Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
08.03.2018
Erstellt
22.02.18, 15:05
Aktualisiert
22.02.18, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 106/2018
Az.:
Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 19.02.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
08.03.2018
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr. 140, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftPark; Befreiung von den Höhenfestsetzungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung erteilt das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 (1) BauGB zu den Befreiungen von den Höhenfestsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 140 für das Bauvorhaben Neubau eines Bürogebäudes und einer Lagerhalle
1. Unterschreitung der Mindesthöhe im Bereich H3 des Bürogebäudes um 0,73m auf einer Länge
von 24,62 sowie
2. Überschreitung der Maximalhöhe im Bereich H2 der Lagerhalle um 2,22 m auf einer Länge von
52,00 m.
Begründung:
Der Bebauungsplan 140 enthält verschiedene Höhenfestsetzungen. Für das betroffene Vorhaben
sind die Höhenquoten H2 (max. Traufhöhe 6,75 m), H3 (mind. Traufhöhe 8,75 m, max. Traufhöhe
9,75 m) und H4 (max. Traufhöhe 9,75 m). Das vorliegende Bauvorhaben musste mehrfach umge-
plant werden, unter anderem um eine Abwicklung des Rangierverkehrs auf dem eigenen Grundstück zu ermöglichen. Auch soll ein vorher beabsichtigter 2. Bauabschnitt nun sofort mit realisiert
werden. So entstand die jetzige Stellung der Baukörper.
Zu 1.) Im Bereich des nach vorne gezogenen Bürogebäudes wird die vorgeschriebene Mindesthöhe von 8,75 m auf einer Länge von 24,62m um 0,73 m unterschritten. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass das Gebäude 2-geschossig errichtet werden soll und eine Erhöhung auf 8,75 m
unwirtschaftlich gewesen wäre. Die Unterschreitung ist an dieser Stelle städtebaulich vertretbar,
sodass eine Befreiung nach § 31 (2) Nr. 2 zu erteilen ist.
Zu 2) Die insgesamt 65,26 m lange Lagerhalle befindet sich auf eine Länge von 13 m im Bereich
der Höhenquoten H3 und H4 mit jeweils 9,75 m max. Traufhöhe. Durch die geplante Höhe der
Halle von 8,97 m werden hier die Vorgaben eingehalten. Der weitaus größte Teil der Halle liegt im
Bereich der Höhenquote H2 deren max. Traufhöhe von 6,75 m hier auf einer Länge von 52 m um
2,22 m überschritten wird. Dies ist aufgrund der Höhe der dort einzubauenden Regallagerung also
betrieblichen Gründen geschuldet.
Bei der Ansiedelung der Fa. tbs pack GmbH handelt es sich aus Sicht der städtischen Wirtschaftsförderung um ein besonderes Projekt. Das Unternehmen verlagert nicht nur seinen Standort von
Köln nach Erftstadt, vielmehr werden bei der Realisierung der Optionsfläche (im Lageplan mit 2
gekennzeichnet) auch die Firmenteile aus dem im Sauerland in den WirtschaftsPark verlagert. Das
Unternehmen ist in einer innovativen und zukunftsträchtigen Branche tätig, in dem qualifizierte
(gewerbliche als auch kaufmännische) Mitarbeiter beschäftigt und somit anspruchsvolle Arbeitsplätze in Erftstadt geschaffen werden. Insgesamt sollen im Endausbau bis zu 40 Mitarbeiter im
Unternehmen tätig sein. Bereits im Nachgang zu der Grundstücksvergabe hat die Wirtschaftsförderung das Unternehmen bei der Suche nach neuen Mitarbeitern über das Schalten von Anzeigen
auf der städtischen Homepage aktiv unterstützt. Darüber hinaus haben bzw. werden die beiden
Geschäftsführer mit Ihren Familien auch ihre privaten Lebensmittelpunkte nach Erftstadt verlagern.
(Erner)
-2-