Daten
Kommune
Wesseling
Größe
85 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.02.18, 13:02
Aktualisiert
16.02.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 15.02.2018
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 27. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 12.12.2017 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
21.
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1/58 B, Rathausumfeld
hier: Satzungsbeschluss
Vorlagennummer: 240/2017
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird
beschlossen:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der
Stellungnahmen zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4
Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage 90/2017 – Liste A/B, Abwägungsvorschläge,
18.04.2017)
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2
BauGB (Beschlussvorlage 240/2017 – Liste A/B, Abwägungsvorschläge,
19.10.2017)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2. Die in der Sitzung vorliegende Planzeichnung zur Aufhebung des Bebauungsplans
Nr. 1/58 B, Rathausumfeld mit Hinweis wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966)) vom Rat
der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung
einschließlich Umweltbericht wird zur Kenntnis genommen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen