung von Richtwerten und Toleranzgrößen nicht zu anderen Aussagen als oben bereits ausgeführt. 12. Zusammenfassung und Beurteilung der Immissionssituation In der vorliegenden Untersuchung wurden die akustischen Auswirkungen, die durch die im städtebaulichen Konzept für den BP Nr. 182 dargestellte bauliche Planung (Stand Juli 2016) an der nächstgelegenen Wohnbebauung auftretenden Schallimmissionen berechnet und nach den Kriterien der DIN 18005/TA-Lärm beurteilt. Hierbei basieren die Berechnungsgrundlagen zur Prognose immer auf ungünstigste Annahmen. Die Berechnung kam zu dem Ergebnis, dass bei Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes (Juli 2016) unter Einhaltung der angesetzten Leistungs- und Produktionsdaten die nach den Kriterien der TA-Lärm für den dortigen Gebietscharakter vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte an den untersuchten Immissionsorten sicher eingehalten werden. Die Berechnungen wurden ohne die geplanten Sicht-/Lärmschutzwälle durchgeführt. Da sich entsprechend dem Abschlussbericht der Ingenieurgruppe IVV Aachen/Berlin vom 27. Juli 2016 zukünftig an der heutigen Verkehrssituation grundsätzlich nichts ändert, ist eine Berechnung der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des städtebaulichen Konzeptes entstehen könnten, nicht durchzuführen. Dieter Jung btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ Anhang Anhang 1 Regelwerke, Unterlagen, Auskünfte Anhang 2 Flächen gleicher Schallausbreitung Anhang 3 Beschreibung der Rechnerausdrucke Anhang 4 Schallpegelberechnungsprotokolle Anhang 5 Werkstatthalleninnenpegel btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 26 27 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ Anhang 1 Regelwerke, Unterlagen, Auskünfte /1/ Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 15. März 1974; Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. /2/ Technische Anleitung Lärm (TA-Lärm) vom 26.August 1998 /3/ Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /4/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 1990- RLS-90 /5/ 32. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Geräte-und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) vom 29. August.2002 /6/ EG-Richtlinie 86/662/EWG, Dezember 1986 /7/ VDI-Richtlinie 2714 "Schallausbreitung im Freien", Januar 1988 /8/ VDI-Richtlinie 2720 "Schallschutz durch Abschirmung im Freien", Blatt 1, Januar 1988 /9/ VDI-Richtlinie 2571 „Schallausbreitung von Industriebauten“, August 1976 /10/ DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: „Berechnungsverfahren“, Mai 1987 DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Beiblatt 1: „Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“, Mai 1987 /11/ DIN 45 641 "Mittelungspegel und Beurteilungspegel zeitlich schwankender Schallvorgänge", Februar 1975 /12/ DIN 45 645 Teil 1 "Einheitliche Ermittlung des Beurteilungspegels für Geräuschimmissionen", April 77 /13/ DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ Ausgabe September 1997 /14/ Parkplatzlärmstudie, 6. überarbeitete Auflage; Bayerisches Landesamt für Umwelt; August 2007 /15/ Baunutzungsverordnung (4. Verordnung zur Änderung) vom 23.01.1990 /16/ Verkehrsuntersuchung BP Nr. 182 der Ingenieurgruppe IVV, Aachen vom 27. Juli 2016 Unterlagen und Auskünfte  Übersichtsplan; Topografische Karte (schalltechnischer Lageplan);  Betriebsunterlagen;  Auskünfte und Angaben des Planers/Unternehmers über geplante Betriebseinrichtungen, Einsatzzeiten der Geräte und Fahrzeugbewegungen;  Technische Datenblätter, vorhandene Fremdmessungen;  Vergleichsmessungen an baugleichen Anlagen;  Softwareprogramm SAOS-NP, Kramer Softwareentwicklung, Vers. 2015.02. btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ 28 Anhang 2 Flächen gleicher Schallausbreitung – Maximalbetrieb ▲ N btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 29 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ Anhang 3 Nachfolgend sind die bei der Emissions- und Immissionsberechnung in den Berechnungstabellen verwendeten Größen benannt: Beschreibung der Rechnerausdrucke Emission Emission - Gesamtpegel (Schalldruck oder Schallleistung in dB(A)) Bez. Abst. - Bezugsabstand in m bei der Schalldruckpegelmessung num. Add. - Korrekturgröße zur Berücksichtigung unterschiedlicher Pegel für ein Spektrum in dB Meßfl. (S) - Messfläche in m² R’ Nr. - Datensatz-Nr. für ein Schalldämmspektrum aus der Datenbank R+6 - effektive Minderungswirkung in dB für den A-bewerteten Gesamtpegel durch ein Bauteil MM - Minderungsmaßnahme Einw.T - Einwirkzeit der Geräuschquellen in h v - Fahrzeuggeschwindigkeit in km/h hQ - Höhe der Schallquelle über Geländeniveau in m LW - Schallleistungspegel der Schallquelle in dB(A) Beschreibung der Rechnerausdrucke Immission Nr. - Nummerierung, Kennzeichnung der Schallquelle Kommentar - Bezeichnung der Schallquelle LW - Schallleistungspegel in dB(A) DT - Zeitwertung (Einwirkzeit bezogen auf die Beurteilungszeit) DO - Richtwirkungsmaß in dB Cmet - Meteorologische Korrektur in dB dP - Abstand zwischen Punktquelle und Immissionsort in m Abar - Abschirmung in dB Adiv - Geometrische Ausbreitung in dB Aatm - Luftabsorption in dB Agr - Bodeneffekt in dB Refl.-Ant. - reflektierender Anteil in dB LAT - Immissionspegel am Immissionsort in dB bzw. dB(A) btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 30 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ Anhang 4 4. Berechnung 4.1 Nr. Emission Emis- Bez. num. Messfl. R+Cd Einw.T v Lw MM sion Abst Add. (m2) R' Nr. Mw h (- km/ hQ m (LmE) dB dB(A) m dB Anzahl dB s/100) h dB(A) Kommentar Bebauungsplan Nr. 182 Gewerbegebiet Erp-Nord 1 Parkplatz Verw.gebäude 82,9 0,5 82,9 2 Einstellplätze LKW 87,8 1,0 87,8 3 Werkstatt 66,0 65,0 44,0 85,0 90,5 Nordost Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 102,0 101,0 80,0 121,0 100,0 100,0 100,0 100,0 13,0 13,0 13,0 13,0 56,0 56,0 56,0 56,0 3,0 3,0 3,0 3,0 2 Rolltore Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 102,0 101,0 80,0 121,0 36,0 36,0 36,0 36,0 14,0 14,0 14,0 14,0 26,0 26,0 26,0 26,0 2,0 91,6 2,0 90,6 2,0 69,6 2,0 110,6 110,7 3 Rolltore offen Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 102,0 101,0 80,0 121,0 54,0 54,0 54,0 54,0 15,0 15,0 15,0 15,0 6,0 6,0 6,0 6,0 2,0 113,3 2,0 112,3 2,0 91,3 2,0 132,3 132,4 102,0 101,0 80,0 121,0 240,0 240,0 240,0 240,0 13,0 13,0 13,0 13,0 56,0 56,0 56,0 56,0 ZS ZS ZS Nordwest Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer ZS btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 3,0 3,0 3,0 3,0 69,8 68,8 47,8 88,8 88,9 31 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ Nr. Emis- Bez. num. Messfl. R+Cd Einw.T v Lw MM sion Abst Add. (m2) R' Nr. Mw h (- km/ hQ m (LmE) dB dB(A) m dB Anzahl dB s/100) h dB(A) Kommentar Südost Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 102,0 101,0 80,0 121,0 240,0 240,0 240,0 240,0 13,0 13,0 13,0 13,0 56,0 56,0 56,0 56,0 3,0 3,0 3,0 3,0 69,8 68,8 47,8 88,8 88,9 Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 102,0 101,0 80,0 121,0 15,0 15,0 15,0 15,0 13,0 13,0 13,0 13,0 56,0 56,0 56,0 56,0 3,0 3,0 3,0 3,0 57,8 56,8 35,8 76,8 76,9 Lichtband Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 102,0 101,0 80,0 121,0 75,0 75,0 75,0 75,0 16,0 16,0 16,0 16,0 36,0 36,0 36,0 36,0 3,5 84,8 3,5 83,8 3,5 62,8 3,5 103,8 103,8 3 Rolltore Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 102,0 101,0 80,0 121,0 54,0 54,0 54,0 54,0 14,0 14,0 14,0 14,0 26,0 26,0 26,0 26,0 2,0 93,3 2,0 92,3 2,0 71,3 2,0 112,3 112,4 2 Rolltore Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 102,0 101,0 80,0 121,0 36,0 36,0 36,0 36,0 14,0 14,0 14,0 14,0 26,0 26,0 26,0 26,0 2,0 91,6 2,0 90,6 2,0 69,6 2,0 110,6 110,7 Dach Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 102,0 101,0 80,0 121,0 1200,0 1200,0 1200,0 1200,0 17,0 17,0 17,0 17,0 44,0 44,0 44,0 44,0 1,0 88,8 1,0 87,8 1,0 66,8 1,0 107,8 107,9 Gerätedepot Gabelstapler Be.-u.Entladen LKW Aufnehmen/Absetzen 102,0 107,0 111,0 ZS Südwest ZS ZS ZS ZS ZS 4 LKW-Fahrbetrieb 106,0 LKW-Fahrbetrieb/Werkstatt 106,0 1,0 102,0 2,0 107,0 1,0 111,0 ZS 1,0 119,0 1,0 116,0 121,4 GS 132,9 btu 13,0 10,0 -0,72 10,0 -0,21 10,0 btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 32 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ 4.2 Immission IO1 – Flußstraße 32 Nr. Lw DT MM Do Cmet +RT (LmE) dp m dB dB dB dB dB dB(A) Kommentar Refl. DI Abar Adiv Aatm Agr LAT Ant. dB dB dB dB dB dB(A) dB Bebauungsplan Nr. 182 Gewerbegebiet Erp-Nord 1 Parkplatz Verw.gebäude 82,9 3,0 1,8 493,9 64,9 2,2 4,6 12,5 2 Einstellplätze LKW 87,8 3,0 1,7 353,7 3,3 62,0 1,6 4,5 17,8 3 Werkstatt Nordost Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 66,0 65,0 44,0 85,0 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,6 1,7 1,7 1,7 427,6 430,7 432,1 433,5 16,2 17,0 17,1 17,3 63,6 63,7 63,7 63,7 0,8 0,8 0,8 0,8 4,5 4,5 4,5 4,5 -29,8 -30,2 -46,8 -19,1 18,9 2 Rolltore Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 91,6 90,6 69,6 110,6 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,7 1,7 1,7 1,7 424,1 427,2 426,5 431,0 14,4 16,8 16,4 17,9 63,5 63,6 63,6 63,7 0,8 0,8 0,8 0,8 4,5 4,5 4,5 4,5 -2,4 -4,4 -20,6 5,9 6,8 3 Rolltore offen Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 113,3 112,3 91,3 132,3 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,7 1,7 1,7 1,7 425,8 428,3 423,8 433,2 16,0 17,2 13,8 18,2 63,6 63,6 63,5 63,7 0,8 0,8 0,8 0,8 4,5 4,5 4,5 4,5 17,6 16,9 3,9 27,3 28,1 69,8 68,8 47,8 88,8 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,6 1,6 1,6 1,6 408,7 408,4 403,9 399,9 63,2 63,2 63,1 63,0 0,8 0,8 0,8 0,8 4,5 4,5 4,5 4,5 -9,4 -8,9 -25,2 2,9 3,4 ZS ZS ZS Nordwest Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer ZS btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 33 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ Nr. Lw DT MM Do Cmet +RT (LmE) dp m dB dB dB dB dB dB(A) Kommentar Refl. DI Abar Adiv Aatm