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Beschlussvorlage (Sanierung des städtischen Wohnbesitzes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
15.02.18, 15:01
Aktualisiert
22.03.18, 15:01
Beschlussvorlage (Sanierung des städtischen Wohnbesitzes) Beschlussvorlage (Sanierung des städtischen Wohnbesitzes) Beschlussvorlage (Sanierung des städtischen Wohnbesitzes)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 40/2018 Az.: 822 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 25.01.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 27.02.2018 vorberatend Rat 20.03.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Sanierung des städtischen Wohnbesitzes Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Um den städtischen Wohnungsbestand in einem vermietbaren Zustand zu erhalten, werden in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt 970.000,00 € für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen gem. der als Anlage beigefügten Prioritätenliste zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt teilweise aus den laufenden Mieteinnahmen und teilweise durch Darlehensaufnahme Begründung: Zwischen der Stadt Erftstadt und der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Rhein-Erft aus Hürth existiert seit dem 26.11.1998 ein sogenannter Verwaltervertrag, in dem sämtliche städtische Wohnungen die im Eigentum der Stadt Erftstadt stehen, von der GWG verwaltet werden. Die GWG übernimmt dabei neben den reinen Vermietungen auch die Instandhaltungen und Modernisierungsmaßnahmen an den Objekten. Im Rahmen eines Jahresprogramms schlägt die GWG vor, welche Objekte einer dringenden Sanierung/Renovierung bedürfen. In Abstimmung mit der Stadt werden dann verschiedene Maßnahmen entsprechend der Dringlichkeitsstufe jährlich durchgeführt. Dazu werden Mittel aus Mieteinnahmen verwendet. Dies stellt allerdings nur einen geringen Beitrag dar, da der überwiegende Betrag des jährlich erzielten Überschusses an die Stadt Erftstadt abgeführt wird, ohne dass davon Gelder zur Erhaltung des Wohnbesitzes eingesetzt werden können. Bereits im Jahr 2012 hatte ich bei den Anmerkungen zum Wirtschaftsplan darauf hingewiesen, dass in Verbindung mit dem „Ursprungs-Haushaltssicherungskonzept“, welches die Stadt Erftstadt aufstellen musste, beschlossen wurde, einen erheblichen Teil der Einnahmen aus der Vermietung des Wohnungsbestandes zur Sanierung des Haushalts zu verwenden. Größere Investitionen zur Verbesserung der Wohnungen wurden seither nicht mehr getätigt. In den vergangenen 10 Jahren sind aus den jährlich erzielten Mieteinnahmen Überschüsse in Höhe von insgesamt 1.425.757,00 € an den Eigenbetrieb ausgezahlt worden: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 152.656,00 € 150.895,00 € 83.991,00 € 141.263,00 € 165.749,00 € 137.723,00 € 115.400,00 € 144.927,00 € 159.567,00 € 173.587,00 € Aufgrund der Abführungen an den städtischen Haushalt konnten in den vergangenen 20 Jahren tatsächlich nur die notdürftigsten Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen am städtischen Wohnbesitz vorgenommen werden. Selbst wenn als oberste Prämisse für die Vermietung der städtischen Wohnungen von Anfang an vertraglich festgehalten worden ist, dass preiswerter Wohnraum für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt und vorgehalten werden soll, ist der Wohnungsbestand nunmehr an einem Punkt angekommen, an dem dringendes Handeln erforderlich ist und ein größerer Betrag zur Erhaltung und Verbesserung des Wohnungsbestandes erforderlich ist. Insbesondere in der Heizungstechnik, der Wärmedämmung der Objekte und sonstiger energetischer Bauteile (Fenster, etc.) ist enormer Sanierungsstau vorhanden. Eine Vielzahl von Wohnungen, sollen sie weiter vermietet werden, müssen in einen vermietbaren Zustand versetzt werden. Die GWG hat dazu einmal tabellarisch aufgelistet, wo absolut dringender Bedarf besteht und dies in einer Prioritätenliste (als Anlage beigefügt) zusammengefasst. Dokumentiert wurde dies anhand von Fotoaufnahmen der Mängel. Diese sind ebenfalls der Vorlage beigefügt. In den Anmerkungen zum Wirtschaftsplan habe ich jährlich darauf hingewiesen, dass der Zustand der Wohnungen jährlich schlechter wird und dringender Sanierungsbedarf besteht. Mit einer Investitionssumme von rund einer Million Euro könnten dann notwendige Maßnahmen von 2019 bis 2022 durchgeführt und eine erhebliche Verbesserung des Zustandes der Wohnungen erreicht werden. Die beabsichtigten Investitionen für 2018 in Höhe von 135.000,00 € sollen noch aus den laufenden Mieteinnahmen gedeckt werden. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen der Wirtschaftspläne für die Jahre 2019 ff. Für das Jahr 2020 hat die GWG Rhein-Erft für das Objekt Niederweg 5-7 in Erftstadt-Friesheim 400.000,00 € für die Sanierung (Dachstuhl, Dacheindeckung, Heizung mit Heizkörpern, Fassade, Außenmauerwerk etc.) in die Prioritätenliste eingestellt. Hier werde ich noch prüfen lassen, ob ein Abbruch und Neubau eventuell wirtschaftlicher ist. Über das Prüfergebnis werde ich die städtischen Gremien unterrichten und einen Beschlussvorschlag unterbreiten. -2- In Vertretung (Hallstein) -3-