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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Soziales und Gesundheit)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
145 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
13.03.18, 15:02
Aktualisiert
13.03.18, 15:02
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Inhalt der Datei

Euskirchen, 06.03.2018 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 01.03.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 17:20 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende Schulz, Günther, Mechernich (CDU) b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich Braun-Näger, Birgit, Mechernich vertritt Frau Anke Aigner-Bolten Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen Jahr, Dirk, Bad Münstereifel Kolvenbach, Bernd, Euskirchen 17:05 - 17:20 Uhr Schmitz, Dominik, Euskirchen Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen Stolz, Ute, Kall Züll, Bianca, Kall SPD Bär, Christine, Zülpich Lüttgen, Sandra, Kall Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich Seidler, Stefanie, Dahlem Stentrup, Gerhard, Nettersheim vertritt Herrn Wolfgang Heller Vermöhlen, Karl, Kall FDP Totter, Oliver, Mechernich Dr. Wolter, Manfred, Kall Bündnis 90/DIE GRÜNEN Mende, Ellen, Euskirchen 17:05 - 17:20 Uhr UWV Bühl, Andreas, Bad Münstereifel DIE LINKE Bell, Thomas, Bad Münstereifel vertritt Herrn Swen Samoly c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV Herr Rosell, GBL II -2Herr Klein, AL 50 Herr Dr. Ziemer, AL 53 Frau Huthmacher-Schmitz, Abt. 20 Herr Weißer, Abt. 50, als Protokollführer Herr Andres, Stab 12 d) Sonstige --- Entschuldigt fehlen: CDU Aigner-Bolten, Anke, Zülpich SPD Heller, Wolfgang, Schleiden Bündnis 90/DIE GRÜNEN Fiebrich, Ekkehard, Kall DIE LINKE Samoly, Swen, Euskirchen Fraktionslos Kurzmann, Frank, Mechernich Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben, es gibt keine Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche. TOP 3 Überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Rechnungsprüfungsausschuss 28.11.2017 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 26.02.2018 u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Bildung und Inklusion 27.02.2018 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 28.02.2018 Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt die Info 270/2017 ohne weitere Aussprache zur Kenntnis. Info 270/2017 Z1 Z2 Z3 Z4 -3Sozialangelegenheiten TOP 4 Erhöhung des Familienplanungsfonds ab 2018 ff. V 410/2018 Herr Vermöhlen, SPD, empfindet die Erhöhung als nachvollziehbar. Er fragt sich jedoch, ob in Zukunft weitere Sonderzuteilungen anstehen könnten. Daher ist es ratsam, mit dem Verein Donum vitae e.V. und dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. Rücksprache zu halten und zu klären, in welcher Form etwaige weitere Sonderzuteilungen nötig sein könnten. Herr Vermöhlen stellt fest, dass die Form der Arbeit wichtig ist und daher eine nachhaltige Lösung gefunden werden muss. Herr Dr. Ziemer, Abteilungsleiter Gesundheit, erläutert, dass jetzt eine dezidierte Nachfrage bzgl. der Kostenentwicklung in den letzten Monaten erfolgte. Je nach Bedarf könnte sich in den nächsten Jahren eine Steigerung der Kosten ergeben. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit werde dann zu gegebener Zeit, für den Fall einer Antragstellung durch den Verein Donum vitae e.V. und dem Verein Frauen helfen Frauen e.V., informiert. Frau Mende, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, ist befangen und stimmt nicht mit ab. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, den Familienplanungsfond in Höhe von derzeit 12.000 € ab dem Jahr 2018 auf insgesamt 15.000 € jährlich zu erhöhen und diesen jeweils zur Hälfte Donum vitae e. V. und Frauen helfen Frauen e. V. zur Verfügung zu stellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Gesundheitsangelegenheiten TOP 5 Berufung von Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz hier: Ersatzwahl Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beruft folgende Person als stimmberechtigtes Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK): für die stationären Einrichtungen der Krankenversorgung: Herrn Andreas Schultz, Geschäftsführung Marien-Hospital Euskirchen, Gottfried-Disse-Straße 40, 53879 Euskirchen - als ordentliches Mitglied -, für die Träger ambulanter, nichtärztlicher, pflegerischer und V 394/2018 -4sozialer Dienste: Herrn Martin Jost, Geschäftsführung Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e. V., Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen - als ordentliches Mitglied und für die Gesetzliche Krankenversicherung: Frau Andrea Erkelenz, IKK-Classic, Achterstr. 11, 52032 Aachen - als stellvertretendes Mitglied -. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Rettungsdienst TOP 6 Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes V 413/2018 Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes (2018). Die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des gültigen Rettungsbedarfsplanes gemäß Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen TOP 7 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 26.02.2018 u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Bildung und Inklusion 27.02.2018 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 28.02.2018 Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen bei zwei Enthaltungen. V 404/2018 Z1 Z2 Z3 -5Anfragen aus der Politik Herr Vermöhlen bittet darum, eine Anfrage von Seiten der Politik stellen zu dürfen: Aufgrund der aktuellen Grippewelle und der Impflücken beim Personal ist die Personalsituation u.a. in den Krankenhäusern und im Bereich der Beatmungsplätze sehr eng. Die Funktionalität der Einrichtungen ist bei einer Fehlquote von bis zu 50 % nur bedingt möglich. Daher ist zu klären, was man tun kann und was bei den Hausärzten getan wird. Die aktuelle Situation muss man zum Anlass nehmen, um tätig zu werden und Aufklärung zu betreiben, da Impfungen für die Gesunderhaltung der Bewohner und Patienten wichtig ist. Es wäre bedauerlich wenn Einrichtungen aufgrund von Personalmangel schließen müssten. Herr Dr. Ziemer merkt hierzu an, dass insgesamt die Durchimpfungsrate bei Influenza leider zu gering sei. Die klassische Influenza darf nicht mit den vielfältigen Erkältungserregern (Schnupfen, Husten, Heiserkeit, leichte Temperaturerhöhung) verwechselt werden. Die klassische Influenza führt in der Regel zu einem schweren hochfieberhaften Krankheitsbild. Die Influenzaimpfung hat leider nicht die Schutzwirkung, wie zum Beispiel die Masernimpfung mit einer Schutzwirkung von deutlich über 90 Prozent. Diese leider nicht allzu hohe Schutzwirkung der Influenzaimpfung ist dadurch begründet, dass sich die verschiedensten Influenzaerreger (Viren) ständig an ihrer Oberfläche, dort wo die durch die Impfungen erstellten körpereigenen Abwehrstoffe wirken sollen, verändern. In der Regel besteht der Influenzaimpfstoff aus 3 bzw. 4 Komponenten von Influenza A und Influenza B Viren. Die Zusammensetzung dieses Influenzaimpfstoffes muss aus produktionstechnischen Gründen schon spätestens im Frühjahr vor der nächsten Grippesaison festgelegt werden (Jetzt werden die Komponenten für die Grippesaison 2018/2019 festgelegt). Die Impfungen gegen Influenza selbst sollte im Herbst vor der winterlichen Grippesaison erfolgen, damit der Körper nach Impfung ausreichend Abwehrstoffe produzieren kann. Die Zusammensetzung der Influenzaimpfung wird von Experten der Weltgesundheitsorganisation