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Beschlussvorlage (Anhang Richtlinien Kultur Ausbilder und Betreuer)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
175 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
05.03.18, 17:06
Aktualisiert
05.03.18, 17:06
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Inhalt der Datei

Gültige Richtlinien für die Kulturförderung Vom 15. November 2001 Neue Fassung Vorschlag Verwaltung Richtlinien für die Kulturförderung in der Stadt Wesseling Gültige Richtlinien für die Kulturförderung Vom 15. November 2001 Neue Fassung Vorschlag Verwaltung Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Ausbilder/Betreuerschulungen im Kulturbereich Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Ausbilder/Betreuerschulungen im Kulturbereich Die folgenden Maßnahmen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse gewährt werden. Die folgenden Maßnahmen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse gewährt werden. 1 Ausbilder- und Betreuerschulungen Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling = 15,00 €. Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling = 5,00 €. 1 Ausbilder- und Betreuerschulungen Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling = 20 €. Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling = 10 €. Der Zuschuss wird auf max. 50 % der nachgewiesenen Teilnahmegebühren begrenzt. 2 Bildungsmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 3,00 €. Betreuer werden im Schlüssel 1:10 bezuschusst. 2 Bildungsmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 10 €. Betreuer werden im Schlüssel 1:10 bezuschusst. 3 Tagesmaßnahmen, eintägige Freizeitmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 1,50 €. Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst. 3 Tagesmaßnahmen, eintägige Freizeitmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 5 €. Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst. 4 Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 3,00 €. Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst. 4 Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 10 €. Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst. 5 Für alle Maßnahmen gilt: 5 Für alle Maßnahmen gilt: a) Es werden nur Mitglieder Wesselinger Vereine gemäß Ziffer 1.1 der Richtlinien für die Kulturförderung unterstützt. a) Es werden nur Mitglieder Wesselinger Vereine gemäß Ziffer 1.1 der Richtlinien für die Kulturförderung unterstützt. b) Die geförderten Teilnehmer bei Ausbilder- und Betreuerschulungen müssen mindestens 16 Jahre alt sein. b) Die geförderten Teilnehmer bei Ausbilder- und Betreuerschulungen müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Gültige Richtlinien für die Kulturförderung Vom 15. November 2001 Neue Fassung Vorschlag Verwaltung c) Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter ab 6 Jahre bezuschusst. c) Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter ab 6 Jahre bezuschusst. d) Bei ein- und mehrtägigen Ferien- und Freizeitmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter von 6 bis einschl. 18 Jahren bezuschusst. Die Altersgrenze gilt nicht für Betreuer. d) Bei ein- und mehrtägigen Ferien- und Freizeitmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter von 6 bis einschl. 18 Jahren bezuschusst. Die Altersgrenze gilt nicht für Betreuer. e) Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als ein Tag berechnet. e) Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als ein Tag berechnet. f) Für mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen muss der Antragsteller nachweisen bzw. vorlegen: Ort der Maßnahme, Teilnehmerliste Übernachtungskostenbelege. f) Für mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen muss der Antragsteller nachweisen bzw. vorlegen: Ort der Maßnahme, Teilnehmerliste Übernachtungskostenbelege. 6 6 Antragsverfahren Antragsverfahren Bei Abschluss der Maßnahmen werden der Verwaltung die nach Ziffer 5 f) erforderlichen Belege eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen wird von der Verwaltung der Zuschuss, wenn entsprechende Mittel bei der Budgetaufstockung für den Fachbereich 3 Kultur zur Verfügung stehen, auf das Vereinskonto überwiesen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Bei Abschluss der Maßnahmen werden der Verwaltung die nach Ziffer 5 f) erforderlichen Belege eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen wird von der Verwaltung der Zuschuss, wenn entsprechende Mittel im Haushalt für den Produktbereich Kultur zur Verfügung stehen, auf das Vereinskonto überwiesen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. 7 Die Verwaltung hat dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss halbjährlich die gewährten Zuschüsse mit. 7 Die Verwaltung hat dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss halbjährlich die gewährten Zuschüsse mit.