Agr LAT Ant. dB dB dB dB dB dB(A) dB Südost Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 69,8 68,8 47,8 88,8 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,7 1,6 1,6 1,7 434,4 428,3 426,7 434,3 Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 57,8 56,8 35,8 76,8 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,6 1,6 1,6 1,6 Lichtband Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 84,8 83,8 62,8 103,8 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 3 Rolltore Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 93,3 92,3 71,3 112,3 15,1 13,6 9,0 22,0 2 Rolltore Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 91,6 90,6 69,6 110,6 Dach Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 88,8 87,8 66,8 107,8 17,7 17,3 17,1 17,7 63,8 63,6 63,6 63,8 0,8 0,8 0,8 0,8 4,5 4,5 4,5 4,5 -27,7 -26,7 -42,9 -15,7 -15,1 395,5 396,2 398,1 399,3 62,9 63,0 63,0 63,0 0,8 0,8 0,8 0,8 4,5 4,5 4,5 4,5 -21,1 -20,6 -37,1 -9,2 -8,6 1,6 1,6 1,6 1,6 399,3 401,7 402,4 403,2 63,0 63,1 63,1 63,1 0,8 0,8 0,8 0,8 4,4 4,4 4,4 4,4 5,9 6,3 -10,2 17,8 18,4 6,0 6,0 6,0 6,0 1,7 1,7 1,7 1,7 402,4 403,9 404,6 405,9 63,1 63,1 63,1 63,2 0,8 0,8 0,8 0,8 4,5 4,5 4,5 4,5 14,2 14,6 -1,8 26,1 26,7 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,7 1,7 1,7 1,7 406,3 407,9 407,1 410,2 63,2 63,2 63,2 63,3 0,8 0,8 0,8 0,8 4,5 4,5 4,5 4,5 12,4 12,8 -3,6 24,3 24,9 15,1 13,6 9,0 22,0 3,0 3,0 3,0 3,0 1,4 1,4 1,4 1,4 408,4 408,7 417,0 417,5 63,2 63,2 63,4 63,4 0,8 0,8 0,8 0,8 4,3 4,3 4,3 4,3 7,0 7,5 -9,2 18,8 19,4 Gerätedepot Gabelstapler Be.-u.Entladen LKW Aufnehmen/Absetzen 102,0 12,0 107,0 12,0 111,0 24,3 3,0 3,0 3,0 1,7 1,7 1,7 382,3 382,0 382,2 62,6 62,6 62,6 0,7 4,5 0,7 4,5 0,7 4,5 23,3 28,5 20,1 LKW-Fahrbetrieb LKW-Fahrbetrieb/Werkstatt 119,0 29,0 116,0 34,4 3,0 3,0 1,7 1,8 403,9 463,1 63,1 1,2 64,3 0,8 4,6 0,9 4,6 ZS 22,8 11,8 30,9 GS 34,6 ZS Südwest ZS ZS ZS ZS ZS btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 34 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ IO2 – Bühler Graben 18 Nr. Lw DT MM Do Cmet +RT (LmE) dp m dB dB dB dB dB dB(A) Kommentar Refl. DI Abar Adiv Aatm Agr LAT Ant. dB dB dB dB dB dB(A) dB Bebauungsplan Nr. 182 Gewerbegebiet Erp-Nord 1 Parkplatz Verw.gebäude 82,9 3,0 1,7 335,5 61,5 1,6 4,5 16,3 2 Einstellplätze LKW 87,8 3,0 1,5 206,6 9,0 57,3 0,6 4,3 18,1 3 Werkstatt Nordost Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 66,0 65,0 44,0 85,0 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,5 1,5 1,5 1,5 297,5 298,7 299,3 299,9 17,8 18,2 18,3 18,4 60,5 60,5 60,5 60,5 0,6 0,6 0,6 0,6 4,3 4,3 4,3 4,3 -27,7 -27,7 -44,2 -16,4 20,3 2 Rolltore Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 91,6 90,6 69,6 110,6 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,6 1,6 1,6 1,6 296,2 297,3 297,1 298,9 16,9 18,5 18,3 19,2 60,4 60,5 60,5 60,5 0,6 0,6 0,6 0,6 4,4 4,4 4,4 4,4 -1,3 -2,5 -18,8 8,3 9,1 3 Rolltore offen Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 113,3 112,3 91,3 132,3 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,6 1,6 1,6 1,6 296,8 297,8 296,0 299,8 18,0 18,8 16,5 19,4 60,4 60,5 60,4 60,5 0,6 0,6 0,6 0,6 4,4 4,4 4,4 4,4 19,3 18,9 4,9 29,8 30,5 69,8 68,8 47,8 88,8 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,5 1,5 1,4 1,4 278,8 278,4 272,5 267,3 59,9 59,9 59,7 59,5 0,5 0,5 0,5 0,5 4,3 4,3 4,3 4,3 -5,9 -5,4 -21,7 6,5 7,0 69,8 68,8 47,8 88,8 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,5 1,5 1,5 1,5 293,7 285,6 283,4 293,6 60,4 60,1 60,0 60,4 0,6 0,6 0,5 0,6 4,3 4,3 4,3 4,3 -24,0 -23,2 -39,4 -12,0 -11,4 ZS ZS ZS Nordwest Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer ZS Südost Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 18,0 17,9 17,8 18,0 ZS btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 35 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ Nr. Lw DT MM Do Cmet +RT (LmE) dp m dB dB dB dB dB dB(A) Kommentar Refl. DI Abar Adiv Aatm Agr LAT Ant. dB dB dB dB dB dB(A) dB Südwest Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 57,8 56,8 35,8 76,8 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,4 1,4 1,4 1,4 257,3 257,6 258,5 259,0 59,2 59,2 59,2 59,3 0,5 0,5 0,5 0,5 4,3 4,3 4,3 4,3 -17,2 -16,8 -33,2 -5,3 -4,7 Lichtband Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 84,8 83,8 62,8 103,8 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,4 1,4 1,4 1,4 259,0 260,1 260,4 260,8 59,3 59,3 59,3 59,3 0,5 0,5 0,5 0,5 4,2 4,2 4,2 4,2 9,8 10,2 -6,2 21,7 22,3 3 Rolltore Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 93,3 92,3 71,3 112,3 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,5 1,5 1,5 1,5 260,4 261,1 261,5 262,1 59,3 59,3 59,3 59,4 0,5 0,5 0,5 0,5 4,3 4,3 4,3 4,3 18,0 18,4 2,0 29,9 30,5 2 Rolltore Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 91,6 90,6 69,6 110,6 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,5 1,5 1,5 1,5 262,3 263,0 262,6 264,2 59,4 59,4 59,4 59,4 0,5 0,5 0,5 0,5 4,4 4,4 4,4 4,4 16,2 16,6 0,2 28,1 28,7 Dach Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 88,8 87,8 66,8 107,8 15,1 13,6 9,0 22,0 3,0 3,0 3,0 3,0 1,2 1,2 1,2 1,2 270,7 271,7 281,4 282,8 59,7 59,7 60,0 60,0 0,5 0,5 0,5 0,5 4,0 4,0 4,1 4,1 11,0 11,4 -5,5 22,5 23,1 Gerätedepot Gabelstapler Be.-u.Entladen LKW Aufnehmen/Absetzen 102,0 12,0 107,0 12,0 111,0 24,3 3,0 3,0 3,0 1,5 1,5 1,5 245,0 243,4 245,1 1,3 58,8 58,7 1,3 58,8 0,5 4,4 18,1 0,5 4,3 23,6 0,5 4,4 15,0 27,1 32,8 23,9 LKW-Fahrbetrieb LKW-Fahrbetrieb/Werkstatt 119,0 29,0 116,0 34,4 3,0 3,0 1,6 1,7 270,5 336,7 59,6 6,6 61,5 0,5 4,4 0,6 4,5 ZS 25,8 9,7 34,8 GS 38,1 ZS ZS ZS ZS ZS 4 btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 36 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ IO3 – Luxemburger Straße 1a Nr. Lw DT MM Do Cmet +RT (LmE) dp m dB dB dB dB dB dB(A) Kommentar Refl. DI Abar Adiv Aatm Agr LAT Ant. dB dB dB dB dB dB(A) dB Bebauungsplan Nr. 182 Gewerbegebiet Erp-Nord 1 Parkplatz Verw.gebäude 82,9 3,0 1,5 192,6 56,7 1,1 4,3 22,3 2 Einstellplätze LKW 87,8 3,0 1,1 124,3 2,6 52,9 0,7 3,9 29,5 3 Werkstatt Nordost Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 66,0 65,0 44,0 85,0 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,3 1,3 1,3 1,3 210,9 208,9 208,0 207,1 18,6 18,4 18,3 18,1 57,5 57,4 57,4 57,3 0,4 0,4 0,4 0,4 4,1 4,1 4,1 4,1 -25,0 -24,2 -40,4 -12,3 30,3 2 Rolltore Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 91,6 90,6 69,6 110,6 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,4 1,4 1,4 1,4 213,4 211,2 211,6 208,7 18,8 19,6 19,4 19,3 57,6 57,5 57,5 57,4 0,4 0,4 0,4 0,4 4,2 4,2 4,2 4,2 0,1 -0,1 -16,5 11,8 12,3 3 Rolltore offen Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 113,3 112,3 91,3 132,3 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,4 1,4 1,4 1,4 212,1 210,5 213,6 207,3 19,3 19,6 18,7 19,0 57,5 57,5 57,6 57,3 0,4 0,4 0,4 0,4 4,2 4,2 4,2 4,2 21,4 21,7 6,0 33,9 34,4 69,8 68,8 47,8 88,8 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,3 1,2 1,2 1,2 200,2 199,9 194,5 189,7 16,4 16,4 15,7 14,8 57,0 57,0 56,8 56,6 0,4 0,4 0,4 0,4 4,1 4,1 4,1 4,1 -18,4 -17,9 -33,4 -4,2 -3,9 69,8 68,8 47,8 88,8 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,2 1,2 1,2 1,2 191,9 183,5 181,2 191,7 56,7 56,3 56,2 56,7 0,4 0,4 0,4 0,4 4,1 4,0 4,0 4,1 -1,6 -0,6 -16,9 10,5 11,1 ZS ZS ZS Nordwest Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer ZS Südost Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer ZS btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 37 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ Nr. Lw DT MM Do Cmet +RT (LmE) dp m dB dB dB dB dB dB(A) Kommentar Refl. DI Abar Adiv Aatm Agr LAT Ant. dB dB dB dB dB dB(A) dB Südwest Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 57,8 56,8 35,8 76,8 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,1 1,1 1,1 1,1 175,5 175,0 173,6 172,7 55,9 55,9 55,8 55,7 0,3 0,3 0,3 0,3 4,0 4,0 4,0 4,0 -12,7 -12,2 -28,5 -0,5 0,0 Lichtband Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 84,8 83,8 62,8 103,8 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,1 1,1 1,1 1,1 172,7 171,1 170,6 170,1 55,7 55,7 55,6 55,6 0,3 0,3 0,3 0,3 3,9 3,9 3,9 3,9 14,6 15,2 -1,2 26,8 27,3 3 Rolltore Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 93,3 92,3 71,3 112,3 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,2 1,2 1,2 1,2 170,6 169,6 169,1 168,3 55,6 55,6 55,6 55,5 0,3 0,3 0,3 0,3 4,1 4,1 4,1 4,1 23,0 23,5 7,1 35,1 35,6 2 Rolltore Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 91,6 90,6 69,6 110,6 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,2 1,2 1,2 1,2 168,0 167,1 167,6 165,6 55,5 55,5 55,5 55,4 0,3 0,3 0,3 0,3 4,1 4,1 4,1 4,1 21,4 21,9 5,4 33,6 34,1 Dach Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 88,8 87,8 66,8 107,8 15,1 13,6 9,0 22,0 3,0 3,0 3,0 3,0 0,7 0,8 0,8 0,8 183,4 184,9 192,6 194,9 56,3 56,3 56,7 56,8 0,4 0,4 0,4 0,4 3,6 3,6 3,7 3,7 15,7 16,1 -1,4 26,4 27,1 Gerätedepot Gabelstapler Be.-u.Entladen LKW Aufnehmen/Absetzen 102,0 12,0 107,0 12,0 111,0 24,3 3,0 3,0 3,0 1,3 1,2 1,3 161,9 162,6 163,3 55,2 55,2 55,3 0,3 4,1 22,9 0,3 4,0 28,1 0,3 4,2 19,7 32,4 37,7 29,2 LKW-Fahrbetrieb LKW-Fahrbetrieb/Werkstatt 119,0 29,0 116,0 34,4 3,0 3,0 1,4 1,5 191,2 242,9 1,8 56,6 3,1 58,7 0,4 4,2 0,5 4,4 ZS 28,5 16,4 39,6 GS 43,1 ZS ZS ZS ZS ZS 4 btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 38 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ IO4 – Kordenhof Nr. Lw DT MM Do Cmet +RT (LmE) dp m dB dB dB dB dB dB(A) Kommentar Refl. DI Abar Adiv Aatm Agr LAT Ant. dB dB dB dB dB dB(A) dB Bebauungsplan Nr. 182 Gewerbegebiet Erp-Nord 1 Parkplatz Verw.gebäude 82,9 3,0 1,9 1284,4 73,2 4,5 4,7 1,6 2 Einstellplätze LKW 87,8 3,0 1,9 1224,6 72,8 4,4 4,7 7,1 3 Werkstatt Nordost Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 66,0 65,0 44,0 85,0 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,9 1,9 1,9 1,9 1195,0 1199,7 1201,7 1203,9 72,5 72,6 72,6 72,6 2,3 2,3 2,3 2,3 4,7 4,7 4,7 4,7 -24,5 -24,0 -40,5 -12,5 8,2 2 Rolltore Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 91,6 90,6 69,6 110,6 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,9 1,9 1,9 1,9 1189,7 1194,4 1193,4 1200,1 72,5 72,5 72,5 72,6 2,3 2,3 2,3 2,3 4,7 4,7 4,7 4,7 1,1 1,5 -14,9 13,0 13,6 3 Rolltore offen Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 113,3 112,3 91,3 132,3 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,9 1,9 1,9 1,9 1192,3 1196,0 1189,1 1203,4 72,5 72,6 72,5 72,6 2,3 2,3 2,3 2,3 4,7 4,7 4,7 4,7 22,9 23,3 6,9 34,8 35,4 69,8 68,8 47,8 88,8 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,9 1,9 1,9 1,9 1190,8 1190,9 1192,9 1194,7 72,5 72,5 72,5 72,5 2,3 2,3 2,3 2,3 4,7 4,7 4,7 4,7 -20,6 -20,2 -36,6 -8,6 -8,1 69,8 68,8 47,8 88,8 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,9 1,9 1,9 1,9 1220,0 1222,9 1223,7 1220,0 72,7 72,7 72,8 72,7 2,4 2,4 2,3 2,4 4,7 4,7 4,7 4,7 -37,3 -37,2 -53,6 -25,3 -24,8 ZS ZS ZS Nordwest Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer ZS Südost Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 16,4 16,8 16,8 16,4 ZS btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 39 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ Nr. Lw DT MM Do Cmet +RT (LmE) dp m dB dB dB dB dB dB(A) Kommentar Refl. DI Abar Adiv Aatm Agr LAT Ant. dB dB dB dB dB dB(A) dB Südwest Kalksandstein Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 57,8 56,8 35,8 76,8 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,9 1,9 1,9 1,9 1205,1 1206,1 1208,7 1210,3 9,0 9,5 10,5 11,0 72,6 72,6 72,6 72,7 2,3 2,3 2,3 2,3 4,7 4,7 4,7 4,7 -41,8 -41,8 -59,3 -31,9 -31,1 Lichtband Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 84,8 83,8 62,8 103,8 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,9 1,9 1,9 1,9 1210,3 1213,5 1214,5 1215,6 10,7 11,4 11,6 11,7 72,7 72,7 72,7 72,7 2,3 2,3 2,3 2,3 4,7 4,7 4,7 4,7 -16,5 -16,8 -33,4 -5,6 -5,0 3 Rolltore Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 93,3 92,3 71,3 112,3 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,9 1,9 1,9 1,9 1214,5 1216,6 1217,5 1219,2 12,5 12,8 13,0 13,2 72,7 72,7 72,7 72,7 2,3 2,3 2,3 2,4 4,7 4,7 4,7 4,7 -9,8 -9,7 -26,3 1,4 2,0 2 Rolltore Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 91,6 90,6 69,6 110,6 15,1 13,6 9,0 22,0 6,0 6,0 6,0 6,0 1,9 1,9 1,9 1,9 1219,8 1221,8 1220,8 1225,0 13,3 13,6 13,4 13,9 72,7 72,7 72,7 72,8 2,4 2,4 2,4 2,4 4,7 4,7 4,7 4,7 -12,5 -12,3 -28,6 -1,1 -0,5 Dach Gabelstapler 2 Winkelschleifer Kompressor Vorschlaghammer 88,8 87,8 66,8 107,8 15,1 13,6 9,0 22,0 3,0 3,0 3,0 3,0 1,8 1,8 1,8 1,8 1206,8 1205,7 1204,5 1202,7 72,6 72,6 72,6 72,6 2,3 2,3 2,3 2,3 4,6 4,6 4,6 4,6 -4,7 -4,2 -20,6 7,4 7,9 Gerätedepot Gabelstapler Be.-u.Entladen LKW Aufnehmen/Absetzen 102,0 12,0 107,0 12,0 111,0 24,3 3,0 3,0 3,0 1,9 1,9 1,9 1204,8 1204,7 1204,3 72,6 72,6 72,6 2,3 4,7 5,4 2,3 4,7 10,4 2,3 4,7 1,9 12,4 17,4 9,1 LKW-Fahrbetrieb LKW-Fahrbetrieb/Werkstatt 119,0 29,0 116,0 34,4 3,0 3,0 1,9 1,9 1184,7 1197,7 72,5 72,6 2,3 4,7 2,3 4,7 ZS 12,0 3,1 19,9 GS 35,5 ZS ZS ZS ZS ZS 4 btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln 1,4 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ 40 Anhang 4 5. Werkstatthalleninnenpegel btu btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln