Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
145 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
13.03.18, 15:02
Aktualisiert
13.03.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 06.03.2018
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
01.03.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
17:20 Uhr
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Schulz, Günther, Mechernich (CDU)
b) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich
Braun-Näger, Birgit, Mechernich vertritt Frau Anke Aigner-Bolten
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen
Jahr, Dirk, Bad Münstereifel
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen 17:05 - 17:20 Uhr
Schmitz, Dominik, Euskirchen
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen
Stolz, Ute, Kall
Züll, Bianca, Kall
SPD
Bär, Christine, Zülpich
Lüttgen, Sandra, Kall
Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich
Seidler, Stefanie, Dahlem
Stentrup, Gerhard, Nettersheim vertritt Herrn Wolfgang Heller
Vermöhlen, Karl, Kall
FDP
Totter, Oliver, Mechernich
Dr. Wolter, Manfred, Kall
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Mende, Ellen, Euskirchen 17:05 - 17:20 Uhr
UWV
Bühl, Andreas, Bad Münstereifel
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel vertritt Herrn Swen Samoly
c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV
Herr Rosell, GBL II
-2Herr Klein, AL 50
Herr Dr. Ziemer, AL 53
Frau Huthmacher-Schmitz, Abt. 20
Herr Weißer, Abt. 50, als Protokollführer
Herr Andres, Stab 12
d) Sonstige
---
Entschuldigt fehlen:
CDU
Aigner-Bolten, Anke, Zülpich
SPD
Heller, Wolfgang, Schleiden
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Fiebrich, Ekkehard, Kall
DIE LINKE
Samoly, Swen, Euskirchen
Fraktionslos
Kurzmann, Frank, Mechernich
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß
eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben, es
gibt keine Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche.
TOP 3
Überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen durch die
Gemeindeprüfungsanstalt
Rechnungsprüfungsausschuss
28.11.2017
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
26.02.2018
u.Konvers.Vogels.
Ausschuss für Bildung und Inklusion
27.02.2018
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
28.02.2018
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt die Info
270/2017 ohne weitere Aussprache zur Kenntnis.
Info
270/2017
Z1
Z2
Z3
Z4
-3Sozialangelegenheiten
TOP 4
Erhöhung des Familienplanungsfonds ab 2018 ff.
V 410/2018
Herr Vermöhlen, SPD, empfindet die Erhöhung als
nachvollziehbar. Er fragt sich jedoch, ob in Zukunft weitere
Sonderzuteilungen anstehen könnten. Daher ist es ratsam, mit
dem Verein Donum vitae e.V. und dem Verein Frauen helfen
Frauen e.V. Rücksprache zu halten und zu klären, in welcher
Form etwaige weitere Sonderzuteilungen nötig sein könnten.
Herr Vermöhlen stellt fest, dass die Form der Arbeit wichtig ist
und daher eine nachhaltige Lösung gefunden werden muss.
Herr Dr. Ziemer, Abteilungsleiter Gesundheit, erläutert, dass jetzt
eine dezidierte Nachfrage bzgl. der Kostenentwicklung in den
letzten Monaten erfolgte. Je nach Bedarf könnte sich in den
nächsten Jahren eine Steigerung der Kosten ergeben. Der
Ausschuss für Soziales und Gesundheit werde dann zu
gegebener Zeit, für den Fall einer Antragstellung durch den
Verein Donum vitae e.V. und dem Verein Frauen helfen Frauen
e.V., informiert.
Frau Mende, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, ist befangen und stimmt
nicht mit ab.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, den Familienplanungsfond in Höhe von
derzeit 12.000 € ab dem Jahr 2018 auf insgesamt 15.000 €
jährlich zu erhöhen und diesen jeweils zur Hälfte Donum vitae e.
V. und Frauen helfen Frauen e. V. zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Gesundheitsangelegenheiten
TOP 5
Berufung von Mitgliedern der Kommunalen
Gesundheitskonferenz
hier: Ersatzwahl
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beruft folgende Person als stimmberechtigtes
Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK):
für die stationären Einrichtungen der Krankenversorgung:
Herrn Andreas Schultz, Geschäftsführung Marien-Hospital
Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 40, 53879 Euskirchen
- als ordentliches Mitglied -,
für die Träger ambulanter, nichtärztlicher, pflegerischer und
V 394/2018
-4sozialer Dienste:
Herrn Martin Jost, Geschäftsführung Caritasverband für das
Kreisdekanat Euskirchen e. V., Wilhelmstraße 52, 53879
Euskirchen
- als ordentliches Mitglied und
für die Gesetzliche Krankenversicherung:
Frau Andrea Erkelenz, IKK-Classic, Achterstr. 11, 52032 Aachen
- als stellvertretendes Mitglied -.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Rettungsdienst
TOP 6
Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von
Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes
V 413/2018
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über
die Erhebung von Gebühren für Leistungen des
Rettungsdienstes (2018).
Die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des
gültigen Rettungsbedarfsplanes gemäß Rettungsgesetz
Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) in Verbindung mit dem
Kommunalabgabengesetz (KAG).
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
TOP 7
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das
Haushaltsjahr 2018
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
26.02.2018
u.Konvers.Vogels.
Ausschuss für Bildung und Inklusion
27.02.2018
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
28.02.2018
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises
Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen bei zwei
Enthaltungen.
V 404/2018
Z1
Z2
Z3
-5Anfragen aus der Politik
Herr Vermöhlen bittet darum, eine Anfrage von Seiten der Politik stellen zu
dürfen: Aufgrund der aktuellen Grippewelle und der Impflücken beim Personal ist
die Personalsituation u.a. in den Krankenhäusern und im Bereich der
Beatmungsplätze sehr eng. Die Funktionalität der Einrichtungen ist bei einer
Fehlquote von bis zu 50 % nur bedingt möglich. Daher ist zu klären, was man tun
kann und was bei den Hausärzten getan wird. Die aktuelle Situation muss man
zum Anlass nehmen, um tätig zu werden und Aufklärung zu betreiben, da
Impfungen für die Gesunderhaltung der Bewohner und Patienten wichtig ist. Es
wäre bedauerlich wenn Einrichtungen aufgrund von Personalmangel schließen
müssten.
Herr Dr. Ziemer merkt hierzu an, dass insgesamt die Durchimpfungsrate bei
Influenza leider zu gering sei. Die klassische Influenza darf nicht mit den
vielfältigen Erkältungserregern (Schnupfen, Husten, Heiserkeit, leichte
Temperaturerhöhung) verwechselt werden. Die klassische Influenza führt in der
Regel zu einem schweren hochfieberhaften Krankheitsbild. Die Influenzaimpfung
hat leider nicht die Schutzwirkung, wie zum Beispiel die Masernimpfung mit einer
Schutzwirkung von deutlich über 90 Prozent. Diese leider nicht allzu hohe
Schutzwirkung der Influenzaimpfung ist dadurch begründet, dass sich die
verschiedensten Influenzaerreger (Viren) ständig an ihrer Oberfläche, dort wo die
durch die Impfungen erstellten körpereigenen Abwehrstoffe wirken sollen,
verändern. In der Regel besteht der Influenzaimpfstoff aus 3 bzw. 4
Komponenten von Influenza A und Influenza B Viren. Die Zusammensetzung
dieses Influenzaimpfstoffes muss aus produktionstechnischen Gründen schon
spätestens im Frühjahr vor der nächsten Grippesaison festgelegt werden (Jetzt
werden die Komponenten für die Grippesaison 2018/2019 festgelegt). Die
Impfungen gegen Influenza selbst sollte im Herbst vor der winterlichen
Grippesaison erfolgen, damit der Körper nach Impfung ausreichend
Abwehrstoffe produzieren kann. Die Zusammensetzung der Influenzaimpfung
wird von Experten der Weltgesundheitsorganisation festgelegt und an die
Impfstoffproduzenten als Empfehlung weitergegeben. Leider kommt es vor, dass
die dann zur Grippesaison tatsächlich zirkulierenden Grippeviren nicht immer der
tatsächlichen Zusammensetzung des Impfstoffes entsprechen. Dies ist der
Grund, dass der Impfstoff von Jahr zu Jahr eine unterschiedliche Wirksamkeit
von 40-70 Prozent hat. In der jetzigen Grippesaison entsprach die
Zusammensetzung des Dreifachimpfstoffes hinsichtlich der Komponente
Influenza B nicht den tatsächlich zirkulierenden Virenstamm. Ungewöhnlich in
der jetzigen Grippesaison ist, dass die Menschen im überwiegenden Maß an
Influenza der Gruppe B erkrankt sind. Dies war in den letzten Jahren nicht der
Fall. Jedoch lässt sich ausdrücklich festhalten, dass auch die jetzt verimpfte
Dreifachimpfung einen gewissen Schutz bietet, insbesondere dann, wenn sich
Personen jedes Jahr impfen lassen. Die Ständige Impfkommission beim RobertKoch-Institut hat aus diesem Grund seit Dezember 2017 für die jetzige
Grippesaison empfohlen, dass bei gefährdeten Personen (z.B.Patienten mit
chronischen Erkrankungen) nachträglich zusätzlich der Vierfachimpfstoff
verabreicht werden sollte.
Besonders bedauerlich ist, dass nach Informationen der Abteilung Gesundheit
des Kreises Euskirchen gerade auch Personen in unserer Patientenversorgung
nur in unzureichendem Maß gegen Grippe geimpft sind. Berichtet wird von
Ausfällen in einzelnen Abteilung der Krankenversorgung und
Pflegeeinrichtungen bis zu 50 Prozent, so dass zeitweise Einrichtungen der
Patientenversorgung geschlossen werden mussten. Umso wichtiger ist, dass
gerade diese Personengruppe in der Patientenversorgung in Arztpraxen,
-6Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern hohe Durchimpfungsraten aufweisen,
damit die Krankheitslast mit krankheitsbedingten Personalausfällen (gerade in
einer Zeit einer Grippeepidemie mit Überbelegung in den Krankenhäusern und
vollen Arztpraxen) möglichst gering gehalten wird und diese nicht geimpften
medizinischen Fachkräfte auch nicht ihre oft schwer kranken Patienten infizieren.
Die Abteilung Gesundheit wird das Thema Impfschutz insbesondere Impfschutz
gegen Influenza bei allen zukünftigen Kontakten mit Einrichtungen des
Gesundheitswesens ansprechen, damit diese kritische Situation in Arztpraxen,
Pflegeheimen und Krankenhäusern in den Hygienekommissionen und Ähnlichem
gesprochen werden kann. Die aktuelle schwierige Situationen in den
Einrichtungen der Gesundheitsversorgung ist geeignet, um auf das Thema
Impfschutz in Form einer Pressemitteilung aufmerksam zu machen.
Herr Dr. Wolter, FDP, macht darauf aufmerksam, dass impfen wichtig ist. Es ist
jedoch fraglich unter welchen Konditionen bzw. Spielregeln dieses geschehen
soll. Hier ist der jeweilige Arbeitgeber angesprochen, um eine entsprechende
Strategie zu überdenken und zu entwickeln. Man müsse prüfen, wer zuständig
ist und wer sich wann impfen lässt. Wenn die Impfstoffe nicht gleichzeitig von der
Impfkommission freigegeben seien, wäre eine Impfung nicht zu empfehlen.
Herr Vermöhlen merkt an, dass die Impfdosen durchaus vorhanden seien, die
Impfrate jedoch zu niedrig ist. Die Akzeptanz, sich impfen zu lassen, ist
schlichtweg zu niedrig. Eine entsprechende Aufklärung, z.B. über eine
Pressemitteilung, ist daher sinnvoll.
Der Allgemeine Vertreter des Landrates, Herr Poth, nimmt die Diskussion auf.
Das Thema wird in die nächste Sitzung der Gesundheitskonferenz
aufgenommen. Auf diesem Wege kann ein Vorschlag zur Aufklärung und zum
weiteren Verfahren erarbeitet werden.
Herr Dr. Ziemer ergänzt, dass eine entsprechende Sensibilisierung zu diesem
Thema im Herbst angestrebt wird.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
gez. Schulz
Vorsitzender
Gesehen:
gez. i.V. Poth
Landrat
gez. Weißer
Schriftführer(in)