Daten
Kommune
Wesseling
Größe
71 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.02.18, 13:02
Aktualisiert
16.02.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 15.02.2018
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 27. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 12.12.2017 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
23.
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die
Geschäftsführung der Fraktionen 2018
Vorlagennummer: 263/2017
Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die
Fraktionen in 2018 monatlich einen Grundbetrag in folgender Höhe:
- bis 2 Fraktionsmitglieder = 408,00 €
- bis 5 Fraktionsmitglieder = 612,00 €
- bis 20 Fraktionsmitglieder =1.224,00 €
Damit sind die Aufwendungen für jeweils zwei Fraktionsmitglieder abgegolten.
Darüber hinaus erhalten die Fraktionen monatlich einen Erhöhungsbetrag von 122,40 €
ab dem dritten Fraktionsmitglied.
Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten einen monatlichen Zuwendungsbetrag von
insgesamt 122,40 €.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (1. Rate im Januar 2018; 2. Rate im Juli 2018).
Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen
direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag
gezahlt.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15.
Februar für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.
33 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 EnthaltungenEine Abstimmung über den Antrag der Fraktion WIR/FWW
hat sich somit erübrigt.