Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
07.03.2018
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
22.02.18, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 105/2018
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 19.02.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
Betrifft:
Termin
07.03.2018
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Förderung der Kooperation zwischen Jazzfest Krokus Jelenia Góra,
Jazzin´ Erftstadt und dem Freundeskreis Erftstadt - Jelenia Góra
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
2.000,00 €
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
x Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadt Erftstadt betrachtet die Förderung der Partnerschaften mit ihren Partnerstädten als eine
wichtige Aufgabe. Somit wird auch die Kooperation zwischen dem Jazzfest Krokus Jelenia Góra,
Jazzin‘ Erftstadt und dem Freundeskreis Erftstadt – Jelenia Góra sehr begrüßt. Mit einer solchen
Kooperation wird die Förderung und Pflege der Städtepartnerschaft zwischen Erftstadt und Jelenia
Góra weiter intensiviert.
Von den Planungen von Jazzin‘ Erftstadt und dem Freundeskreis Erftstadt – Jelenia Góra für einen
Auftritt auf dem Jazzfest Lechenich am 02.06.2018 sowie das darüber hinaus geplante Rahmenprogramm mit der Band und einer begleitenden Delegation hat die Verwaltung erst mit Antrag vom
15.02.2018 Kenntnis erhalten.
Aufgrund der sehr kurzfristigen Antragstellung stehen jedoch für die nun beantragte Bezuschussung in Höhe von 2.000,00 € keine Mittel zur Verfügung.
Gem. § 2 der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für den Bereich Partnerschaften in Erftstadt können bis zu 20 % der nachgewiesenen Kosten bezuschusst werden. Übersteigt dieser Zuschuss den Betrag von 200,00 €, so entscheidet der Ausschuss für Kultur und Partnerschaften im
Einzelfall. Aufgrund des vorliegenden Antrages würde der Zuschuss 600,00 € betragen (20% von
3.000,00 €), sofern diese Kosten tatsächlich nachgewiesen werden.
(Erner)
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