Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2018)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
71 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.02.18, 13:02
Aktualisiert
16.02.18, 13:02
Beschlusstext (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2018)

öffnen download melden Dateigröße: 71 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 15.02.2018 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 27. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 12.12.2017 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 23. Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2018 Vorlagennummer: 263/2017 Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen in 2018 monatlich einen Grundbetrag in folgender Höhe: - bis 2 Fraktionsmitglieder = 408,00 € - bis 5 Fraktionsmitglieder = 612,00 € - bis 20 Fraktionsmitglieder =1.224,00 € Damit sind die Aufwendungen für jeweils zwei Fraktionsmitglieder abgegolten. Darüber hinaus erhalten die Fraktionen monatlich einen Erhöhungsbetrag von 122,40 € ab dem dritten Fraktionsmitglied. Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten einen monatlichen Zuwendungsbetrag von insgesamt 122,40 €. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (1. Rate im Januar 2018; 2. Rate im Juli 2018). Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15. Februar für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. 33 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 EnthaltungenEine Abstimmung über den Antrag der Fraktion WIR/FWW hat sich somit erübrigt.