Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
781 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
22.02.18, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zusammenfassende Erklärung (Entwurf)
Bebauungsplan Nr. 182
Erftstadt-Erp
Gewerbegebiet Erp-Nord
Zusammenfassende Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB)
Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Inhalt:
1.
2.
3.
4.
5.
Verfahrensablauf
Planzielsetzung
Prüfung der Planungs- bzw. Standortalternativen
Berücksichtigung der Umweltbelange
Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
- Zusammenfassende Erklärung -
1. Verfahrensablauf
In seiner Sitzung vom 15.12.2015 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Beschluss über die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord, gefasst.
Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) in Form einer
Öffentlichen Versammlung fand am 03.05.2016 statt. Die Beteiligung der Behörden und
Träger Öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) erfolgte in der Zeit von 08.12.2016
bis 10.01.2017.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt hat in
seiner Sitzung vom 26.09.2017 den Beschluss über die Offenlage gefasst. Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.11.2017 bis
einschließlich 21.12.2017.
Der Satzungsbeschluss wurde am …………… und die Bekanntmachung
Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB erfolgte am …………… .
2.
des
Planungszielsetzung
Mit dem Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der im Norden des Stadtteiles
Erp gelegenen Firma Rhiem und Sohn GmbH & Co KG geschaffen werden. Die Firma plant
zur Neuordnung der Betriebsabläufe westlich der Luxemburger Straße die Herstellung einer
Logistikfläche einschließlich der Erweiterung einer Werkstatthalle sowie einer LKWUnterstellhalle einschließlich des entsprechenden vorgelagerten Rangierbereichs.
Zudem soll der vorhandene Verwaltungsbereich, der sich zurzeit im Ein- und Ausfahrtsbereich befindet, auf die gegenüberliegende Straßenseite zwischen Luxemburger
Straße und B 265 verlegt und vergrößert werden. Dabei ist im Sinne einer nachhaltigen und
geordneten städtebaulichen Entwicklung und der besonderen Lage des Gewerbegebietes
im Ortseingangsbereich Ortslage Erp Rechnung tragend eine gestalterische Aufwertung
anzustreben.
3. Prüfung der Planungs- und Standortalternativen
Eine Alternativenplanung zum Bebauungsplan Nr. 182 wäre der Verzicht auf die Schaffung
eines attraktiven Ortseinganges, an diesen gegenüber den Verkehrswegen exponierten,
gut einsehbaren Standort und auf die Erweiterung des Gewerbegebiets zur Sicherung des
vorhandenen Standortes. Die dort ansässige Abgrabungs- und Tiefbaufirma könnte ihre
Betriebsabläufe auf dem vorhandenen Firmengelände aus Platzgründen nicht optimieren.
Ihre Firmenzentrale müsste auf firmenfremden, noch nicht erschlossenen
Gewerbegrundstücken abseits des Betriebsstandortes, in einem anderen Ortsteil oder einer
anderen Stadt errichtet werden. Dies hätte erhebliche negative Auswirkungen auf den
vorhandenen Betrieb. Mit dem Verzicht auf die FNP-Änderung würde außerdem die
Möglichkeit der Verbesserung der bisherigen städtebaulichen Situation und
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Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
- Zusammenfassende Erklärung -
ortsbildgerechten Abrundung des Stadtteils Erp in Richtung Norden und die Schaffung
einer markanten Ortseingangssituation an dieser verkehrlich bedeutsamen Stelle entfallen.
4. Berücksichtigung der Umweltbelange
Das Baugesetzbuch sieht vor, dass für die Belange des Umweltschutzes im Rahmen der
Aufstellung eines Bauleitplanes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung
durchgeführt wird, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Im Rahmen der Umweltprüfung fand eine
Bewertung der Planung unter Berücksichtigung der in einschlägigen Fachgesetzen
formulierten Ziele statt. Es wurden die bewährten Prüfverfahren eingesetzt, die eine
weitgehend abschließende Bewertung ermöglichen. Weitere umweltbezogene
Informationen wurden durch die Fachdienste der Stadt sowie die am Aufstellungsverfahren
beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt.
Der Umweltbericht und landschaftspflegerische Fachbeitrag wurden von Ute Rebstock
(Büro für Landschaftsplanung) und der Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung vom Institut für
Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung Düsseldorf erstellt.
Anhand der ermittelten Bestandssituation im Plangebiet wurden die Umweltauswirkungen,
die vom Vorhaben ausgehen, prognostiziert und der Umfang und die Erheblichkeit dieser
Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter abgeschätzt. Durch den Bebauungsplan
sind die Schutzgüter „Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt“, „Boden (Altlasten)“,
„Wasser“, „Mensch (Verkehrslärm)“ und „Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiet)“
betroffen. Die Beschreibung der Planung und ihre Auswirkungen lassen jedoch erkennen,
dass
unter
Berücksichtigung
geplanter
Vermeidungs-,
Verminderungsund
Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen
verbleiben.
Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag besagt, dass unter Einhaltung der genannten
Vorgaben für planungsrelevante Arten bei der Realisierung des Vorhabens bzw. der
Bebauung keine Verstöße gegen die Zugriffsverbote § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten
sind. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen stehen der Planung nicht entgegenstehen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen durch
die Gewerbeflächenentwicklung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu
erwarten sind und im Rahmen sachgerechter Abwägung die Gewerbeflächenentwicklung
als hinnehmbar anzusehen ist.
5. Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (gem. § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch) vorgetragenen Stellungnahmen bzw. Äußerungen
wurden wie folgt aufgenommen und gewertet:
In der Öffentlichen Versammlung sowie im Zuge der Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1)
BauGB wurden Fragen und Anregungen sowie Bedenken vorgetragenen, die im
Wesentlichen
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- Zusammenfassende Erklärung -
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Lärm
Luftqualität
Staub
Verkehr (Aufkommen, Verkehrsführung)
Abstände zwischen den unterschiedlichen Nutzungen (vor allem zwischen der
vorhandenen Wohnbebauung und der geplanten gewerblichen Nutzung)
Vorschläge zu alternativen Flächeninanspruchnahme
Ausgleichsmaßnahmen
Landschaftsschutz
betreffen.
Den Bedenken zur Staub- und Schallbelastung wurde durch entsprechende gutachterliche
Untersuchungen sowie Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf entgegengetreten. Zur
Verbesserung der Verkehrsführung wurde vom Ingenieurbüro IVV ein Konzept erarbeitet,
dass insbesondere für die Fußgänger und Radfahrer Aus- und Umbau- sowie
Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum vorsieht. Der
Anregung zur Einhaltung des Mindestabstands gemäß Abstandserlass zwischen den
unterschiedlichen Nutzungen wird nicht gefolgt, da der Mindestabstand unterschritten
werden kann, wenn nachgewiesen werden kann, das keine Beeinträchtigung durch Staub,
Schall oder Gerüche an der nächstgelegenen Wohnbebauung entstehen. Der Nachweis
(Schall- und Staubgutachten) liegt vor. Aufgrund der Vermeidung der Zersiedelung der
Landschaft kann der Anregung eines alternativen Gewerbestandorts in der freien
Landschaft ebenfalls nicht entsprochen werden. Weiterhin ist die Pflege der benötigten
Ausgleichflächen vom Vorhabenträger zu leisten, da sich diese in dessen Besitz befinden.
Die von den folgenden Behörden und Sonstigen Trägern öffentlicher Belange im
Planverfahren (Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) vorgetragenen Anregungen
und Hinweise wurden soweit bebauungsplanrelevant berücksichtigt:
-
Bezirksregierung Arnsberg – Abt. 8 Bergbau und Energie NRW (Hinweis zu
Grundwasserabsenkungen und Bodenbewegungen)
-
Landesbetrieb Straßenbau NRW, HS Euskirchen (Hinweis zur Bepflanzung entlang der
B 265)
-
Rhein-Erft-Kreis (Wiederaufforstung, Konkretisierung der artenschutzrechtlichen
Maßnahmen der Ausgleichfläche K2 im Umweltbericht, Hinweis zum Antrag auf
wasserrechtliche Erlaubnis, Prüfung der Wiedernutzung von versiegelten, sanierten,
baulich veränderten bebauten Flächen, Festsetzung entsprechender Maßnahmen zur
Vermeidung von Staubimmissionen)
-
Kampfmittelbeseitigungsdienst (Hinweis zum Umgang mit dem Fund von Kampfmitteln)
-
Erftverband (Hinweis zum Entwässerungskonzept)
-
LVR (Hinweis zum Auftreten archäologischer Bodenfunde)
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-
RWE Power AG (Festsetzung zur Umsetzung ggf. besonderer baulicher Maßnahmen
im Bereich Humoser Böden)
-
Geologischer
Dienst
NRW
(Hinweis
zur
braunkohlebergbaubedingter
Grundwasserbeeinflussung, Hinweis zur Erdbebengefährdung, Hinweis und
Berücksichtigung im Umweltbericht zur Vermeidung und Verminderung von
Schädigungen der natürlichen Bodenfunktionen)
-
Landesbetrieb Wald und Holz (Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen)
Erftstadt, den ………….
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