Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.02.18, 13:02
Aktualisiert
16.02.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 15.02.2018
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 27. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 12.12.2017 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.
Satzungsänderung der Satzung über die Allgemeinen Bedingungen für die
Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling (AB-Abwasser)
Vorlagennummer: 274/2017
Auf Empfehlung des Betriebsausschusses wird beschlossen:
5. Änderungssatzung zur Satzung über die Allgemeinen Bedingungen für die
Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling (AB-Abwasser).
Aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV
NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016
(GV. NRW. S. 966), in Kraft getreten am 29. November 2016, der §§ 6, 12 und 19 der
Satzung der Stadt Wesseling über die Entwässerung der Grundstücke und den
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Abwassersatzung – vom 18. Dezember
2001, und gemäß §13 a der Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Wesseling in der Fassung vom 18.
Dezember 2001, hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 12. Dezember
2017 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 5 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
(2) Das Benutzungsentgelt beträgt
a) 14,88 € je Kubikmeter abgefahrener Abwassermenge,
b) 0,60 € je Meter für die 20 m überschreitende erforderliche Mehrlänge der Saugleitung.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltungen