Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
3,2 MB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
22.02.18, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Büro für technischen Umweltschutz
btu
Ingenieurdienstleistung ◊ Schalltechnik ◊ Umweltberatung
Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplan Nr. 182
„Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord“
der Stadt Erftstadt
Bericht Nr. 17G0515
vom 15. Mai 2017
btu ● Auf dem Sandberg 99 A ● D-51 105 Köln ● Tel. 0177–163 76 83 ● E-Mail:info@btu-koeln.de
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
2
Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplan Nr. 182
„Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord“
der Stadt Erftstadt
Auftraggeber:
Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co.KG
Luxemburger Straße 2 a
50374 Erftstadt-Erp
Auftrag vom:
15.05.2017
Anschrift:
btu
Büro für technischen Umweltschutz
Auf dem Sandberg 99A
51 105 Köln
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Dieter Jung
Sachverständiger für Schallschutz
Tel.: 0177 – 163 76 83
Seitenzahl:
insgesamt 32
davon Anhang 3
Bericht vom:
15. Mai 2017
btu
btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
3
Inhaltsverzeichnis
1
Situation und Aufgabenstellung .................................................................. 4
2
Beschreibung des Untersuchungsraumes ................................................... 4
3
Verkehrsgeräuschsituation im Plangebiet .................................................. 5
3.1
Grundlagen und Methodik ..................................................................... 5
3.2
Verkehrsdaten und Schallemissionswerte ................................................. 7
3.3
Berechnungsergebnisse ........................................................................ 8
3.4
Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation .............................................. 9
3.5
Schallminderungsmaßnahmen .............................................................. 10
3.5.1
Aktive Schallminderungsmaßnahmen ......................................... 10
3.5.2
Passive Schallminderungsmaßnahmen........................................ 11
3.5.2.1
3.6
4
5
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 .............................. 11
Planungsrechtliche Umsetzung ............................................................. 13
Gewerbegeräuschsituation ........................................................................ 13
4.1
Methodik ........................................................................................... 13
4.2
Immissionsorte Gewerbegeräuschsituation ............................................. 13
4.3
Immissionsrichtwerte .......................................................................... 15
4.4
Vorbelastung durch vorhandene gewerbliche Flächen ............................... 16
4.5
Geplantes Baugebiet ........................................................................... 16
4.5.1
Festlegung der Planwerte ......................................................... 16
4.5.2
Geräuschimmission bei einen typischen GE-Nutzung ................... 17
4.5.3
Geräuschkontigentierung nach DIN 45691 .................................. 19
4.6
Zusatzkontingente nach DIN 45691....................................................... 23
4.7
Planungsrechtliche Umsetzung.............................................................. 24
4.8
Diskussion der Ergebnisse der Lärmkontingentierung ............................... 25
4.9
Betriebsbezogene Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen .................. 25
Zusammenfassung ..................................................................................... 26
Anhang …………… ............................................................................................. 30
btu
btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
1
4
Situation und Aufgabenstellung
Die Stadt Erftstadt beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplan BP Nr. 182 „Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord“, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
gewerbliche Bauflächen zu schaffen. Diese sollen dem bestehenden Gewerbebetrieb
Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG die Möglichkeit der Erweiterung und Bestandssicherung am jetzigen Standort geben.
Nachfolgend sollen auf der Basis des aktuellen Bebauungsplanentwurfs allgemeine Kriterien für die Bauleitplanung erarbeitet werden, die mögliche Lärmkonflikte mit schutzbedürftigen Nutzungen ausschließen.
2
Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Das Bebauungsplangebiet liegt im Stadtgebiet Erftstadt am nordöstlichen Ortsrand von
Erftstadt-Erp und wird im Westen und Süden durch die Ortslage Erp, im Norden und
Osten weitläufig von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Ferner verläuft die Luxemburger Straße durch das Plangebiet und die B 265 tangiert das Bplangebiet im Osten.
BP Nr. 182
▲
N
Abb.: 2.1 Übersichtsplan, Bebauungsplangebiet Nr. 182 (o.M.)
btu
btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln
Quelle: Google Earth
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
5
Südlich grenzt das BPlangebiet Nr. 38 an. Als Art der baulichen Nutzung ist hier
Gewerbe-(GE), Misch-Dorf-(MD) und Allgemeines Wohngebiet(WA) ausgewiesen. Eingeschränkt zugelassen für das GE-Gebiet sind u.a. Handwerksbetriebe mit Verkaufsflächen.
gepl. BP Nr. 182
GE-Gebiet
BP Nr. 38
GE-Gebiet
BP Nr. 38
WA-Gebiet
Abb.: 2.2 Auszug aus Bebauungsplan Nr. 38 (o.M.)
HINWEIS:
3
Quelle: Stadt Erftstadt (Internet)
In den nachfolgenden Lärmkarten ist die Abgrenzung des BPlangebietes
BP Nr. 182 in „Blau-Gestrichelt“ dargestellt. Die „Schwarz-Gestrichelt“ umrandeten, farbigen Flächen zeigt die jeweilige Lärmsituation in den zu beplanenden Bereichen.
Verkehrsgeräuschsituation im Plangebiet
Die allgemeine Verkehrsgeräuschsituation durch öffentliche Verkehrswege wird für das
Plangebiet berechnet.
3.1 Grundlagen und Methodik
Die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung von Verkehrsgeräuschen sind die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90), Abschnitt 4.
Das Berechnungsverfahren nach RLS 90 beschreibt die Ermittlung der Schallemissionen, die von einer Straße oder einem Fahrbahnstreifen ausgeht unter Berücksichtigung
der Verkehrsstärke, des LKW-Anteils, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der
Straßenoberfläche und der Gradiente.
Der Berechnung werden über alle Tage des Jahres gemittelte durchschnittliche tägliche
Verkehrsstärken (DTV) und LKW-Anteile p zugrunde gelegt.
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
6
Der nach RLS 90 berechneten Immissionspegel von Verkehrsgeräuschen gilt für eine
leichte Mitwindsituation und/oder den Einfluss der Ausbreitungsdämpfung und wird getrennt für Tag und Nacht berechnet. Berücksichtigt werden ebenfalls Zuschläge für
lichtzeichengeregelte Kreuzungen und Einmündungen aufgrund der erhöhten Störwirkung.
Die Berechnung nach der RLS 90 ermittelt den Emissionspegel Lm,E unter Berücksichtigung der o.a. Daten.
Der Lm,E bezieht sich auf einem Abstand von 25 m zur Mittelachse des Verkehrsweges
bei freier Schallausbreitung und wird getrennt für den Tag (06:00 bis 22:00 Uhr) und
die Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr) angegeben.
Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation erfolgt mit dem Programmsystem
SAOS-NP, Version 2016.04. Dieses Programm ist speziell für derartige Berechnungen
entwickelt worden. Es basiert u. a. auf den Regelwerken der RLS-90. Das dem Programm zugrunde liegende Schallausbreitungsmodell geht von Emissionspegeln der Geräuschquellen aus und berücksichtigt bei der Berechnung der Schallausbreitung folgende Effekte:
-
Divergenz des Schallfeldes
-
Bodenabsorption
-
Luftabsorption
-
Reflexion an Hindernissen
-
Beugung über Hindernisse
Berechnet wird der an einem Punkt im Gelände (Aufpunkt) zu erwartende energieäquivalente Dauerschallpegel für jede einzelne Geräuschquelle und als energetische Summe
der Gesamtpegel aller Geräuschquellen. Als Eingangsdaten für das Rechner-Programm
dienen:
-
ein Grundriss des Geländes mit allen Geräuschquellen und Hindernissen.
-
die Höhen der Geräuschquellen, Hindernisse und Aufpunkte bezogen auf das Geländeniveau bzw. über einem konstanten Bezugsniveau (z. B. NHN).
-
die Emissionspegel der Geräuschquellen.
-
die Absorptionseigenschaften von Hindernissen.
Die geometrischen Daten werden gewonnen durch Digitalisierung, wobei die Koordinaten im Allgemeinen auf das UTM-System bezogen werden.
Bei der Berechnung von flächenhaften Schallpegelverteilungen wird ein äquidistantes
Aufpunktraster mit 0,5 m Rasterweite über das gesamte Untersuchungsgebiet gelegt.
Einfach- und Mehrfachreflexionen werden gemäß RLS-90 unter Einschluss der Reflexionen an allen Fassaden berücksichtigt (in den Lärmkarten auch am eigenen Gebäude).
Die Berechnungsergebnisse werden in Lärmkarten dargestellt. Darin sind die Gebäude
und sonstige für die Darstellung gewünschte Objekte auf der Basis eines unterlegten
Planes farbig markiert. Die Berechnungsergebnisse werden in Lärmkarten flächenmäßig
in 5 dB-Sprüngen dargestellt. Die Farbkennzeichnung erfolgt entsprechend der in der
DIN 18005, Teil 2 festgelegten Art und Weise.
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gepl. BP Nr. 128
gepl. BP 182
GE-Gebiet
GE-Gebiet
1
2
Abb.: 3.1.1 Lage der Straßenabschnitte für die Emissionsberechnung
Quelle: TIM-online
3.2 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte
Die Angaben zum Verkehrsaufkommen aus Verkehrszählungen bilden die Grundlage für
die Berechnung der Schallemissionspegel.
Mit Gutachten vom 27. Juli 2016 hat die Ingenieurgruppe IVV Aachen / Berlin den Abschlussbericht über die Verkehrsuntersuchung „Bauvorhaben BP Nr. 182“ vorgelegt.
U.a. sind dabei auf den entsprechenden Streckenabschnitten Verkehrszählungen auf
der Luxemburger Straße und der Bundesstraße B 265 durchgeführt worden.
Die hochgerechneten Tageswerte in Kfz DTVW ergaben für die
- Bundesstraße 265 ca. 10.000 Kfz/Tag
- Gemeindestraße Luxemburger Straße ca. 5.000 Kfz/Tag
Dieses wurde als geringes und unkritisches Verkehrsaufkommen bewertet.
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Straße
Straßengattung
1 Bundesstraße B 265
Bundesstraße
2 Luxemburger Straße
Gemeindestraße
8
DTV
Lkw-Anteil
Tag / Nacht
Zul.
Lm, E
Höchstge- Tag / Nacht
schwindigk.
in Kfz/24 h
in %
in km/h
in dB(A)
10.000
20 / 20
70
67,8 / 60,4
5.000
10 / 3
50
60,5 / 50,3
Abb.: 3.2.1 Schallemissionswerte – Straßenverkehr nach RLS-90
Bei den Straßenoberflächen wird von nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder
Splittmastixasphalt ausgegangen.
3.3 Berechnungsergebnisse
Die Berechnung der Geräuschsituation innerhalb des Plangebietes durch die Verkehrsgeräusche erfolgt bezogen auf die charakteristische Berechnungshöhe von 5,6 m, was
etwa dem 1. OG entspricht. Die Bestandsbebauung bleibt unberücksichtigt. In den folgenden Lärmkarten werden die Beurteilungspegel Lr durch die Verkehrsgeräusche dargestellt:
100
Abb.: 3.3.1 Lärmkarte der Verkehrsgeräusche zur Tagzeit im 1. OG
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
9
100
Abb.: 3.3.2 Lärmkarte der Verkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 1. OG
3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation
Grundlage für die Beurteilung von Verkehrsgeräuschen bilden die in Abschnitt 1.1
„Orientierungswerte“ des Beiblattes 1 zur DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“
festgelegten Richtwerte für die angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in
der städtebaulichen Planung.
Es handelt sich dort nicht um Grenzwerte, sondern sie unterliegen im Einzelfall der Abwägung und haben vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit
schutzbedürftigen Nutzungen.
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
Sie betragen (auszugsweise) für Verkehrsgeräusche:
Gebietsausweisung, bzw. Nutzung
Orientierungswerte nach DIN 18005
für Verkehrsgeräusche
in dB(A)
tags
nachts
Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete
50
40
Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete
55
45
Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen
55
55
Besondere Wohngebiete (WB)
60
45
Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI)
60
50
Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE)
65
55
45 - 65
35 - 65
-
-
Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart
Industriegebiete (GI)
Abb.: 3.4.1 Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1
Beim Vergleich der Orientierungswerte für GE-Gebiete mit den Berechnungsergebnissen
in den Lärmkarten wird ersichtlich, dass diese weder am Tage noch in der Nachteingehalten werden. Zur Tagzeit liegt im Randbereich der Bundesstraße 265 eine Überschreitung von 10 dB und zur Nachtzeit ebenfalls von 10 dB vor.
Die Bereiche mit einer Überschreitung der Orientierungswerte haben innerhalb des Gewerbegebietes folgende Kennfarben:
GE-Gebiete
3.5
tags:
dunkelrot, purpur
nachts:
ocker, rot
Schallminderungsmaßnahmen
Da die Orientierungswerte teilweise überschritten werden, sind entsprechende Schallminderungsmaßnahmen erforderlich.
3.5.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen
Aktive Schallschutzmaßnahmen, mit dem Ziel, die Verkehrsgeräusche wirkungsvoll abzuschirmen, sind aufgrund der Anzahl und Länge geräuschrelevanter Verkehrswege
sowie der Abstandsverhältnisse praktisch kaum realisierbar.
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
Im folgenden Abschnitt werden für das Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen
nach DIN 4109 ausgelegt, die den erforderlichen Schallschutz in den Gebäuden sicherstellen.
3.5.2 Passive Schallschutzmaßnahmen
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes in den Gebäuden können passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dächer ausgebauter Dachgeschosse)
schutzbedürftiger Nutzungen vorgesehen werden.
Da es sich um eine Angebotsplanung handelt, können die Mindestanforderungen an die
Luftschalldämmung von Außenbauteilen derzeit nicht festgelegt werden.
