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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z1 D48-2018 (Jugendhilfeausschuss vom 06.03.2018))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
12.03.18, 14:02
Aktualisiert
12.03.18, 14:02
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z1 D48-2018  (Jugendhilfeausschuss vom 06.03.2018))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z1/ D 48/2018 Datum: 08.03.2018 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.03.2018 A) TOP 3 Öffentliche Sitzung Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für D 48/2018 Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2018/2019 Z1 Die Verwaltung erläutert auf der Grundlage der beigefügten Power-Point-Präsentation die D 48/2018 und beantwortet offen stehende Fragen. An den Grafiken wird die Entwicklung der benötigen Betreuungsbedarfe in den einzelnen Kommunen deutlich. Im Vergleich zum Kindergartenjahr 2017/2018 werden insgesamt 230 Kinder mehr in Kindertageseinrichtungen betreut. Auf die daraus folgenden Überbelegungen in den Kindertageseinrichtungen geht die Verwaltung aufgrund einer Nachfrage gesondert ein. Ebenfalls wird die Bedeutung von notwendigen wohnortnahen Betreuungsangeboten für Flüchtlingsfamilien deutlich, da viele Familien nicht mobil sind. Die fehlenden Anlagen zur D 48/2018 sind ebenfalls beigefügt. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2018/2019 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden. 2. Der Kreistag stimmt der Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushalts 2018 zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen