Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
15.02.18, 15:01
Aktualisiert
15.02.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 648/2017
Az.: -65.0-
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65.0- Datum: 19.12.2017
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Bauausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
28.02.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Verbesserungsmaßnahmen Friedhof Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung zu den sich aus dem Antrag ergebenden Punkten:
zu 1.)
Aus Haushaltsmitteln 2017 hat die Friedhofsverwaltung bereits insg. 8 neue
Infotafeln/Aushangkästen zur Aufstellung an Friedhofseingängen beschafft. Hiervon wurden
bereits 4 Stück an den Haupteingängen zum Lechenicher Friedhof aufgestellt. 3 Stück sind im
Weiteren zur Aufstellung an den Eingängen des Friedhofs Liblar vorgesehen, 1 Stück für den
Friedhof Kierdorf (alt).
Mit Genehmigung des Haushalts 2018 ist die Beschaffung von weiteren 7
Infotafeln/Aushangkästen zur sukzessiven Ausstattung anderer Ortsfriedhöfe vorgesehen.
neuen
Die neuen Infotafeln/Aushangkästen bieten die Möglichkeit, 9 DIN-A-4 Seiten zur Information
(z.B. Friedhofsplan, Grababräumungen, sonstige Hinweise und Aktuelles) zur Verbesserung des
Bürgerservices auszuhängen.
Die vorhandenen Altschilder zur Friedhofsordnung sind nicht nur inzwischen unansehnlich und
verschlissen, sondern auch inhaltlich längst überholt. U.a. findet sich auf diesen noch der Hinweis
Stadt Erftstadt – Der Stadtdirektor. Für neue Schilder zur Friedhofsordnung, die zur Wahrnehmung
optisch ins Auge fallen müssen, sind daher ebenfalls entsprechende Mittel im Haushalt 2018
vorgesehen.
zu 2.)
Der Zustand der Bänke auf den Ortsfriedhöfen ist insgesamt verbesserungswürdig. Auf den
Friedhöfen Erp und Ahrem wurden im 2. Halbjahr 2017 bereits besonders marode Bänke saniert.
Bedarfsorientiert und nach Priorität soll dies auch in 2018 sukzessive auf allen Ortsfriedhöfen
fortgeführt werden.
zu 3.)
Die Stühle in der Trauerhalle entsprechen zwar nicht dem neuesten Stand, sind aber technisch
und optisch funktions- u. gebrauchsfähig. Sofern grundsätzlich neue Bestuhlung beschafft werden
soll, sollte dies ortsübergreifend erfolgen. Hierfür müssten dann gesondert entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. In Anbetracht der Anforderungen würden sich die Kosten
pro Stuhl (stapelbar, mit Reihenverkettung) auf ca. 120,- bis 140,- Euro belaufen.
Nach Rücksprache mit den örtlichen Bestattern erscheint die zur Zeit vorhandene Anzahl von ca.
50 Stühlen dem Grunde nach ausreichend. Im Regelfall werden 30-40 Stühle pro Trauerfall
benutzt. Soweit mehr als die bisherigen ca. 50 Stühle in der Trauerhalle vorgehalten werden,
schränkt dies die kapazitären Möglichkeiten ein, stehend bei Trauerfeiern beiwohnen zu können,
insbesondere auch bei größeren Bestattungen mit zahlreicher Trauerbegleitung.
Beschwerden über Anzahl und Zustand der Bestuhlung in den Trauerhallen sind der
Friedhofsverwaltung bislang nicht zugegangen.
Speziell für Lechenich ist anzumerken, dass ein nicht unerheblicher Anteil an Trauerfeiern in der
Heddinghovener Kapelle vollzogen wird, insbesondere soweit es sich um Urnenbestattungen
handelt.
zu 4.)
Die Öffnungszeiten der Toiletten auf öffentlichen Friedhöfen sind eine bekannte, wie viel diskutierte
Thematik, mit der alle kommunalen Friedhofsträger nahezu regelmäßig konfrontiert werden.