Alternativ könnte auch eine Lärmschutzwand vier Meter hoch entlang der Grundstücksgrenze zur Bundesstraße B 265 errichtet werden.
3.5.2.1 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109
Es wird die Festsetzung so genannter „Lärmpegelbereiche“ im Bebauungsplan (z. B.
nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) empfohlen. Dazu sind gemäß DIN 4109 zur Festlegung
der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm
"Lärmpegelbereiche" (I - VII) festzulegen, die einem "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Die "maßgeblichen Außenlärmpegel" sind die errechneten
Beurteilungspegel zur Tageszeit zu denen gemäß DIN 4109 ein Zuschlag von 3 dB hinzuzufügen ist (Ermittlung des "maßgeblichen Außenlärmpegels"). Tabelle 3.5.2.1.1
zeigt die Einstufung in Lärmpegelbereiche.
Raumarten
Lärmpegelbereich
Maßgeblicher
Außenlärmpegel zur Tageszeit
Bettenräume in
Krankenanstalten
und Sanatorien
in dB(A)
Aufenthaltsräume in
Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsbetrieben,
Unterrichtsräume und
ähnliches
Büroräume und
ähnliches*
erf. R´w, res des Außenbauteils in dB
I
55
35
30
-
II
56 – 60
35
30
30
III
61 – 65
40
35
30
IV
66 – 70
45
40
35
V
71 – 75
50
45
40
VI
76 – 80
**
50
45
VII
> 80
**
**
50
* Soweit der eindringende Außenlärm aufgrund der ausgeübten Tätigkeit relevant ist
** Einzelauslegung der Anforderungen entsprechend der Örtlichkeit
Tab. 3.5.2.1.1: Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 und Anforderungen an die Luftschalldämmung
von Außenbauteilen
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12
Da für das Plangebiet die tatsächlich ausgeführte Bebauungskonstellation im Rahmen
der Baugrenzen durchaus variieren kann, wird empfohlen, auf der Basis einer Berechnung mit freier Schallausbreitung die Lärmpegelbereiche festzulegen. Bei dieser Vorgehensweise wird unabhängig davon, ob abschirmende Baukörper zeitlich vor oder nach
der zurückliegenden Bebauung errichtet werden, der erforderliche Schallschutz immer
gewährleistet.
In Lärmkarte Abb. 3.5.2.1.1 sind die hier innerhalb der Baugrenzen vorkommenden
Lärmpegelbereiche III und IV grafisch dargestellt. Im Bebauungsplan sollte eine flächenmäßige Darstellung erfolgen (s. weiße Punktelinien).
Anhand der Lärmpegelbereiche können im konkreten Einzelfall (z.B. Baugenehmigungsverfahren) aus DIN 4109, Tabelle 8 - 10, relativ einfach die Anforderungen an die
Luftschalldämmung und das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß von verschiedenen Wand/Dach- und Fensterkombinationen ermittelt werden. Dabei sollte es zulässig sein, durch eine schalltechnische Untersuchung nachzuweisen, dass mit der konkret
gewählten Gebäudeausführung ein niedrigerer Lärmpegelbereich erreicht wird (z. B. an
der Rückseite durch die Eigenabschirmung des Gebäudes).
III
III
IV
100 m
Abb. 3.5.2.1.1: Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (flächig abgegrenzt)
btu
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13
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
3.6
Planungsrechtliche Umsetzung
Hinsichtlich der passiven Schallschutzmaßnahmen sollten die hier innerhalb des Baufensters vorkommenden Lärmpegelbereiche III und IV nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB
(s. Kapitel 3.5) flächenmäßig festgesetzt werden. Dabei muss der Lärmpegelbereich (s.
DIN 4109) und das je nach Raumart erforderliche Schalldämmmaß (erf. R´w,
res
in dB)
der Außenbauteile entsprechend Tabelle 3.5.2.1.1 im Bebauungsplan angegeben werden.
Ergänzend sollte in den textlichen Festsetzungen festgelegt werden, dass im Baugenehmigungsverfahren bei dem Nachweis einer tatsächlich geringeren Geräuschbelastung einer Gebäudeseite vom festgelegten Schalldämmmaß abgewichen werden kann.
Beispielsweise kann an einer Gebäuderückseite durch die Eigenabschirmung des Gebäudes selbst oder die Abschirmung anderer Bauten ein niedrigerer Lärmpegelbereich
erreicht werden.
4
Gewerbegeräuschsituation
4.1 Methodik
Zunächst sind im Einwirkungsbereich der Gewerbegebiete maßgebliche Immissionsorte
nach den Vorgaben der TA-Lärm festzulegen und deren Gesamtimmissionswert LGI zu
bestimmen.
Sodann wird die Geräuschvorbelastung Lvor,j durch alle auf den Immissionsort einwirkenden Industrie- und Gewerbebetriebe außerhalb des Plangebietes ermittelt, hinsichtlich schutzbedürftiger Nutzungen bewertet und der Planwert LPl,j für die Immissionsorte
für den Tag- und Nachtzeitraum festgelegt.
Anschließend werden die maximal zulässigen Geräuschemissionen der Gewerbeflächen
durch Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP)
im Bebauungsplan nach der DIN 45691 „Emissionskontingentierung“ vorgeschlagen.
Zur Emissionskontingentierung muss das Plangebiet gegliedert und es müssen akustisch und städtebaulich sinnvolle Teilflächen TF festgesetzt werden, für die dann Geräuschkontingente LEK nach der DIN 45691 bestimmt werden.
Die Emissionskontingente LEKj sind für alle Teilflächen so festzulegen, dass an keinem
der untersuchten Immissionsorte der Planwert LPl,j überschritten wird.
4.2
Immissionsorte Gewerbegeräuschsituation
Für die Berechnung und Beurteilung der Geräuschsituation im hier maßgeblichen Einwirkungsbereich der Gewerbegebiete des Plangebietes wurden drei Immissionsorte außerhalb des Plangebietes im maßgeblichen Einwirkungsbereich ausgewählt.
Maßgebliche Immissionsorte liegen bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte
des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen
Raumes nach DIN 4109.
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14
Die Angaben zu den Gebietskategorien im Umfeld des Bebauungsplangeltungsbereiches
wurden den vorliegenden rechtskräftigen Bebauungsplänen der Stadt Erftstadt entnommen.
Immissionsorte
Einstufung
Entfernung [m]
B-Plan/FNP/
Lage zur Plangrenze
örtl.Gegebenheit
Bezugshöhe
IO1 – Flußstraße 32
WA-Gebiet
W
280
1. OG
IO2 – Bühler Graben 18
WA-Gebiet
SW
150
1.OG
IO3 – Luxemburger Str.1a
WA-Gebiet
S
30
1.OG
Tab.: 4.2.1 Immissionsorte Gewerbegeräuschsituation
Abgrabung Erftstadt-Erp
gepl.BPlan 182
GE
IO 1-Flußstraße 32
BP Nr. 38
GE-Gebiet
Kläranlage Erp
IO 2-Bühler Graben 18
IO 3-Luxemburger Str. 1a
200 m
Abb.: 4.2.1 Immissionsorte GE-Fläche des Plangebietes sowie relevante Betriebe
4.3 Immissionsrichtwerte
Die Beurteilung der Geräuschsituation im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen
erfolgt nach der TA-Lärm. Die dort aufgeführten Immissionsrichtwerte gelten für die
Gesamtbelastung eines Immissionsortes durch Anlagen, für die die TA-Lärm maßgeblich ist.
btu
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
15
Ein Vergleich der Immissionsrichtwerte mit den Orientierungswerten für Gewerbe- und
Industriegeräusche nach Beiblatt 1 zur DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ zeigt,
dass diese mit Ausnahme von MK-Gebieten zahlenmäßig identisch sind.
Die Immissionsrichtwerte entsprechen nach der DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“
den Gesamt-Immissionswerten LGI, die nach Planungsabsicht der Gemeinde durch die
Summe der einwirkenden Geräusche von Betrieben und Anlagen in einem betroffenen
Gebiet nicht überschritten werden dürfen.
Die Immissionsrichtwerte beziehen sich tags auf den Zeitraum von 06:00 Uhr bis
22:00 Uhr und nachts auf den Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr.
Gebietsausweisung
bzw. Nutzung
Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb
von Gebäuden nach TA Lärm
in dB(A)
tags
nachts
Industriegebiete (GI)
70
70
Gewerbegebiete (GE)
65
50
Kerngebiete, Dorfgebiete und
Mischgebiete (MK, MD, MI)
60
45
Allgemeine Wohngebiete und
Kleinsiedlungsgebiete (WA, WS)
55
40
Reine Wohngebiete (WR)
50
35
Kurgebiete, Krankenhäuser und
Pflegeanstalten
45
35
Diese Richtwerte dürfen durch kurzzeitige Geräuschspitzen nicht um mehr als 30 dB am Tage
und 20 dB zur Nachtzeit überschritten werden.
Tab. 4.3.1: Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm außerhalb von Gebäuden 0,5 m vor
der Mitte des geöffneten Fensters
4.4 Vorbelastung durch vorhandene gewerblich genutzte Flächen
Als Vorbelastung wird die Summe aller auf den Immissionsort einwirkenden Geräusche
von bereits bestehenden oder plangegebenen gewerblichen und industriellen Nutzungen bezeichnet. Sie wird nach Festlegung der Gesamtimmissionswerte LGI nach der DIN
45691 bzw. der Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm ermittelt.
Zur Festlegung der Vorbelastung wurden Begehungen des maßgeblichen Einwirkungsbereichs des Plangebietes und auf vorliegende schalltechnische Untersuchungen
(Schalltechnische Immissionsprognose btu vom 24.06.2016 im Rahmen der Erweiterung der DK 1) zurückgegriffen. Ergänzt wurde dies durch die Einschätzung einer möglichen plangegebenen Vorbelastung. Im GE-Gebiet im nördlichen Bereich des BPlans 38
btu
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16
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
ist lediglich ein Regenüberlaufbauwerk mit freiem Abfluss zum Vorfluter vorhanden (Telefonat am 19.05.17 mit dem Erftverband). Weitere Anlagen oder Betriebe sind hier
nicht installiert. Tabelle 4.4.1 zeigt die Vorbelastung Lvor im Bereich der maßgeblichen
Immissionsorte.
Die auf dieser Grundlage ermittelte Vorbelastung Lvor ist in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt.
Immissionsorte
Vorbelastung Lvor
in dB(A)
tags
nachts
IO 1 Flußstraße 32
48
33
IO 2 Bühler Graben 18
48
33
IO 3 Luxemburger Str.1a
52
38
Tab. 4.4.1 Vorbelastung Lvor (bestehend und plangegeben) im Bereich der Imm.-Orte
4.5
Geplantes Baugebiet
4.5.1 Festlegung der Planwerte
Das Ziel bei der schalltechnischen Planung der GE-Flächen im Bebauungsplanverfahren
besteht in der Vermeidung möglicher Lärm-Konfliktzonen mit der angrenzenden schutzbedürftigen Wohnbebauung.
Ein Lärmkonflikt wird vermieden, wenn die Gesamt-Immissionswerte LGI unter Berücksichtigung der Vorbelastung nicht höher sind, als die Immissionswerte nach der TALärm. Als Anhalt gelten die schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu
DIN 18005-1.
Zunächst wurde für die Prognose der Geräuschimmissionen und zur Prüfung auf mögliche Lärm-Konfliktzonen von einem flächenbezogenen A-Schallleistungspegel (FSP) pro
m² - tags und nachts - von 60 dB(A) für GE entsprechend DIN 18005, Teil 1 für die GEFlächen des Plangebietes ausgegangen.
Die in der Tabelle 4.5.1.1 aufgeführten Planwerte LPI berücksichtigen die relevanten
Vorbelastungen Lvor durch das Gewerbegebiet im „BP 38“ und dem „bestehenden
Abgrabungs-
und
Verkippungsbetrieb
Erftstadt-Erp“,
so
dass
Immissionswerte LGI zukünftig eingehalten werden.
btu
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die
Gesamt-
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Immissionsorte
17
Planwerte LPI
[dB(A)]
tags
nachts
IO 1 Flußstraße 32 (WA)
54
39
IO 2 Bühler Graben 18 (WA)
54
39
IO 3 Luxemburger Str.1a (WA)
52
36
Tab. 4.5.1.1 Planwerte LPI für die GE-Flächen des Plangebiets Nr. 182
4.5.2 Geräuschimmission bei einer typischen GE-Nutzung
Zunächst wurde für die Prognose der Geräuschimmissionen und zur Prüfung auf mögliche Lärm-Konfliktzonen von einem flächenbezogenen A-Schallleistungspegel (FSP) pro
m² - tags und nachts - von 60 dB(A) für GE entsprechend DIN 18005, Teil 1 für die GEFlächen des Plangebietes ausgegangen. Die Berechnung wurde unter realen Schallausbreitungsbedingungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind punktuell in Tabelle 4.5.2.1 an
den maßgeblichen Immissionsorten und flächenmäßig in Lärmkarte 4.5.2.1 dargestellt.
Zur Beurteilung der vom Plangebiet ausgehenden Lärmauswirkungen wurden die angrenzenden Bereiche in das Berechnungsgebiet einbezogen. Die Ergebnisse zeigen,
dass zur Tageszeit an allen IO’s die Planwerte LPI eingehalten, sie aber zur Nachtzeit
generell überschritten werden. Somit sind zur Vermeidung von Lärmkonflikten Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Immissionsorte
Beurteilungspegel
Tag und Nacht
in dB(A)
Planwerte LPI
Tag / Nacht
in dB(A)
IO 1 Flußstraße 32 (WA)
40,1
54 / 39
IO 2 Bühler Graben 18 (WA)
43,2
54 / 39
IO 3 Luxemburger Straße 1a (WA)
48,3
52 / 36
Tab. 4.5.2.1 Beurteilungspegel tags und nachts für eine typische GE-Nutzung nach
DIN 18005, Quellen- und Berechnungshöhe 5 m
btu
btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln
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18
Abb. 4.5.2.1 Beurteilungspegel zur Tages- und Nachtzeit für eine typische GENutzung entsprechend DIN 18005 (ohne Bebauung), Quellen- und Berechnungshöhe 5 m
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4.5.3 Geräuschkontingentierung nach DIN 45691
Die Beschränkung der maximal zulässigen Geräuschemissionen der Gewerbeflächen
durch Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP)
im Bebauungsplan wird in der DIN 45691 als „Emissionskontingentierung“ bezeichnet.
