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Antrag (Antrag bzgl. Verbesserungsmaßnahmen Friedhof Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
15.02.18, 15:01
Aktualisiert
15.02.18, 15:01
Antrag (Antrag bzgl. Verbesserungsmaßnahmen Friedhof Lechenich) Antrag (Antrag bzgl. Verbesserungsmaßnahmen Friedhof Lechenich) Antrag (Antrag bzgl. Verbesserungsmaßnahmen Friedhof Lechenich) Antrag (Antrag bzgl. Verbesserungsmaßnahmen Friedhof Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 648/2017 Az.: -65.0- Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65.0- Datum: 19.12.2017 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Bauausschuss Straßen Betrifft: Termin 28.02.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Verbesserungsmaßnahmen Friedhof Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung zu den sich aus dem Antrag ergebenden Punkten: zu 1.) Aus Haushaltsmitteln 2017 hat die Friedhofsverwaltung bereits insg. 8 neue Infotafeln/Aushangkästen zur Aufstellung an Friedhofseingängen beschafft. Hiervon wurden bereits 4 Stück an den Haupteingängen zum Lechenicher Friedhof aufgestellt. 3 Stück sind im Weiteren zur Aufstellung an den Eingängen des Friedhofs Liblar vorgesehen, 1 Stück für den Friedhof Kierdorf (alt). Mit Genehmigung des Haushalts 2018 ist die Beschaffung von weiteren 7 Infotafeln/Aushangkästen zur sukzessiven Ausstattung anderer Ortsfriedhöfe vorgesehen. neuen Die neuen Infotafeln/Aushangkästen bieten die Möglichkeit, 9 DIN-A-4 Seiten zur Information (z.B. Friedhofsplan, Grababräumungen, sonstige Hinweise und Aktuelles) zur Verbesserung des Bürgerservices auszuhängen. Die vorhandenen Altschilder zur Friedhofsordnung sind nicht nur inzwischen unansehnlich und verschlissen, sondern auch inhaltlich längst überholt. U.a. findet sich auf diesen noch der Hinweis Stadt Erftstadt – Der Stadtdirektor. Für neue Schilder zur Friedhofsordnung, die zur Wahrnehmung optisch ins Auge fallen müssen, sind daher ebenfalls entsprechende Mittel im Haushalt 2018 vorgesehen. zu 2.) Der Zustand der Bänke auf den Ortsfriedhöfen ist insgesamt verbesserungswürdig. Auf den Friedhöfen Erp und Ahrem wurden im 2. Halbjahr 2017 bereits besonders marode Bänke saniert. Bedarfsorientiert und nach Priorität soll dies auch in 2018 sukzessive auf allen Ortsfriedhöfen fortgeführt werden. zu 3.) Die Stühle in der Trauerhalle entsprechen zwar nicht dem neuesten Stand, sind aber technisch und optisch funktions- u. gebrauchsfähig. Sofern grundsätzlich neue Bestuhlung beschafft werden soll, sollte dies ortsübergreifend erfolgen. Hierfür müssten dann gesondert entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. In Anbetracht der Anforderungen würden sich die Kosten pro Stuhl (stapelbar, mit Reihenverkettung) auf ca. 120,- bis 140,- Euro belaufen. Nach Rücksprache mit den örtlichen Bestattern erscheint die zur Zeit vorhandene Anzahl von ca. 50 Stühlen dem Grunde nach ausreichend. Im Regelfall werden 30-40 Stühle pro Trauerfall benutzt. Soweit mehr als die bisherigen ca. 50 Stühle in der Trauerhalle vorgehalten werden, schränkt dies die kapazitären Möglichkeiten ein, stehend bei Trauerfeiern beiwohnen zu können, insbesondere auch bei größeren Bestattungen mit zahlreicher Trauerbegleitung. Beschwerden über Anzahl und Zustand der Bestuhlung in den Trauerhallen sind der Friedhofsverwaltung bislang nicht zugegangen. Speziell für Lechenich ist anzumerken, dass ein nicht unerheblicher Anteil an Trauerfeiern in der Heddinghovener Kapelle vollzogen wird, insbesondere soweit es sich um Urnenbestattungen handelt. zu 4.) Die Öffnungszeiten der Toiletten auf öffentlichen Friedhöfen sind eine bekannte, wie viel diskutierte Thematik, mit der alle kommunalen Friedhofsträger nahezu regelmäßig konfrontiert werden. Zur Zeit werden die Toiletten auf den Friedhöfen nur zeitlich begrenzt aus Anlass von Bestattungen und Trauerfeiern geöffnet. Mit diesem Kompromiss hat man sich hier bislang örtlich arrangieren können, um früheren Erfahrungswerten der Zweckentfremdung, bis hin zu Vandalismus, möglichst einfach und halbwegs effektiv begegnen zu können. Eine darüber hinaus gehende oder gar unbegrenzte Öffnung dieser Toiletten ohne jegliche Aufsicht und Sozialkontrolle würde wesentlich erhöhte Anforderungen an die Reinigungshäufigkeit, an die Reinigungsintensität und ggf. auch an die Unterhaltungsanforderungen stellen. Daneben müsste ggf. ein personalrelevant werdender Schließdienst organisiert und eingerichtet werden. -2- Anzumerken ist im Übrigen, dass nicht alle Ortsfriedhöfe mit einer öffentlichen Toilette ausgestattet sind. Soweit dem in seiner Grundintention sicher begrüßenswerten Anliegen entsprochen werden soll, wären hierfür zusätzliche Haushaltsmittel von Nöten. zu 5.) Der Auftrag zur Entfernung des beschädigten und auch entbehrlichen Zaunteilstücks wurde bereits an die Städtischen Dienste erteilt. Er wird somit zeitnah entfernt. zu 6.) Zur Zeit sind 52 Müllkorbleerungen jährlich, zzgl. zusätzlicher, bedarfsorientierter Leerungen vor besonderen Feiertagen vorgesehen und festgelegt. Dies sollte dem Grunde nach ausreichend sein. Die ordnungs- und intervallgemäße Ausführung der Leerungen wird regelmäßig durch die Friedhofsverwaltung kontrolliert. Am Friedhofszugang „Weltersmühle“ hat die Friedhofsverwaltung zur Verbesserung des Erscheinungsbildes bereits zwei zusätzliche Müllkörbe aufgestellt. Es ist aber festzustellen, dass gerade an dieser Stelle in hohem Maße insbesondere Haushaltsmüll zweck- und ordnungswidrig entsorgt wird. Insofern handelt es sich hier vorrangig um ein allgemein gesellschaftliches Problem, die Ursachen liegen weniger im Friedhofsbetrieb begründet. zu 7.) Die Friedhofspflege wurde verwaltungsintern bereits neu organisiert. Zudem wurde die Friedhofspflege unter veränderten Vergabe- und Leistungskriterien zum 01.01.18 neu vergeben. Pflegepläne wurden dabei neu konzipiert. Entsprechende Kontrolle und Leistungsabnahmen werden künftig vollumfänglich seitens der Friedhofsverwaltung sichergestellt. Zur Grundthematik verweise ich ergänzend nochmals auf die bereits beratenen Vorlagen V 484/2017 und V 628/2017, nebst den hierzu ergangenen Ergänzungsvorlagen. Bestehende Pflegerückstände und Pflegedefizite aus Vorzeit sind bekannt und bleiben sukzessive aufzuarbeiten. Die neuen Pflegefirmen haben hiermit bereits begonnen. Entsprechend sollte sich das allgemeine Pflege- und Erscheinungsbild der Friedhöfe sukzessive verbessern und in naher Zukunft übergreifend der begründeten Erwartungs- und Anspruchshaltung in zunehmendem Maße entsprechen. zu 8.) Erkennbare Stolperfallen unterliegen der städtischen Verkehrssicherungspflicht. Sie sind insofern schon von Gesetzes wegen zu beseitigen. Erkennbare Mängel wurden bereits beseitigt und bleiben auch künftig regelmäßig zu beseitigen. Weitere, akut verkehrsgefährdende Stolperfallen sind der Friedhofsverwaltung zur Zeit nicht bekannt. In Vertretung (Hallstein) -3- -4-