Zur Zeit werden die Toiletten auf den Friedhöfen nur zeitlich begrenzt aus Anlass von
Bestattungen und Trauerfeiern geöffnet. Mit diesem Kompromiss hat man sich hier bislang örtlich
arrangieren können, um früheren Erfahrungswerten der Zweckentfremdung, bis hin zu
Vandalismus, möglichst einfach und halbwegs effektiv begegnen zu können. Eine darüber hinaus
gehende oder gar unbegrenzte Öffnung dieser Toiletten ohne jegliche Aufsicht und Sozialkontrolle
würde wesentlich erhöhte Anforderungen an die Reinigungshäufigkeit, an die Reinigungsintensität
und ggf. auch an die Unterhaltungsanforderungen stellen. Daneben müsste ggf. ein
personalrelevant werdender Schließdienst organisiert und eingerichtet werden.
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Anzumerken ist im Übrigen, dass nicht alle Ortsfriedhöfe mit einer öffentlichen Toilette ausgestattet
sind.
Soweit dem in seiner Grundintention sicher begrüßenswerten Anliegen entsprochen werden soll,
wären hierfür zusätzliche Haushaltsmittel von Nöten.
zu 5.)
Der Auftrag zur Entfernung des beschädigten und auch entbehrlichen Zaunteilstücks wurde bereits
an die Städtischen Dienste erteilt. Er wird somit zeitnah entfernt.
zu 6.)
Zur Zeit sind 52 Müllkorbleerungen jährlich, zzgl. zusätzlicher, bedarfsorientierter Leerungen vor
besonderen Feiertagen vorgesehen und festgelegt. Dies sollte dem Grunde nach ausreichend
sein. Die ordnungs- und intervallgemäße Ausführung der Leerungen wird regelmäßig durch die
Friedhofsverwaltung kontrolliert.
Am Friedhofszugang „Weltersmühle“ hat die Friedhofsverwaltung zur Verbesserung des
Erscheinungsbildes bereits zwei zusätzliche Müllkörbe aufgestellt. Es ist aber festzustellen, dass
gerade an dieser Stelle in hohem Maße insbesondere Haushaltsmüll zweck- und ordnungswidrig
entsorgt wird. Insofern handelt es sich hier vorrangig um ein allgemein gesellschaftliches Problem,
die Ursachen liegen weniger im Friedhofsbetrieb begründet.
zu 7.)
Die Friedhofspflege wurde verwaltungsintern bereits neu organisiert. Zudem wurde die
Friedhofspflege unter veränderten Vergabe- und Leistungskriterien zum 01.01.18 neu vergeben.
Pflegepläne wurden dabei neu konzipiert. Entsprechende Kontrolle und Leistungsabnahmen
werden künftig vollumfänglich seitens der Friedhofsverwaltung sichergestellt. Zur Grundthematik
verweise ich ergänzend nochmals auf die bereits beratenen Vorlagen V 484/2017 und
V 628/2017, nebst den hierzu ergangenen Ergänzungsvorlagen.
Bestehende Pflegerückstände und Pflegedefizite aus Vorzeit sind bekannt und bleiben sukzessive
aufzuarbeiten. Die neuen Pflegefirmen haben hiermit bereits begonnen.
Entsprechend sollte sich das allgemeine Pflege- und Erscheinungsbild der Friedhöfe sukzessive
verbessern und in naher Zukunft übergreifend der begründeten Erwartungs- und Anspruchshaltung
in zunehmendem Maße entsprechen.
zu 8.)
Erkennbare Stolperfallen unterliegen der städtischen Verkehrssicherungspflicht. Sie sind insofern
schon von Gesetzes wegen zu beseitigen. Erkennbare Mängel wurden bereits beseitigt und
bleiben auch künftig regelmäßig zu beseitigen. Weitere, akut verkehrsgefährdende Stolperfallen
sind der Friedhofsverwaltung zur Zeit nicht bekannt.
In Vertretung
(Hallstein)
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