festgelegt und an die Impfstoffproduzenten als Empfehlung weitergegeben. Leider kommt es vor, dass die dann zur Grippesaison tatsächlich zirkulierenden Grippeviren nicht immer der tatsächlichen Zusammensetzung des Impfstoffes entsprechen. Dies ist der Grund, dass der Impfstoff von Jahr zu Jahr eine unterschiedliche Wirksamkeit von 40-70 Prozent hat. In der jetzigen Grippesaison entsprach die Zusammensetzung des Dreifachimpfstoffes hinsichtlich der Komponente Influenza B nicht den tatsächlich zirkulierenden Virenstamm. Ungewöhnlich in der jetzigen Grippesaison ist, dass die Menschen im überwiegenden Maß an Influenza der Gruppe B erkrankt sind. Dies war in den letzten Jahren nicht der Fall. Jedoch lässt sich ausdrücklich festhalten, dass auch die jetzt verimpfte Dreifachimpfung einen gewissen Schutz bietet, insbesondere dann, wenn sich Personen jedes Jahr impfen lassen. Die Ständige Impfkommission beim RobertKoch-Institut hat aus diesem Grund seit Dezember 2017 für die jetzige Grippesaison empfohlen, dass bei gefährdeten Personen (z.B.Patienten mit chronischen Erkrankungen) nachträglich zusätzlich der Vierfachimpfstoff verabreicht werden sollte. Besonders bedauerlich ist, dass nach Informationen der Abteilung Gesundheit des Kreises Euskirchen gerade auch Personen in unserer Patientenversorgung nur in unzureichendem Maß gegen Grippe geimpft sind. Berichtet wird von Ausfällen in einzelnen Abteilung der Krankenversorgung und Pflegeeinrichtungen bis zu 50 Prozent, so dass zeitweise Einrichtungen der Patientenversorgung geschlossen werden mussten. Umso wichtiger ist, dass gerade diese Personengruppe in der Patientenversorgung in Arztpraxen, -6Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern hohe Durchimpfungsraten aufweisen, damit die Krankheitslast mit krankheitsbedingten Personalausfällen (gerade in einer Zeit einer Grippeepidemie mit Überbelegung in den Krankenhäusern und vollen Arztpraxen) möglichst gering gehalten wird und diese nicht geimpften medizinischen Fachkräfte auch nicht ihre oft schwer kranken Patienten infizieren. Die Abteilung Gesundheit wird das Thema Impfschutz insbesondere Impfschutz gegen Influenza bei allen zukünftigen Kontakten mit Einrichtungen des Gesundheitswesens ansprechen, damit diese kritische Situation in Arztpraxen, Pflegeheimen und Krankenhäusern in den Hygienekommissionen und Ähnlichem gesprochen werden kann. Die aktuelle schwierige Situationen in den Einrichtungen der Gesundheitsversorgung ist geeignet, um auf das Thema Impfschutz in Form einer Pressemitteilung aufmerksam zu machen. Herr Dr. Wolter, FDP, macht darauf aufmerksam, dass impfen wichtig ist. Es ist jedoch fraglich unter welchen Konditionen bzw. Spielregeln dieses geschehen soll. Hier ist der jeweilige Arbeitgeber angesprochen, um eine entsprechende Strategie zu überdenken und zu entwickeln. Man müsse prüfen, wer zuständig ist und wer sich wann impfen lässt. Wenn die Impfstoffe nicht gleichzeitig von der Impfkommission freigegeben seien, wäre eine Impfung nicht zu empfehlen. Herr Vermöhlen merkt an, dass die Impfdosen durchaus vorhanden seien, die Impfrate jedoch zu niedrig ist. Die Akzeptanz, sich impfen zu lassen, ist schlichtweg zu niedrig. Eine entsprechende Aufklärung, z.B. über eine Pressemitteilung, ist daher sinnvoll. Der Allgemeine Vertreter des Landrates, Herr Poth, nimmt die Diskussion auf. Das Thema wird in die nächste Sitzung der Gesundheitskonferenz aufgenommen. Auf diesem Wege kann ein Vorschlag zur Aufklärung und zum weiteren Verfahren erarbeitet werden. Herr Dr. Ziemer ergänzt, dass eine entsprechende Sensibilisierung zu diesem Thema im Herbst angestrebt wird. Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. Schulz Vorsitzender Gesehen: gez. i.V. Poth Landrat gez. Weißer Schriftführer(in)