Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
147 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
15.02.18, 15:01
Aktualisiert
15.02.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 362/2017 1. Ergänzung
Az.: 82.24
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.24 Datum: 11.12.2017
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
27.02.2018
Bemerkungen
beschließend
Bau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Betriebsausschuss Immobilien vom 08.11.2017; Stromverbrauch in städtischen Gebäuden
Die Verwaltung wurde gebeten den Stromverbrauch der städtischen Gebäude zu benennen.
In der beigefügten Liste sind die Verbräuche der letzten drei Abrechnungsjahre dargestellt, sowie
die prozentuale Veränderung und die Begründung bei deutlichen Abweichungen.
2. Rat vom 12.12.2017
a. Prüfung der Belegungsmöglichkeit mit Photovoltaik auf den Neubauten (Kiosk und Fahrradabstellanlage) am Bahnhof Liblar
Stellungnahme des Architekten:
„Ein wesentliches Entwurfsprinzip für die beiden Gebäude ist, dass die Gebäude wegen der Sichtbezüge von den Bahnsteigen aus als Einheit aus Fassaden und Dächern wirken sollen. Wegen
dieses Entwurfsprinzips wurde für die Fassaden und Dächer ein Material gewählt, das sowohl für
Fassaden wie auch für Dächer geeignet ist. Das Erscheinungsbild, das im Entwurf angestrebt wur-
de und das sich nun nach der Fertigstellung auch perfekt darstellt, sind zwei Kuben, die sich durch
eine außergewöhnliche Klarheit auszeichnen. Beim Blick vom Bahnsteig aus wird dieses Erscheinungsbild vor allem auch dadurch erreicht, dass alle technischen Anlagen, die häufig (leider) auf
Flachdächern angeordnet werden und hierdurch zu sehr unschönen Bildern führen, in Erftstadt
unter der Hülle eingebaut wurden.
Der Aufbau von irgendwelchen Anlagen, auch PV-Anlagen, widerspräche völlig diesem Entwurfsgrundsatz und würde den Aufwand, der zur Erreichung des Entwurfsgrundsatzes erforderlich war,
konterkarieren und zunichtemachen.
Derartige Anlagen würden zudem unsere Urheberrechte am Entwurf verletzen.
Wir lehnen irgendwelche Aufbauten auf den Dächern daher mit größtem Nachdruck ab.“
Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme ist eine Belegung dieser Flächen nicht möglich.
b. Prüfung des Einsatzes von Speichertechnik
Zurzeit sind Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen auch mit Fördermitteln noch sehr teuer und
nur rentabel, wenn durch deren Einsatz der Eigenverbrauch aus der Photovoltaikanlage deutlich
erhöht wird. Lastganganalysen für Schulen und Kindergärten zeigen, dass in diesen Objekten regelmäßig Strom tagsüber während der normalen Nutzungsstunden verbraucht wird. Der geringe
Verbrauch in den übrigen Stunden (17 – 7 Uhr) rechtfertigt nicht den Einsatz solch teurer Technologie.
Die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen wird wesentlich verbessert, wenn der Anteil des
Eigenverbrauchs an der Gesamterzeugung deutlich erhöht wird.
Es wird daher angeregt, die in den Wirtschaftsplan 2018 eingestellten Mittel nicht für den Bau von
zwei Anlagen, sondern für den Bau von fünf kleineren Anlagen zu verwenden. Ein Abgleich der
Ertragskurve von Photovoltaikanlagen mit dem Lastgangprofil in Kindergärten zeigt, dass dann,
ohne den Einsatz von Speichern, der Eigenverbrauch auf 70 % erhöht werden kann.
In Vertretung
(Hallstein)
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