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Beschlusstext (Wohnraum für Flüchtllinge; Umwidmung von Förderobjekten zwecks Nachfolgenutzung, erforderliche Umbaumaßnahmen, Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.02.18, 13:02
Aktualisiert
16.02.18, 13:02
Beschlusstext (Wohnraum für Flüchtllinge;
Umwidmung von Förderobjekten zwecks Nachfolgenutzung, erforderliche Umbaumaßnahmen, Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 15.02.2018 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 27. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 12.12.2017 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Wohnraum für Flüchtllinge; Umwidmung von Förderobjekten zwecks Nachfolgenutzung, erforderliche Umbaumaßnahmen, Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel Vorlagennummer: 234/2017 Die folgende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses vom 07.11.2017 wird genehmigt: Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW wird beschlossen: Der geplanten Umwidmung der Flüchtlingsunterkünfte in der Mertener Straße und in der Urfelder Straße in Wohnraum entsprechend dem nach den Wohnraumförderbestimmungen geförderten Wohnraum („sozialer Wohnungsbau“) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umwidmung zu beantragen und die notwendigen Umbauten vorzunehmen. Darüber hinaus ist auch für die beiden Standorte Jahnstraße und Im Kleinen Mölchen eine Umwidmung zu beantragen, um den potentiellen Nutzerkreis für diese Gebäude zu erweitern. Der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Absatz 1 GO NRW in Höhe von 355.000 € zur Finanzierung der Umbau– und Nachrüstungsmaßnahmen wird zugestimmt. Durch die Verwaltung ist ein Unterbringungskonzept zu erarbeiten. 34 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen