Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Schulhausmeisterdienst)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
15.02.18, 15:01
Aktualisiert
15.02.18, 15:01
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Schulhausmeisterdienst)

öffnen download melden Dateigröße: 95 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 26/2018 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - -102- Datum: 11.01.2018 Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 27.02.2018 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 13.03.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Schulhausmeisterdienst Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 49.900 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Wirtschaftsplan Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 49.900 jährlich + Tariferhöhungen 2018 x Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja x Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16. Januar 2018 Beschlussentwurf: Zur Nachbesetzung einer Schulhausmeisterstelle (E 7, TVöD, Vollzeit) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Im Juni 2018 scheidet ein Schulhausmeister altersbedingt aus dem Dienst bei der Stadt Erftstadt aus. Im Rahmen des Hausmeisterkonzeptes in den Schulen der Stadt Erftstadt ist die Nachbesetzung der Stelle zwingend erforderlich. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten ist im Frühjahr 2018 das Stellenbesetzungsverfahren durchzuführen. (Erner)