Daten
Kommune
Wesseling
Größe
9,3 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.02.18, 13:02
Aktualisiert
16.02.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 15.02.2018
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 27. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 12.12.2017 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
22.
Funktionslosigkeit des Bebauungsplans Nr. 2/54 in einem konkreten Einzelfall
Vorlagennummer: 227/2017
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird
beschlossen:
Für das konkrete Neubaubauvorhaben des Herrn Christian Doumit unter der Anschrift
Eichholzer 58 in Wesseling (Gemarkung Keldenich, Flur 6, Flurstück 145/86) wird
hiermit die Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 2/54, Blatt B, festgestellt und seine
Nichtanwendung beschlossen.
Die Zulässigkeit dieses Neubauvorhabens begründet sich danach auf § 34 BauGB.
Einstimmig, 0 Enthaltungen