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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Förderung der Kooperation zwischen Jazzfest Krokus Jelenia Góra, Jazzin´ Erftstadt und dem Freundeskreis Erftstadt - Jelenia Góra)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
07.03.2018
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
22.02.18, 15:05
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Förderung der Kooperation zwischen Jazzfest Krokus Jelenia Góra, Jazzin´ Erftstadt und dem Freundeskreis Erftstadt - Jelenia Góra) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Förderung der Kooperation zwischen Jazzfest Krokus Jelenia Góra, Jazzin´ Erftstadt und dem Freundeskreis Erftstadt - Jelenia Góra)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 105/2018 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 19.02.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Betrifft: Termin 07.03.2018 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Förderung der Kooperation zwischen Jazzfest Krokus Jelenia Góra, Jazzin´ Erftstadt und dem Freundeskreis Erftstadt - Jelenia Góra Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 2.000,00 € Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja x Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Erftstadt betrachtet die Förderung der Partnerschaften mit ihren Partnerstädten als eine wichtige Aufgabe. Somit wird auch die Kooperation zwischen dem Jazzfest Krokus Jelenia Góra, Jazzin‘ Erftstadt und dem Freundeskreis Erftstadt – Jelenia Góra sehr begrüßt. Mit einer solchen Kooperation wird die Förderung und Pflege der Städtepartnerschaft zwischen Erftstadt und Jelenia Góra weiter intensiviert. Von den Planungen von Jazzin‘ Erftstadt und dem Freundeskreis Erftstadt – Jelenia Góra für einen Auftritt auf dem Jazzfest Lechenich am 02.06.2018 sowie das darüber hinaus geplante Rahmenprogramm mit der Band und einer begleitenden Delegation hat die Verwaltung erst mit Antrag vom 15.02.2018 Kenntnis erhalten. Aufgrund der sehr kurzfristigen Antragstellung stehen jedoch für die nun beantragte Bezuschussung in Höhe von 2.000,00 € keine Mittel zur Verfügung. Gem. § 2 der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für den Bereich Partnerschaften in Erftstadt können bis zu 20 % der nachgewiesenen Kosten bezuschusst werden. Übersteigt dieser Zuschuss den Betrag von 200,00 €, so entscheidet der Ausschuss für Kultur und Partnerschaften im Einzelfall. Aufgrund des vorliegenden Antrages würde der Zuschuss 600,00 € betragen (20% von 3.000,00 €), sofern diese Kosten tatsächlich nachgewiesen werden. (Erner) -2-