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Beschlusstext (Funktionslosigkeit des Bebauungsplans Nr. 2/54 in einem konkreten Einzelfall)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
9,3 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.02.18, 13:02
Aktualisiert
16.02.18, 13:02
Beschlusstext (Funktionslosigkeit des Bebauungsplans Nr. 2/54 in einem konkreten Einzelfall)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 15.02.2018 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 27. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 12.12.2017 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 22. Funktionslosigkeit des Bebauungsplans Nr. 2/54 in einem konkreten Einzelfall Vorlagennummer: 227/2017 Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen: Für das konkrete Neubaubauvorhaben des Herrn Christian Doumit unter der Anschrift Eichholzer 58 in Wesseling (Gemarkung Keldenich, Flur 6, Flurstück 145/86) wird hiermit die Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 2/54, Blatt B, festgestellt und seine Nichtanwendung beschlossen. Die Zulässigkeit dieses Neubauvorhabens begründet sich danach auf § 34 BauGB. Einstimmig, 0 Enthaltungen