Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
15.02.18, 15:01
Aktualisiert
22.03.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 40/2018
Az.: 822
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 25.01.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
27.02.2018
vorberatend
Rat
20.03.2018
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Sanierung des städtischen Wohnbesitzes
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Um den städtischen Wohnungsbestand in einem vermietbaren Zustand zu erhalten, werden in den
Jahren 2019 bis 2022 insgesamt 970.000,00 € für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen
gem. der als Anlage beigefügten Prioritätenliste zur Verfügung gestellt.
Die Finanzierung erfolgt teilweise aus den laufenden Mieteinnahmen und teilweise durch Darlehensaufnahme
Begründung:
Zwischen der Stadt Erftstadt und der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Rhein-Erft aus
Hürth existiert seit dem 26.11.1998 ein sogenannter Verwaltervertrag, in dem sämtliche städtische
Wohnungen die im Eigentum der Stadt Erftstadt stehen, von der GWG verwaltet werden.
Die GWG übernimmt dabei neben den reinen Vermietungen auch die Instandhaltungen und Modernisierungsmaßnahmen an den Objekten. Im Rahmen eines Jahresprogramms schlägt die GWG
vor, welche Objekte einer dringenden Sanierung/Renovierung bedürfen. In Abstimmung mit der
Stadt werden dann verschiedene Maßnahmen entsprechend der Dringlichkeitsstufe jährlich durchgeführt. Dazu werden Mittel aus Mieteinnahmen verwendet. Dies stellt allerdings nur einen geringen Beitrag dar, da der überwiegende Betrag des jährlich erzielten Überschusses an die Stadt
Erftstadt abgeführt wird, ohne dass davon Gelder zur Erhaltung des Wohnbesitzes eingesetzt werden können.
Bereits im Jahr 2012 hatte ich bei den Anmerkungen zum Wirtschaftsplan darauf hingewiesen,
dass in Verbindung mit dem „Ursprungs-Haushaltssicherungskonzept“, welches die Stadt Erftstadt
aufstellen musste, beschlossen wurde, einen erheblichen Teil der Einnahmen aus der Vermietung
des Wohnungsbestandes zur Sanierung des Haushalts zu verwenden. Größere Investitionen zur
Verbesserung der Wohnungen wurden seither nicht mehr getätigt.
In den vergangenen 10 Jahren sind aus den jährlich erzielten Mieteinnahmen Überschüsse in Höhe von insgesamt 1.425.757,00 € an den Eigenbetrieb ausgezahlt worden:
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
152.656,00 €
150.895,00 €
83.991,00 €
141.263,00 €
165.749,00 €
137.723,00 €
115.400,00 €
144.927,00 €
159.567,00 €
173.587,00 €
Aufgrund der Abführungen an den städtischen Haushalt konnten in den vergangenen 20 Jahren
tatsächlich nur die notdürftigsten Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen am städtischen
Wohnbesitz vorgenommen werden.
Selbst wenn als oberste Prämisse für die Vermietung der städtischen Wohnungen von Anfang an
vertraglich festgehalten worden ist, dass preiswerter Wohnraum für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt und vorgehalten werden soll, ist der Wohnungsbestand nunmehr
an einem Punkt angekommen, an dem dringendes Handeln erforderlich ist und ein größerer Betrag zur Erhaltung und Verbesserung des Wohnungsbestandes erforderlich ist. Insbesondere in
der Heizungstechnik, der Wärmedämmung der Objekte und sonstiger energetischer Bauteile
(Fenster, etc.) ist enormer Sanierungsstau vorhanden. Eine Vielzahl von Wohnungen, sollen sie
weiter vermietet werden, müssen in einen vermietbaren Zustand versetzt werden.
Die GWG hat dazu einmal tabellarisch aufgelistet, wo absolut dringender Bedarf besteht und dies
in einer Prioritätenliste (als Anlage beigefügt) zusammengefasst. Dokumentiert wurde dies anhand
von Fotoaufnahmen der Mängel. Diese sind ebenfalls der Vorlage beigefügt.
In den Anmerkungen zum Wirtschaftsplan habe ich jährlich darauf hingewiesen, dass der Zustand
der Wohnungen jährlich schlechter wird und dringender Sanierungsbedarf besteht.
Mit einer Investitionssumme von rund einer Million Euro könnten dann notwendige Maßnahmen
von 2019 bis 2022 durchgeführt und eine erhebliche Verbesserung des Zustandes der Wohnungen
erreicht werden. Die beabsichtigten Investitionen für 2018 in Höhe von 135.000,00 € sollen noch
aus den laufenden Mieteinnahmen gedeckt werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen der Wirtschaftspläne für die Jahre
2019 ff.
Für das Jahr 2020 hat die GWG Rhein-Erft für das Objekt Niederweg 5-7 in Erftstadt-Friesheim
400.000,00 € für die Sanierung (Dachstuhl, Dacheindeckung, Heizung mit Heizkörpern, Fassade,
Außenmauerwerk etc.) in die Prioritätenliste eingestellt. Hier werde ich noch prüfen lassen, ob ein
Abbruch und Neubau eventuell wirtschaftlicher ist. Über das Prüfergebnis werde ich die städtischen Gremien unterrichten und einen Beschlussvorschlag unterbreiten.
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In Vertretung
(Hallstein)
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