Daten
Kommune
Wesseling
Größe
175 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
05.03.18, 17:06
Aktualisiert
05.03.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gültige Richtlinien für die Kulturförderung
Vom 15. November 2001
Neue Fassung Vorschlag Verwaltung
Richtlinien
für die
Kulturförderung
in der Stadt Wesseling
Gültige Richtlinien für die Kulturförderung
Vom 15. November 2001
Neue Fassung Vorschlag Verwaltung
Richtlinien zur Gewährung städtischer
Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Ausbilder/Betreuerschulungen im Kulturbereich
Richtlinien zur Gewährung städtischer
Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Ausbilder/Betreuerschulungen im Kulturbereich
Die folgenden Maßnahmen können im
Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel Zuschüsse gewährt werden.
Die folgenden Maßnahmen können im
Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel Zuschüsse gewährt werden.
1 Ausbilder- und Betreuerschulungen
Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling
= 15,00 €.
Tagessatz für eintägige Veranstaltungen
für einen Teilnehmer aus Wesseling
= 5,00 €.
1 Ausbilder- und Betreuerschulungen
Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling
= 20 €.
Tagessatz für eintägige Veranstaltungen
für einen Teilnehmer aus Wesseling
= 10 €.
Der Zuschuss wird auf max. 50 % der
nachgewiesenen Teilnahmegebühren
begrenzt.
2 Bildungsmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 3,00 €.
Betreuer werden im Schlüssel 1:10 bezuschusst.
2 Bildungsmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 10 €.
Betreuer werden im Schlüssel 1:10 bezuschusst.
3 Tagesmaßnahmen, eintägige Freizeitmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer
aus Wesseling = 1,50 €.
Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst.
3 Tagesmaßnahmen, eintägige Freizeitmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer
aus Wesseling = 5 €.
Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst.
4 Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer
aus Wesseling = 3,00 €.
Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst.
4 Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer
aus Wesseling = 10 €.
Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst.
5 Für alle Maßnahmen gilt:
5 Für alle Maßnahmen gilt:
a) Es werden nur Mitglieder Wesselinger
Vereine gemäß Ziffer 1.1 der Richtlinien für die Kulturförderung unterstützt.
a) Es werden nur Mitglieder Wesselinger
Vereine gemäß Ziffer 1.1 der Richtlinien für die Kulturförderung unterstützt.
b) Die geförderten Teilnehmer bei Ausbilder- und Betreuerschulungen müssen
mindestens 16 Jahre alt sein.
b) Die geförderten Teilnehmer bei Ausbilder- und Betreuerschulungen müssen
mindestens 16 Jahre alt sein.
Gültige Richtlinien für die Kulturförderung
Vom 15. November 2001
Neue Fassung Vorschlag Verwaltung
c) Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter ab 6 Jahre bezuschusst.
c) Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter ab 6 Jahre bezuschusst.
d) Bei ein- und mehrtägigen Ferien- und
Freizeitmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter von 6 bis einschl. 18 Jahren bezuschusst. Die Altersgrenze gilt
nicht für Betreuer.
d) Bei ein- und mehrtägigen Ferien- und
Freizeitmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter von 6 bis einschl. 18 Jahren bezuschusst. Die Altersgrenze gilt
nicht für Betreuer.
e) Bei allen mehrtägigen Maßnahmen
werden An- und Abreisetag als ein Tag
berechnet.
e) Bei allen mehrtägigen Maßnahmen
werden An- und Abreisetag als ein Tag
berechnet.
f) Für mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen muss der Antragsteller
nachweisen bzw. vorlegen:
Ort der Maßnahme, Teilnehmerliste
Übernachtungskostenbelege.
f) Für mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen muss der Antragsteller
nachweisen bzw. vorlegen:
Ort der Maßnahme, Teilnehmerliste
Übernachtungskostenbelege.
6
6
Antragsverfahren
Antragsverfahren
Bei Abschluss der Maßnahmen werden der
Verwaltung die nach Ziffer 5 f) erforderlichen
Belege eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen wird von der Verwaltung der Zuschuss, wenn entsprechende Mittel bei der
Budgetaufstockung für den Fachbereich 3
Kultur zur Verfügung stehen, auf das Vereinskonto überwiesen. Ein Rechtsanspruch
auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
Bei Abschluss der Maßnahmen werden der
Verwaltung die nach Ziffer 5 f) erforderlichen
Belege eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen wird von der Verwaltung der Zuschuss, wenn entsprechende Mittel im
Haushalt für den Produktbereich Kultur zur
Verfügung stehen, auf das Vereinskonto
überwiesen. Ein Rechtsanspruch auf die
Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
7
Die Verwaltung hat dem Kultur- und
Partnerschaftsausschuss halbjährlich die
gewährten Zuschüsse mit.
7 Die Verwaltung hat dem Kultur- und
Partnerschaftsausschuss halbjährlich die
gewährten Zuschüsse mit.