Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
13.03.18, 15:02
Aktualisiert
13.03.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
01.03.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 6
Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von
Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über
die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes
(2018).
Die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des
gültigen Rettungsbedarfsplanes gemäß Rettungsgesetz
Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) in Verbindung mit dem
Kommunalabgabengesetz (KAG).
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
V 413/2018