Entsprechend wird der Begriff „Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP)“ durch „Emissionskontingent (LEK)“ ersetzt. Das Emissionskontingent einer
Fläche ist der Pegel der Schallleistung, die bei gleichmäßiger Verteilung auf dieser Fläche (bei ungerichteter Abstrahlung und ungehinderter verlustloser Schallausbreitung)
je Quadratmeter höchstens abgestrahlt werden darf.
Über das Emissionskontingent einer Teilfläche und ihre Flächengröße sowie den Abstand des Flächenschwerpunktes vom Immissionsort ist das Immissionskontingent (LIK)
bestimmt, das den Beitrag dieser Teilfläche am Immissionsort quantifiziert. Die energetische Summe aller Immissionskontingente darf den Gesamt-Immissionswert (Planwert
LPI) nicht überschreiten.
Dies bedeutet im vorliegenden Fall eine Emissionskontingentierung mit Festlegung der
maximal zulässigen Emissionskontingente LEK pro m² nach DIN 45691. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Vorgehensweise in seiner Entscheidung vom 27.01.1998
ausdrücklich für anwendbar erklärt.
Die Gliederung der GE-Flächen des Plangebietes in Teilflächen TF, die der Aufteilung im
Bebauungsplanentwurf entspricht, ist aus Abb.4.5.3.1 ersichtlich. Als Grenzen der Teilflächen können Grenzen des Gebiets, Grundstücksgrenzen, Bebauungsgrenzen, Grenzen zwischen Flächen unterschiedlicher Nutzung, Straßen, Wege, Gewässer usw. gewählt werden. Hier wird von den Nutzungsgrenzen GE ausgegangen.
TF 1 (GE)
TF 2 (GE)
Abb. 4.5.3.1: Gliederung der GE-Fläche des Plangebietes in Teilflächen TF
btu
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20
Die Hilfsgröße für eine Geräuschkontingentierung sind die Emissionskontingente LEK.
Das Emissionskontingent LEK ist der Schallleistungspegel, der bei gleichmäßiger Verteilung auf einer Teilfläche bei ungerichteter Abstrahlung und ungehinderter verlustlosen
Schallausbreitung je Quadratmeter höchstens abgestrahlt werden darf. Dabei werden
die Emissionskontingente so bestimmt, dass der Planwert durch die Summe der Immissionskontingente nicht überschritten wird. Die Modalitäten ihrer Ermittlung sind in der
DIN 45691 festgelegt. In den textlichen Festsetzungen wird daher bezüglich des anzuwendenden Berechnungsverfahrens auf die DIN 45691 verwiesen.
Es wird eine Verteilung der LEK im gesamten Plangebiet angestrebt, die bei Vermeidung
von Immissionskonflikten eine möglichst umfassende Nutzung erlaubt und die Planungsabsichten der Kommune berücksichtigt. Für die geplanten Nutzungen können
später unmittelbar die ihrer Betriebsfläche entsprechenden Emissionskontingente LEK
und über das Abstandsmaß der am Immissionsort zulässige Immissionsanteil (Immissionskontingent LIK) angegeben werden. Alle real existierenden Zusatzpegelminderungen
werden dann erst bei der Prüfung auf Einhaltung des Immissionskontingents LIK bei
einer
konkreten
Betriebsbeurteilung
in späteren baurechtlichen oder BImSchG-
Genehmigungsverfahren eingerechnet. Deshalb sind die LEK zahlenmäßig nicht direkt
mit den FSP´s der DIN 18005 gemäß Kapitel 4.5.2 vergleichbar. Die sich ergebende
LEK-Belegung pro m2 der Teilflächen innerhalb der geplanten GE-Gebiete ist in Tabelle
4.5.3.1 aufgeführt.
Teilflächen TF (vgl. Abb. 4.5.3.1)
Emissionskontingente LEK pro m2
Tag/Nacht
in dB(A)
TF 1 (GE)
63 / 45
TF 2 (GE)
59 / 40
Tab. 4.5.3.1: Emissionskontingente LEK pro m² der Teilflächen TF innerhalb der geplanten GE-Gebiete
In Tabelle 4.5.3.1 und in den Lärmkarten 4.5.3.2 und 4.5.3.3 sind die damit erreichten
Beurteilungspegel an den Immissionsorten zur Tages- und Nachtzeit dargestellt. Der
Anhang B zeigt für die Tages- und Nachtzeit die Berechnung der Beurteilungspegel exemplarisch für den IO 3.
Es wird ersichtlich, dass mit dem aufgeführten Konzept die Planwerte LPI an den ausgewählten Immissionsorten und damit im gesamten Einwirkungsbereich eingehalten
werden.
btu
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Immissionsorte
21
Lr
TF 1 (GE)
Tag / Nacht
Lr
TF 2 (GE)
Tag / Nacht
Lr
gesamt
Tag / Nacht
Planwerte
LPI
Tag / Nacht
in dB(A)
in dB(A)
in dB(A)
in dB(A)
IO 1 Flußstraße 32 (WA)
42 / 24
34/ 15
43 / 25
54 / 39
IO 2 Bühler Graben 18 (WA)
46 / 28
35 / 16
46 / 28
54 / 39
IO 3 Luxemburger Straße 1a (WA)
51 / 33
40 / 21
51 / 33
52 / 36
Tab. 4.5.3.2 Beurteilungspegel Lr an den Immissionsorten durch die kontingentierten
GE-Flächen des Bebauungsplanes Nr. 182
Abb. 4.5.3.2: Beurteilungspegel durch die kontingentierten GE-Flächen zur Tagzeit (ohne Bebauung)
btu
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Abb. 4.5.3.3: Beurteilungspegel durch die kontingentierten GE-Flächen zur Nachtzeit (ohne Bebauung)
btu
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4.6 Zusatzkontingente nach DIN 45691
Da der Immissionsort 3 – Luxemburger Str. 1a wegen der Nähe zum Plangebiet und
dem hohen Schutzanspruch eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) für die Auslegung
der Geräuschkontingentierung entscheidend sind, ergibt sich an den übrigen Immissionsorten eine deutliche Unterschreitung der Planwerte LPI. Um hier einer Ausschöpfung
der Planwerte LPI mit einer möglichst effektiven Grundstücksnutzung näher zu kommen,
werden nach DIN 45691 Zusatzkontingente LEK,zus vergeben.
Ausgehend
von
einem
Bezugspunkt
(hier
UTM-Koordinaten:
R
32339886
m;
H 5627009 m) werden zwei Strahlen gelegt, die einen Richtungssektor A begrenzen.
Der Richtungssektor erfasst die Wohngebiete außer dem WA-Gebiet IO 3. Die Zusatzkontingente LEK,zus sind tags und nachts gleich. Tabelle 4.6.1 und Abb. 4.5.3.1 zeigen
die Zusammenhänge.
Richtungssektor (vgl. Abb. 4.5.3.1)
Zusatzkontingente LEK,zus Tag und Nacht
in dB
A: 197° bis 286°
7
Tab. 4.6.1: Zusatzkontingente LEK,zus für den Richtungssektor
A
Sektor A
0
0
197 bis 286
Zusatzkontingent 7 dB
2860
.
gepl.BPlan 182
A
1970
.
= Bezugspunkt
UTM-Koordinaten Koordinaten:
32339886, 5627009
100 m
Abb. 4.6.1: Richtungssektor mit einer Erhöhung der Emissionskontingente
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24
4.7 Planungsrechtliche Umsetzung
Die vorstehenden Untersuchungen haben gezeigt, dass eine umweltverträgliche Nutzung der gewerblich zu nutzenden Flächen im Hinblick auf die Geräuschimmissionen
möglich ist, wenn bestimmte Randbedingungen erfüllt werden. Diese Randbedingungen
müssen entsprechend umgesetzt, bzw. festgeschrieben werden.
Danach wird das Plangebiet gem. Bau NVO § 1(4) in Teilflächen mit folgenden Festsetzungen gegliedert:
„Zulässig sind Vorhaben (Anlagen und Betriebe), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder
tags (6.00 - 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 - 6.00 Uhr) überschreiten.
Emissionskontingente tags und nachts in dB(A) nach DIN 45691
Teilfläche
LEK, tags in dB(A)
LEK, nachts in dB(A)
TF 1 (GE)
63
45
TF 2 (GE)
59
40
Bebauungsplan Nr. 182
Das Vorhaben ist zulässig, wenn der Beurteilungspegel Lr der Betriebsgeräusche
der Anlage oder des Betriebes (beurteilt nach TA Lärm unter Berücksichtigung der
Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung) das nach DIN
45691 für das Betriebsgrundstück berechnete Immissionskontingent oder einen
Wert von 15 dB unter dem maßgeblichen Immissionsrichtwert (Nr. 6.1 der TA
Lärm) am maßgeblichen Immissionsort im Einwirkungsbereich (Nrn. 2.2 und 2.3
der TA Lärm) nicht überschreitet.
Für den im Bebauungsplan dargestellten Richtungssektor A (Winkel 197° bis
286°, ausgehend vom Bezugspunkt UTM 32339886 / 5627009) erhöhen sich die
Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 um folgende Zusatzkontingente LEK,zus:
Zusatzkontingente tags und nachts in dB nach DIN 45691
Richtungssektor
Zusatzkontingent LEK,zus in dB
Tag und Nacht
A
7
Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens erfolgt nach
DIN 45691, Abschnitt 5, wobei im Richtungssektor A das Zusatzkontingent zu berücksichtigen ist.“
In der Planzeichnung sind die Grenzen der Teilflächen TF sowie der Bezugspunkt und
die von diesem ausgehenden Strahlen festzusetzen, die den Richtungssektor begrenzen. Der Sektor ist zu bezeichnen. Die textlichen Festsetzungen müssen die Emissionskontingente und die Zusatzkontingente entsprechend dem vorstehend kursiv geschriebenen Text angeben.
btu
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25
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
4.8 Diskussion der Ergebnisse der Lärmkontingentierung
Die vorgeschlagenen Regelungen erfüllen die planungsrechtlichen Anforderungen an die
Bauleitplanung und lösen damit mögliche Lärmkonflikte. Die Festsetzungen sind bestimmt und vollziehbar und lassen sich dynamisch den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Da die Festsetzungen notwendigerweise abstrakt sind, werden diese nachfolgend konkretisiert.
Das am maßgeblichen Immissionsort zulässige Immissionskontingent LIK (vgl. die Ausführungen in Kapitel 4.5) wird zunächst nach DIN 45691 berechnet.
Bei der Prüfung auf Einhaltung des Immissionskontingents LIK in einem konkretem Vorhaben können dann alle realen Zusatzdämpfungen bei der Schallausbreitung wie Abschirmung, Luftabsorption, Bodendämpfung, meteorologische Korrektur usw. (beurteilt
nach TA Lärm) berücksichtigt werden.
Das Vorhaben ist auch schalltechnisch zulässig, wenn der Beurteilungspegel Lr den
maßgeblichen Immissionsrichtwert (Nr. 6.1 der TA Lärm) an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze).
4.9 Betriebsbezogene Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen
Die Geräusche des betriebsbezogenen An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sind gemäß TA Lärm, Kapitel 7.4 zu erfassen und zu beurteilen, soweit
-
sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens um 3 dB(A) erhöhen,
-
keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und
-
die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden.
Gebietsausweisung / Schutzbedürftigkeit
An Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen
In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
In Gewerbegebieten
Immissionsgrenzwerte in dB(A)
tags
nachts
57
47
59
49
64
69
54
59
Abb. 4.9.1: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV
Wenn alle drei Bedingungen kumulativ erfüllt sind, sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art die Geräusche des betriebsbezogenen An- und Abfahrverkehrs auf öffentli-
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26
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
chen Verkehrsflächen soweit wie möglich vermindert werden. Dies gilt nicht für GEGebiete.
Der betriebsbezogene Fahrzeugverkehr (Pkw und Lkw) der GE-Flächen des Plangebietes wird über die Bundesstraße 265 und der Luxemburger Straße geführt. Angesichts
der nur aus dem Plangebiet zu erwartenden Verkehrsmengen ist eine Erhöhung der
Verkehrslärmsituation um mindestens 3 dB an schutzbedürftigen Nutzungen der Luxemburger Straße durch den zusätzlichen Betriebsverkehr des Plangebietes auszuschließen.
5
Zusammenfassung
Im vorliegenden Gutachten wurde für den Bebauungsplan Nr. 182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“ die Verkehrs- und Betriebsgeräuschsituation untersucht. Der Bebauungsplan soll im Lärmeinwirkungsbereich verschiedener Hauptverkehrswege sowie bestehender und zukünftiger gewerblicher Nutzungen Gewerbegebiete (GE) festsetzen.
Verkehrsgeräuschsituation innerhalb des Plangebietes
Die Verkehrsgeräuschsituation durch den Straßenverkehr der Bundesstraße 265 und
der Luxemburger Straße ist berechnet und in Form von farbigen Lärmkarten zur Tagesund Nachtzeit dargestellt worden (Kapitel 3.3).
Bei einer Beurteilung nach DIN 18005, Teil 1 "Schallschutz im Städtebau" werden die
gebietsspezifischen Orientierungswerte aus Beiblatt 1 im Gewerbegebiet (GE) am Tage
und zur Nachtzeit überschritten.
Unter Kapitel 3.5 sind mögliche Schallminderungsmaßnahmen untersucht worden. Aktive Schallschutzmaßnahmen, mit dem Ziel die Verkehrsgeräusche wirkungsvoll abzuschirmen, sind aufgrund der Anzahl und Länge geräuschrelevanter Verkehrswege sowie
der Abstandsverhältnisse praktisch kaum realisierbar. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes in den Gebäuden wurden unter Kapitel 3.5.2 passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von
Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dächer ausgebauter Dachgeschosse) schutzbedürftiger Nutzungen nach DIN 4109 ausgelegt.
Da nur die berechneten Außengeräuschpegel konkret vorliegen, empfiehlt sich die Festsetzung so genannter „Lärmpegelbereiche“ im Bebauungsplan. Die Lärmkarte Abb.
3.5.2.1.1 zeigt den Verlauf der Lärmpegelbereiche, wie sie aufgrund der Verkehrslärmeinwirkung erforderlich sind. Zur planungsrechtlichen Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan sollten die Lärmpegelbereiche nach
§ 9 Abs. 1
Nr. 24 BauGB entsprechend flächenmäßig festgesetzt werden (s. Kapitel 3.6). Dabei
sollte es zulässig sein, später durch eine schalltechnische Untersuchung nachzuweisen,
dass mit der konkret gewählten Gebäudeausführung ein niedrigerer Lärmpegelbereich
erreicht wird (z.B. an der Rückseite durch die Eigenabschirmung des Gebäudes).
Zum Lüftungsproblem bei schalltechnisch wirksamen Fenstern wird empfohlen, bei Beurteilungspegeln über 60 dB(A) am Tage bei besonders schutzbedürftigen Büronutzun-
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
27
gen und an Schlafräumen mit nächtlichen Beurteilungspegeln über 45 dB(A) den Einbau
entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Ab
dem Lärmpegelbereich IV sollte dies jedoch zwingend vorgeschrieben werden.
Alternativ könnte auch eine Lärmschutzwand vier Meter hoch entlang der Grundstücksgrenze zur Bundesstraße B 265 errichtet werden.
Gewerbegeräuschsituation
Es wurden allgemeine Kriterien für die Bauleitplanung erarbeitet, die Lärmkonflikte zwischen den geplanten GE-Gebieten und angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen
bereits im Planungsstadium ausschließen.
Erhebungen bezüglich der derzeitigen gewerblichen Geräuschvorbelastung durch bestehende Betriebe und der möglichen plangegebenen Vorbelastung ergaben für die drei
ausgewählten Immissionsorte entsprechende Werte, die zu einer Reduzierung der für
das Bebauungsplangebiet 182 zulässigen Planwerte LPI führen.
Für das geplante GE-Gebiet im Bebauungsplan Nr. 182 wurde zunächst unter realen
Schallausbreitungsbedingungen zur Prüfung auf mögliche Lärm-Konfliktzonen von einem flächenbezogenen A-Schallleistungspegel pro m² von tags und nachts 60 dB(A) für
GE entsprechend DIN 18005, Teil 1 ausgegangen. Die Ergebnisse zeigen, dass die
Planwerte LPI zur Tageszeit eingehalten, aber zur Nachtzeit generell an allen Immissionsorten überschritten werden. Somit besteht die planungsrechtliche Notwendigkeit,
entsprechende Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Zur Vermeidung möglicher Lärmkonflikte durch das zukünftige GE-Gebiet wird deshalb
vorgeschlagen, diese entsprechend den akustischen Erfordernissen zu gliedern und in
ihrer Nutzung zu beschränken. Die Nutzungseinschränkung erfolgt in Form einer Emissionskontingentierung mit Festlegung der maximal zulässigen Emissionskontingente LEK
nach DIN 45691 [17] (frühere Bezeichnung „Immissionswirksame, flächenbezogene
Schallleistungspegel IFSP“]). Diese Festsetzungen für die Teilflächen des Bebauungsplanes sind einerseits bestimmt und vollziehbar, andererseits aber so offen, dass sie
sich flexibel den noch nicht im Detail bekannten Gegebenheiten einer gewerblichen
Nutzung anpassen lassen.
Die in Kapitel 4.5.3 dargestellte Gliederung der GE-Flächen und eine Belegung mit
Emissionskontingenten LEK von tags 59 - 63 dB(A) und nachts 40-45 dB(A) pro m2 führt
im gesamten Immissionsbereich zu einer Einhaltung der Planwerte LPI.
Da der Immissionsort 3 – Luxemburger Straße 1a wegen der Nähe zum Plangebiet und
dem hohen Schutzanspruch eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) für die Auslegung
der Geräuschkontingentierung entscheidend ist, ergibt sich an den übrigen Immissionsorten eine teilweise deutliche Unterschreitung der Planwerte LPI. Um hier einer Ausschöpfung der Planwerte LPI mit einer möglichst effektiven Grundstücksnutzung näher
zu kommen, werden nach DIN 45691 [17] Zusatzkontingente LEK,zus vergeben.
Unter Kapitel 4.7 werden Vorschläge zur planungsrechtlichen Umsetzung gemacht und
in Kapitel 4.8 werden die Ergebnisse der Lärmkontingentierung diskutiert. Danach wer-
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
28
den durch die Zusatzkontingente (im Richtungssektor A lt. Kapitel 4.6) die Nutzungsmöglichkeiten erheblich verbessert, so dass zusammen mit einer günstigen Anordnung
von Geräuschquellen und Baulichkeiten am Tage eine jeweils gebietstypische Nutzung
der GE-Gebiete möglich ist. Auch nachts ist durch die Zusatzkontingente eine merkbare
Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten gegeben.
Der betriebsbezogene An- und Abfahrverkehr der GE-Gebiete des Plangebietes auf öffentlichen Verkehrsflächen ist im Sinne der TA Lärm hier nicht beurteilungsrelevant
(vgl. Kapitel 4.9).
Zusammenfassung der Vorschläge für planungsrechtliche Festsetzungen im Bebauungsplan
Aus schalltechnischen Erfordernissen sind folgende planungsrechtliche Festsetzungen
im Bebauungsplan erforderlich:
Verkehrsgeräuschsituation im Bebauungsplangebiet Nr. 182
Zur planungsrechtlichen Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen
im Bebauungsplan sollten die in Kapitel 3.5.2 ermittelten Lärmpegelbereiche
III und IV nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB entsprechend flächenmäßig festgesetzt werden.
Dabei sollte es zulässig sein, später durch eine schalltechnische Untersuchung nachzuweisen, dass mit der konkret gewählten Gebäudeausführung
ein niedrigerer Lärmpegelbereich erreicht wird (z.B. an der Rückseite durch
die Eigenabschirmung des Gebäudes).
Gewerbegeräuschsituation
Das Plangebiet wird gemäß BauNVO § 1(4) in Teilflächen TF mit folgenden
Festsetzungen gegliedert (kursiver Textteil):
Zulässig sind Vorhaben (Anlagen und Betriebe), deren Geräusche die in der
folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691
weder tags (6.00 - 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 - 6.00 Uhr) überschreiten.
Emissionskontingente tags und nachts in dB(A) nach DIN 45691
Teilfläche
LEK, tags in dB(A)
LEK, nachts in dB(A)
TF 1 (GE)
63
45
TF 2 (GE)
59
40
Bebauungsplan Nr. 182
Das Vorhaben ist zulässig, wenn der Beurteilungspegel Lr der Betriebsgeräusche der Anlage oder des Betriebes (beurteilt nach TA Lärm unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung) das nach DIN 45691 für das Betriebsgrundstück berechnete Immissionskontingent oder einen Wert von 15 dB unter dem maßgeblichen Immis-
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sionsrichtwert (Nr. 6.1 der TA Lärm) am maßgeblichen Immissionsort im
Einwirkungsbereich (Nrn. 2.2 und 2.3 der TA Lärm) nicht überschreitet.
Für den im Bebauungsplan dargestellten Richtungssektor A (Winkel 197° bis
286°, ausgehend vom Bezugspunkt UTM 32339886 / 5627009), erhöhen
sich die Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 um folgende Zusatzkontingente LEK,zus:
Zusatzkontingente tags und nachts in dB nach DIN 45691
Richtungssektor
Zusatzkontingent LEK,zus in dB
Tag und Nacht
A
7
Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens erfolgt
nach DIN 45691, Abschnitt 5, wobei im Richtungssektor A die Zusatzkontingente zu berücksichtigen ist.
In der Planzeichnung sind die Grenzen der Teilflächen TF sowie der Bezugspunkt und
die von diesem ausgehenden Strahlen festzusetzen, die den Richtungssektor begrenzen. Der Sektor ist zu bezeichnen. Die textlichen Festsetzungen müssen die Emissionskontingente und die Zusatzkontingente entsprechend dem vorstehend kursiv geschriebenen Text angeben.
Dieter Jung
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Anhang
Anhang 1
Gesetze, Normen, Regelwerke und verwendete Unterlagen
Anhang 2
Berechnung Kontingentierung
2.1
Berechnungsgrundlagen
2.2
Angaben zum Berechnungsprogramm
2.3
Berechnung Schallimmission Tag (exemplarisch für den IO 3)
2.4
Berechnung Schallimmission Nacht (exemplarisch für den IO 3)
btu
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
Anhang 1
Gesetze, Normen, Regelwerke und verwendete Unterlagen
/1/ Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 15. März 1974;
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge.
/2/ Technische Anleitung Lärm (TA-Lärm) vom 26.August 1998
/3/ Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
/4/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 1990- RLS-90
/5/ 32. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Geräte-und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) vom 29. August.2002
/6/ EG-Richtlinie 86/662/EWG, Dezember 1986
/7/ VDI-Richtlinie 2714
"Schallausbreitung im Freien", Januar 1988
/8/ VDI-Richtlinie 2720
"Schallschutz durch Abschirmung im Freien",
Blatt 1, Januar 1988
/9/ VDI-Richtlinie 2571
1976
„Schallausbreitung von Industriebauten“, August
/10/ DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“,
Teil 1: „Berechnungsverfahren“, Mai 1987
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Beiblatt 1:
„Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte
für die städtebauliche Planung“, Mai 1987
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 2: „Lärmkarten – Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen“, September 1991
/11/ DIN 45 641 "Mittelungspegel und Beurteilungspegel zeitlich schwanken
der Schallvorgänge", Februar 1975
/12/ DIN 45 645 Teil 1 "Einheitliche Ermittlung des Beurteilungspegels
für Geräuschimmissionen", April 77
/13/ DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ Ausgabe September 1997
/14/ Parkplatzlärmstudie, 6. überarbeitete Auflage; Bayerisches Landesamt für
Umwelt; August 2007
/15/ Baunutzungsverordnung (4. Verordnung zur Änderung) vom 23.01.1990
/16/ DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau; Anforderungen u. Nachweise“, Ausgabe November 1989, Berichtigung 1 vom August 1992, Änderung A1 vom Januar 2001
/17/ DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“, Ausgabe 2006-12
/18/ Verkehrsuntersuchung BP Nr. 182 der Ingenieurgruppe IVV, Aachen vom
27. Juli 2016
btu
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
Anhang 2
2.1:
Berechnungsgrundlagen
Die Berechnung der Immissionspegel erfolgt für eine Schallausbreitung in den freien
Raum ohne Zusatzdämpfungen wie z.B. Luftabsorption, Abschirmung, Boden- und Meteorologieeinfluss. Nur das Abstandsmaß wird eingerechnet. Die verwendeten Größen,
von denen die hier relevanten in den nachfolgenden Tabellen ausgedruckt sind, haben
folgende Bedeutung:
Rechnerausdruck Immission:
Nr.:
Nummerierung der Schallquelle
Kommentar: Bezeichnung der Schallquelle bzw. Betriebsvorgangs
Fläche:
Flächengröße der Teilfläche in m2
Lw:
Schalleistungspegel der Schallquelle, berechnet mit den Daten der Emissionstabelle in dB bzw. dB(A)
(Der Gesamtwert entspricht der gesamten Schallleistung, wenn alle Quellen gleichzeitig emittieren.)
sm:
Horizontaler Abstand Schallquelle - Immissionsort in m
(Bei Linien- und Flächenquellen wird der Abstand der dem Immissionsort
nächstgelegenen Teilquelle, bzw. Ersatz-Teilquelle angegeben)
Ds:
Abstandsmaß in dB
Ls:
Immissionspegel am Immissionspunkt in dB(A)
Gesamt:
Gesamtsumme Tag
2.2:
Angaben zum Berechnungsprogramm
Die Berechnungen erfolgen mit dem Programmsystem SAOS-NP, Version 2016.04
2.3:
Immission Tag exemplarisch für IO 3–Luxemburger Str. 1a (WA)
Zeile
1
2
3
TF 1 (GE)
TF 2 (GE)
Gesamt
2.4:
Fläche (m2) Lw dB(A)
LEK = 63 dB(A)
LEK = 59 dB(A)
12100
7150
103,8
97,5
104,7
sm m
Ds dB
Ls dB(A)
136,6
199,8
53,7
56,9
49,8
38,5
50,1
Immission Nacht exemplarisch für IO 3–Luxemburger Str. 1a (WA)
Zeile
1
2
3
Kommentar
Kommentar
TF 1 (GE)
TF 2 (GE)
Gesamt
Fläche (m2) Lw dB(A)
LEK = 45 dB(A)
LEK = 40 dB(A)
btu
12100
7150
85,8
78,5
86.5
sm m
Ds dB
Ls dB(A)
136,6
199,8
53,4
57,0
31,7
19,4
31,9
btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln